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   BFH, 04.07.2002 - V R 10/01   

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BFH, 04.07.2002 - V R 10/01 (https://dejure.org/2002,996)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2002 - V R 10/01 (https://dejure.org/2002,996)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - V R 10/01 (https://dejure.org/2002,996)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a

  • Wolters Kluwer

    Steuerrecht - Geschäftsveräußerung - Begriff - Voraussetzungen - Nichtübereignung einzelner wesentlicher Betriebsgrundlagen - Nutzungsüberlassung - Gewährleistung der Fortführung

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 1 Abs. 1a
    Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a
    Übertragung einer Metzgerei ohne dazu gehöriges Grundstück - Langfristige Überlassung zur Nutzung - Geschäftsveräußerung trotz Zurückbehaltung einzelner wesentlicher Betriebsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Umsatzsteuer trotz zurückbehaltener Gegenstände

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Betriebsübertragung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1a J: 1993
    Betriebsgrundstück; Übertragung; Veräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 66
  • BB 2002, 2591
  • DB 2002, 2520
  • BStBl II 2004, 662
  • BFH/NV 2002, 1684
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.10.1998 - V R 69/97

    Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - V R 10/01
    Die Entscheidung des BFH im Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 69/97 (BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41) zur Landwirtschaft könne auf andere Fälle nicht übertragen werden.

    Der erkennende Senat hat im Urteil in BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41 aufgrund des Gesetzeszweckes, der Begründung und Entstehungsgeschichte der Vorschrift zur Übereignung eines landwirtschaftlichen Betriebes oder Teilbetriebes oder dessen Einbringung in eine Gesellschaft, entschieden, dass eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a Satz 2 UStG auch dann vorliegt, wenn einzelne Wirtschaftsgüter von der Übereignung oder Einbringung ausgenommen werden.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung im Urteil in BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41 verwiesen.

    Der Senat hat im Urteil in BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41 allerdings offen gelassen, wie der Begriff der Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG zu verstehen ist, soweit kein Fall der Veräußerung oder Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu beurteilen ist.

  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - V R 10/01
    Was wesentliche Betriebsgrundlage ist, ist aber grundsätzlich normspezifisch entsprechend dem jeweiligen Gesetzeszweck auszulegen (vgl. auch BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104, m.w.N. zur ertragsteuerrechtlichen Beurteilung).
  • FG Münster, 24.10.2000 - 15 K 6391/99

    Betriebsveräußerung - Keine umsatzsteuerlich privilegierte Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - V R 10/01
    Für eine unterschiedliche Auslegung der Vorschrift je nachdem, ob ein land- oder forstwirtschaftliches oder ein anderes Unternehmensvermögen übertragen wird, ist aber entgegen der Auffassung des FG kein Raum (a.A. FG Münster, Urteil vom 24. Oktober 2000 15 K 6391/99 U, Rev. Az V R 3/01, EFG 2001, 109, m. Anm. Müller, EFG 2001, 110).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - V R 10/01
    Die Frage, was als wesentliche Grundlage des Betriebes gelte, sei bisher (zu § 10 Abs. 3 UStG, d.h. vor In-Kraft-Treten des Mißbrauchbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes --StMBG-- vom 21. Dezember 1993, BGBl I 1993, 2310) nach den für das Ertragssteuerrecht zur Betriebsveräußerung entwickelten Grundsätzen beantwortet worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. September 1993 V R 124/89, BStBl II 1994, 129).
  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Geschäftsveräußerung bei zurückgehaltenen Betriebsgrundlagen

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - V R 10/01
    Für eine unterschiedliche Auslegung der Vorschrift je nachdem, ob ein land- oder forstwirtschaftliches oder ein anderes Unternehmensvermögen übertragen wird, ist aber entgegen der Auffassung des FG kein Raum (a.A. FG Münster, Urteil vom 24. Oktober 2000 15 K 6391/99 U, Rev. Az V R 3/01, EFG 2001, 109, m. Anm. Müller, EFG 2001, 110).
  • FG Köln, 08.11.2000 - 4 K 6061/98

