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   BFH, 23.08.2000 - VII B 145, 146/00, VII B 145/00, VII B 146/00   

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https://dejure.org/2000,843
BFH, 23.08.2000 - VII B 145, 146/00, VII B 145/00, VII B 146/00 (https://dejure.org/2000,843)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2000 - VII B 145, 146/00, VII B 145/00, VII B 146/00 (https://dejure.org/2000,843)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2000 - VII B 145, 146/00, VII B 145/00, VII B 146/00 (https://dejure.org/2000,843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Ausfuhr von Rindern - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Beförderungspapiere

  • Judicialis

    VwVfG § 48 Abs. 4; ; VwVfG § 48 Abs. 2; ; VwVfG § 48 Abs. 3; ; VwVfG § 48 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; MOG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; MOG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung differenzierter Ausfuhrerstattung bei verspäteter Vorlage des Beförderungspapiers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 75
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-334/95

    Krüger

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00
    a) Rechtsgrundlage für die AdV ist im Streitfall nicht Art. 244 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex --ZK--) des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 302/1), weil die Gewährung von Ausfuhrerstattungen nicht Teil der Regelung des ZK für die Ausfuhr von Gemeinschaftswaren ist, sondern ihre Grundlage in den Verordnungen zur Einführung gemeinsamer Marktorganisationen für verschiedene Agrarerzeugnisse hat (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 17. Juli 1997 Rs. C-334/95, EuGHE 1997, I-4517 Rz. 39).

    Die AdV richtet sich daher grundsätzlich weiterhin nach nationalem Recht, wobei u.U. bestimmte vom EuGH aufgestellte Kriterien zu berücksichtigen sind (EuGH in EuGHE 1997, I-4517 Rz. 44).

    Art. 8 Abs. 1 ZK, der bei Rücknahme von Entscheidungen im Zollrecht eine Vertrauensschutzregelung enthält, ist im Streitfall nicht anzuwenden, weil das Erstattungsrecht ein nicht von den Regelungen des Zollrechts erfasstes Rechtsgebiet ist (vgl. EuGH, Urteil in EuGHE 1997, I-4517).

  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00
    Die Ausnahme, dass eine Sicherheitsleistung nicht geboten ist, wenn das Hauptsacheverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit einen für die Antragstellerin günstigen Ausgang nehmen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 13. Dezember 1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827), ist im Streitfall nicht gegeben.
  • BFH, 31.01.1997 - X S 11/96

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00
    Es wäre deshalb Sache der Antragstellerin gewesen, im Einzelnen die Umstände näher darzulegen und glaubhaft zu machen, die eine AdV ohne Sicherheitsleistung rechtfertigten (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Januar 1997 X S 11/96, BFH/NV 1997, 512, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00
    Das FG hat das ihm insoweit zustehende Ermessen nicht erkennbar fehlerhaft ausgeübt, sondern mit dem Hinweis auf die konkrete wirtschaftliche Lage der Antragstellerin die Gefährdung des Rückforderungsanspruchs begründet (zu den in Betracht kommenden Gesichtspunkten vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. Januar 1996 V B 100/95, BFH/NV 1996, 491, und Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 69 Anm. 144 ff., m.w.N.).
  • FG Hamburg, 11.07.1975 - IV 15/73
    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00
    Das FG bezieht sich für seine gegenteilige Auffassung auf sein Urteil vom 11. Juli 1975 IV 15/73 H (Entscheidungen der Finanzgerichte 1976, 93), in dem es das Entstehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses durch die Stellung des Antrags auf Erstattung angenommen hat, das die Verpflichtung der Behörde begründe, den gesetzlichen Anspruch des Antragstellers auf Ausfuhrerstattung nach Kräften zu unterstützen.
  • EuGH, 26.04.1988 - 316/86

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00
    Wie der EuGH bereits entschieden hat, kann der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht gegen --wie im Streitfall-- klare gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen angeführt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. April 1988 Rs. 316/86, EuGHE 1988, 2213).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 39.92

    Rücknahme - Frist - Gasölbetriebshilfe - Jahresfrist

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00
    Eine Regelung wie die des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ist im Übrigen verfassungsrechtlich nicht geboten; sie dient allein der Rechtssicherheit des Begünstigten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. September 1993 11 C 39.92, Deutsches Verwaltungsblatt 1994, 409).
  • EuGH, 22.01.1975 - 55/74

    Unkel / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00
    Diese Meinung stützt das FG aber zu Unrecht auf das EuGH-Urteil vom 22. Januar 1975 Rs. 55/74 (EuGHE 1975, 9).
  • BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei Übernahmegewinn?

