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   BFH, 10.05.2001 - III R 68/97   

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https://dejure.org/2001,5230
BFH, 10.05.2001 - III R 68/97 (https://dejure.org/2001,5230)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2001 - III R 68/97 (https://dejure.org/2001,5230)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - III R 68/97 (https://dejure.org/2001,5230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Elektroinstallateur - Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung - Maschinenbaumechaniker- Handwerk - Gewährung einer Investitionszulage - Anschafffung von Wirtschaftsgütern - Strukturwandel im Betrieb - Verletzung materiellen Rechts

  • Judicialis

    InvZulG 1993 § 3 Nr. 3; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; InvZulG 1993 § 2 Satz 1; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 1; ; InvZulG 1993 § 3 Satz 2; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 2... Nr. 2 Buchst. a; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; HwO §§ 6 ff.; ; HwO § 1 Abs. 1; ; HwO § 6 Abs. 1; ; HwO § 7a; ; HwO § 7 Abs. 7; ; HwO § 45; ; HwO § 119; ; HwO § 119 Abs. 1; ; HwO § 119 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 2 Nr 2a, InvZulG § 3 Nr 3, HandwO § 7a, HandwO § 10
    Handwerksrolle; Rückwirkung; Strukturwandel; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1453
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.11.1996 - III R 17/96

    Erhöhte Investitionszulage auch bei Eintragung in die Handwerksrolle nach Ablauf

    Auszug aus BFH, 10.05.2001 - III R 68/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) könne im Einzelfall eine Investitionszulage auch dann gewährt werden, wenn der Betrieb im Zeitpunkt der Anschaffung der Wirtschaftsgüter, für die eine Zulage beantragt sei, zwar noch nicht in die Handwerksrolle eingetragen sei, die Eintragung aber nach der Anschaffung erfolge (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96, BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

    Zwar habe der BFH in der vom FG angeführten Entscheidung in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29 entschieden, dass eine erhöhte Investitionszulage jedenfalls für eine Übergangszeit auch dann zu gewähren sei, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle von dem schon tätigen Unternehmen im Investitionsjahr beantragt worden, aber aufgrund eines Bearbeitungsrückstands bei den Handwerkskammern im Beitrittsgebiet erst im Folgejahr erfolgt sei.

    Wegen der Sachnähe soll diese Prüfung durch die Handwerkskammer als Fachbehörde erfolgen (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29, und vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144).

    Denn wegen des Bearbeitungsrückstands bei den Behörden hatte sich die Eintragung der Gewerbetreibenden in die Handwerksrolle unverhältnismäßig lange verzögert (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29; vom 14. September 1999 III R 38/98, BFH/NV 2000, 223, und vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208).

    Befindet sich ein Betrieb in einem Strukturwandel zu einem erhöht begünstigten Betrieb, ist die erhöhte Investitionszulage nach Tz. 13 Satz 2 des BMF-Schreibens im BStBl I 1993, 904 in Anlehnung an das zum Strukturwandel bei einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes ergangene Senatsurteil vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705) auch für diejenigen Investitionen zu gewähren, die im Wirtschaftsjahr des Strukturwandels und im vorhergehenden Wirtschaftsjahr abgeschlossen worden sind und den Strukturwandel bewirken (vgl. das BFH-Urteil in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

  • BFH, 17.11.1998 - III R 43/96

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 10.05.2001 - III R 68/97
    a) Für den Fall der Ausübung einer nichthandwerklichen Tätigkeit neben einem eingetragenen Handwerk in einem einheitlichen Betrieb (sog. Mischbetrieb) hat der Senat entschieden, dass die Voraussetzung der Eintragung in die Handwerksrolle i.S. des § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a InvZulG 1993 nur für diejenigen Wirtschaftsgüter als erfüllt anzusehen ist, die überwiegend dem eingetragenen Gewerk dienen (vgl. die BFH-Urteile vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837, und vom 7. September 2000 III R 57/97, BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40).

    Der in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a InZulG 1993 verwendete Begriff des Betriebes eines Gewerbetreibenden, der in die Handwerksrolle eingetragen ist, entspricht mithin dem Begriff des einzelnen Handwerks i.S. der §§ 1 Abs. 1 und 6 Abs. 1 HwO (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144, und in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837).

