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   BFH, 30.04.2002 - X B 207/01   

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https://dejure.org/2002,8433
BFH, 30.04.2002 - X B 207/01 (https://dejure.org/2002,8433)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2002 - X B 207/01 (https://dejure.org/2002,8433)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2002 - X B 207/01 (https://dejure.org/2002,8433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Gewerbesteuer - Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit - Abzugsverbot - Streuwerbung - Besondere Aufzeichnungspflicht - Negative Einkommensteuer - Bindungswirkung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 7; ; GewStG § 35b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis - Steuerfestsetzung auf 0 DM; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1313
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.03.1999 - IV B 58/97

    Ablösung eines Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 30.04.2002 - X B 207/01
    Die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert aber ein konkretes Eingehen des Beschwerdeführers darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage umstritten sei (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. März 1999 IV B 58/97, BFH/NV 1999, 1208, m.w.N.).

    Dazu gehört auch, dass der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtsprechung und Literatur zu der von ihm für klärungsbedürftig gehaltenen Rechtsfrage berücksichtigt und vorträgt, weshalb nach seiner Ansicht eine Klärung bislang noch ausstehe (BFH in BFH/NV 1999, 1208).

  • BFH, 22.05.1974 - I R 169/72

    Beschwer des Steuerpflichtigen - Festsetzung zu niedriger Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 30.04.2002 - X B 207/01
    Trotz der Berichtigungsmöglichkeit nach § 35b des Gewerbesteuergesetzes handelt es sich um zwei selbständige Steuerbescheide, die getrennt anfechtbar sind (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 22. Mai 1974 I R 169/72, BFHE 113, 340, BStBl II 1975, 37, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2003 - III B 15/03

    Dauernutzung einer Ferienwohnung

    Der bloße Hinweis auf die bei Schmidt/Drenseck (Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 10e Rz. 11) zitierte Rechtsprechung der Instanzgerichte macht eine Auseinandersetzung mit der ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung indes nicht entbehrlich (vgl. auch Beschluss des BFH vom 30. April 2002 X B 207/01, BFH/NV 2002, 1313).
  • FG Sachsen, 29.04.2005 - 2 K 503/01

    Bauleitende Tätigkeit; Einkunftsart; architektenähnliche Tätigkeit

    Aber allein die Feststellung zur Art. der Einkünfte stellt eine eigenständige Beschwer dar (vgl. BFH, BFH/NV 2002, 1313 ).

    Ob mit dieser Rechtsprechungsänderung auch das Rechtsschutzbedürfnis für Klagen gegen den Gewerbesteuermessbetragsbescheid entfällt (so wohl BFH, BFH/NV 2004, 901, 902: ... "durch die Korrektur von Amts wegen wird dem berechtigten Interesse des Klägers entsprochen und ihm so hinreichend Rechtsschutz gewährt"), da die Art. der Einkünfte im Feststellungsbescheid verbindlich geregelt wird (a.A. noch BFH, BFH/NV 2002, 1313 ), kann hier offen bleiben, da die Änderung des Gewerbesteuermessbetragsbescheides nicht im Streit steht und bei Erfolg der Klage der Gewerbesteuermessbetragsbescheid von Amts wegen zu ändern wäre (vgl. BFH, BFH/NV 2004, 901).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10884/10

    Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer; Gewerbesteuerveranlagung; im

    So hat der Bundesfinanzhof die Klagebefugnis für ein Verpflichtungsbegehren auf Festsetzung der Einkommensteuerschuld auf null bejaht, wenn der Kläger aufgrund der unterbliebenen Veranlagung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit anderweitige steuerliche (vgl. Beschluss vom 30. April 2002 - X B 207/01 -, juris) oder außersteuerliche Nachteile befürchten muss (Urteil vom 17. Februar 1998 - VIII R 21/95 -, juris; s. auch Seer, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 40 FGO Rn. 52).
  • BFH, 20.12.2006 - VIII B 111/05

    Verlustabzug nach § 10d EStG

    Bei sog. Nullbescheiden fehlt deshalb regelmäßig eine Beschwer (BFH-Beschlüsse vom 30. April 2002 X B 207/01, BFH/NV 2002, 1313; in BFH/NV 2001, 795, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 04.04.2006 - 6 K 121/06

    Aufhebung der Vollziehung; Begünstigender Verwaltungsakt; Beschwer;

    Auch begünstigende Verwaltungsakte können jedoch eine - subjektive - Rechtsverletzung auslösen, wenn der gegenwärtige Vorteil (durch den begünstigenden Verwaltungsakt) später einen den Steuerpflichtigen belastenden Verwaltungsakt auslösen kann und der Steuerpflichtige in einem Verfahren gegen den belastenden Verwaltungsakt keine Einwendungen mehr gegen die Rechtmäßigkeit des ihn begünstigenden Verwaltungsakts geltend machen kann (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 2005 I R 1/05, BB 2006, 929; vom 30. April 2002 X B 207/01, BFH/NV 2002, 1313; FG Düsseldorf, Urteil vom 23. November 2004 6 K 3922/02, EFG 2005, 399 mit Anm. Trossen; Tipke in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 40 FGO Tz. 41; Bartone in Kühn/v. Wedelstädt, AO/FGO, § 40 FGO Rz. 14; anderer Ansicht: v. Groll in Gräber, FGO, 5. Aufl., § 40 Rz. 89 f).
  • BFH, 01.04.2004 - V B 108/03

    USt; Ort der sonstigen Leistung

    b) Insoweit fehlt es schon an der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlichen Darlegung, welche nach Auffassung der Klägerin entscheidungserheblichen Details der Verträge das FG hätte würdigen und warum es deshalb ausgehend von seiner insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1313) zu einem anderen Ergebnis hätte kommen müssen.
  • BFH, 20.11.2003 - III R 2/02

    Zwangsläufigkeit von Wiederbeschaffungskosten existenznotwendiger

    Bei sog. Nullbescheiden fehlt deshalb regelmäßig eine Beschwer (BFH-Beschlüsse vom 30. April 2002 X B 207/01, BFH/NV 2002, 1313; vom 15. Dezember 2000 IX B 91/00, BFH/NV 2001, 795, 796, m.w.N.).
  • FG Münster, 07.06.2010 - 4 K 3856/08

    Hinzurechnung einkommensteuerlich freigestellter Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Gleiches gilt, wenn diese Bindung eine andere Steuerart betrifft, sofern zwischen den beiden Steuerarten auch tatsächlich eine Bindungswirkung besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 30.04.2002 X B 207/01, BFH/NV 2002, 1313).
  • FG München, 02.08.2005 - 10 K 160/05

    Hauptsacheerledigung; Einseitige Erledigungserklärung; Beschwer

    Trotz der Berichtigungsmöglichkeit nach § 35b des GewStG handelt es sich um zwei selbstständige Steuerbescheide, die getrennt anfechtbar sind (BFH-Beschluss vom 30. April 2002 X B 207/01, BFH/NV 2002, 1313 m.w.N.).
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