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   BFH, 07.12.2000 - III R 49/98   

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BFH, 07.12.2000 - III R 49/98 (https://dejure.org/2000,5573)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2000 - III R 49/98 (https://dejure.org/2000,5573)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - III R 49/98 (https://dejure.org/2000,5573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Reisebüro - Omnibus - Gewerbliche Tätigkeit - Investitionszulage - Beweiswürdigung - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    InvZulG 1991 § 2 Satz 1 Nr. 1; ; InvZulG 1991 § 2 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96; ; AO 1977 § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 S 1 Nr 1, InvZulG § 2 S 1 Nr 2, AO 1977 § 12
    Betriebsstätte; Fördergebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 911
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.06.2000 - III R 9/96

    Investitionszulage: Zuordnung zu einer Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 07.12.2000 - III R 49/98
    Der Senat weist zu den --zulagenrechtlichen-- Anforderungen an eine Betriebsstätte auf sein Urteil vom 7. Juni 2000 III R 9/96 (BStBl II 2000, 592, BFH/NV 2000, 1425) hin.

    Sollte das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis gelangen, dass der Kläger mehrere, z.T. auch außerhalb des Fördergebietes liegende Betriebsstätten im maßgebenden Drei-Jahres-Zeitraum unterhalten hat, so wären die Wirtschaftsgüter der Betriebsstätte zuzuordnen, zu der die engeren Beziehungen bestanden; im Einzelnen verweist der Senat hierzu gleichfalls auf sein Urteil in BStBl II 2000, 592, BFH/NV 2000, 1425.

  • BFH, 13.09.1994 - IX R 83/93

    Zulässigkeit der eigenständigen Auslegung von prozessualen Willenserklärungen

    Auszug aus BFH, 07.12.2000 - III R 49/98
    Eine solche Bezugnahme ist zur Begründung der Revision ausreichend, wenn --wie im Streitfall-- die Begründung der Beschwerde ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision genügt und das Revisionsgericht in seinem die Revision zulassenden Beschluss das Vorliegen des gerügten Verfahrensmangels bejaht hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. September 1994 IX R 83/93, BFH/NV 1995, 605, m.w.N.; vom 17. Juni 1994 III R 108/93, BFH/NV 1995, 133, unter Ziff. 1 der Gründe).
  • BFH, 17.06.1994 - III R 108/93

    Unrechte Versagung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 07.12.2000 - III R 49/98
    Eine solche Bezugnahme ist zur Begründung der Revision ausreichend, wenn --wie im Streitfall-- die Begründung der Beschwerde ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision genügt und das Revisionsgericht in seinem die Revision zulassenden Beschluss das Vorliegen des gerügten Verfahrensmangels bejaht hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. September 1994 IX R 83/93, BFH/NV 1995, 605, m.w.N.; vom 17. Juni 1994 III R 108/93, BFH/NV 1995, 133, unter Ziff. 1 der Gründe).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 28/94

    Pflicht des Finanzgerichts zur vollständigen und einwandfreien Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 07.12.2000 - III R 49/98
    Diese Vorschrift verpflichtet das FG, u.a. auch den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 28/94, BFH/NV 1996, 628, m.w.N.; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 96 FGO Rz. 20, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2002 - III R 8/00

    Investitionszulage: Arbeitnehmerwohnung als Betriebsstätte

    a) Die Voraussetzungen für eine Betriebsstätte sind auch für das Zulagenrecht § 12 AO 1977 und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zu entnehmen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 2000 III R 9/96, BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911).

    Die Tatsacheninstanz hat dafür sämtliche Umstände des Einzelfalles zu würdigen (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 911); denn für die Beurteilung ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend.

    Der Senat braucht daher weder zu prüfen, ob das FG hinsichtlich des angemieteten Raums in Z die Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsstätte zu Recht angenommen hat, noch zu entscheiden, welcher Betriebsstätte dann die Wirtschaftsgüter zulagenrechtlich zuzuordnen wären (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592, m.w.N.; in BFH/NV 2001, 911).