    Die Auffassung des Senats zur investitionszulagenrechtlichen Behandlung eines Mischbetriebs gewährleistet, dass die begünstigten Investitionen entsprechend dem Gesetzeszweck den zu fördernden Wirtschaftsbereichen zugute kommen und die gesetzgeberische Absicht der gezielten Förderung des Handwerks unter Vermeidung zufälliger Begünstigungen und unangemessener Wettbewerbsverzerrungen verwirklicht wird (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837, und in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144).

  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 10.05.2001 - III R 68/97
    Wegen der Sachnähe soll diese Prüfung durch die Handwerkskammer als Fachbehörde erfolgen (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29, und vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144).

    Der in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a InZulG 1993 verwendete Begriff des Betriebes eines Gewerbetreibenden, der in die Handwerksrolle eingetragen ist, entspricht mithin dem Begriff des einzelnen Handwerks i.S. der §§ 1 Abs. 1 und 6 Abs. 1 HwO (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144, und in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837).

    Die Auffassung des Senats zur investitionszulagenrechtlichen Behandlung eines Mischbetriebs gewährleistet, dass die begünstigten Investitionen entsprechend dem Gesetzeszweck den zu fördernden Wirtschaftsbereichen zugute kommen und die gesetzgeberische Absicht der gezielten Förderung des Handwerks unter Vermeidung zufälliger Begünstigungen und unangemessener Wettbewerbsverzerrungen verwirklicht wird (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837, und in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144).

  • BFH, 14.09.1999 - III R 38/98

    Eintragung in die Handwerksrolle; InvZul

    Auszug aus BFH, 10.05.2001 - III R 68/97
    Denn wegen des Bearbeitungsrückstands bei den Behörden hatte sich die Eintragung der Gewerbetreibenden in die Handwerksrolle unverhältnismäßig lange verzögert (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29; vom 14. September 1999 III R 38/98, BFH/NV 2000, 223, und vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208).

    Dagegen hat der Senat die Eintragung nicht für verzichtbar gehalten, wenn der Antrag auf Eintragung nicht bereits im Investitionsjahr gestellt wird, denn die rechtzeitige Antragstellung hat der Unternehmer grundsätzlich selbst in der Hand (vgl. das BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 223).

  • BFH, 07.09.2000 - III R 57/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 10.05.2001 - III R 68/97
    a) Für den Fall der Ausübung einer nichthandwerklichen Tätigkeit neben einem eingetragenen Handwerk in einem einheitlichen Betrieb (sog. Mischbetrieb) hat der Senat entschieden, dass die Voraussetzung der Eintragung in die Handwerksrolle i.S. des § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a InvZulG 1993 nur für diejenigen Wirtschaftsgüter als erfüllt anzusehen ist, die überwiegend dem eingetragenen Gewerk dienen (vgl. die BFH-Urteile vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837, und vom 7. September 2000 III R 57/97, BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40).

    Anhaltspunkte für die Einordnung der durch den Kläger ausgeübten Tätigkeiten ergeben sich aus den Berufsbildern, wie sie in den Rechtsverordnungen auf der Grundlage von § 45 HwO umschrieben sind (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 25. Februar 1992 1 C 27/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1992, 547, und das BFH-Urteil in BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40).

  • BFH, 23.07.1976 - III R 166/73

    Verarbeitende gewerbliche Tätigkeit - Überwiegen in gemischtem Betrieb -

    Auszug aus BFH, 10.05.2001 - III R 68/97
    Befindet sich ein Betrieb in einem Strukturwandel zu einem erhöht begünstigten Betrieb, ist die erhöhte Investitionszulage nach Tz. 13 Satz 2 des BMF-Schreibens im BStBl I 1993, 904 in Anlehnung an das zum Strukturwandel bei einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes ergangene Senatsurteil vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705) auch für diejenigen Investitionen zu gewähren, die im Wirtschaftsjahr des Strukturwandels und im vorhergehenden Wirtschaftsjahr abgeschlossen worden sind und den Strukturwandel bewirken (vgl. das BFH-Urteil in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).
  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 10.05.2001 - III R 68/97
    Denn wegen des Bearbeitungsrückstands bei den Behörden hatte sich die Eintragung der Gewerbetreibenden in die Handwerksrolle unverhältnismäßig lange verzögert (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29; vom 14. September 1999 III R 38/98, BFH/NV 2000, 223, und vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 2/03