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die AdV nicht erforderlich (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 5. November 1998 VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468).
  • EuGH, 12.07.1990 - C-155/89

    Belgischer Staat / Philipp Brothers

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00
    Da sie innerhalb der Frist keinen entsprechenden Antrag gestellt hat, brauchte das HZA auch nicht zu prüfen, ob das Nichtverlangen des Beförderungspapiers Einfluss auf das Verhalten der Antragstellerin gehabt hat und ob deswegen eine Fristverlängerung in Betracht kommen würde (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 12. Juli 1990 Rs. C-155/89, EuGHE 1990, I-3265, 3305 Rz. 15).
  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

  • BFH, 18.05.1993 - VII R 70/92

    Ausfuhrerstattungsanspruch bei Überschreitung der Lagerfrist - Unveränderter

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 46/92

    Ausfuhrerstattungsanspruch (§ 10 Abs. 1 S. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 S. 5 bis 8

  • BFH, 02.11.2001 - VII B 155/01

    KG: Geschäftsführerhaftung und Sperrwirkung nach § 93 InsO

    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die AdV nicht erforderlich (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00, BFH/NV 2001, 75).
  • BFH, 20.03.2002 - IX S 27/00

    AdV; Sicherheitsleistung

    Für die Anordnung einer Sicherheitsleistung ergibt sich hieraus, dass die Finanzbehörde die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen muss (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1977 VIII S 15/76, BFHE 122, 516, BStBl II 1977, 726, unter III., und Beschluss in BFH/NV 1998, 987) und der Steuerpflichtige ggf. Umstände, die ein (dargelegtes) Sicherungsbedürfnis der Behörde entfallen oder unangemessen erscheinen lassen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1997 X S 11/96, BFH/NV 1997, 512, und vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00, BFH/NV 2001, 75, unter II. 3.).
  • BFH, 11.02.2002 - VII B 323/00

    AdV; USt-Hinterziehung; Beihilfe zur Steuerverkürzung durch Erstellen von

    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung neben Umständen, die für die Rechtmäßigkeit sprechen, gewichtige Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Tatfragen auslösen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00, BFH/NV 2001, 75).
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   BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00   

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https://dejure.org/2000,9019
BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00 (https://dejure.org/2000,9019)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2000 - VII B 146/00 (https://dejure.org/2000,9019)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2000 - VII B 146/00 (https://dejure.org/2000,9019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausfuhr von Rindern - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Beförderungspapiere

  • Judicialis

    VwVfG § 48 Abs. 4; ; VwVfG § 48 Abs. 2; ; VwVfG § 48 Abs. 3; ; VwVfG § 48 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; MOG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; MOG § 10

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 75
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-334/95

    Krüger

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00
    a) Rechtsgrundlage für die AdV ist im Streitfall nicht Art. 244 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex --ZK--) des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 302/1), weil die Gewährung von Ausfuhrerstattungen nicht Teil der Regelung des ZK für die Ausfuhr von Gemeinschaftswaren ist, sondern ihre Grundlage in den Verordnungen zur Einführung gemeinsamer Marktorganisationen für verschiedene Agrarerzeugnisse hat (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 17. Juli 1997 Rs. C-334/95, EuGHE 1997, I-4517 Rz. 39).

    Die AdV richtet sich daher grundsätzlich weiterhin nach nationalem Recht, wobei u.U. bestimmte vom EuGH aufgestellte Kriterien zu berücksichtigen sind (EuGH in EuGHE 1997, I-4517 Rz. 44).