  • FG Hessen, 02.04.2003 - 11 K 6139/97

    Betriebstätte; Fördergebiet; Transportfahrzeug; Mitbenutzung; Privatraum;

    a) Die Voraussetzungen für eine Betriebsstätte sind auch für das Zulagenrecht § 12 AO und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zu entnehmen (Urteile des BFH vom 7. Juni 2000 III R 9/96, BStBl II 2000, 592, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911 ).

    Ob diese Rechtsposition auf einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzungsüberlassung beruht, ist hingegen nicht ausschlaggebend; vielmehr sind sämtliche Umstände des Einzelfalles zu würdigen (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 911 ), da für die Beurteilung die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend ist.

    Mangels Vorliegen einer Betriebsstätte braucht der Senat daher weder zu prüfen, welcher Betriebsstätte die Wirtschaftsgüter zulagenrechtlich zuzuordnen wären (vgl. dazu BFH-Urteile, BStBl II 2000, 592, m.w.N.; in BFH/NV 2001, 911 ), noch zu entscheiden, inwieweit die Verbleibensvoraussetzungen für einzelne Wirtschaftsgüter vorliegen.

  • FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02

    Rückforderung der Investitionszulage für einen Sattelschlepper ; Vorliegen einer

    Eine Betriebsstätte liegt nur vor, wenn einem Steuerpflichtigen Räume zur ständigen Benutzung zur Verfügung stehen, über die er nicht nur eine vorübergehende Verfügungsmacht besitzt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.05.2002, III R 8/00; BStBl II 2002, 512; vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000, III R 49/98, BFH/NV 2001, 911).

    Der Nutzende muss eine einem Mieter ähnliche Rechtsposition innehaben, die ihm nicht ohne weiteres entzogen oder ohne seine Mitwirkung nicht verändert werden kann (BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592; BFH-Beschluss vom 12. September 2000, III B 48/99, - NV -, juris; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 911).

  • BFH, 17.10.2005 - III B 150/04

    Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisen; Rügeverzicht

    Durch Urteil vom 7. Dezember 2000 III R 49/98 (BFH/NV 2001, 911) hob der Senat die Entscheidung des FG auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.

    Wie der Kläger selbst vorträgt, hat der Senat in seiner zurückverweisenden Entscheidung in BFH/NV 2001, 911 bereits auf die zulagenrechtlichen Anforderungen an eine Betriebsstätte unter Bezug auf sein Urteil vom 7. Juni 2000 III R 9/96 (BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592) hingewiesen.

  • BFH, 04.12.2003 - III R 30/01

    Betriebsstättenzugehörigkeit bei der Investitionszulage

    Diese Entscheidung ist nach den Gesamtumständen des jeweiligen Falles zu treffen (Senatsurteile in BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592, und vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911, unter II. 3. der Gründe).
  • BFH, 28.01.2003 - IX R 53/00

    Mietverhältnis zwischen Ehegatten

    Diese Vorschrift verpflichtet das FG, u.a. auch den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig zu berücksichtigen (z.B. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2002 - VI B 298/01

    Verfahrensmängel; unterlassene Beweiserhebung; Gesamtergebnis des Verfahrens

    Zwar verpflichtet § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO das Gericht, den gesamten Prozessstoff vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911; vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, 675, jeweils m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 08.04.2003 - I 4/01

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte

    Die Tatsacheninstanz hat dafür sämtliche Umstände des Einzelfalles zu würdigen, denn für die Beurteilung ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend (BFH-Urteil vom 07.12.2000 III R 49/89, BFH/NV 2001, 911 ).
  • BFH, 27.09.2001 - V R 70/00

    Zeugenvernehmung; Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens

    Zwar muss das Gericht nicht auf jedes Beweismittel ausdrücklich eingehen; dem Urteil muss sich jedoch entnehmen lassen, dass nichts übersehen und alles im Zusammenhang gewürdigt wurde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1998 VIII R 73/96, BFH/NV 1999, 42, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2003 - V B 35/02

