Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.06.2002

Rechtsprechung
   BFH, 25.06.2002 - X B 199/01   

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https://dejure.org/2002,525
BFH, 25.06.2002 - X B 199/01 (https://dejure.org/2002,525)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2002 - X B 199/01 (https://dejure.org/2002,525)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - X B 199/01 (https://dejure.org/2002,525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Verfahrensmangel - Beweisantrag - Mangelnde Sachaufklärung - Besteuerungsgrundlagen - Steuerlicher Betreuer - Steuerfahndung - Rechtliches Gehör - Gewerbebetrieb - Faires Verhalten - Schätzungsgrundsätze

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1332
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.12.1967 - III 19/65

    Bundesfinanzhof - Revisionsinstanz - Schätzung - Auslandsverbindlichkeiten -

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - X B 199/01
    Der BFH kann die Schätzung durch das FG nur daraufhin überprüfen, ob sie überhaupt zulässig ist --was im Streitfall außer Frage steht-- und ob das FG anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze beachtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1967 III R 19/65, BFHE 91, 254, BStBl II 1968, 332; Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz. 31, m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00

    NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - X B 199/01
    f) dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rz. 69 i.V.m. § 116 Rz. 50, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 09.08.2006 - II R 59/05

    Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA

    Es fehlt an der Angabe, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Entscheidungen vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, und vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    aa) Wird gerügt, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen verletzt, ist u.a. auszuführen, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 69, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.06.2002 - X B 165/01   

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https://dejure.org/2002,12198
BFH, 25.06.2002 - X B 165/01 (https://dejure.org/2002,12198)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2002 - X B 165/01 (https://dejure.org/2002,12198)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - X B 165/01 (https://dejure.org/2002,12198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Einkommensteuerfestsetzung - Verfassungswidrigkeit - Einspruchsverfahren - Ruhen des Verfahrens - Musterverfahren - Verfahrensmängel - Grundsätzliche Bedeutung - Beschränkte Abziehbarkeit - Vorsorgeaufwendungen - Erledigung ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 363 Abs. 2; ; FGO § 74; ; FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGO §§ 138 139 Abs. 3 S. 3
    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1332
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.1994 - V R 128/85
    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - X B 165/01
    Dies gilt auch dann, wenn die übereinstimmenden Erklärungen zur Erledigung der Hauptsache erst vor dem BFH abgegeben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 1994 V R 128/85, BFH/NV 1995, 918).
  • BFH, 25.02.1994 - V R 128/85

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - X B 165/01
    Dies gilt auch dann, wenn die übereinstimmenden Erklärungen zur Erledigung der Hauptsache erst vor dem BFH abgegeben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 1994 V R 128/85, BFH/NV 1995, 918).
  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - X B 165/01
    Für die Entscheidung darüber, ob eine Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist das FG zuständig (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56).
  • BFH, 06.10.2004 - X R 36/03

    Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV

    Für die zum Kostenfestsetzungsverfahren gehörende Entscheidung darüber, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist das FG zuständig (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 165/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.2015 - X R 35/14

    Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: Keine

    Soweit die Kläger mit dieser Formulierung beantragen wollen, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (vgl. § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), sind sie darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung zum Kostenfestsetzungsverfahren gehört und der entsprechende Antrag daher beim FG zu stellen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 165/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2011 - V B 61/10

    Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Hinzuziehung

    Für die Entscheidung darüber, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist das Finanzgericht zuständig (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 165/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 17/02

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Wertsicherungsklausel

    Auch für die zum Kostenfestsetzungsverfahren gehörende Entscheidung darüber, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist das FG zuständig (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 165/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.).
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