    Strafverfahren gegen Arcaro

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - V R 10/01
    Das Finanzgericht (FG), dessen Entscheidung in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 317 abgedruckt ist, war der Auffassung, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1a UStG lägen nicht vor.
  • EuGH, 26.09.1996 - C-168/95

    Marks & Spencer

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - V R 10/01
    Auch wenn nationale Maßnahmen eine Richtlinie umsetzen, erschöpft sich deren Wirkung jedoch nicht darin; die Mitgliedstaaten --und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch die Gerichte (vgl. z.B. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-168/95, Arcaro, Slg. 1996, I-4705 Rn. 41)-- müssen auch nach Erlass dieser Maßnahmen weiterhin die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich gewährleisten (z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00, Marks und Spencer, Rn. 27).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00
    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - V R 10/01
    Auch wenn nationale Maßnahmen eine Richtlinie umsetzen, erschöpft sich deren Wirkung jedoch nicht darin; die Mitgliedstaaten --und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch die Gerichte (vgl. z.B. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-168/95, Arcaro, Slg. 1996, I-4705 Rn. 41)-- müssen auch nach Erlass dieser Maßnahmen weiterhin die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich gewährleisten (z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00, Marks und Spencer, Rn. 27).
  • BFH, 19.12.2012 - XI R 38/10

    Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem

    a) § 1 Abs. 1a UStG setzt nach der Gesetzesbegründung Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 19 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem --MwStSystRL--) in nationales Recht um (vgl. BTDrucks 12/5630, 84; BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 V R 69/97, BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41, unter II.2.a aa; vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662).

    § 1 Abs. 1a UStG ist aber zur vollständigen Umsetzung des Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG richtlinienkonform auszulegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665; vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730).

    b) Aus der Entstehungsgeschichte des § 1 Abs. 1a UStG, den Urteilen des EuGH in den Rechtssachen --Abbey National-- (Slg. 2001, I-1361, BFH/NV Beilage 2001, 48), --Zita Modes-- (Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 32 bis 35) und --Schriever-- (BStBl II 2012, 848, UR 2011, 937, DStR 2011, 2196, Rz 22) sowie dem geschilderten Vereinfachungszweck des Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG folgt, dass die Heranziehung des einkommensteuerrechtlichen Teilbetriebsbegriffs aus § 16 EStG --mit einer nach den Verhältnissen des Veräußerers zu beurteilenden gewissen Selbständigkeit-- aufgrund der autonom gemeinschaftsrechtlich vorzunehmenden Abgrenzung der begünstigten Teilvermögensübertragung in § 1 Abs. 1a UStG zur steuerbaren Übertragung einzelner Vermögensgegenstände nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662; in BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665; in DStR 2013, 250, Rz 29; Wäger, UR 2004, 24, 26; Meyer in Offerhaus/Söhn/ Lange, § 1 UStG Rz 378).

  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Die Wesentlichkeit einzelner Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand (Senatsurteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662) stellen in diesem Zusammenhang keine eigenständigen Voraussetzungen für die Nichtsteuerbarkeit dar, sondern sind im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    Die Frage, ob ein Teilvermögen vorliegt, kann nicht nach nationalen ertragsteuerrechtlichen Kriterien, sondern nur unter Berücksichtigung der Regelung der Richtlinie entschieden werden (vgl. BFH-Urteile vom 04.07.2002 - V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662, unter II.3., Rz 20; in BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 51).
  • BFH, 06.09.2007 - V R 41/05

    Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an

    Ausreichend sei, wenn der übernehmende Unternehmer die nicht zu Eigentum übertragenen Wirtschaftsgüter langfristig nutzen könne und so die dauerhafte Fortführung des Unternehmens gewährleistet sei (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662).
  • BFH, 14.07.2010 - XI R 27/08

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung

    Voraussetzung ist aber, dass sie dem Unternehmer langfristig zur Nutzung überlassen werden und eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens durch den Übernehmer gewährleistet ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662).
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 7/05

    Teilanteilsveräußerung vor dem Veranlagungszeitraum 2002 - Bürogebäude als

    Die vom Kläger zitierten BFH-Entscheidungen vom 7. November 2002 VII R 11/01 (BFHE 200, 31, BStBl II 2003, 226) und vom 4. Juli 2002 V R 10/01 (BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662) sind nicht einschlägig.

    So wird im Urteil in BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662 betont, dass die Frage, ob ein Unternehmen im umsatzsteuerlichen Sinne "im ganzen" übereignet werde, nicht nach nationalen ertragsteuerrechtlichen Kriterien, sondern nur unter Berücksichtigung der Regelung des Art. 5 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) entschieden werden könne, der zufolge die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht notwendig sei.

  • FG Münster, 30.04.2008 - 5 K 3601/04

    Beurteilung der Frage der Übereignung eines Unternehmens oder eines in der

    Dies setze nach den Urteilen des BFH vom 4. Juli 2002 (V R 10/01, BFH/NV 2002, 1684) und vom 28. November 2002 (V R 3/01, BFH/NV 2003, 436) jedoch voraus, dass sie dem Übernehmer langfristig zur Nutzung überlassen werden und eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens gewährleistet ist.

    Die Mitgliedstaaten - und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch die Gerichte (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-168/95, Arcaro, Slg. 1996 I-04705 Rn. 41) - müssen auch nach Erlass dieser Maßnahmen weiterhin die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich gewährleisten (z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00, Marks & Spencer, Slg. 2002 I-06325, Rn. 27; BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl. II 2004, 802; BFH-Urteile vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl. II 2004, 662; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl. II 2004, 665).

    Unter Berücksichtigung des Ziels der umsatzsteuerrechtlichen Regelung, die Nichtsteuerbarkeit auf die Fälle zu begrenzen, in denen der Erwerber Unternehmer ist und das Unternehmen fortführt, um einen unversteuerten Letztverbrauch zu vermeiden (Bundestags-Drucksache 12/5630, S. 84) und der Regelung in Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG ("Vermögen oder Teilvermögen"), hat es der BFH genügen lassen, wenn ein Betriebsgrundstück dem Erwerber durch ein langfristiges Nutzungsrecht überlassen wird, das die dauerhafte Fortführung des Unternehmens ermöglicht (BFH-Urteile vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl. II 2004, 662; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl. II 2004, 665).

    Die Langfristigkeit der Nutzungsüberlassung, die der BFH in seinen beidenEntscheidungen vom 4. Juli 2002 (V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl. II 2004, 662) undvom 28. November 2002 (V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl. II 2004, 665) anführt, ist vielmehr im Sinne der zitierten EuGH-Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 27. November 2003 Rs. C-497/01, Zita Modes Sàrl, Slg. 2003, I-14393) auszulegen, wonach der Erwerber eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens beabsichtigen muss, während eine sofortige Abwicklung der Geschäftstätigkeit eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ausschließt.

  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    a) Wie der Senat im Urteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 1988) im Anschluss an sein Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 69/97 (BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41) entschieden hat, liegt eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1993 auch vor, wenn einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mitübereignet worden sind, sofern sie dem Übernehmer langfristig zur Nutzung überlassen werden und eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebes durch den Übernehmer gewährleistet ist.
  • BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19

    Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und

    Die Frage, ob ein Teilvermögen vorliegt, kann nicht nach nationalen ertragsteuerrechtlichen Kriterien, sondern nur unter Berücksichtigung der Regelung der Unionsrichtlinie entschieden werden (vgl. BFH-Urteile vom 04.07.2002 - V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662, unter II.3., Rz 20; in BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 51; in BFHE 265, 549, Rz 52; s.a. unter II.1.a bb).
  • BFH, 01.04.2004 - V B 112/03

    Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

    Die Frage, ob ein Unternehmen oder ein in der Gliederung gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet wird, kann deshalb nicht nach nationalen ertragsteuerrechtlichen Kriterien, sondern nur unter Berücksichtigung der Regelung der Richtlinie entschieden werden (BFH-Urteile vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, UR 2003, 16, und vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, UVR 2003, 209).
  • FG Sachsen, 07.09.2006 - 4 K 2115/01

    Veräußerung eines Grundstückes mit einem darauf befindlichen Autohaus als eine

  • BFH, 10.08.2005 - VIII R 78/02

    Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen erworbener Wirtschaftsgüter bei

  • FG Köln, 14.05.2009 - 2 K 2241/02

    Anwendung des "alten" Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens auf "ausländische"

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 7 K 7283/12

    Abgrenzung Grundstücklieferung/Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • FG Köln, 14.11.2007 - 4 K 605/05

    Verbleib der Identität einer übergehenden Sachgesamtheit beim Übertragenden im

  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2004 - 10 K 59/02

    Steuerbegünstigung einer Teilbetriebsveräußerung

  • FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01

    Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstücks:

  • BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07

    Übertragung eines Unternehmen im Ganzen auch wenn einzelne Betriebsgrundlagen

  • FG Düsseldorf, 12.07.2013 - 1 K 4421/10

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Übernahme der Kücheneinrichtung einer gepachteten

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.09.2004 - 1 K 2147/03

    Erwerb von Waren und Teilen der Ladenausstattung aus einer Geschäftsaufgabe eines

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund Einbringung eines Einzelunternehmens

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - 4 K 1497/06

    Unentgeltliche Wertabgabe durch Überführung von Wirtschaftsgütern eines

  • FG Hessen, 10.12.2010 - 6 K 4212/04

    Umsatzsteuerpflicht von Führungsprovisionen bei der offenen Mitversicherung -

  • FG Münster, 24.05.2005 - 15 K 2752/01

    Übertragung eines Miteigentumsanteils auf den Ehegatten: Vorsteuerberichtigung?

  • FG Düsseldorf, 09.11.2005 - 5 K 4359/02

    Änderbarkeit; Geschäftsveräußerung; Erstmalige Gewährung; Vorsteuerabzug;

  • FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01

    Vorsteuerberichtigung bei teilweisem Verkauf des einzigen Betriebsgrundstücks an

  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 216/03

    Veräußerung eines Geschäftsbereichs keine einkommensteuerlich begünstigte

  • FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 493/99

    Organschaft; Umsatzsteuer; Wirtschaftliche Eingliederung; Managementleistung;

  • FG Hessen, 21.03.2022 - 6 K 893/19

    Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem

  • FG Thüringen, 25.03.2009 - 4 K 988/07

    Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei bloßer

  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a

  • FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01

    Unternehmensübertragung an nahen Angehörigen als steuerpflichtiger Eigenverbrauch

  • FG Münster, 01.09.2009 - 1 K 1936/06

    Abschreibung von im Betreibsvermögen gehaltenen GmbH-Anteilen im Wege der

  • FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 5 K 2502/12

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Erwerb des Gaststätteninventars in angemieteten

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - 1 K 65/05

    Veräußerung einer verpachteten Gaststätte als Geschäftsveräußerung im Ganzen;

  • FG München, 19.06.2008 - 14 K 910/07

    Kein Vorsteuerabzug beim Erwerb einzelner Getränkemärkte mit Warenbestand wegen

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2007 - 5 K 5201/04

    Veräußerung eines Schiffsrestaurants als steuerfreie nicht zum Vorsteuerabzug

  • FG München, 30.09.2008 - 3 V 2289/08

    Keine Übereignung eines Unternehmens im Ganzen bei einer vorausgehenden

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