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   BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94   

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BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94 (https://dejure.org/2001,2201)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2001 - VI R 40/94 (https://dejure.org/2001,2201)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2001 - VI R 40/94 (https://dejure.org/2001,2201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Werbungskostenabzugs - Werbungskosten - Wochenendseminare - Seminare - Private Interessen - Kosten für einen Lehrgang

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1, EStG § 12 Nr 1
    Fortbildungskosten; Lehrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 182
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94
    Die Aufwendungen müssen objektiv durch die beruflichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen veranlasst sein und subjektiv zur Förderung seines Berufs getätigt werden (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind deshalb Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern, nur abziehbar, wenn die berufliche Verursachung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, und Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647).

  • BFH, 20.09.1996 - VI R 40/96

    Aufwendungen für einen Lehrgang als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94
    Vielmehr bedarf es für die Entscheidung, ob ein Lehrgang auf die allgemeine Persönlichkeitsentwicklung oder auf die Vermittlung von auf den Beruf zugeschnittenen und für den Beruf wichtigen psychologischen Erkenntnissen ausgerichtet ist, konkreter Feststellungen zu den Lehrinhalten und dem Ablauf des Lehrgangs sowie den teilnehmenden Personen (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1996 VI R 40/96, BFH/NV 1997, 110).
  • BFH, 17.07.1992 - VI R 12/91

    Werbungskosten durch Psychoanalyse bei Diplom-Psychologin

    Auszug aus BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94
    Jedenfalls ist in diesen Fällen die private gegenüber der beruflichen Veranlassung von untergeordneter Bedeutung (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BFHE 168, 567, BStBl II 1992, 1036, und vom 13. Juni 1996 VI R 28/95, BFH/NV 1996, 809).
  • BFH, 31.01.1997 - VI R 83/96

    Werbungskostenabzug für Studienkurs in England

    Auszug aus BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94
    Nach ständiger Rechtsprechung sind deshalb Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern, nur abziehbar, wenn die berufliche Verursachung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, und Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647).
  • BFH, 06.03.1995 - VI R 76/94

    Auch bei Bildungsurlaub kein Werbungskostenabzug der Aufwendungen für nicht

    Auszug aus BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94
    Nur bei dieser Fallgestaltung können die beruflichen Gründe für die Teilnahme an einem psychologischen Seminar als so gewichtig gewertet werden, dass demgegenüber die privaten Gesichtspunkte als unwesentlich zurücktreten (BFH-Urteil vom 6. März 1995 VI R 76/94, BFHE 177, 119, BStBl II 1995, 393).
  • BFH, 13.06.1996 - VI R 28/95

    Abgrenzung einer Weiterbildungsmaßnahme von einer Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94
    Jedenfalls ist in diesen Fällen die private gegenüber der beruflichen Veranlassung von untergeordneter Bedeutung (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BFHE 168, 567, BStBl II 1992, 1036, und vom 13. Juni 1996 VI R 28/95, BFH/NV 1996, 809).
  • FG Hamburg, 20.09.2016 - 5 K 28/15

    Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als

    Ob der Steuerpflichtige Aufwendungen für einen Lehrgang aus beruflichem Anlass erbringt oder es sich um Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 12 Nr. 1 S. 2 EStG handelt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BFH-Urteile vom 28.08.2008 VI R 35/05 BStBl II 2009, 108; vom 28.08.2002 VI R 44/04, BStBl II 2009, 106; vom 24.08.2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182, jeweils m. w. N.).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind dabei Feststellungen zu den Lehrinhalten und ihrer konkreten Anwendung in der beruflichen Tätigkeit, zum Ablauf des Lehrgangs sowie zu den teilnehmenden Personen als Indizien für die berufliche Veranlassung von besonderer Bedeutung (BFH-Urteile vom 28.08.2008 VI R 35/05 BStBl II 2009, 108; vom 24.08.2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182).

    So ist es regelmäßig unvermeidlich, dass bei einer psychologisch orientierten Unterrichtung und Übung zugleich persönliche Aspekte eine Rolle spielen (BFH-Urteile vom 28.08.2008 VI R 44/04, BStBl II 2009, 106; vom 24.08.2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182).

