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   BFH, 13.12.2000 - X R 67/99   

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https://dejure.org/2000,5178
BFH, 13.12.2000 - X R 67/99 (https://dejure.org/2000,5178)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2000 - X R 67/99 (https://dejure.org/2000,5178)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - X R 67/99 (https://dejure.org/2000,5178)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Erblasser - Ruhender Gewerbebetrieb - Aufgabe eines Gewerbebetriebes - Überlassungsvertrag - Objektive Unmöglichkeit der Betriebsfortführung - Grundstückswert - Berechnung des Aufgabegewinns - Abänderung der Steuerfestsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde - Gesetzlicher ...

  • Judicialis

    FGO § 100 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 103; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 116; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 104 Abs. 1 Satz 1

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 635
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - X R 67/99
    Die Kläger haben keinen der in § 116 FGO abschließend aufgezählten Gründe, die allein für eine zulassungsfreie Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils in Betracht kommen, schlüssig dargelegt (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1990 IV R 10/89, BFH/NV 1991, 250; vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252, und vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403).

    Von vornherein unbeachtlich in diesem Zusammenhang sind alle Einwände gegen die inhaltliche Richtigkeit des angefochtenen Urteils (BFH in BFH/NV 1995, 403, 405, m.w.N.).

  • BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Vertretungsmangel

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - X R 67/99
    Eine Sachentscheidung scheitert daran, dass die Rechtsmittel nicht, wie erforderlich (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO) substantiiert und in sich schlüssig begründet wurden (s. dazu: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2000 VII R 2/99, BFH/NV 2000, 599).
  • BFH, 23.02.1994 - IV R 12/93

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - X R 67/99
    Die rechnerische Ermittlung des festzusetzenden oder festzustellenden Betrages aber ist, wie § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO nur bestätigt, nicht der Urteilsfindung, sondern der Urteilsabfassung zuzuordnen, an der die ehrenamtlichen Richter nicht mitzuwirken haben (vgl. § 105 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 FGO) und in der Gerichtspraxis durchweg tatsächlich auch nicht mitwirken; bei der Abfassung der Gründe folgen die Berufsrichter dem in der Beratung festgelegten Ergebnis, auch wenn noch einzelne Berechnungen erforderlich sind (BFH-Beschluss vom 23. Februar 1994 IV R 12/93, BFH/NV 1995, 56, Ziff. 2. a der Gründe).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - X R 67/99
    Im Ergebnis dasselbe gilt hinsichtlich der Zeit, die hier nach dem Vortrag der Kläger bis zum Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung bei der Geschäftsstelle vergangen ist: Das "Gebot der zeitnahen Abfassung des vollständigen Urteils" (§ 104 Abs. 2, § 105 Abs. 4 FGO) ist nicht verletzt, weil der hierfür (seit dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674; Gräber, a.a.O., § 104 Rz. 10, § 105 Rz. 28, § 119 Rz. 26, m.w.N.) anzusetzende Fünfmonatszeitraum nicht überschritten wurde.
  • BFH, 17.07.1990 - IV R 10/89

    Anforderungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erhebung einer Rüge

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - X R 67/99
    Die Kläger haben keinen der in § 116 FGO abschließend aufgezählten Gründe, die allein für eine zulassungsfreie Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils in Betracht kommen, schlüssig dargelegt (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1990 IV R 10/89, BFH/NV 1991, 250; vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252, und vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403).
  • BFH, 22.03.1993 - XI R 23/92

    - Zulassungsfreie Revision bei Rüge der Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - X R 67/99
    Es kommt hinzu, dass etwaige Verkündungsmängel durch die nachfolgende Zustellung des angefochtenen Urteils geheilt wären (BFH-Beschluss vom 22. März 1993 XI R 23, 24/92, BFHE 170, 308, BStBl II 1993, 514; Gräber, a.a.O., § 104 Rz. 6).
  • BFH, 24.08.1993 - VII R 126/92

    Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - X R 67/99
    Die Kläger haben keinen der in § 116 FGO abschließend aufgezählten Gründe, die allein für eine zulassungsfreie Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils in Betracht kommen, schlüssig dargelegt (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1990 IV R 10/89, BFH/NV 1991, 250; vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252, und vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403).
  • BFH, 24.08.2006 - V R 16/05

    Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines

    Unschädlich ist, dass die ehrenamtlichen Richter an der konkreten Abfassung der Gründe nicht mitwirken (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2000 X R 67/99, BFH/NV 2001, 635, unter 2.; vom 23. Februar 1994 IV R 12/93, BFH/NV 1995, 56, unter 2. a).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Dies folgt schon daraus, dass etwaige Mängel der Verkündung durch eine fehlerfreie Zustellung geheilt werden (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 X R 67/99, BFH/NV 2001, 635) und Fehler bei der Zustellung des Urteils weder gerügt wurden noch aus den Akten erkennbar sind.
  • BFH, 29.12.2008 - X B 123/08

    Nicht abziehbare Betriebsausgaben - Verkündung eines Urteils

    Etwaige Mängel der Verkündung eines Urteils werden durch dessen nachfolgende fehlerfreie Zustellung geheilt (BFH-Beschluss vom 22. März 1993 XI R 23-24/92, BFHE 170, 308, BStBl II 1993, 514, und Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2000 X R 67/99, BFH/NV 2001, 635).
  • BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Folgen bei der Verletzung von

    Die Richter, die das Urteil gefällt haben, müssen nicht notwendigerweise mit den Richtern identisch sein, die dieses verkündet haben (BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 X R 67/99, BFH/NV 2001, 635, und vom 30. Januar 2003 XI B 144/02, BFH/NV 2003, 797).
  • BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06

    Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäße Verkündung

    Damit hat die Klägerin einen Verfahrensmangel, auf dem das angefochtene Urteil beruhen kann, schon deshalb nicht schlüssig dargelegt, weil etwaige Mängel der Verkündung durch eine fehlerfreie Zustellung geheilt werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 2000 X R 67/99, BFH/NV 2001, 635, unter II.2. der Gründe a.E.; Brandis in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 104 FGO Rz 5; Gräber/von Groll, a.a.O., § 104 Rz 6, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2000 - X B 112/99

    Verpächterwahlrecht - Rechtliches Gehör - Rechtsmittel - Begründung

    - Was schließlich den Haupteinwand der Kläger angeht, das FG habe die Steuer "ohne Anwendung des § 100 II 2 FGO" durch das FA festsetzen lassen, so liegt hierin kein Verfahrensfehler, wie der Senat im Beschluss X R 67/99 vom heutigen Tage näher ausgeführt hat.
  • BFH, 27.11.2002 - X B 87/02

    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel i.S.d. § 115 Abs. 2

    Es reicht nicht aus, wenn lediglich vorgetragen wird, das Gericht habe sich nicht mit sämtlichen rechtlichen Erwägungen des Klägers auseinander gesetzt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2000 X R 67/99, BFH/NV 2001, 635, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 215/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei gewerblichen oder privaten Grundstücksverkäufen (§

    Ein solcher Entschluss fehlt, wenn der Steuerpflichtige das Grundstück kurzfristig wieder verkaufen will oder er sich noch nicht entschieden hat, ob er langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2001, 635).
  • BFH, 30.01.2003 - XI B 144/02

    Identität der Richterbank bei Beratung und Verkündung

    Die Richter, die das Urteil gefällt haben, müssen nicht notwendigerweise mit den Richtern identisch sein, die dieses verkündet haben (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 2000 X R 67/99, BFH/NV 2001, 635).
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