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BFH, 06.12.2000 - II R 36/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Spielhallenbetreiber - Automatische Spielgeraäte - Spielgerätesteuer - Steueranmeldung - Steuererhöhung - Erdrosselungssteuer - Grundrechtswidrige Steuer - Europäischer Rechtsverstoß - Spielsteuergesetz
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Richtlinie 77/388/EWG Art. 33
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12, Art. 105 Abs. 2 a; SpStGSpStG HA
Verfassungsmäßigkeit der Hamburger Spielgerätesteuer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 19.05.1998 - VII 15/96
- BFH, 06.12.2000 - II R 36/98
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 650
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß
Auszug aus BFH, 06.12.2000 - II R 36/98
Diese statistischen Entwicklungen können unter Umständen zwar ein möglicher Ansatz für die vom FG zu treffenden Schlussfolgerungen sein (Senatsurteil vom 26. Juni 1996 II R 47/95, BFHE 180, 497, BStBl II 1996, 538). - BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in …
Auszug aus BFH, 06.12.2000 - II R 36/98
Wird diese Grenze überschritten, so ist die gesetzliche Regelung verfassungswidrig, weil die Besteuerung es unmöglich machen würde, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen und deswegen ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl vorläge (vgl. BVerfGE 31, 8, 38, 61). - BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
Auszug aus BFH, 06.12.2000 - II R 36/98
Eine derartige mittelbare Regelung der Berufsausübung durch eine Spielgerätesteuer ist vom Grundsatz her verfassungsrechtlich zulässig, da sie durch gewichtige Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt werden kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 1. März 1997 2 BvR 1599/89 u.a., Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1997, 573). - BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 9.99
Vergnügungssteuer, Spielautomatensteuer, Besteuerung von Gewaltspielautomaten; …
Auszug aus BFH, 06.12.2000 - II R 36/98
Daraus folgt, dass eine Spielgerätesteuer zwar eindämmenden Charakter haben, d.h. durch Heraufsetzen der Rentabilitätsgrenze zu einer Verringerung der Anzahl der aufgestellten Geräte mit Gewinnmöglichkeit führen darf, sie jedoch zu keiner erdrosselnden Wirkung führen und sich als faktisches Verbot auswirken darf (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Dezember 1999 11 C 9.99, Deutsches Verwaltungsblatt 2000, 914).
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Die Beklagte wird bei der Neufassung ihrer Vergnügungssteuer daher beachten müssen, dass die Steuerbelastung es nicht unmöglich machen darf, den gewählten Beruf des Spielautomatenbetreibers ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen (BVerfG…, Beschluss vom 1. März 1997, a.a.O.;… Beschluss vom 1. April 1971, a.a.O. S. 29), wobei insoweit ein durchschnittlicher Betreiber im Gemeindegebiet zum Maßstab zu nehmen ist (vgl. dazu BFH, Urteil vom 6. Dezember 2000 II R 36/98 - BFH/NV 2001, 650), da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 1996 II R 47/95 BFHE 180, 497 ). - BFH, 06.11.2001 - II B 85/01
AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes
Sie bezog sich hierbei in erster Linie auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 2000 II R 36/98 (BFH/NV 2001, 650) und machte geltend, die Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes (SpStG HH) vom 29. Juni 1988 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 1994, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1994, 363) sei ernstlich zweifelhaft.Diese Zweifel ergeben sich daraus, dass Ungewissheit im Tatsächlichen darüber besteht, ob das SpStG HH in der ab dem 1. Januar 1995 geltenden Fassung eine erdrosselnde Wirkung hat und sich als faktisches Verbot des Aufstellens von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auswirkt (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 650).
Insoweit hat --worauf die Antragstellerin ausdrücklich Bezug genommen hat-- die Klägerin in dem Verfahren II R 36/98 unter Hinweis auf Umfragen des Hamburger Automatenverbandes geltend gemacht, dass die weit überwiegende Anzahl der befragten Betriebe mit Verlust bzw. nur geringem Gewinn arbeiteten.
