Weitere Entscheidungen unten: BFH, 08.11.2000 | BFH, 08.11.2000

Rechtsprechung
   BFH, 07.11.2000 - II R 83/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11403
BFH, 07.11.2000 - II R 83/99 (https://dejure.org/2000,11403)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2000 - II R 83/99 (https://dejure.org/2000,11403)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2000 - II R 83/99 (https://dejure.org/2000,11403)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11403) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Notariell beurkundeter Kaufvertrag - Mitarbeiterin ohne Vertretungsmacht - Notariell beurkundete Genehmigung - Festsetzung der Grunderwerbsteuer - Verwirklichung des Erwerbsvorgangs - Herabsetzung der Grunderwerbsteuer - Schriftliche Revisionseinlegung - ...

  • Judicialis

    GrEStG § 23 Abs. 4; ; GrEStG 1983 § 23 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 120 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 76; ; FGO § 120 Abs. 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 23 Abs 4, GrEStG § 11 Abs 1
    Entstehung; Genehmigung; Kaufvertrag; Steuersatz; Vollmachtsloser Vertreter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 7/83

    Sportverein - Mitgliedsbeiträge - Spenden - Mißbrauch

    Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II R 83/99
    Die Revisionsbegründung muss aus sich heraus erkennen lassen, dass der Revisionskläger anhand der Gründe des finanzgerichtlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 7/83, BFHE 150, 406, BStBl II 1987, 814, und vom 2. Dezember 1987 IV R 118/85, BFH/NV 1989, 639).
  • BFH, 02.12.1987 - IV R 118/85

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II R 83/99
    Die Revisionsbegründung muss aus sich heraus erkennen lassen, dass der Revisionskläger anhand der Gründe des finanzgerichtlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 7/83, BFHE 150, 406, BStBl II 1987, 814, und vom 2. Dezember 1987 IV R 118/85, BFH/NV 1989, 639).
  • BFH, 05.11.1968 - II R 118/67

    Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II R 83/99
    Es müssen vielmehr die Tatsachen genau bezeichnet werden, aus denen sich der behauptete Verfahrensverstoß schlüssig ergibt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 1968 II R 118/97, BFHE 94, 116, BStBl II 1969, 84).
  • FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 397/98

    Berücksichtigung der bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines

    Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FGO (wegen grundsätzlicher Bedeutung; dazu auch andere Finanzgerichts- Entscheidungen zur vollmachtlosen Vertretung: EFG 2000, 126; EFG 2000, 144; EFG 2000, 1247 - jeweils wurde Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und eingelegt; BFH- Aktenzeichen: IX R 45/99; II R 83/99; II R 51/99).
  • FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 402/98

    Berücksichtigung der bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines

    Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FGO (wegen grundsätzlicher Bedeutung; dazu auch andere Finanzgerichts- Entscheidungen zur vollmachtlosen Vertretung: EFG 2000, 126; EFG 2000, 144; EFG 2000, 1247 - jeweils wurde Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und eingelegt; BFH- Aktenzeichen: IX R 45/99; II R 83/99; II R 51/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 08.11.2000 - X S 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9591
BFH, 08.11.2000 - X S 5/00 (https://dejure.org/2000,9591)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2000 - X S 5/00 (https://dejure.org/2000,9591)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2000 - X S 5/00 (https://dejure.org/2000,9591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zinsen zur Einkommensteuer - Einlegung von Rechtsmitteln - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Kosten der Prozeßführung - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsfreie Revision - Wirtschaftliche Verhältnisse

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; FGO § 142; ; FGO § 115 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    FGO §§ 105, 142; ZPO §§ 114, 117
    PKH-Antrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.03.1999 - IX E 1/99

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 08.11.2000 - X S 5/00
    Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 1999 IX E 1/99, BFH/NV 1999, 1241).
  • BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 08.11.2000 - X S 5/00
    Der mittellose Beteiligte muss alles in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare tun, um seinerseits die Hindernisse zu beseitigen, die einer rechtzeitigen und wirksamen Einlegung des Rechtsmittels, für das er PKH begehrt, im Wege stehen (BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; vom 8. April 1987 X S 3/87, BFH/NV 1988, 179).
  • BFH, 08.04.1987 - X S 3/87

    Anforderungen an einen ohne Rechtsanwalt gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 08.11.2000 - X S 5/00
    Der mittellose Beteiligte muss alles in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare tun, um seinerseits die Hindernisse zu beseitigen, die einer rechtzeitigen und wirksamen Einlegung des Rechtsmittels, für das er PKH begehrt, im Wege stehen (BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; vom 8. April 1987 X S 3/87, BFH/NV 1988, 179).
  • BFH, 11.03.2010 - V S 20/09

    Anhörungsrüge nach § 69a GKG - Eigenhändige Unterschrift des Urteils - Ablehnung

    Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614).
  • BFH, 07.09.2012 - V S 24/12

    Fehlerhafte Besetzung der Richterbank und fehlende Originalunterschriften

    Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter die Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1289, unter II.4.; vom 25. März 1999 IX E 1/99, BFH/NV 1999, 1241; vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614, und vom 7. Mai 2003 IX B 13/03, BFH/NV 2003, 1203).
  • BFH, 07.05.2003 - IX B 13/03

    Urteil; Unterschrift

    Die in den Akten enthaltene Urschrift des Urteils ist von den an der Entscheidung beteiligten Berufsrichtern unterschrieben worden und die den Klägern zugestellte Urteilsausfertigung gibt deren Namen maschinenschriftlich wieder; dies reicht aus (z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614, m.w.N.).
  • BFH, 02.09.2008 - X S 40/08

    Eigenhändige Unterzeichnung einer gerichtlichen Entscheidung

    Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1999 IX E 1/99, BFH/NV 1999, 1241; vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614).
  • BFH, 18.08.2009 - X S 28/09

    Eigenhändige Unterzeichnung einer gerichtlichen Entscheidung

    Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 08.11.2000 - X B 115/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14981
BFH, 08.11.2000 - X B 115/00 (https://dejure.org/2000,14981)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2000 - X B 115/00 (https://dejure.org/2000,14981)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2000 - X B 115/00 (https://dejure.org/2000,14981)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14981) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.11.1999 - X B 51/99

    PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 08.11.2000 - X B 115/00
    Mit der vom erkennenden Senat übernommenen ständigen Rechtsprechung ist es ausgeschlossen, diese Erklärung erst im Beschwerdeverfahren nachzureichen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. November 1999 X B 51/99, BFH/NV 2000, 581; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 142 FGO Rz. 13 und 75, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.1986 - VII E 5/86

    Kostentragungspflicht bei Verwerfung einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 08.11.2000 - X B 115/00
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 FGO (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 1986 VII E 5/86, BFH/NV 1987, 117).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht