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   BFH, 10.06.2002 - V B 41/02   

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https://dejure.org/2002,9427
BFH, 10.06.2002 - V B 41/02 (https://dejure.org/2002,9427)
BFH, Entscheidung vom 10.06.2002 - V B 41/02 (https://dejure.org/2002,9427)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - V B 41/02 (https://dejure.org/2002,9427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Leasing - Leasingrate - Sonderzahlung - Steuerfestsetzung - Rechnungsberichtigung - Leasingumsatz - Rückwirkung - Besteuerungszeitraum

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14 Abs. 2, 3
    Rechnungsberichtigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1505
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.02.2001 - V R 5/99

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 41/02
    Der Kläger hat einen Rechtsanspruch auf Erlass der Umsatzsteuer, die er für einen nicht von ihm ausgeführten Umsatz gesondert berechnet hat, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens nachweislich beseitigt worden ist (vgl. Urteile des BFH vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFHE 194, 506, BFH/NV 2001, 997; vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BFH/NV 2001, 998; vom 22. März 2001 V R 11/98, BFH/NV 2001, 1088).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 41/02
    Die Rechtsfrage muss in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 61/97

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 41/02
    Der Kläger hat einen Rechtsanspruch auf Erlass der Umsatzsteuer, die er für einen nicht von ihm ausgeführten Umsatz gesondert berechnet hat, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens nachweislich beseitigt worden ist (vgl. Urteile des BFH vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFHE 194, 506, BFH/NV 2001, 997; vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BFH/NV 2001, 998; vom 22. März 2001 V R 11/98, BFH/NV 2001, 1088).
  • BFH, 25.07.2000 - XI B 122/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 41/02
    Die Rechtsfrage muss in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 22.03.2001 - V R 11/98

    Berichtigung bei unrichtigem/unberechtigtem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 41/02
    Der Kläger hat einen Rechtsanspruch auf Erlass der Umsatzsteuer, die er für einen nicht von ihm ausgeführten Umsatz gesondert berechnet hat, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens nachweislich beseitigt worden ist (vgl. Urteile des BFH vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFHE 194, 506, BFH/NV 2001, 997; vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BFH/NV 2001, 998; vom 22. März 2001 V R 11/98, BFH/NV 2001, 1088).
  • BFH, 30.01.2003 - V R 98/01

    Zu Unrecht ausgewiesene Steuer und fehlende Geschäftsfähigkeit

    Berichtigt der Aussteller die Rechnung mit zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer nicht im Besteuerungszeitraum der Ausgabe der Rechnungen, sondern erst in einem späteren Besteuerungszeitraum, entfällt der Steueranspruch nicht rückwirkend, sondern erst in dem Besteuerungszeitraum der Berichtigung bzw. Rückgabe der Rechnungen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2002 V B 41/02, BFH/NV 2002, 1505).
  • FG Münster, 10.11.2009 - 15 K 1985/05

    Inanspruchnahme als Haftungsschuldner aufgrund Täterschaft/Teilnahme an einer

    Nach der Rechtsprechung des EuGH und ihm folgend nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 01.02.2001, V B 148/00, BFH/NV 2001, 1001 , Beschluss vom 10.06.2002, V B 41/02, BFH/NV 2002, 1505) wird für die Frage, ob die Berichtigung zu Unrecht ausgewiesener USt ausschließende Umstände vorliegen, u.a. darauf abgestellt, ob die zu Unrecht ausgewiesene USt vom Rechnungsempfänger als Vorsteuer abgezogen worden ist.
  • FG Sachsen, 08.11.2006 - 1 K 2702/04

    Zulassung einer gezahlten Umsatzsteuer zum Abzug als Vorsteuer; Anforderungen an

    Denn der Steueranspruch entfällt nicht rückwirkend, sondern erst in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Gefährdung beseitigt wurde (BFH-Beschluss vom 10.6.02 V B 41/02, BFH/NV 2002, 150).
  • BFH, 08.06.2005 - V B 216/03

    Verfahren bei zu Unrecht gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Wegen dieser gesicherten Erkenntnisse besteht kein weiterer Klärungsbedarf (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2002 V B 41/02, BFH/NV 2002, 1505).
  • FG Münster, 25.09.2008 - 5 K 3417/04
    Eine Änderung der Bemessungsgrundlage durch Wegfall der Steuergefährdung erfolgt aber selbst dann, wenn nach dem Vortrag der Klägerin der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger nicht erfolgt sein sollte, erst dann, wenn die Rechnung zurückgegeben (BFH-Beschluss vom 10. Juni 2002 V B 41/02, BFH/NV 2002, 1505) oder - was dem gleich steht - die Rechnung storniert worden ist.
  • FG Hessen, 07.10.2005 - 6 V 1764/05

    Scheinrechnung; Gefährdung; Berichtigung; Korrektur; Vorsteuerabzug - Korrektur

    Eine Änderung der Bemessungsgrundlage durch Wegfall der Steuergefährdung erfolgt aber selbst dann, wenn nach dem Vortrag des Antragstellers der Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers noch nicht erfolgte, erst dann, wenn die Rechnung zurückgegeben wurde (BFH Beschluss vom 10.6.2002 V B 41/02, BFH/NV 2002, 1505) oder -was dem gleich steht- die Rechnung storniert wurde.
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