Angesichts dieses konkreten Vortrags ist aufklärungsbedürftig, ob aufgrund des SpStG HH das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen für einen durchschnittlichen Betreiber in aller Regel unwirtschaftlich ist, d.h. keine angemessene Kapitalverzinsung und keinen Unternehmerlohn mehr abwirft (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 650).
Das Ergebnis der vom FG nach der Zurückverweisung der Sache II R 36/98 durch den BFH noch durchzuführenden Sachverhaltsaufklärung ist offen.
- OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02
Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
Ob in einem sich anschließenden Hauptsacheverfahren eine weitere Aufklärung geboten ist (vgl. dazu BFH, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 2 R 36/98 -, ZKF 2001, 252 f.), kann an dieser Stelle offen bleiben.Die Gemeinde bewegt sich nur dann außerhalb der ihr für die Erhebung der Vergnügungssteuer gesetzten Grenzen, wenn im Regelfall, das heißt in Ansehung aller Steuerpflichtigen, die Abwälzung auf die Spieler nicht durchführbar ist (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 228/97 -, NVwZ-RR 1998, 672; VGH BW, Urteil vom 3. November 1988 - 2 S 1170/88 -, S. 12 des Urteilsumdrucks; OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 1992 - 2 L 107/91 - zum maßgeblichen Bezugspunkt bei der Prüfung der Erdrosselungswirkung vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 -, BVerfGE 30, 292 [314]; BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - 3 C 48.86 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 4, 22 [30]; Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 228/97 -, NVwZ-RR 1998, 672; Beschluss vom 17. Juli 1989 - 8 B 159.88 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24, 1 [3]; BFH, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 2 R 36/98 -, ZKF 2001, 252 [253]).
Abzustellen ist dabei auf einen im Hinblick auf Betriebsgröße, Anzahl und Art der aufgestellten Geräte, Kostenstruktur und Besucherfrequenz durchschnittlichen Betrieb in Jena (vgl. BFH, Urteil vom 6. Dezember 2000 - II R 36/98 -, ZKF 2001, 252 [253]).
Das wäre nur der Fall, wenn der Besteuerung eine "erdrosselnde" Wirkung zukäme, wenn die Steuer also dazu führte, dass die betroffenen Automatenaufsteller in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf des Spielautomatenaufstellers ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (BVerfG, Beschluss vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 -, BVerfGE 30, 292 [313 f.]; Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8 [29]; BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - 3 C 48.86 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 4, 22 [30]; Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 228/97 -, NVwZ-RR 1998, 672; Beschluss vom 17. Juli 1989 - 8 B 159.88 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24, 1 [3]; BFH, Urteil vom 6. Dezember 2000 - II R 36/98 -, ZKF 2001, 252 [253]).
- OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02
Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
Für einen Steuersatz von 600, 00 DM/Monat bei der Aufstellung eines Spielgerätes mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 06.12.2000 (- II R 36/98 -, zitiert nach Juris) demgegenüber eine weitere Sachverhaltsaufklärung durch die Vorinstanz für geboten erachtet.Die Antragstellerin kann sich im vorliegenden Verfahren auch nicht mit Erfolg auf das oben genannte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.12.2000 (- II R 36/98 -, zitiert nach Juris) berufen.
Die Entscheidung in dem dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.12.2000 (- II R 36/98 -, zitiert nach Juris) zugrunde liegenden Fall hängt von der Möglichkeit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens und dessen Ergebnis ab.
Die Antragstellerin will damit eine dem oben zitierten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.12.2000 (- II R 36/98 -, zitiert nach Juris) vergleichbare Situation vortragen, dass nämlich die überwiegende Anzahl der Betriebe mit Verlust bzw. nur geringem Gewinn arbeite und daher eine Beweisaufnahme zur Frage der "erdrosselnden" Wirkung nötig sei.