    Art. 8 Abs. 1 ZK, der bei Rücknahme von Entscheidungen im Zollrecht eine Vertrauensschutzregelung enthält, ist im Streitfall nicht anzuwenden, weil das Erstattungsrecht ein nicht von den Regelungen des Zollrechts erfasstes Rechtsgebiet ist (vgl. EuGH, Urteil in EuGHE 1997, I-4517).

  • BFH, 31.01.1997 - X S 11/96

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00
    Es wäre deshalb Sache der Antragstellerin gewesen, im Einzelnen die Umstände näher darzulegen und glaubhaft zu machen, die eine AdV ohne Sicherheitsleistung rechtfertigten (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Januar 1997 X S 11/96, BFH/NV 1997, 512, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00
    Das FG hat das ihm insoweit zustehende Ermessen nicht erkennbar fehlerhaft ausgeübt, sondern mit dem Hinweis auf die konkrete wirtschaftliche Lage der Antragstellerin die Gefährdung des Rückforderungsanspruchs begründet (zu den in Betracht kommenden Gesichtspunkten vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. Januar 1996 V B 100/95, BFH/NV 1996, 491, und Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 69 Anm. 144 ff., m.w.N.).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00
    Die Ausnahme, dass eine Sicherheitsleistung nicht geboten ist, wenn das Hauptsacheverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit einen für die Antragstellerin günstigen Ausgang nehmen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 13. Dezember 1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827), ist im Streitfall nicht gegeben.
  • EuGH, 12.07.1990 - C-155/89

    Belgischer Staat / Philipp Brothers

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00
    Da sie innerhalb der Frist keinen entsprechenden Antrag gestellt hat, brauchte das HZA auch nicht zu prüfen, ob das Nichtverlangen des Beförderungspapiers Einfluss auf das Verhalten der Antragstellerin gehabt hat und ob deswegen eine Fristverlängerung in Betracht kommen würde (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 12. Juli 1990 Rs. C-155/89, EuGHE 1990, I-3265, 3305 Rz. 15).
  • BFH, 18.05.1993 - VII R 70/92

    Ausfuhrerstattungsanspruch bei Überschreitung der Lagerfrist - Unveränderter

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00
    Das gemeinschaftsrechtswidrige Verhalten einer für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zuständigen nationalen Stelle --hier des HZA-- kann demnach kein berechtigtes Vertrauen des Betroffenen auf eine gemeinschaftsrechtswidrige Behandlung begründen (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1993 VII R 70/92, BFH/NV 1994, 208).
  • EuGH, 26.04.1988 - 316/86

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00
    Wie der EuGH bereits entschieden hat, kann der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht gegen --wie im Streitfall-- klare gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen angeführt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. April 1988 Rs. 316/86, EuGHE 1988, 2213).
  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00
    Es ist im Übrigen Sache des Antragstellers, sich die erforderlichen Kenntnisse des Gemeinschaftsrechts zu verschaffen (EuGH, Urteil vom 12. Juli 1989 Rs. 161/88, EuGHE 1989, 2415) und seine sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergebenden Pflichten zu erfüllen.
  • BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00

    Rückforderung differenzierter Ausfuhrerstattung bei verspäteter Vorlage des

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00
    1. Der Senat verbindet die Verfahren VII B 145/00 und VII B 146/00, weil es zweckmäßig ist, darüber gemeinsam zu entscheiden (§ 73 Abs. 1 Satz 1 FGO).
  • EuGH, 22.01.1975 - 55/74

    Unkel / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00
    Diese Meinung stützt das FG aber zu Unrecht auf das EuGH-Urteil vom 22. Januar 1975 Rs. 55/74 (EuGHE 1975, 9).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 39.92

    Rücknahme - Frist - Gasölbetriebshilfe - Jahresfrist

  • BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei Übernahmegewinn?

