Rechtsprechung
   BFH, 08.03.2001 - V R 61/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1366
BFH, 08.03.2001 - V R 61/97 (https://dejure.org/2001,1366)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2001 - V R 61/97 (https://dejure.org/2001,1366)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2001 - V R 61/97 (https://dejure.org/2001,1366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 227; UStG 1991/1993 § 14 Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 227; UStG 1991/1993 § 14 Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Rechnung - Ausweis - Vorsteuerabzug - Mehrwertsteuer - Billigkeit - Erstattung

  • Judicialis

    AO 1977 § 227; ; UStG 1991/1993 § 14 Abs. 3; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis
    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG
    Rechnungsberichtigung
    Gefährdung des Steueraufkommens
    Überblick über die Rechtsprechung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 14 Abs 3 J: 1991, UStG § 14 Abs 3 J: 1993, AO 1977 § 227
    Erlaß; Ermessen; Gefährdung; Steueraufkommen; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 517
  • BB 2001, 1189
  • BStBl II 2004, 373
  • BFH/NV 2001, 998
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Da aber in diesem Fall keine Gefährdung des Steueraufkommens besteht, wenn der Vorsteuerabzug bei den Rechnungsempfängern berichtigt wurde, verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass die unberechtigt in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer unabhängig von einem guten Glauben des Rechnungsausstelleers berichtigt werden kann (Anschluss an EuGH-Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel, UR 2000, 470).

    Nach Ergehen der Vorabentscheidung des EuGH vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 470 = Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 424, m.Anm. Lohse) macht der Kläger nach wie vor geltend, eine Gefährdung des Steueraufkommens sei von Anfang an nicht gegeben gewesen, weil er die sich nach den Rechnungen ergebenden (Netto-)Beträge der Umsatzsteuer unterworfen habe.

    Auf Fragen des Senats, unter welchen Voraussetzungen die Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Steuer zulässig ist, hat der EuGH mit Urteil in UR 2000, 470 u.a. für Recht erkannt:.

    b) Im Streitfall wurde zunächst die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, da der Kläger die in den verwendeten Rechnungen gesondert ausgewiesenen Beträge an das FA entrichtete (vgl. EuGH-Urteil in UR 2000, 470 Rdnr. 57).

    Dieses Gleichgewicht wäre gestört, wenn dem Erlassantrag des Klägers stattgegeben würde, ohne dass der den angeblichen Leistungsempfängern gewährte Vorsteuerabzug rückabgewickelt worden wäre (vgl. EuGH-Urteil in UR 2000, 470 Rdnr. 61, 67).

    Die Mitgliedstaaten können darüber entscheiden, ob die Berichtigung unberechtigt ausgewiesener Steuerbeträge im Steuerfestsetzungsverfahren oder in einem anschließenden Verfahren vorgenommen wird (vgl. EuGH-Urteil in UR 2000, 470 Rdnr. 66).

    Nach den Grundsätzen des zitierten EuGH-Urteils in UR 2000, 470 kommt im Streitfall "eindeutig und offensichtlich" in Betracht, dass über die Berichtigung der Steuer entschieden werden muss.

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Unbilligkeit aus sachlichen Gründen --wie sie hier vom Kläger (allein) geltend gemacht wird-- ist dann anzunehmen, wenn zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. September 1993 V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131; vom 15. Oktober 1998 IV R 69/97, BFHE 187, 198).

    Ist nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 187, 198).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Die Entscheidung über einen Erlass ist zwar grundsätzlich eine Ermessensentscheidung der Behörde (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) und unterliegt deshalb gemäß § 102 FGO nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des BFH Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, m.w.N.; vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190).
  • BFH, 04.05.1995 - V R 83/93

    Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des BFH Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, m.w.N.; vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 45/91

    Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Unbilligkeit aus sachlichen Gründen --wie sie hier vom Kläger (allein) geltend gemacht wird-- ist dann anzunehmen, wenn zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. September 1993 V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131; vom 15. Oktober 1998 IV R 69/97, BFHE 187, 198).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 38/97

