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   BFH, 14.06.2000 - XI R 39/99   

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BFH, 14.06.2000 - XI R 39/99 (https://dejure.org/2000,4686)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2000 - XI R 39/99 (https://dejure.org/2000,4686)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - XI R 39/99 (https://dejure.org/2000,4686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Handelsvertretung für Mode - Einzelunternehmen - GmbH - Teilwertabschreibung - Verpachtung eines Einzelunternehmens - Verpachtungsbetrieb - Betriebsvermögen - Auflösungsgewinn

  • Judicialis

    EStG § 17; ; EStG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 17 Abs. 4 Satz 1; ; EStG § 17 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 17 Abs. 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 5 Buchst b, EStG § 6 Abs 1 S 3, EStG § 6 Abs 2 Nr 2, EStG § 4 Abs 2 S 2, EStG § 4 Abs 2 S 1, EStG § 17, EStG § 52 Abs 9
    Anschaffungskosten; Bilanzänderung; Bilanzberichtigung; Einlagewert; Teilwert; Wesentliche Beteiligung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 302
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - XI R 39/99
    Dabei kann der erkennende Senat offen lassen, ob er sich der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94 (BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684) anschließt, bejahendenfalls, ob er eine Teilwertabschreibung aus vor der Einlage liegenden wertmindernden Gründen für zulässig erachtet (vgl. z.B. verneinend Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1996, 121; bejahend Lademann/Jäschke, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 17 Rdnr. 120; Gschwendtner, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 1956; Anmerkung in gestaltende Steuerberatung 1996 Nr. 3 S. 6. Entgegen der Auffassung des FG sind die Grundsätze der bezeichneten BFH-Entscheidung im Streitfall nicht anwendbar.

    Die Grundsätze der Entscheidung des BFH in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, wonach bei der Einlage wertgeminderter wesentlicher Beteiligungen in ein Betriebsvermögen nicht deren Teilwert, sondern die höheren ursprünglichen Anschaffungskosten anzusetzen sind, wenn der nach § 17 EStG zu berücksichtigende Wertverlust beim Teilwertansatz endgültig verloren geht, greifen im Streitfall nicht.

  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 23/92

    Entstehung des Auflösungsgewinns beim wesentlich beteiligten Gesellschafter einer

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - XI R 39/99
    Die Beendigung der Gesellschaft bzw. der Liquidation ist nicht Voraussetzung für die Entstehung des Auflösungsgewinns bzw. -verlusts (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1993 VIII R 23/92, BFH/NV 1994, 459; vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162).

    Ein Wahlrecht hat der Steuerpflichtige insofern nicht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162; in BFH/NV 1994, 459; vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922; vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115).

  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - XI R 39/99
    Die Beendigung der Gesellschaft bzw. der Liquidation ist nicht Voraussetzung für die Entstehung des Auflösungsgewinns bzw. -verlusts (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1993 VIII R 23/92, BFH/NV 1994, 459; vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162).

    Ein Wahlrecht hat der Steuerpflichtige insofern nicht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162; in BFH/NV 1994, 459; vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922; vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 48/02

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 EStG in das

    In diesem Zusammenhang sei auch das BFH-Urteil vom 14. Juni 2006 XI R 39/99 (BFH/NV 2001, 302) zu beachten.

    b) Der VIII. Senat des BFH hat in dem Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 (zur Abgrenzung vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 302) erkannt, dass § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG für den Fall der Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gefallen ist (wertgeminderte Beteiligung), eine planwidrige Gesetzeslücke enthält.

  • FG Düsseldorf, 15.05.2002 - 16 K 853/98

    Betriebsaufspaltung; Teilwertabschreibung; Wesentliche Beteiligung;

    Er verweist auf die Ausführungen im BFH-Urteil vom 14.6.2000 XI R 39/99 (BFH/NV 2001, 302).

    Die Entscheidung des BFH in BFH/NV 2001, 302, der die Einlage einer wertgeminderten Beteiligung in ein Gesamthandsvermögen als tauschähnlichen Vorgang und damit wie eine Veräußerung im Sinne des § 17 EStG behandle, stehe dem nicht entgegen.

    Wird die Einlage der wertgeminderten Beteiligung zugelassen und der nicht realisierte Verlust durch den Ansatz der höheren ursprünglichen Anschaffungskosten im Betriebsvermögen "konserviert", verstößt es gegen das Grundprinzip des § 17 EStG, sogleich im Anschluss an die Einlage aus eben denselben wertmindernden Umständen letztlich die Realisierung dieser Verluste im Wege einer Teilwertabschreibung zuzulassen ( so die Anm. zu BFH vom 25.7.1995 VIII R 25/94, Höchstrichterliche Finanzgerichtsprechung 1996, Seite 121/122 am Ende; zur umstrittenen Teilwertabschreibung aus vor der Einlage liegenden wertmindernden Gründen vgl. aber andrerseits BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 302 f. m.w.N. ).