- BFH, 22.03.2005 - II B 14/04
Oddset-Wetten; Lotteriesteuer
b) Steuerrechtliche Sonderregelungen für bestimmte Berufe betreffen in der Regel mittelbar (lediglich) die Berufsausübungsfreiheit (BVerfG-Beschluss vom 1. März 1997 2 BvR 1599/89 u.a., Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1997, 512, unter B.I. und B.II.2.d; BFH-Urteil vom 6. Dezember 2000 II R 36/98, BFH/NV 2001, 650, unter II.2.).aa) Nach der Rechtsprechung des Senats entfaltet eine Steuer dann einen Verbotscharakter im Sinne einer erdrosselnden Wirkung, wenn aufgrund der Steuer die Ausübung des Berufs für einen durchschnittlichen Betreiber in aller Regel unwirtschaftlich ist, d.h. keine angemessene Kapitalverzinsung und keinen Unternehmerlohn mehr abwirft (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 650, unter II.2.).
- OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 439/12
örtliche Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer ; Geldspielgeräte; …
Geldspielgeräte, die schon ohne die Vergnügungssteuer unwirtschaftlich sind, bleiben daher außer Betracht (…BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009, a. a. O., juris Rn. 44/45;… vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95 -, juris Rn. 56; BFH, Urt. v. 6. Dezember 2000 - II R 36/98 -, juris Rn. 16/17;… SächsOVG, Beschl. v. 25. August 2009 - 5 B 307/09 -, juris Rn. 14;… Beschlüsse v. 24. Februar 2009 - 5 B 383/08 -, juris Rn. 13, und - 5 B 266/08 -, juris Rn. 11;… Beschl. v. 12. Juli 2007 - 5 BS 146/07, juris Rn. 19).85 Soweit der Kläger außerdem rügt, beim Stückzahlmaßstab seien ab einem Steuersatz von etwa 300 EUR pro Geldspielgerät im Monat genauere Ermittlungen zur erdrosselnden Wirkung geboten gewesen (zur Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens zur erdrosselnden Wirkung einer Steuererhöhung von 300 DM auf 600 DM pro Spielgerät im Monat: BFH, Urt. v. 6. Dezember 2000 - II R 36/98 -, juris Rn. 3 und 12 ff.), was hier bei einem Steuersatz von 20 % auf das Einspielergebnis schon beim Einspielergebnis eines Geräts von 1.600 EUR im Monat erreicht werde, bleibt auch dies erfolglos.
- FG Berlin, 01.11.2004 - 8 K 8052/01
Festsetzung von Vergnügungssteuer auf Grundlage des Berliner Gesetzes über eine …
In diesem Zusammenhang hat die Klägerin auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Dezember 2000 (II R 36/98, BFH/NV 2001, 650) zur in Hamburg geltenden Spielgerätesteuer hingewiesen.Sie darf jedoch keine erdrosselnde Wirkung haben, die sich dann als faktisches Verbot, Spielgeräte aufzustellen, auswirkt (vgl. Urteil des BFH vom 6. Dezember 2000 II R 36/98, BFH/NV 2001, 650).
Ob darüber hinaus die Spielgerätesteuer einen verfassungswidrigen Verbotscharakter bereits dann hat, wenn auf Grund dieser Steuer das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen für einen durchschnittlichen Betreiber in aller Regel unwirtschaftlich ist, d.h. keine angemessene Kapitalverzinsung und keinen Unternehmerlohn mehr abwirft, (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 2000 - II R 36/98 a.a.O.), muß das Gericht im Streitfall nicht entscheiden.
- FG Hamburg, 06.03.2002 - VII 329/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 14.05.2001 - VII 51/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 74/01
Zur Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuerungsgesetzes
Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6.12.2000 II R 36/98 , in dem der BFH dem Finanzgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob der Spielgerätesteuer erdrosselnde Wirkung zukomme, aufgegeben habe.Für die Entscheidung, ob ein Steuersatz von 600 DM für Spielhallenbetriebe erdrosselnde Wirkung hat, ist nach dem Urteil des BFH II R 36/98 der Versuch zu machen, darüber ein Sachverständigengutachten einzuholen.
Sie beruft sich im Gegenteil darauf, dass die Zurückverweisung durch das Urteil des BFH II R 36/98 auf Material der damaligen Klägerin beruhe, das ein negatives betriebswirtschaftliches Ergebnis nach der Verdoppelung des Steuersatzes aufgezeigt habe.
Das Urteil des BFH II R 36/98 betrifft nur A-Geräte in Spielhallen.
- FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 72/01
Zur Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- BFH, 29.03.2006 - II R 59/04
Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 14 A 608/05
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte nach dem …
- BFH, 19.10.2011 - XI R 20/09
Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer …
- FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
§ 17 Abs. 2 RennwLottG, § 19 Abs. 2 und 4 RennwLottG, § 20 RennwLottG, § 31a …
- FG Hamburg, 16.05.2001 - VII 47/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 67/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 68/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 70/01
Zur Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 77/01
Zur Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuerungsgesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 40/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 66/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 54/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 52/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 65/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 64/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 50/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 55/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 30.06.2004 - VII 4/01
Spielgerätesteuer: Keine erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität; …
- FG Hessen, 23.03.2022 - 5 K 1920/17
Festsetzung der Sportwettensteuer hinsichtlich Rechtfertigung der Beschränkung …
- FG Hessen, 23.03.2022 - 5 K 1920/17 zurück zur Übersicht Seite drucken
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- FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 2703/12
§ 17 Abs. 2 RennwLottG, § 19 Abs. 2 und 4 RennwLottG, § 20 RennwLottG, § 31 …
- OVG Saarland, 21.05.2003 - 1 W 11/03
System der Erhebung von Vergnügungssteuern; Erdrosselnde Wirkung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 527/05
Erhebung einer Vergnügungssteuer bezüglich der Aufstellung von Spielautomaten mit …
- VG Schleswig, 07.04.2003 - 4 A 191/99
Vergnügungssteuer, Automatensteuer, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Maßstab, …
- OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 266/08
Wiedereinsetzung; Erdrosselungswirkung; Mindeststeuersatz; Veranlagungsverfahren; …
- VG Düsseldorf, 08.12.2004 - 25 K 5699/04
Anfechtung der Heranziehung zu Vergnügungssteuern für den Betrieb von …
- OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 383/08
Vergnügungssteuer; Steuermaßstab; Berichtigung Beshcluss durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 475/05
Aufstellung von Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen; Erhebung …
- OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01
Automatenaufsteller; Berufsbild; Berufsfreiheit; Eingriff; Gaststätte; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 477/05
Beurteilung der Erdrosselungswirkung einer Vergnügungssteuer i.H.v. 13 Prozent …
- VG Minden, 30.08.2006 - 11 K 4192/04
- OVG Sachsen, 25.08.2009 - 5 B 307/09
Vergnügungssteuer; Rückwirkung der Satzung; Vertrauensschutz; Kappungsgrenze
- OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; 7,5 % des …
- VG Minden, 16.08.2006 - 11 K 3813/04
Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Aufstellung von …
- VG Oldenburg, 29.11.2007 - 2 A 940/05
Auswurfmöglichkeit; Dauerveranlagung; durchschnittliche Einnahmen; …
- VG Minden, 16.08.2006 - 11 K 4030/04
Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Einstellung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2008 - 14 A 4006/04
Anforderungen an einen rechtmäßigen Vergnügungssteuerbescheid; Steuererhebung für …
- VG Arnsberg, 08.06.2001 - 3 K 2272/99
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vergnügungssteuerbescheids; Ausgestaltung …
- VG Arnsberg, 03.03.2005 - 5 L 1637/04
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Vergnügungssteuerbescheides; Ausgestaltung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 14 A 4479/01
Sogenannte Erdrosselung oder erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer und der …
- VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 25 K 7334/03
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Vergnügungssteuerbescheiden gegenüber einem …
- VG Düsseldorf, 03.12.2004 - 25 K 8401/03
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Automaten ohne …
- VG Düsseldorf, 15.10.2004 - 25 K 4203/04
Unternehmen zur Aufstellung von Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in …
- VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00
- VG Düsseldorf, 03.12.2003 - 25 K 5622/03
- VG Düsseldorf, 27.08.2004 - 25 L 1504/04
Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen …
- VG Düsseldorf, 12.07.2004 - 25 K 3018/04
Erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer im Sinne der Rechtsprechung des …
- VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 25 K 6368/03
Unternehmen zur Aufstellung von Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in …
- FG Hamburg, 10.02.2004 - VII 285/03
Spielgerätesteuer: Verdoppelung des Steuersatzes