Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.11.2000

Rechtsprechung
   BFH, 07.11.2000 - II R 51/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7626
BFH, 07.11.2000 - II R 51/99 (https://dejure.org/2000,7626)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2000 - II R 51/99 (https://dejure.org/2000,7626)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2000 - II R 51/99 (https://dejure.org/2000,7626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Notariell beurkundeter Vertrag - Erbengemeinschaft - Grundstücksverkauf - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Gewerbesteuerfestsetzung - Erwerbsvorgang - Abänderung des Grunderwerbsteuerbescheides - Schwebende Unwirksamkeit

  • Judicialis

    GrEStG 1983 § 23; ; GrEStG 1983 § 11 Abs. 1; ; GrEStG 1983 § 23 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 160 ff.; ; BGB § 184 Abs. 1

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GrEStG (1983) § 23 ; BGB § 177
    Grundstückskaufvertrag; Vertreter ohne Vertretungsmacht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 23 Abs 4, GrEStG § 11 Abs 1
    Entstehung; Genehmigung; Grunderwerbsteuer; Kaufvertrag; Steuersatz; Vollmachtloser Vertreter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 642
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.05.1999 - II R 16/98

    Abschluß eines Grundstückskaufvertrags mit Nachlaßpfleger

    Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II R 51/99
    Dies schließt eine Verwirklichung des Erwerbsvorgangs bereits mit dem notariell beurkundeten Abschluss des Vertrages nach den von der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen aus (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 II R 16/98, BFHE 188, 453, BStBl II 1999, 606, und vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318).

    Dies unterscheidet den Streitfall, was der Kläger nicht gesehen hat, von den Fällen der aufschiebend bedingten oder einer behördlichen Genehmigung bedürftigen Verträge, bei denen die Parteien bereits durch deren (ansonsten) wirksamen Abschluss gebunden und im Hinblick auf den aufschiebend bedingten Rechtserwerb (Anwartschaft) zur gegenseitigen Treuepflicht und zur Beachtung der Schutzvorschriften der §§ 160 ff. BGB verpflichtet sind (BFH in BFHE 188, 453, BStBl II 1999, 606).

  • BFH, 08.02.2000 - II R 51/98

    Grunderwerbsteuer - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II R 51/99
    Dies schließt eine Verwirklichung des Erwerbsvorgangs bereits mit dem notariell beurkundeten Abschluss des Vertrages nach den von der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen aus (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 II R 16/98, BFHE 188, 453, BStBl II 1999, 606, und vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318).
  • BFH, 20.12.1989 - II R 31/88

    Beim "Erwerb im Bauherrenmodell" ist der Erwerbsvorgang mit Abschluß des

    Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II R 51/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Erwerbsvorgang i.S. des § 23 GrEStG 1983 verwirklicht, wenn das auf den Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1989 II R 31/88, BFHE 159, 260, BStBl II 1990, 234, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2007 - II B 23/07

    Zivilrechtliche Rückwirkung einer Genehmigung grunderwerbsteuerrechtlich nicht zu

    a) Nach der bereits vom Finanzgericht angeführten Rechtsprechung des BFH ist die zivilrechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags durch einen Vertragsbeteiligten, für den beim Vertragsabschluss ein Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat, gemäß § 184 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses grunderwerbsteuerrechtlich nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 7. November 2000 II R 51/99, BFH/NV 2001, 642, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 II R 16/98, BFHE 188, 453, BStBl II 1999, 606, und vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318; BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 II B 65/05, BFH/NV 2006, 813).

    Der Erwerbsvorgang unterliegt daher gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20. Dezember 1996 (BGBl 1, 2049) einem Steuersatz von 3, 5 v.H. (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 642).

  • FG Sachsen, 02.03.2005 - 6 V 7/05

    Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs i.S. von § 23 Abs. 4 GrEStG bei

    Ein Erwerbsvorgang im Sinne des § 23 GrEStG ist zwar grundsätzlich dann verwirklicht, wenn das auf den Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2000 II R 51/99, BFH/NV 2001, 642 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 17.03.2010 - 4 K 573/05

    Den Schuldner nicht erkennen lassende Bescheide können wegen inhaltlicher

    Grunderwerbsteuerlich wurde der Erwerbvorgang erst zu diesem Zeitpunkt wirksam, denn vor Erteilung der Genehmigung bestand keine endgültige Bindung an den bereits beurkundeten Vertrag (BFH-Urteil vom 07. November 2000 II R 51/99, BFH/NV 2001, 642).
  • FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 397/98

    Berücksichtigung der bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines

    Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FGO (wegen grundsätzlicher Bedeutung; dazu auch andere Finanzgerichts- Entscheidungen zur vollmachtlosen Vertretung: EFG 2000, 126; EFG 2000, 144; EFG 2000, 1247 - jeweils wurde Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und eingelegt; BFH- Aktenzeichen: IX R 45/99; II R 83/99; II R 51/99).
  • FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 402/98

