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   BFH, 03.07.2002 - VI R 93/00   

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https://dejure.org/2002,6154
BFH, 03.07.2002 - VI R 93/00 (https://dejure.org/2002,6154)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2002 - VI R 93/00 (https://dejure.org/2002,6154)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - VI R 93/00 (https://dejure.org/2002,6154)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Werbungskosten - Abzug - Exkursion - Ergänzungsstudium - Lehrer - Pflichtexkursion - Aufbaustudium - Berufliche Veranlassung - Studienordnung - Erforderlichkeit

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 12 Nr. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Auslandsreise; Fortbildung; Lehrer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 144
  • BFH/NV 2002, 1444
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.04.1996 - VI R 89/93

    Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem Studium der Musiktheorie

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - VI R 93/00
    Die Aufwendungen der Klägerin stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Fortbildungs- und damit Werbungskosten dar (vgl. z.B. Urteil vom 18. April 1996 VI R 89/93, BFHE 180, 353, BStBl II 1996, 449).
  • BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94

    Voraussetzungen eines Werbungskostenabzugs - Werbungskosten - Wochenendseminare -

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - VI R 93/00
    Die Exkursion war nach der Studienordnung obligatorischer Teil des Ergänzungsstudiums, die Teilnahme hieran für den erfolgreichen Studienabschluss erforderlich (vgl. auch BFH-Urteile vom 7. Februar 1992 VI R 93/90, BFHE 167, 115, BStBl II 1992, 531, und vom 24. August 2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182, unter II. 2. b bb der Gründe).
  • BFH, 07.02.1992 - VI R 93/90

    Aufwendungen für Klassenfahrt als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - VI R 93/00
    Die Exkursion war nach der Studienordnung obligatorischer Teil des Ergänzungsstudiums, die Teilnahme hieran für den erfolgreichen Studienabschluss erforderlich (vgl. auch BFH-Urteile vom 7. Februar 1992 VI R 93/90, BFHE 167, 115, BStBl II 1992, 531, und vom 24. August 2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182, unter II. 2. b bb der Gründe).
  • FG Thüringen, 12.04.2000 - III 1276/96

    Aufwendungen für die Auslandsexkursion einer Lehrerin als Fortbildungskosten

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - VI R 93/00
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1237 veröffentlichten Gründen statt.
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 22/01

    Werbungskosten bei Auslandsgruppenreisen

    Bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung wird das FG auch zu berücksichtigen haben, dass nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juli 2002 VI R 93/00 (BFH/NV 2002, 1444) eine von einer Hochschule veranstaltete wissenschaftliche (Auslands-)Exkursion dann nicht mit einer von einem Reiseveranstalter angebotenen Urlaubsreise vergleichbar ist, wenn es sich nach dem Lehrplan um eine Pflichtveranstaltung handelt.
  • BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04

    WK-Abzug - Werbungskosten: Auswärtiger Sprachkurs zur Prüfungsvorbereitung

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass Aufwendungen eines Geographiestudenten für eine Auslandsexkursion ausschließlich beruflich veranlasst sind, wenn nach der Studienordnung die Exkursion obligatorischer Teil des (Ergänzungs-)Studiums ist (BFH-Urteil vom 3. Juli 2002 VI R 93/00, BFH/NV 2002, 1444).
  • FG Sachsen-Anhalt, 01.09.2004 - 2 K 124/02

    Teilnahme eines angestellten Unfallchirurgen an einem sportmedizinischen

    Aufwendungen eines Geographiestudenten für eine Auslandsexkursion sind beispielsweise ausschließlich beruflich veranlasst, wenn eine Auslandsexkursion nach der Studienordnung obligatorischer Bestandteil des Studiums ist und die Teilnahme hieran für den erfolgreichen Studienabschluss erforderlich war, selbst wenn beliebte Ziele des Tourismus aufgesucht werden (BFH-Urteile vom 3. Juli 2002 VI R 93/00, BFH/NV 2002, 1444; vom 26. November 2002 VI R 62/01, BFH/NV 2003, 468).
  • BFH, 26.11.2002 - VI R 62/02

    Studentische Pflichtveranstaltung im Ausland, private Mitveranlassung?

    Die Aufwendungen der Klägerin stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Fortbildungs- und damit Werbungskosten dar (vgl. z.B. Urteile vom 18. April 1996 VI R 89/93, BFHE 180, 353, BStBl II 1996, 449; vom 3. Juli 2002 VI R 93/00, BFH/NV 2002, 1444).
  • FG Berlin, 14.05.2002 - 5 K 5345/00

    Aufwendungen für eine während des Studiums durchgeführte Hauptexkursion nach

    Aus dieser Notwendigkeit folgt ein unmittelbarer beruflicher Anlass, sodass es auf den konkreten Ablauf der Reise nicht ankommt (vgl. dazu auch Thüringer Finanzgericht - FG -, Urteile vom 12. April 2000 III 1276/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000 III 1276/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1237 , Revision VI R 93/00 und vom 11. November 1998 III 88/98, n. v., Revision VI R 9/99; Hessisches FG, Urteil vom 13. Mai 1998 12 K 6306/97, EFG 1999, 816, Revision VI R 49/99).
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