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   BFH, 03.05.2002 - I E 1/01   

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https://dejure.org/2002,12239
BFH, 03.05.2002 - I E 1/01 (https://dejure.org/2002,12239)
BFH, Entscheidung vom 03.05.2002 - I E 1/01 (https://dejure.org/2002,12239)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - I E 1/01 (https://dejure.org/2002,12239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über Gerichtskosten - Erinnerung gegen Kostenrechnung - Einlegung einer Revision ohne eine Vollmacht des Revisionsklägers - Absehen von einer Kostenerhebung

  • Judicialis

    FGO § 135 Abs. 2; ; GKG § 8 Abs. 1; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 8 Abs. 1 S. 3
    Unrichtige Sachbehandlung; Absehen von Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1458
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.11.1997 - XI E 3/97
    Auszug aus BFH, 03.05.2002 - I E 1/01
    Zudem kann die inhaltliche Richtigkeit des der Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Urteils oder Beschlusses im Kostenfestsetzungsverfahren nicht überprüft werden (BFH-Beschlüsse vom 3. November 1997 XI E 3/97, BFH/NV 1998, 486; vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120; Ruban, a.a.O., Rz. 17 a vor § 135).
  • BFH, 30.09.1999 - I R 9/98

    Ermittlung des Revisionsklägers

    Auszug aus BFH, 03.05.2002 - I E 1/01
    Der dahin gehende Beschluss des Senats ist in BFH/NV 2000, 572 abgedruckt.
  • BFH, 20.03.1998 - X E 1/98

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 03.05.2002 - I E 1/01
    Zudem kann die inhaltliche Richtigkeit des der Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Urteils oder Beschlusses im Kostenfestsetzungsverfahren nicht überprüft werden (BFH-Beschlüsse vom 3. November 1997 XI E 3/97, BFH/NV 1998, 486; vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120; Ruban, a.a.O., Rz. 17 a vor § 135).
  • BFH, 27.02.2003 - VII E 4/03

    Vorlage eines Vermögensverzeichnisses; Abgabe eidesstattliche Versicherung;

    Jedoch rechtfertigt nicht jeder im Verfahren unterlaufene Rechtsfehler ein Absehen von der Kostenfestsetzung; § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG setzt vielmehr das Vorliegen eines schweren und offensichtlichen Fehlers voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2002 I E 1/01, BFH/NV 2002, 1458).

    Die inhaltliche Richtigkeit des der Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Urteils oder Beschlusses kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht überprüft werden (BFH-Beschlüsse vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120; in BFH/NV 2002, 1458).

  • BFH, 06.09.2004 - VII E 5/04

    Überprüfung einer rkr. Entsch. auf ihre Richtigkeit nicht im Verfahren über die

    Jedoch rechtfertigt nicht jeder im Verfahren unterlaufene Rechtsfehler ein Absehen von der Kostenfestsetzung; § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG setzt vielmehr das Vorliegen eines schweren und offensichtlichen Fehlers voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2002 I E 1/01, BFH/NV 2002, 1458).

    Die inhaltliche Richtigkeit des der Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Urteils oder Beschlusses kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht überprüft werden (BFH-Beschlüsse vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120; in BFH/NV 2002, 1458).

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