    Berücksichtigung der bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines

    Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FGO (wegen grundsätzlicher Bedeutung; dazu auch andere Finanzgerichts- Entscheidungen zur vollmachtlosen Vertretung: EFG 2000, 126; EFG 2000, 144; EFG 2000, 1247 - jeweils wurde Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und eingelegt; BFH- Aktenzeichen: IX R 45/99; II R 83/99; II R 51/99).
  • FG Düsseldorf, 23.06.2010 - 7 K 2019/08

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anwachsung einer KG auf Kommanditisten;

    Soweit der Beklagte sich dahin eingelassen hat, eine solche nachträgliche Bestätigung reiche vorliegend nicht aus, wäre dem nur zuzustimmen, wenn der Austritt der Komplementär-GmbH schwebend unwirksam gewesen wäre (vgl. BFH vom 7.11.2000 II R 51/99 BFH/NV 2001, 642 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2000 - II B 45/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8990
BFH, 21.11.2000 - II B 45/99 (https://dejure.org/2000,8990)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2000 - II B 45/99 (https://dejure.org/2000,8990)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2000 - II B 45/99 (https://dejure.org/2000,8990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Grundstücks - Kaufpreis eines Grundstücks - Ermittlung der Grunderwerbsteuer - Abzug der Umsatzsteuer - Grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung - Wirtschaftlicher Wert - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    BewG § 9 Abs. 2; ; BewG § ... 12 Abs. 1; ; BewG § 1 Abs. 1; ; BewG § 12; ; BewG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; BewG § 12 Abs. 1 bis 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 642
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.05.2016 - II R 39/14

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Forderungsausfall aufgrund

    b) Die Kaufpreisforderung ist als Kapitalforderung nach § 12 BewG zu bewerten (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 1994 II R 4/91, BFHE 176, 56, BStBl II 1995, 69, und BFH-Beschluss vom 21. November 2000 II B 45/99, BFH/NV 2001, 642, m.w.N.).

    Das trifft z.B. auf unverzinsliche, niedrig- oder hochverzinsliche Forderungen i.S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 BewG zu (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 642).

  • BFH, 12.05.2016 - II R 39/15

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ändert sich durch Insolvenz nicht!

    b) Die Kaufpreisforderung ist als Kapitalforderung nach § 12 BewG zu bewerten (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. Oktober 1994 II R 4/91, BFHE 176, 56, BStBl II 1995, 69, und BFH-Beschluss vom 21. November 2000 II B 45/99, BFH/NV 2001, 642, m.w.N.).

    Das trifft z.B. auf unverzinsliche, niedrig- oder hochverzinsliche Forderungen i.S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 BewG zu (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 642).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2018 - 3 K 206/16

    Herabsetzung des Kaufpreises außerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 1

    Die Kaufpreisforderung ist als Kapitalforderung nach § 12 BewG zu bewerten (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 II R 4/91, BFHE 176, 56, BStBI II 1995, 69, und BFH-Beschluss vom 21. November 2000 II B 45/99, BFH/NV 2001, 642, m. w. N.).
  • FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 3267/05

    Die auf den Grundstückskaufpreis entfallende Umsatzsteuer (USt) im Falle der

    Nach der bis zum 31.3.2004 geltenden Rechtslage hatte dies zur Folge, dass die aufgrund der Option zur Steuerpflicht dem Grundstückserwerber in Rechung gestellte USt zivilrechtlich Bestandteil des Kaufpreises (vgl. hierzu Heinrichs in: Palandt, BGB, 66. Auflage, § 157 Rz. 13 m.w.N.) und damit auch der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage war (BFH-Urteil vom 18.10.1972 II R 124/69, BFHE 107, 399, BStBl II 1973, 126; BFH-Beschluss vom 21.11.2000 II B 45/99, BFH/NV 2001, 642; Sack in: Boruttau, GrEStG, 16. Auflage, § 9 Rz. 281a).
  • FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 2 K 963/13

    Kaufpreisanteil für eine Bergehalde eines ehemaligen Kupferbergbaus als Teil der

    d) Allerdings gehört die dem Grundstückskäufer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Teil des Kaufpreises zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (BFH-Beschluss vom 21. November 2000 - II B 45/99 -, BFH/NV 2001, 642.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2002 - 1 K 631/00

    Einbeziehung von Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage für die

    Die Vorsteuerabzugsberechtigung des Käufers rechtfertigt es auch nicht, die Kaufpreisforderung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Bewertungsgesetz ( BewG ) niedriger zu bewerten (BFH-Beschluß vom 21. September 2000 II B 45/99, BFH/NV 2001, 642 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht