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   BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99   

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https://dejure.org/2001,4203
BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99 (https://dejure.org/2001,4203)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2001 - XI B 73/99 (https://dejure.org/2001,4203)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - XI B 73/99 (https://dejure.org/2001,4203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtsbehelfs - Beschwerdeschrift - Form - Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Divergenz

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1 a.F.; ; FGO § 116 a.F.; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Doppelte Haushaltsführung
    Begründung einer doppelten Haushaltsführung
    Berufliche Veranlassung
    Einzelfälle

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 17
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
    Die beiden Urteile stünden aber im Widerspruch zum Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193), in dem die Begriffe "betrieblich begründet", "zeitlicher Zusammenhang" und "Absicht" eindeutig definiert würden.

    Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde vorträgt, es bestehe ein Widerspruch zwischen den BFH-Urteilen in BStBl II 1988, 358 und in BStBl II 1989, 94 einerseits und der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 andererseits hinsichtlich der Auslegung der Begriffe "betrieblich begründet" und "zeitlicher Zusammenhang", begründet dies keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, weil sich für den Streitfall auf Grund der nicht vergleichbaren Fragestellungen kein solcher Widerspruch ergibt.

    Die Entscheidung des Großen Senats in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 befasst sich mit der Frage der Unternehmensfinanzierung und stellt es dem Eigentümer frei, ob er hierfür Eigenkapital und Fremdkapital einsetzt.

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 14/86

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
    Im Einzelnen führt er aus, das Finanzgericht (FG) nehme Bezug auf die BFH-Urteile vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84 (BStBl II 1988, 358) und vom 22. September 1988 VI R 14/86 (BStBl II 1989, 94).

    Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde vorträgt, es bestehe ein Widerspruch zwischen den BFH-Urteilen in BStBl II 1988, 358 und in BStBl II 1989, 94 einerseits und der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 andererseits hinsichtlich der Auslegung der Begriffe "betrieblich begründet" und "zeitlicher Zusammenhang", begründet dies keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, weil sich für den Streitfall auf Grund der nicht vergleichbaren Fragestellungen kein solcher Widerspruch ergibt.

  • BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
    Im Einzelnen führt er aus, das Finanzgericht (FG) nehme Bezug auf die BFH-Urteile vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84 (BStBl II 1988, 358) und vom 22. September 1988 VI R 14/86 (BStBl II 1989, 94).

    Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde vorträgt, es bestehe ein Widerspruch zwischen den BFH-Urteilen in BStBl II 1988, 358 und in BStBl II 1989, 94 einerseits und der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 andererseits hinsichtlich der Auslegung der Begriffe "betrieblich begründet" und "zeitlicher Zusammenhang", begründet dies keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, weil sich für den Streitfall auf Grund der nicht vergleichbaren Fragestellungen kein solcher Widerspruch ergibt.

  • BFH, 18.12.1996 - XI B 71/96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei Einlegung einer

    Auszug aus BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag die Zulassung der Revision nicht zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 29. November 1995 XI B 69/95, BFH/NV 1996, 421; vom 18. Dezember 1996 XI B 71/96, BFH/NV 1997, 505, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94

    Feststellung von Einkünften einer Gemeinschaftspraxis - Geltendmachung von

    Auszug aus BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
    Dies gilt auch für ihre Geltendmachung als Betriebsausgaben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057).
  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Auszug aus BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
    b) Zur Zulässigkeit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde muss dargelegt werden, dass das vorinstanzliche Gericht dem angefochtenen Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der von einem --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz einer Entscheidung des BFH abweicht (BFH-Beschluss vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309).
  • BFH, 29.11.1995 - XI B 69/95

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag die Zulassung der Revision nicht zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 29. November 1995 XI B 69/95, BFH/NV 1996, 421; vom 18. Dezember 1996 XI B 71/96, BFH/NV 1997, 505, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.11.1989 - V B 142/88
    Auszug aus BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
    Damit wird allenfalls dargelegt, dass das FG die Rechtsprechung des BFH fehlerhaft angewendet hat, nicht aber, dass das FG seiner Entscheidung einen allgemeinen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den rechtlichen Erwägungen der Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
    Die beiden Urteile stünden aber im Widerspruch zum Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193), in dem die Begriffe "betrieblich begründet", "zeitlicher Zusammenhang" und "Absicht" eindeutig definiert würden.
  • BFH, 06.05.2005 - XI B 239/03

    Verhältnis Mitwirkungspflicht/Amtsermittlungspflicht

    Abgesehen davon, dass er hierfür Tatumstände anführt, die so nicht in dem Urteil des FG festgestellt worden sind (Zahlung ausschließlich auf der Grundlage eines bestehenden Dienstvertrages, der eine gewinnorientierte Vergütung vorsah und für einen Zeitraum, in dem er noch nicht selbständig gewesen sei) und die deshalb mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen vom BFH nicht berücksichtigt werden können (§ 118 Abs. 2 FGO), vermag die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO nicht zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 18. August 2003 X S 5/03 (PKH), BFH/NV 2004, 66; vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748, und vom 10. Juli 2001 XI B 73/99, BFH/NV 2002, 17; vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 82 f., m.w.N.).
  • BFH, 21.02.2006 - XI B 36/05

    Missbrauch steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ; Zulässigkeit einer auf

    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO jedoch grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. August 2003 X S 5/03 (PKH), BFH/NV 2004, 66; vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748, und vom 10. Juli 2001 XI B 73/99, BFH/NV 2002, 17).
  • BFH, 24.06.2004 - XI B 63/02

    Abgrenzung Ap - Einzelermittlung; Änderung nach § 174 Abs. 2 AO

    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung allein vermag die Zulassung der Revision nicht zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 18. August 2003 X S 5/03 (PKH), BFH/NV 2004, 66; vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748, und vom 10. Juli 2001 XI B 73/99, BFH/NV 2002, 17).
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