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Der Senat hat die Sache (zusammen mit einem Parallelverfahren) mit Beschluss vom 15. Oktober 1998 (BFHE 187, 84) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Erfordern aber gemeinschaftsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme, ist das in § 163 AO eingeräumte Ermessen des FA auf Null reduziert (BFH-Urteile vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFHE 223, 372, BFH/NV 2009, 438, Rz 49; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373, Rz 30).
  • BFH, 06.04.2016 - XI R 20/14

    EuGH-Vorlage zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" und zur

    Auch ist das der Finanzverwaltung in § 163 AO eingeräumte Ermessen auf Null reduziert, wenn --wie beim Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen-- unionsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme erfordern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373, unter II.5., Rz 30; vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFHE 223, 372, BStBl II 2010, 1075, unter II.5., Rz 49; in BFHE 250, 559, BStBl II 2015, 914, Rz 32).
  • BFH, 22.07.2015 - V R 23/14

    Kein Gutglaubensschutz an das Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs

    Unionsrechtlichen Belangen wird im Rahmen von Vertrauensschutzgesichtspunkten beim Vorsteuerabzug dadurch Rechnung getragen, dass das dem FA in § 163 AO eingeräumte Ermessen auf Null reduziert ist, wenn unionsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme erfordern (BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFHE 223, 372, BStBl II 2010, 1075, unter II.5.; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373, unter II.5.).
  • BFH, 09.02.2006 - V R 22/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung des "sale-and-lease-back"-Verfahrens

    Der Kläger kann die Rechnung, in der er zu Unrecht Umsatzsteuer auf die tatsächlich nicht erfolgte Lieferung der Kopiergeräte an die B-GmbH gesondert ausgewiesen hat, grundsätzlich berichtigen (vgl. EuGH-Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeinck & Cofreth und Manfred Strobel, UR 2000, 470; BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373; vom 11. April 2002 V R 26/01, BFH/NV 2002, 1006).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Erfordern aber gemeinschaftsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme, ist das in § 163 AO eingeräumte Ermessen des FA auf Null reduziert (BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFHE 223, 372, BFH/NV 2009, 438, unter II.5.; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373, unter II.5.).
  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Tritt der Wegfall der Gefährdungslage später ein, erfolgt eine Berichtigung der Steuer nach der Billigkeitsregelung des § 227 AO (BFH UR 2001, 312, 314).

    Sie wird aber auch trotz erfolgten Vorsteuerabzuges beseitigt, sobald umgekehrt die in der Scheinrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gezahlt ist (BFH UR 2001, 312, 314).

    Nach Rückzahlung der Vorsteuer ist dann auch die Rückführung der nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldeten Umsatzsteuer möglich, wodurch wiederum ein ausgeglichener neutraler umsatzsteuerlicher Saldo hergestellt wird (BFH UR 2001, 312, 314).

  • BFH, 25.04.2002 - V B 73/01

    Billigkeitserlass bei unrichtigem Steuerausweis

    Eine bei unberechtigtem Steuerausweis in einer Rechnung gemäß § 14 Abs. 3 UStG entstandene Steuer ist nach § 227 AO 1977 (zwingend) wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, soweit der von dem Rechnungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht und der entsprechende Betrag an den Fiskus tatsächlich zurückgezahlt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind gemäß § 14 Abs. 3 entstandene Umsatzsteuern nach § 227 der Abgabenordnung (AO 1977) wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, soweit der von den einzelnen Rechnungsempfängern in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht worden ist und die entsprechenden Beträge an den Fiskus tatsächlich zurückgezahlt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, unter II. 3. b).

    Im zweiten Rechtsgang wird das FG die erforderlichen Feststellungen nachholen müssen und auf dieser Grundlage nach Maßgabe der Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 194, 517 zu entscheiden haben, ob die Steuerrückstände des Klägers ganz oder --was bisher nicht geprüft wurde-- teilweise wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind.

    Bei der Prüfung, ob ein Erlass aus sachlichen Gründen (wegen rechtzeitiger und vollständiger Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens) geboten ist, spielt dieser Gesichtspunkt dagegen keine Rolle (vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 517).