    Eintragung einer GmbH

    b) Der Senat hat generell die Eintragung nicht für verzichtbar gehalten, wenn der Antrag auf Eintragung nicht bereits im Investitionsjahr gestellt wird, weil die rechtzeitige Antragstellung der Unternehmer grundsätzlich selbst in der Hand hat (BFH-Urteil vom 10. Mai 2001 III R 68/97, BFH/NV 2001, 1453, m.w.N.).

    Der BFH hat überdies eine Ausweitung des seiner Rechtsprechung zugrunde liegenden Rechtsgedankens auf Fälle, in denen die Eintragung in die Handwerksrolle sich aufgrund einer verspäteten Antragstellung verzögert hat, abgelehnt (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1453).

    Befindet sich ein Betrieb in einem Strukturwandel zu einem erhöht begünstigten Betrieb, so ist die erhöhte Investitionszulage nach Tz. 13 Satz 2 des BMF-Schreibens in BStBl I 1993, 904 in Anlehnung an das zum Strukturwandel in einen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes ergangene Senatsurteil vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705) auch für diejenigen Investitionen zu gewähren, die im Wirtschaftsjahr des Strukturwandels und im vorhergehenden Wirtschaftsjahr abgeschlossen worden sind und den Strukturwandel bewirken (BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29; in BFH/NV 2001, 1453).

  • BFH, 24.01.2005 - III B 29/04

    Klassifikation von Wirtschaftszweigen; InvZul; Verletzung der

    Die Handwerkskammer nimmt eine Prüfung ausschließlich bezüglich des jeweiligen eingetragenen Handwerks vor und nicht hinsichtlich des --steuerrechtlichen-- Gesamtbetriebs (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 2001 III R 68/97, BFH/NV 2001, 1453, 1454, m.w.N.).

    Anhaltspunkte für die Einordnung der ausgeübten Tätigkeiten ergeben sich nach Auffassung des BFH auch aus den Berufsbildern, wie sie in den Rechtsverordnungen auf der Grundlage von § 45 HwO umschrieben sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1453, 1454, m.w.N.).

    Die Auslegung der den einzelnen Handwerken zuzurechnenden Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten (Berufsbild) in den maßgebenden Rechtsverordnungen (vgl. § 45 Nr. 1 HwO) unterliegt nicht der gerichtlichen Sachaufklärung, sondern stellt eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes dar (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1453, 1454).

  • BFH, 31.05.2005 - III B 143/04

    InvZul: Mischbetriebe

    Der BFH hat mehrfach zu der Rechtsfrage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang bei Mischbetrieben, die auch ein in die Handwerksrolle eingetragenes Handwerk ausüben, eine erhöhte Investitionszulage in Anspruch genommen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144; vom 7. September 2000 III R 57/97, BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40; vom 10. Mai 2001 III R 68/97, BFH/NV 2001, 1453).

    Aus den entsprechenden Verordnungen könnten sich nur Hinweise ergeben, die bei der Entscheidung von Abgrenzungsfragen von Bedeutung seien (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1453, 1455, m.w.N.).

