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   BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02 (PKH)   

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https://dejure.org/2002,12089
BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,12089)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2002 - VII S 14/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,12089)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - VII S 14/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,12089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - GmbH - Geschäftsführer - Strohmann - Haftung - Rechtsmittelbelehrung - Rechtliches Gehör - Verfahrensmangel - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Hinweispflicht

  • Judicialis

    AO 1977 § 69; ; AO 1977 § ... 34; ; FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 79b Abs. 1; ; FGO § 142; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 65 Abs. 2; ; FGO § 79b; ; FGO § 79b Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 142; ZPO § 114
    PKH; unzulässiges Rechtsmittel wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1465
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.06.2001 - V R 24/01

    Vermietung von Appartments - Steuerfreie Vermietungen - Steuerpflichtige

    Auszug aus BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02
    Da die Zulassung stets ausdrücklich durch besondere Entscheidung des FG erfolgen muss, reicht es für die Annahme, das FG habe die Revision zugelassen, nicht aus, dass dem Urteil eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist, die von der Zulässigkeit der Revision ausgeht, ohne dass das FG sonst ausdrücklich zu erkennen gegeben hat, dass es mit dieser Rechtsmittelbelehrung die Revision durch besondere Entscheidung aus einem der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Gründen zulassen will (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1997 VII B 161/97, BFH/NV 1998, 484, und BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 V R 24/01, BFH/NV 2001, 1581).
  • BFH, 19.01.2000 - II B 112/99

    Schätzungsbescheid; durch Steufa beschlagnahmte Unterlagen; Aufforderung zur

    Auszug aus BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02
    Denn die Versäumnis der nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO und § 79b Abs. 1 FGO gesetzten Frist berechtigt --worauf der Antragsteller ebenfalls rechtzeitig hingewiesen worden ist-- zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103).
  • BFH, 05.06.1997 - III B 296/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02
    Schließlich besteht auch kein Anhaltspunkt dafür, dass das Urteil der Vorinstanz den Anspruch des Antragstellers auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO), der u.a. auch darauf gerichtet ist, die Beteiligten vor Überraschungen zu schützen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 5. Juni 1997 III B 296/95, BFH/NV 1998, 35, 36, und vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416, 418), verletzt haben könnte.
  • BFH, 25.08.1999 - X R 74/96

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02
    Schließlich besteht auch kein Anhaltspunkt dafür, dass das Urteil der Vorinstanz den Anspruch des Antragstellers auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO), der u.a. auch darauf gerichtet ist, die Beteiligten vor Überraschungen zu schützen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 5. Juni 1997 III B 296/95, BFH/NV 1998, 35, 36, und vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416, 418), verletzt haben könnte.
  • BFH, 29.01.1999 - VII B 304/98

    Überraschungsentscheidung; Ausschlussfrist

    Auszug aus BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02
    Da der Antragsteller auch in der Zeit nach Fristende bis zum Termin zur mündlichen Verhandlung keine weitere Begründung seiner Klage eingereicht oder einen Hinweis darauf gegeben hat, warum die gesetzte Frist versäumt wurde, konnte er auch nicht mehr mit einem Hinweis des FG nach § 76 Abs. 2 FGO auf die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechnen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 1999 VII B 304/98, BFH/NV 1999, 1105).
  • BFH, 19.07.2000 - VIII S 1/00

    PKH für unzulässiges Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02
    Verfügt ein Beteiligter nicht über ausreichende Mittel für die Beiziehung eines Bevollmächtigten bei oder vor Einlegung eines Rechtsmittels in einem finanzgerichtlichen Verfahren, so besteht jedoch, nachdem ihm PKH bewilligt und eine vertretungsberechtigte Person beigeordnet worden ist, die Möglichkeit zu einer wirksamen formgerechten Einlegung des Rechtsmittels auch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, wobei dem Rechtsmittelführer wegen seiner Mittellosigkeit grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 2000 VIII S 1/00, BFH/NV 2001, 54).
  • BFH, 25.08.1999 - X R 95/98

    Rechtsbehelfsbelehrung; Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02
    Eine Rechtsmittelbelehrung, die dem Urteil durch Kanzleiversehen beigefügt worden ist und in der ohne Hinweis auf eine entsprechende Willensentscheidung des FG die Revision als zulässig benannt wird, ist keine Zulassung i.S. von § 115 Abs. 2 FGO (BFH-Beschluss vom 25. August 1999 X R 95/98, BFH/NV 2000, 441).
  • BFH, 18.09.1997 - VII B 161/97
    Auszug aus BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02
    Da die Zulassung stets ausdrücklich durch besondere Entscheidung des FG erfolgen muss, reicht es für die Annahme, das FG habe die Revision zugelassen, nicht aus, dass dem Urteil eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist, die von der Zulässigkeit der Revision ausgeht, ohne dass das FG sonst ausdrücklich zu erkennen gegeben hat, dass es mit dieser Rechtsmittelbelehrung die Revision durch besondere Entscheidung aus einem der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Gründen zulassen will (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1997 VII B 161/97, BFH/NV 1998, 484, und BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 V R 24/01, BFH/NV 2001, 1581).
  • BFH, 21.08.1996 - I B 42/96

    Irrtümlich falsche Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses

    Auszug aus BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02
    Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann nicht dazu führen, dass das nach dem Gesetzeswortlaut unzulässige Rechtsmittel als zulässig zu behandeln wäre (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 1996 I B 42/96, BFH/NV 1997, 189, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2017 - III B 90/16

    Versäumnis der Ausschlussfrist zur Angabe von Tatsachen

    Denn die Versäumnis der nach § 79b Abs. 1 FGO gesetzten Frist berechtigt zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil (BFH-Beschlüsse vom 8. März 1995 X B 244/94, BFHE 177, 201, BStBl II 1995, 417; vom 19. Januar 2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103; vom 21. Juni 2002 VII S 14/02 (PKH), BFH/NV 2002, 1465; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 79b Rz 50), obwohl diese Rechtsfolge in § 79b Abs. 3 FGO nicht ausdrücklich genannt wird.
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