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Rechtsprechung
   BFH, 06.12.2000 - V S 22/00   

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https://dejure.org/2000,7802
BFH, 06.12.2000 - V S 22/00 (https://dejure.org/2000,7802)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2000 - V S 22/00 (https://dejure.org/2000,7802)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - V S 22/00 (https://dejure.org/2000,7802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten - Nichtzulassungsbeschwerde - Haftungsbescheid - Divergenz - Verfahrensmangel - Kostenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, § 142; ZPO § 114
    NZB; PKH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 629
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.05.1992 - VII S 2/92

    Verletzung der Sachaufklärungspflichten durch die Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BFH, 06.12.2000 - V S 22/00
    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet nach der für das PKH-Verfahren gebotenen summarischen Beurteilung (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Mai 1992 VII S 2/92, BFH/NV 1993, 262) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Satz 1 der Zivilprozeßordnung --ZPO--, § 142 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
  • BFH, 08.08.2000 - XI S 8/00

    PKH; Postulationsfähigkeit; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 06.12.2000 - V S 22/00
    Ohne derartige Anhaltspunkte ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung durch Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde aber nicht erfolgversprechend (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 8. August 2000 XI S 8/00, BFH/NV 2000, 1495, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2007 - III S 28/06

    Bei fehlendem inländischen Wohnsitz kein Kindergeld; Einkommensteuerbescheid kein

    Handelt es sich --wie hier-- bei der beabsichtigten Rechtsverfolgung um die Zulassung der Revision, so fehlt es an der erforderlichen Erfolgsaussicht, wenn weder der Antrag noch eine summarische (Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 45, m.w.N.) Prüfung von Amts wegen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO erkennen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2000 V S 22/00, BFH/NV 2001, 629; Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2006 III S 30/05 (PKH), BFH/NV 2007, 1140).
  • BFH, 04.08.2009 - V S 16/09

    Darlegungsanforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

    Die für die Bewilligung von PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde erforderliche Erfolgsaussicht besteht deshalb nicht, wenn sich aus dem Antrag keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes i.S. von § 115 Abs. 2 FGO erkennen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2000 V S 22/00, BFH/NV 2001, 629).
  • BFH, 13.03.2008 - III S 13/07

    Prozesskostenhilfe: Kindergeld für brasilianischen Stiefsohn

    Handelt es sich bei der beabsichtigten Rechtsverfolgung um die Zulassung der Revision, so fehlt es an der erforderlichen Erfolgsaussicht, wenn weder der Antrag noch eine summarische (Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 45, m.w.N.) Prüfung von Amts wegen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO erkennen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2000 V S 22/00, BFH/NV 2001, 629).
  • BFH, 24.11.2009 - II S 21/09

    Darlegungserfordernisse bei PKH-Antrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

    Die für die Bewilligung von PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde erforderliche Erfolgsaussicht besteht deshalb nicht, wenn sich aus dem Antrag keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes i.S. von § 115 Abs. 2 FGO erkennen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2000 V S 22/00, BFH/NV 2001, 629).
  • BFH, 22.07.2005 - V S 7/05

    Vertagung - privatärztliches Attest

    c) Die für die Bewilligung von PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde erforderliche Erfolgsaussicht besteht nicht, wenn sich aus dem Antrag --auch bei Rücksicht auf die Schwierigkeit für einen (wie hier) nicht vertretenen, rechtsunkundigen Kläger-- keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO erkennen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2000 V S 22/00, BFH/NV 2001, 629).
  • BFH, 16.12.2004 - V S 8/04

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Stellung einer

    Die für die Bewilligung von PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde erforderliche Erfolgsaussicht besteht deshalb nicht, wenn sich aus dem Antrag keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes i.S. von § 115 Abs. 2 FGO erkennen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2000 V S 22/00, BFH/NV 2001, 629).
  • BFH, 29.03.2003 - V S 1/03

    Anforderungen an einen PKH-Antrag eines nicht vertretenen Antragstellers für eine

    Die für die Bewilligung von PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde erforderliche Erfolgsaussicht besteht nicht, wenn sich aus dem Antrag --auch bei Rücksicht auf die Schwierigkeit für einen nicht vertretenen, rechtsunkundigen Kläger-- keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes i.S. von § 115 Abs. 2 FGO erkennen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 15. April 1999 X S 1/99, BFH/NV 1999, 1355, und vom 6. Dezember 2000 V S 22/00, BFH/NV 2001, 629).
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Rechtsprechung
   BFH, 06.12.2000 - VI B 99/99   

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https://dejure.org/2000,13257
BFH, 06.12.2000 - VI B 99/99 (https://dejure.org/2000,13257)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2000 - VI B 99/99 (https://dejure.org/2000,13257)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - VI B 99/99 (https://dejure.org/2000,13257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 629
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.12.1999 - III B 66/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vorhandene Rspr.

    Auszug aus BFH, 06.12.2000 - VI B 99/99
    Die Darlegungen des Klägers und Beschwerdeführers reichen schon deshalb nicht aus, weil er sich nicht --wie geboten-- mit der einschlägigen, vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) im Einzelnen angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Konkurrenzregelung des § 32 Abs. 7 Sätze 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes einschließlich der Frage der Gleichbehandlung von Hauptwohnung und Nebenwohnung beim Haushaltsfreibetrag auseinandergesetzt hat (zu den Darlegungen der grundsätzlichen Bedeutung bei vorhandener Rechtsprechung: vgl. z.B. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17. Dezember 1999 III B 66/99, BFH/NV 2000, 851; Beermann in Beermann, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 213 ff.; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., § 133 Rz. 15).
  • FG Hamburg, 06.08.1999 - V 120/96

    Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung des Haushaltsfreibetrages zur Mutter bei

    Auszug aus BFH, 06.12.2000 - VI B 99/99
    Unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. August 1999 V 120/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1227 (vgl. auch Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 32 Rz. 81) sieht der Senat von einer weiteren Begründung nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ab.
  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00

    Haushaltsfreibetrag bei polizeilicher Meldung des Kindes bei beiden geschiedenen

    Danach ist entsprechend dem eindeutigen Gesetzeswortlaut für die Zuordnung des Haushaltsfreibetrages bei nicht zusammen lebenden Eltern allein auf den - zutreffenden - melderechtlichen Tatbestand abzustellen, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt oder wo sich das Kind tatsächlich aufhält (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 VI B 99/99, BFH/NV 2001, 629; vom 26. Januar 2001 VI B 250/00, BFH/NV 2001, 779 mit umfassenden weiteren Nachweisen; ferner FG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 1993 14 K 7538/92 E, EFG 1993, 791; FG Hamburg, Urteil vom 6. August 1999 V 120/96, EFG 1999, 1227; FG München, Urteil vom 25. Juli 2002 9 K 2497/00, EFG 2001, 1494).

    (BFH, BFH/NV 2001, 629 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des FG Hamburg a.a.O.).

  • BFH, 30.05.2001 - X B 7/01

    Schätzungsbescheide - Korrekturbescheide - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung

    In gesteigertem Maße gilt dies hinsichtlich solcher Rechtsfragen, die als prinzipiell geklärt anzusehen sind (BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59, und vom 6. Dezember 2000 VI B 99/99, BFH/NV 2001, 629) - wie etwa auch die in der Beschwerdeschrift angesprochenen Fragen der Wiedereinsetzung im Allgemeinen (BFH in BFH/NV 2000, 59) und im Rahmen des § 126 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) im Besonderen (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1999 IX B 60/99, BFH/NV 1999, 1313).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.12.2000 - V S 21/00   

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https://dejure.org/2000,13557
BFH, 04.12.2000 - V S 21/00 (https://dejure.org/2000,13557)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2000 - V S 21/00 (https://dejure.org/2000,13557)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - V S 21/00 (https://dejure.org/2000,13557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verkauf ausländischer Führerscheine - Fälschung ausländischer Führerscheine - Veranlagung zur Umsatzsteuer - Antrag auf PKH - Erbringung von Vermittlungsleistungen - Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten - Verfahrensfehler - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; FGO § 142; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 116 Abs. 1 Nr. 3
    Mündliche Verhandlung, nicht ordnungsgemäße Vertretung i.S.v. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 629
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.11.1997 - VII R 15/97

    Folge der Nichtvertretung der Klägerin im Verfahren durch die Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 04.12.2000 - V S 21/00
    Die Tatsache, dass der ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladene Prozessbevollmächtigte daran nicht teilnimmt, weil im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch nicht über die Beschwerde gegen die Versagung der PKH entschieden war, hat jedoch nicht zur Folge, dass die Klägerin nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 27. November 1997 VII R 15/97, BFH/NV 1998, 612).
  • BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 04.12.2000 - V S 21/00
    Ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG vor seiner Entscheidung über die Klage den Ausgang des Beschwerdeverfahrens wegen Versagung der PKH nicht abgewartet hat (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143).
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