    Beweisantrag; Verlust des Rügerechts

    Zwar verpflichtet § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO das Gericht, den gesamten Prozessstoff vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911; vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, 675, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.11.2000 - VI S 34/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10935
BFH, 23.11.2000 - VI S 34/99 (https://dejure.org/2000,10935)
BFH, Entscheidung vom 23.11.2000 - VI S 34/99 (https://dejure.org/2000,10935)
BFH, Entscheidung vom 23. November 2000 - VI S 34/99 (https://dejure.org/2000,10935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 911
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.04.1988 - X B 180/87

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als

    Auszug aus BFH, 23.11.2000 - VI S 34/99
    Einer besonderen Aufforderung der anwaltlich vertretenen Antragstellerin zur Abgabe dieser Erklärung bedurfte es nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 1997 X S 6/96, BFH/NV 1997, 608, und vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 251).
  • BFH, 21.01.2000 - VIII S 7/99

    PKH-Antrag; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 23.11.2000 - VI S 34/99
    Der Antragsteller hat dem beim Prozessgericht unter Verwendung des dafür eingeführten Vordrucks (§ 117 Abs. 4 ZPO) zu stellenden Antrag (§ 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO) eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen (§ 117 Abs. 2 ZPO) oder zu versichern, dass die Verhältnisse seit der beim Finanzgericht (FG) eingereichten Erklärung unverändert geblieben sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2000 VIII S 7/99, BFH/NV 2000, 866, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Rz. 12, 16).
  • BFH, 14.01.1997 - X S 6/96

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als

    Auszug aus BFH, 23.11.2000 - VI S 34/99
    Einer besonderen Aufforderung der anwaltlich vertretenen Antragstellerin zur Abgabe dieser Erklärung bedurfte es nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 1997 X S 6/96, BFH/NV 1997, 608, und vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 251).
  • BFH, 25.05.1994 - IV S 3/94

    Nachreichen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 23.11.2000 - VI S 34/99
    Die Erklärung gemäß § 117 Abs. 2 ZPO kann, wenn die Antragstellerin --wie im Streitfall-- bei der Einlegung der Revision durch eine postulationsfähige Person vertreten war, auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nachgereicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Mai 1994 IV S 3/94, BFH/NV 1994, 899).
  • BFH, 10.04.2003 - III S 14/01

    Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Die Erklärung gemäß § 117 Abs. 2 ZPO kann zwar, wenn die Antragsteller --wie im Streitfall-- bei der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch eine postulationsfähige Person vertreten waren, auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nachgereicht werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2000 VI S 34/99, BFH/NV 2001, 911).

    Da der Betreuer Rechtsanwalt ist, bedurfte es keiner weiteren Aufforderung zur Abgabe dieser Erklärung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 911, m.w.N.).

  • BFH, 22.09.2004 - III S 10/04

    PKH für NZB: nicht fristgerecht begründete Beschwerde

    Nur wenn die Beschwerde fristgerecht durch einen Vertretungsberechtigten eingelegt und begründet worden ist, kann das Formblatt nach Ablauf der Beschwerdefrist nachgereicht werden (BFH-Beschluss vom 23. November 2000 VI S 34/99, BFH/NV 2001, 911, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.02.2013 - 5 C 12.2445

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Nichtvorlage der Erklärung über die persönlichen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob bei einem von einem Rechtsanwalt gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe seitens des Gerichts vor einer ablehnenden Entscheidung auf die Obliegenheit zur Beifügung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (auf den dafür vorgesehenen Vordrucken) sowie entsprechender Belege (§ 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 ZPO) hingewiesen werden muss (BayVGH, B.v. 21.4.2004 - 5 C 03.1746 - juris; verneinend: BFH, B.v. 23.11.2000 - VI S 34/99 - juris m.w.N.; generell verneinend VGH BW, B.v. 24.11.1992 - 11 S 2397/92 - juris; bejahend: OVG Hamburg, B.v. 17.6.1991 - Bs IV 205/91 - NVwZ-RR 1992, 668).
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