  • BFH, 05.08.2010 - V R 13/09

    Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO -

    Das FG hat seine Auffassung, der Vermögensschaden des Fiskus aus der Hinterziehung des Täters richte sich nach der Höhe der "verlorenen Vorsteuerbeträge" der K-GmbH, daher zu Unrecht darauf gestützt, die I-GmbH habe in ihren Rechnungen Steuerbeträge gemäß § 14 Abs. 3 UStG unberechtigt ausgewiesen, die sie nach den Vorgaben des EuGH-Urteils Schmeink & Cofreth in Slg. 2000, I-6973, BFH/NV 2001 Beilage 1, 33 und der anknüpfenden Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsentscheidungen vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFHE 194, 506, BStBl II 2004, 143; vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373; vom 17. Mai 2001 V R 77/99, BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370; vom 25. April 2002 V B 73/01, BFHE 198, 71, BStBl II 2004, 343) habe berichtigen können.
  • BFH, 29.05.2008 - V R 45/06

    Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des BFH zur Rechnungsberichtigung (BFH-Urteile vom 17. Mai 2001 V R 77/99, BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370, und vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373).

    b) Aus den im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel (Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Slg. 2000, I-6973, UR 2000, 470) ergangenen BFH-Urteilen in BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370 und in BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373 ergibt sich nichts anderes.

  • BFH, 08.10.2008 - V R 63/07

    Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden

    Erfordern aber gemeinschaftsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme, ist das in § 163 AO eingeräumte Ermessen des FA auf Null reduziert (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373, unter II.5.).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 62/03

    Nachzahlungszinsen - Erlass

  • FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung der beim "Sale-and-lease-back" - Verfahren

  • BFH, 09.07.2003 - V R 29/02

    Rechtsbehelfsfrist: Schriftliche Zustimmung zur Steueranmeldung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erlass - Anspruch - sozialrechtliches

  • BFH, 05.06.2003 - V B 59/02

    Nachzahlungszinsen, Erlass

  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

  • FG München, 05.11.2014 - 3 K 3209/11

    Berichtigung von Gutschriften nur bis zur zivilrechtlichen Verjährung -

  • BFH, 29.04.2004 - V B 43/03

    Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 05.06.2009 - V B 52/08

    Erlass von bestandskräftig festgesetzten Steuern im Billigkeitsverfahren -

  • FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03

    Kein Vorsteuerabzug aus Scheingeschäften im Billigkeitswege

  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04

    Aussetzung der Vollziehung: Anlieferung und Weiterveräußerung bzw.

  • FG Niedersachsen, 15.03.2012 - 6 K 43/10

    Anforderungen an die Bildung von Steuerrückstellungen in der Höhe einer später

  • BFH, 26.07.2013 - V B 21/12

    Unberechtigter Vorsteuerabzug: Kein Erlass von Umsatzsteuer bei fehlender

  • FG Brandenburg, 06.04.2004 - 3 K 418/01

    Umfang der Haftung des Vorstandsmitglieds einer AG als Steuerhinterzieher;

  • BFH, 10.06.2002 - V B 41/02

    Rechnungsberichtigung

  • FG Düsseldorf, 11.01.2019 - 15 K 2506/18

    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen -

  • BFH, 08.06.2005 - V B 216/03

    Verfahren bei zu Unrecht gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

  • BFH, 13.11.2003 - V B 140/02

    Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2004 - 3 V 1560/03

    Zuordnung eines vom Gesellschaftergeschäftsführer privat genutzten Pkw zum

  • FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 85/02

    Abziehbarkeit der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer; Voraussetzungen

  • BFH, 25.04.2002 - V B 174/01

    Verfahrensmangel; Ablehnung des Antrags auf Terminsverlegung;

  • BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01

    Umsatzsteuerhinterziehung bei Berichtigung einer Rechnung - Rücktritt vom Versuch

  • FG Sachsen, 11.01.2002 - 1 K 1749/00

    Entstehen der Umsatzsteuer bei Erstellung einer Rechnung mit Steuerausweis ohne

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.01.2002 - 1 K 1749/00

    Rechnungsberichtigung bei nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldeter Umsatzsteuer;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht