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   BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00   

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https://dejure.org/2001,4192
BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00 (https://dejure.org/2001,4192)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2001 - VI B 310/00 (https://dejure.org/2001,4192)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - VI B 310/00 (https://dejure.org/2001,4192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kindergeld - Festsetzung - Heilerziehungspflegerin - Bundesausbildungsförderung - Kindergeldanspruch - Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    SGB VIII § 41; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; EStG § 64 Abs. 3; ; EStG § 67 Satz 2; ; EStG § 74 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 64 Abs. 3 Satz 3 2. Alt.; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 896
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 183/98

    Gegenstand des Klagebegehrens

    Auszug aus BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00
    Die Vorinstanz hat übersehen, dass zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei einem unzweideutigen Klageantrag weitere Angaben zum Sachverhalt jedenfalls dann nicht erforderlich sind, wenn der Sachverhalt, um den gestritten wird, in groben Zügen aus der Einspruchsentscheidung erkennbar ist (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 24. Mai 2000 VI R 183/98, BFH/NV 2000, 1480).
  • BFH, 08.05.1996 - V B 32/95

    Umfang der Darlegungslast eines Antragstellers auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00
    Eine Beschwerde bedarf zu ihrer Zulässigkeit keiner besonderen Begründung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941; Gräber/Ruban, a.a.O., § 142 Anm. 27, m.w.N.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00
    Ein Rechtsschutzbegehren hat in aller Regel auch dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen abhängt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. März 1990 2 BvR 94, 802, 887, 997, 1094, 1158, 1247, 1493, 1513/88, BVerfGE 81, 347, 357 f.).
  • BFH, 30.10.2008 - III R 105/07

    Notwendige Beiladung der Kindergeldberechtigten bei Klage des Kindes auf

    Im Übrigen können in solchen Fällen Auszahlungsberechtigte durch im Festsetzungsverfahren ergangene ablehnende Bescheide selbst betroffen sein (BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896).
  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Zur Konkretisierung des Klagebegehrens kann ein bestimmter Klageantrag ausreichen, wenn der Sachverhalt, um den gestritten wird, in groben Zügen aus der Einspruchsentscheidung erkennbar ist (BFH-Beschlüsse vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896, sowie in BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306).
  • BFH, 16.04.2007 - VII B 98/04

    Verfahrensmangel

    Überdies war der Sachverhalt, um den gestritten wurde, auch in groben Zügen aus der Einspruchsentscheidung vom 8. Februar 2002 ersichtlich (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606; BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896).
  • BFH, 01.02.2013 - III B 222/11

    Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des

    Die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage ist daher dahingehend zu beantworten, dass ein Abzweigungsbegehren unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles einen Kindergeldantrag enthalten kann (s. auch BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896), aber nicht muss.
  • FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07

    Antragsrecht zur Festsetzung des Kindergeldes eines abzweigungsberechtigten

    Im Übrigen können in solchen Fällen Auszahlungsberechtigte durch im Festsetzungsverfahren ergangene ablehnende Bescheide selbst betroffen sein (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 19. September 2002, 10 K 1162/02, EFG 2003, 101).
  • FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02

    Berücksichtigung des Weiterleitungseinwands bei Kindergeld im

    bb) Das Kind wird in einem solchen Fall nach der gesetzlichen Konzeption zwar nicht selbst kindergeldberechtigt, es kann aber die Auszahlung des Kindergelds an sich selbst verlangen und wird deshalb auszahlungsberechtigt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896).

    Dabei gilt allerdings die Besonderheit, dass die Festsetzung des - fremden - Steuer(vergütungs-)anspruchs gemäß § 67 Satz 2 EStG auch vom Auszahlungsberechtigten beantragt werden kann, der so im Festsetzungsverfahren eine Beteiligtenstellung erlangt (§ 78 Nr. 1 AO 1977; BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896).

  • FG Münster, 18.07.2012 - 12 K 3884/11

    Kosten des Einspruchsverfahrens und Notwendigkeit der Kosten der Hinzuziehung

    Der Abzweigungsberechtigte, dem selbst ein Antragsrecht (§ 67 Satz 2 EStG, vgl. dazu u. a. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896) und eine Rechtsbehelfsbefugnis im Festsetzungsverfahren zusteht, wird durch belastende Bescheide im Festsetzungsverfahren ebenso in seinen Rechten betroffen wie durch einen Ablehnungsbescheid im Abzweigungsverfahren.
  • FG Düsseldorf, 15.11.2007 - 14 K 1342/06

    Bestehen eines Antragsrechts für Personen mit einem berechtigten Interesse an der

    Aus der eigenen Antragsbefugnis resultiert zugleich die Klagebefugnis (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2001, 896).
  • FG Düsseldorf, 23.05.2013 - 14 K 2164/11

    Kindergeld: Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum

    Die Klägerin ist zwar als Abzweigungsberechtigte nach § 74 Abs. 1 Satz 1 EStG gemäߧ 67 Satz 2 EStG hinsichtlich der beantragten Festsetzung von Kindergeld zugunsten des Beigeladenen klage- und einspruchsbefugt (vgl. Beschluss des BFH vom 26.01.2001 VI B 310/00, Sammlung aller Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2001, 896; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, Kommentar, 32. Aufl., § 67 Rz 4).
  • FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 4 K 68/00

    Rückforderung eines Erstattungsanspruchs bei Abzweigung von Kindergeld an den

    Als Steuervergütung ist das Kindergeld ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i.S.v. § 37 AO , so dass die Unterscheidung in Festsetzungs- und Erhebungsverfahren auch bei kindergeldrechtlichen Vorgängen zu beachten ist (BFH Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896 ).
  • FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4679/08

    Kindergeld; Überschreitung des Jahresgrenzbetrags; Einkünfte aus einer

  • FG Brandenburg, 19.06.2002 - 6 K 981/01

    Auszahlungansprüche der Sozialleistungsträger wegen Kindergeld; Entscheidung über

  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 3232/06

    Abhängigkeit eines Anspruchs auf Kindergeld bzw. Kindergeldberechtigung der

  • FG Hamburg, 31.07.2002 - V 285/01

    Vollstreckungsgegenklage im steuerlichen Vollstreckungsverfahren unzulässig /

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06

    Abzweigung von Kindergeld; Keine Klagebefugnis und kein berechtigtes Interesse

  • FG Sachsen, 10.12.2008 - 8 K 1772/07

    Rückforderung von bereits an den Kindergeldberechtigten geleisteten

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 K 1101/05

    Kindergeldanspruch aus abgetretenem Recht; Anforderung an die Wiedereinsetzung in

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2006 - 1 K 275/02

    Kein Kostenerstattungsanspruch der Familienkasse bei Barauszahlung des

  • FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 4369/12

    Kosten der Rechtsverfolgung im Abzweigungsverfahren

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