  • FG Thüringen, 28.09.2016 - 3 K 742/15

    (Zivilrechtlicher Auflösungszeitpunkt einer AG - Zeitpunkt des Ansatzes eines

    Die Beendigung der Gesellschaft bzw. die Liquidation ist nicht Voraussetzung (BFH-Urteil vom 14.06.2000 XI R 39/99, BFH/NV 2001, 302).

    Zwar hat der BFH bereits mehrfach entschieden, dass die zivilrechtliche Auflösung der Gesellschaft Voraussetzung für das Entstehen eines Auflösungsgewinn/-verlustes ist (BFH-Urteile vom 03.10.1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361; vom 14.06.2000 XI R 39/99, BFH/NV 2001, 302).

  • BFH, 28.01.2002 - VIII B 63/01

    Auslösungsverlust i.S.d. § 17 EStG; konkursfreie Liquidation

    Vor allem hätte er sich mit den Entscheidungen des BFH auseinander setzen müssen, in denen dieser die Realisation eines Auflösungsverlustes bei Vermögenslosigkeit im Zeitpunkt des Liquidationsbeschlusses (Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344) oder in Fällen zu beurteilen hatte, in denen mit Zuteilungen und Rückzahlungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter nicht mehr zu rechnen war (BFH-Urteile vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561, und vom 14. Juni 2000 XI R 39/99, BFH/NV 2001, 302).

    Auch zu der Frage, welche steuerrechtlichen Folgen ein späterer Gesellschafterbeschluss, die Gesellschaft fortzuführen, hat, hat sich der BFH bereits geäußert; er kann an der einmal eingetretenen Verwirklichung des Auflösungsverlustes nichts mehr ändern (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 302, a.E.).

  • FG Münster, 07.10.2003 - 13 K 6898/00

    Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsverlustes

    Die Entstehung des Auflösungsverlustes setzt die zivilrechtliche Auflösung der Gesellschaft voraus (BFH-Urteil vom 03.10.1989 VIII R 328/94, BFH/NV 1990, 361; BFH in BStBl. II 1994, 162, BFH-Urteil vom 14.06.2000 XI R 39/99, BFH/NV 2001, 302).

    Denn fordert man für die Verlustrealisierung i. S. d. § 17 des "Feststehen" des Verlustes bezüglich der nachträglichen Anschaffungskosten, (BFH Urteil vom 25.03.2003 VIII R 24/02 n. v.; BFH in BFH/NV 2001, 302), kann es nach Auffassung des Senats allenfalls darauf ankommen, ob die verlustbegründenden Umstände feststanden (vgl. auch BFH Urteil vom 26.01.1999 VIII R 32/96 BFH/NV 1999, 922).

  • FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 11 K 2442/03

    Auflösungsverlust; GmbH-Beteiligung; Bürgschaft; Nachträgliche

    Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Auflösungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343 und vom 14. Juni 2000 XI R 39/99, BFH/NV 2001, 302).
  • FG Hamburg, 29.11.2004 - III 493/01

    Einkommensteuergesetz: Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater

    Währenddessen anfallende Guthabenzinsen und noch entstehende unwesentliche Abwicklungs-Aufwendungen sind auf den Zeitpunkt des Auflösungsverlusts zurückzubeziehen und schieben diesen nicht hinaus (vgl. BFH vom 14. Juni 2000, XI R 39/99, HFR 2001, 444, BFH/NV 2001, 302 , DStRE 2000, 1182; vom 3. Juni 1993, VIII R 81/91, BFHE 172, 407 , BStBl II 1994, 162 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06

    Zufluss einer nicht in Geld bestehenden verdeckten Gewinnausschüttung im

    Nur ausnahmsweise wird der Veräußerungsverlust schon vor Abschluss der Liquidation realisiert, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist, weil die Auskehrung weiteren Vermögens an den Anteilseigner aus dem Gesellschaftsvermögen (Vermögenslage auf der Ebene der Gesellschaft) und das Anfallen weiterer (nachträglicher) Anschaffungs- oder Auflösungskosten in nennenswerter Höhe (Vermögenslage auf der Ebene des Anteilseigners) ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 14. Juni 2000, Az.: XI R 39/99, BFH/NV 2001, 302; vom 27. November 2001, Az.: VIII R 36/00, a.a.O.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1666/99

    Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes

    Daraus folgt, dass im Falle der Auflösung der Gesellschaft mit anschließender Liquidation der Gewinn / Verlust normalerweise auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 14. Juni 2001, XI R 39/99, BFH/NV 2001, 302 ).
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