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 46/92

    Ausfuhrerstattungsanspruch (§ 10 Abs. 1 S. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 S. 5 bis 8

  • BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02

    Ausfuhrerstattung; Frachtbrief

    Der Senat hat es allerdings in seinem Beschluss vom 23. August 2000 VII B 146/00 (BFH/NV 2001, 75) für möglich gehalten, dass auch nach Ablauf dieser Fristen von dem Ausführer vorgelegte Unterlagen berücksichtigt werden können, wenn das HZA selbst das Fehlen solcher Unterlagen zunächst nicht bemerkt und trotz der fehlenden Unterlagen Ausfuhrerstattung gewährt hat, und ferner der Ausführer, nachdem das Fehlen der betreffenden Unterlagen festgestellt worden ist, diese unverzüglich nachreicht.
  • FG Hamburg, 17.10.2005 - IV 231/04

    Ausfuhrerstattung: Keine Geltung der Vorlagefristen im Rückforderungsverfahren

    Der BFH hat in seinem Beschluss v. 23. August 2000 ( VII B 146/00, juris) es immerhin für möglich gehalten, dass im Rückforderungsverfahren die Pflicht zur Fristeinhaltung als Nebenpflicht anzusehen sei, deren Nichteinhaltung die Rückforderung der Ausfuhrerstattung nicht ohne weiteres zur Folge habe.
  • FG Hamburg, 21.11.2005 - IV 175/02

    Ausfuhrerstattung: Ist Rückforderung möglich, wenn Zahlungsunterlagen erst im

    Gleichwohl verbleiben Zweifel hinsichtlich der hier favorisierten Auslegung des Gemeinschaftsrechts (vgl. auch BFH, Beschluss v. 23.8.2000, VII B 146/00), weshalb der Senat die im Tenor formulierte Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegt.
  • FG Hamburg, 18.10.2005 - IV 21/05

    Keine Geltung der Vorlagefristen im Rückforderungsverfahren

    Der BFH hat in seinem Beschluss v. 23. August 2000 ( VII B 146/00, juris) es immerhin für möglich gehalten, dass im Rückforderungsverfahren die Pflicht zur Fristeinhaltung als Nebenpflicht anzusehen sei, deren Nichteinhaltung die Rückforderung der Ausfuhrerstattung nicht ohne weiteres zur Folge habe.
  • FG Hamburg, 01.12.2006 - 2 V 176/06

    Steuerliche Behandlung der Auflösung von Rückstellungen für Körperschaftsteuer

    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich; es genügt, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs in dem summarischen Verfahren ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (BFH-Beschluss vom 23. August 2000, VII B 146/00, BFH/NV 2001, 75 ; BFH-Beschluss vom 5. November 1998, VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 ).
  • FG Hamburg, 15.11.2007 - 4 K 45/07

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung von Ausfuhrerstattung, Ergänzung von fehlenden

    Der Senat hat es allerdings in seinemBeschluss vom 23. August 2000 VII B 146/00 für möglich gehalten, dass auch nach Ablauf dieser Fristen von dem Ausführer vorgelegte Unterlagen berücksichtigt werden können, wenn das HZA selbst das Fehlen solcher Unterlagen zunächst nicht bemerkt und trotz der fehlenden Unterlagen Ausfuhrerstattung gewährt hat, und ferner der Ausführer, nachdem das Fehlen der betreffenden Unterlagen festgestellt worden ist, diese unverzüglich nachreicht ... Die Frage, ob und unter welchen Umständen solche nachgereichten Erstattungsunterlagen zu berücksichtigen sind, liegt inzwischen dem EuGH aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des FG Hamburg vom 21. November 2005 IV 175/02 ... vor (Aktenzeichen des EuGH Rs. C-428/05).
  • FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06

    Zusammenveranlagung zweier Unternehmer

    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 23. August 2000, VII B 146/00, BFH/NV 2001, 75 ; BFH-Beschluss vom 5. November 1998, VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 ).
  • FG Hamburg, 16.06.2006 - 2 V 35/06

    Darlegungsanforderungen im Aussetzungsverfahren

    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 23. August 2000, VII B 146/00, BFH/NV 2001, 75 ; BFH-Beschluss vom 5. November 1998, VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 ).
  • FG Hamburg, 27.04.2006 - 2 V 275/05

    Grundstücksbezogene Leistungen

    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 23. August 2000, VII B 146/00, BFH/NV 2001, 75 ; BFH-Beschluss vom 5. November 1998, VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 ).
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