  • BFH, 30.09.2003 - III R 8/02

    Erhöhte Investitionszulage für überlassene Wirtschaftsgüter

    Der Inhalt der Eintragung ist für die Entscheidung maßgebend, ob und in welchem Umfang ein Handwerksbetrieb vorliegt (BFH-Urteil vom 10. Mai 2001 III R 68/97, BFH/NV 2001, 1453, 1454, m.w.N.).
  • BFH, 21.06.2007 - III R 81/06

    Keine erhöhte Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die ein in die

    b) Die erhöhte Investitionszulage steht einem in die Handwerksrolle eingetragenen Anspruchsberechtigten nur für solche Wirtschaftsgüter zu, die ab Vornahme der Investition ausschließlich oder nahezu ausschließlich dem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerk dienen (Senatsurteil vom 10. Mai 2001 III R 68/97, BFH/NV 2001, 1453, m.w.N.); die Verwendung in dem nicht begünstigten Bereich darf 10 v.H. nicht überschreiten (Senatsurteile vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837; vom 19. Oktober 2006 III R 28/04, BFH/NV 2007, 1185).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2003 - 2 K 435/00

    Festsetzung von Investitionszulage unter dem Vorbehalt der Nachprüfung;

    Bei solchen gemischten Tätigkeiten erstreckt sich die jeweilige Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes investitionszulagenrechtlich nur auf Tätigkeitsbereiche im Sinne der Handwerksordnung , nicht hingegen auf das nach anderen Vorschriften, z.B. einkommensteuerrechtlich im Übrigen als ein Betrieb zu qualifizierende Unternehmen (vgl. BFH, Urteil vom 10. Mai 2001, III R 68/97, BFH/NV 2001, 1453 mit weiteren Nachweisen).

    Für solche Fälle der Ausübung nichthandwerklicher Tätigkeiten neben einem eingetragenen Handwerk in einem einheitlichen Betrieb ist die Voraussetzung der Eintragung in die Handwerksrolle im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) InvZulG 96 (1993) nur für diejenigen Wirtschaftsgüter erfüllt, die (auch) dem eingetragenen Gewerk dienen, und zwar "überwiegend" (BFH, Urteil vom 10. Mai 2001, III R 68/97, BFH/NV 2001, 1453, mit weiteren Nachweisen; zum Begriff des "Dienens" vergleiche BFH, Urteil vom 23. März 1999, III R 52/96, BFH/NV 99, 1248; BFH, 06. August 1998, III R 28/97, BFHE 187, 124 ).

  • FG Sachsen-Anhalt, 17.01.2005 - 1 K 77/00

    Erhöhte Investitionszulage für in die Handwerksrolle eingetragenen

    Letzteres ist aber nur dann zu bejahen, wenn das Wirtschaftsgut, für das Investitionszulage beantragt worden ist, ab Vornahme der Investition auch ausschließlich oder nahezu ausschließlich dem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerk dient (BFH, Urt. v. 10. Mai 2001, III R 68/97, BFH/NV 2001, 1453 m.w.N.), also zu mindestens 90 % in dem entsprechenden Betriebsteil verwandt wird (BFH, Urt. v. 17. November 1998, III R 43/96, BStBl. II 1999, 837).
  • FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01

    Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer

    Der BFH hat in seiner Rechtsprechung stets betont, dass der Gesetzgeber bei Einführung des Eintragungserfordernisses ein einfach zu handhabendes Kriterium für die Zuordnung eines Betriebs zum Handwerk schaffen wollte (BFH, III R 68/97, aaO).
  • FG Thüringen, 23.09.2004 - II 3/02

    Investitionszulage bei Strukturwandel eines Handwerksbetriebes - Fachkompetenz

    Dem liegen der Gedanke zu Grunde, dass der "neue" Betrieb nicht erst mit Beendigung des Strukturwandels entstehe (Urteile des BFH vom 10.05.2001 III R 68/97, BFH/NV 2001, 1453, und vom 23.07.1976 III R 166/73, BStBl II 1976, 705).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 13 K 2098/04

    Erhöhte Investitionszulage wegen Strukturwandels zu einem erhöht

    Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass im Fall eines Strukturwandels zu einem (erhöht) begünstigten Betrieb die (erhöhte) Investitionszulage auch für diejenigen Investitionen zu gewähren ist, die im Wirtschaftsjahr des Strukturwandels und im vorhergehenden Wirtschaftsjahr abgeschlossen worden sind und den Strukturwandel bewirkt haben (BFH, Urteil vom 10. Mai 2001 - III R 68/97, BFH/NV 2001, 1453 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 03.05.2006 - 4 K 1052/02

    Keine erhöhte Investitionszulage für Antennengroßanlage eines als Radio- und

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