Rechtsprechung
   BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99   

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr
  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz

    Wohnsitzverlust des Kindes bei Schulbesuch im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kindergeld: Wohnsitz bei Schulbesuch bzw. Studium im Ausland

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: 9 Jahre Ausland ist nicht Inland

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 63 Abs 1 S 3, AO 1977 § 8
    Auslandsaufenthalt; Kindergeld; Schule; Wohnsitz

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 193, 569
  • BB 2001, 560
  • BStBl II 2001, 279
  • BFH/NV 2001, 684



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (96)  

  • FG München, 27.06.2006 - 10 K 977/05  

    Erforderliche Voraussetzungen für einen vollen Kindergeldanspruch bei Wohnsitz

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279; und vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294 jeweils m.w.N.) reicht bei einer mehrjährigen Schulausbildung im Ausland auch bei einem deutschen Kind der Wille, nach der Schulausbildung wieder in die Bundesrepublik zurückzukehren, nicht dazu aus, die Beibehaltung des Inlandswohnsitzes zu bejahen.

    Wird das Kind jedoch in einem Alter, in dem es noch in besonderem Maße der Betreuung bedarf, in das Ausland geschickt und ist der Auslandsaufenthalt von vornherein auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgerichtet, dann liegt kein nur vorübergehender Auslandsaufenthalt vor (BFH-Urteil in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279).

    Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung in den Schulferien von insgesamt weniger als drei Monaten im Jahr hielt der BFH im Falle einer auf neun Jahre angelegten Schulausbildung im Ausland nicht für ausreichend, um die Aufrechterhaltung des Inlandswohnsitzes anzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279).

    Auch wenn man berücksichtigt, dass der BFH (in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279) Inlandsaufenthalte von ca. 2 Monaten und 3 Wochen im Kalenderjahr bei einem auf 9 Jahre angelegten Auslandsaufenthalt für unzureichend hielt und es sich vorliegend um Auslandsaufenthalte von "nur" 4 bzw. 7 Jahre handelt, gehen die Aufenthalte von jeweils einmalig ca. 2 Wochen pro Kalenderjahr nicht über einen Urlaubs-/Besuchsaufenthalt hinaus.

  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R  

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

    Die weitere Rechtsprechung des BSG betrifft wesentlich andere Fallgestaltungen und ist - auch abgesehen vom grundsätzlichen Vorrang des Europarechts - schon deshalb hier unergiebig (vgl BSGE 67, 243, 246 f = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 S 10 mit zahlreichen Nachweisen; aus neuerer Zeit: BSG SozR 3-1200 § 30 Nr. 21; vgl auch BFHE 193, 569 = BStBl II 2001, 279).
  • FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04  

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes als Kriterium für einen Anspruch

    Die Anknüpfung an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes als Ausprägung des Territorialitäts-Prinzips ( § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ) ist sachgerecht ist und verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH -- vom 23. November 2000 VI R 165/99, Bundessteuerblatt -- BStBl -- II 2001, 279, und vom 26.02.2002 VIII R 85/98, BFH/NV 2002, 912, Verfassungsbeschwerde dagegen nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -- vom 9.1.2003 2 BvR 885/02, Juris ; Weber-Grellet in : Schmidt, EStG, 25. Auflage 2006, § 63, Rz. 4).

    cc) Der BFH hat mehrfach die Rechtsgrundsätze dargelegt, nach denen zu entscheiden ist, ob ein Kind, das sich zum Zwecke der Ausbildung mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz ( § 8 AO) beibehält (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 2001, 294, und in BStBl II 2001, 279, jeweils m.w.N.).

    Im Urteil in BStBl II 2001, 279 hat der BFH die Entscheidung des FG gebilligt, dass ein Kind grundsätzlich seinen Wohnsitz im Inland verliert, wenn seine Eltern es zum Zwecke des für die Dauer von neun Jahren angelegten Schulbesuchs zu den Großeltern ins Ausland schicken.

    Der BFH hat mit Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99 (BStBl II 2001, 279 ) die besuchsweisen Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung von insgesamt nicht einmal drei Monaten im Jahr auch dann nicht für die Annahme einer Beibehaltung des Wohnsitzes ausreichen lassen, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist.

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht