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   BFH, 18.07.2001 - X R 69/00   

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https://dejure.org/2001,10188
BFH, 18.07.2001 - X R 69/00 (https://dejure.org/2001,10188)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2001 - X R 69/00 (https://dejure.org/2001,10188)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - X R 69/00 (https://dejure.org/2001,10188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wohneigentumsförderung - Pachtvertrag - Pachtgrundstück - Einkommensteuer - Grundförderung - Wirtschaftlicher Eigentümer - Wirtschaftliches Eigentum

  • Judicialis

    BGB § 569; ; BGB § ... 568; ; BGB § 93; ; BGB § 94; ; BGB § 946; ; BGB § 95 Abs. 1; ; BGB § 584a Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 3; ; ZGB DDR § 291; ; ZGB DDR § 312 ff.; ; ZGB DDR § 292 Abs. 3; ; ZGB DDR § 296 Abs. 1; ; ZGB DDR § 296 Abs. 2; ; EGBGB § 4; ; EGBGB § 5; ; EGBGB § 4 Abs. 7; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 e, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1, BGB § 812, BGB § 951
    Fremder Grund und Boden; Pächter; Wirtschaftliches Eigentum; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 171
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 18.07.2001 - X R 69/00
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer zu (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--, ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1971 - VIII ZR 197/69

    Voraussetzungen einer Vollstreckungsgegenklage - Geltendmachung der Einwendungen

    Auszug aus BFH, 18.07.2001 - X R 69/00
    Das gilt auch dann, wenn dem Verpächter --wie im Streitfall-- ein Wahlrecht zusteht, ob er das Gebäude übernimmt oder dessen Beseitigung verlangt (BGH-Urteile vom 5. März 1958 V ZR 264/56, Lindenmaier/Möhring --LM--, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 95 BGB Nr. 5; vom 5. Mai 1971 VIII ZR 197/69, LM, § 95 BGB Nr. 15).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus BFH, 18.07.2001 - X R 69/00
    a) In seinem Urteil vom 27. November 1996 X R 92/92 (BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97) hat der Senat wirtschaftliches (Mit-) Eigentum an einem auf einem fremden Grundstück erbauten Gebäude angenommen, weil dem Hersteller ein vererbliches Nutzungsrecht für die Nutzungsdauer des Gebäudes zustand.
  • OLG Jena, 21.09.1999 - 8 U 1896/98
    Auszug aus BFH, 18.07.2001 - X R 69/00
    Da im Streitjahr § 11 Abs. 1 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, nach dem das Sondereigentum bei Beendigung der Nutzung wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, noch nicht galt, hätten die Kläger, sofern ein früherer Nutzungsberechtigter Eigentümer der Baulichkeiten gewesen wäre, von diesem das Eigentum daran erwerben können (Staudinger/Rauscher, a.a.O., Art. 231 § 5 EGBGB Rz. 52; Wardenbach, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1993, 710; Schnabel, Datschengrundstücke und andere Bodennutzungsverhältnisse, S. 33; vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht vom 21. September 1999 8 U 1896/98, OLGR Jena 1999, 457).
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus BFH, 18.07.2001 - X R 69/00
    Dagegen entfällt die Grundlage für eine solche Vermutung, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung der Verpächter das Gebäude nach Ablauf der Pachtzeit (mit oder ohne Entschädigung) übernehmen soll (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Dezember 1995 V ZR 334/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 916, m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1958 - V ZR 264/56
    Auszug aus BFH, 18.07.2001 - X R 69/00
    Das gilt auch dann, wenn dem Verpächter --wie im Streitfall-- ein Wahlrecht zusteht, ob er das Gebäude übernimmt oder dessen Beseitigung verlangt (BGH-Urteile vom 5. März 1958 V ZR 264/56, Lindenmaier/Möhring --LM--, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 95 BGB Nr. 5; vom 5. Mai 1971 VIII ZR 197/69, LM, § 95 BGB Nr. 15).
  • BFH, 08.04.2003 - IX R 1/01

    Spekulationsfrist; Grundstückskaufvertrag

    Zum anderen kommt wirtschaftliches Eigentum eines Mieters aufgrund von Verwendungsersatzansprüchen gegen den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer nach §§ 951, 946, 812 BGB nur dann in Betracht, wenn diese Ansprüche --anders als im Streitfall-- dem Verkehrswert des Gebäudes entsprechen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFH/NV 2002, 100; vom 18. Juli 2001 X R 69/00, BFH/NV 2002, 171).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 114/04

    Ansprüche der Nutzer von Erholungs- und Freizeitgrundstücken

    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 1 EGBGB grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 929 ff. BGB (BGHZ 154, 132, 138; BFH, BFH/NV 2002, 171, 172; OLG Brandenburg, VIZ 2002, 692, 695; MünchKomm-BGB/Holch, 3. Aufl., Art. …
  • FG Nürnberg, 11.03.2010 - 4 K 417/09

    Grunderwerbsteuer: Erwerb eines Wochenendhauses auf gepachtetem Grund und Boden

    Nach dem Urteil des BFH vom 18.07.2001 X R 69/00 liege dann kein Scheinbestandteil nach § 95 BGB vor, wenn es sich um ein auf einem Pachtgrundstück errichtetes Gebäude handele und das Gebäude nach Ablauf der Pachtzeit - mit oder ohne Entschädigung - auf den Verpächter übergehen soll.
  • FG Hamburg, 26.08.2009 - 6 K 150/07

    Einkommensteuer: Baudenkmal; wirtschaftliches Eigentum bei Sanierung eines

    Demgegenüber ist wirtschaftliches Eigentum im Falle eines Pachtvertrages für einen Zeitraum von 25 Jahren verbunden mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren mit der Begründung verneint worden, dass eine den Herausgabeanspruch des Grundstückseigentümers ausschließende Nutzungsbefugnis nur für die Dauer von (höchstens) 35 Jahren bestehe, also für einen Zeitraum, der erheblich unter der Nutzungsdauer des Gebäudes liege (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.2001 - X R 69/00, BFH/NV 2002, 171, unter II.3.a).

    Ungeachtet dessen kann wirtschaftliches Eigentum auch dann vorliegen, wenn zwar die Dauer der dem Steuerpflichtigen eingeräumten Nutzungsbefugnis die voraussichtliche (Gesamt-)Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts unterschreitet, der Steuerpflichtige jedoch zunächst die Kosten des Gebäudes getragen hat und ihm bei Nutzungsbeendigung ein Entschädigungsanspruch gegen den (zivilrechtlichen) Eigentümer zusteht, der sich nach dem Verkehrswert des Gebäudes bei Beendigung der Nutzungsberechtigung richtet (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.2001, a.a.O.).

  • FG Berlin, 08.03.2005 - 7 K 7504/03

    Anspruch auf Eigenheimzulage bei Erwerb des Grund und Bodens auf dem ein

    An einer Verbindung zu einem vorübergehenden Zweck fehlt es jedoch, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung der Verpächter das Gebäude nach Ablauf der Pachtzeit übernehmen soll (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 18. Juli 2001 X R 69/00 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 171 ).
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