  • BFH, 28.08.2008 - VI R 35/05

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Für die Entscheidung, ob Aufwendungen für einen Lehrgang, der --wie die von den Klägern besuchten Seminare-- die Persönlichkeitsentfaltung zum Gegenstand hat, beruflich veranlasst sind, kommt es darauf an, ob der Lehrgang primär auf die spezifischen Bedürfnisse des vom Steuerpflichtigen ausgeübten Berufs ausgerichtet ist (BFH-Urteile vom 6. März 1995 VI R 76/94, BFHE 177, 119, BStBl II 1995, 393; vom 24. August 2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 12 Rz 25 Stichwort "Persönlichkeitsentfaltung", m.w.N.).

    Im Rahmen der vom FG vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind dabei Feststellungen zu den Lehrinhalten und ihrer konkreten Anwendung in der beruflichen Tätigkeit, zum Ablauf des Lehrgangs sowie zu den teilnehmenden Personen als Indizien für die berufliche Veranlassung von besonderer Bedeutung (BFH-Urteile vom 20. September 1996 VI R 40/96, BFH/NV 1997, 110; in BFH/NV 2002, 182; FG Nürnberg, Urteil vom 25. Juli 2001 III 164/98, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2001, 1334).

    Die mit dem Einblick in die Arbeitswelt anderer Berufsgruppen verbundenen Erkenntnisse sind daher unschädlich, da sie sich als bloße Folge zwangsläufig und untrennbar aus den im beruflichen Interesse durchgeführten Supervisionen ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BFHE 168, 567, BStBl II 1992, 1036; in BFH/NV 2002, 182).

    Ein weiteres gewichtiges Indiz für die berufliche Veranlassung der streitigen Aufwendungen des Klägers für die Blockseminare stellt --neben dem berufsbezogenen Inhalt-- der homogene Teilnehmerkreis dar (vgl. hierzu Senatsurteile in BFHE 177, 119, BStBl II 1995, 393; in BFH/NV 2002, 182; Senatsbeschluss vom 18. Mai 2006 VI B 145/05, BFH/NV 2006, 1474).

    Entgegen der Auffassung des FG ist es für die homogene Zusammensetzung des Teilnehmerkreises nicht erforderlich, dass alle Teilnehmer derselben Berufsgruppe angehören (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 182, unter II.2.b aa der Gründe).

  • BFH, 28.08.2008 - VI R 44/04

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Die vom FG angenommenen privaten Anwendungsmöglichkeiten der in den NLP-Kursen vermittelten Lehrinhalte sind jedoch unbeachtlich, wenn sie sich als bloße Folge zwangsläufig und untrennbar aus den im beruflichen Interesse gewonnenen Kenntnissen und Fähigkeiten ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BFHE 168, 567, BStBl II 1992, 1036; vom 24. August 2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182; Seiler in Kirchhof, a.a.O., § 12 Rz 15).

    Entgegen der Auffassung des FG ist es für die homogene Zusammensetzung des Teilnehmerkreises nicht erforderlich, dass alle Teilnehmer derselben Berufsgruppe angehören (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 182, unter II.2.b aa der Gründe).

  • FG Nürnberg, 21.09.2005 - III 169/05

    Abziehbarkeit von Aufwendungen einer Fachlehrerin für eine Ausbildung zur

    Zwar habe der BFH (BFH-Urteil vom 24.8.2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182 ) bei einer Beratungslehrerin eine hinreichende Homogenität bei einer Gruppe aus Lehrern, Erziehern, in der Ausbildung befindlichen Psychologen und ausgebildeten Psychologen angenommen.

    Das sind solche, die objektiv durch die beruflichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen veranlasst sind und subjektiv zur Förderung seines Berufs getätigt werden (BFH-Urteil vom 24.8.2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182 ; BFH-Beschluss vom 28.11.1977 GrS 2 - 3/77, BStBl. II 1978, 105; Kirchhof/von Beckerath, EStG , 5. Aufl. 2005, § 9 Rz. 61; Schmidt/Drenseck, EStG , 24. Aufl. 2005, § 9 Rz. 15).

    Steuerlich anzuerkennen sind nach diesen Grundsätzen die Kosten für Psychologiekurse, die sich speziell an bestimmte Berufstätige richten, die Anwendung von NLP-Techniken auf die spezifischen Probleme und Fragestellungen der betreffenden Berufsgruppen konzentrieren, die in deren beruflichen Umfeldauftretenden Probleme und Fragen schwerpunktmäßig und im Wesentlichen behandeln und deren Teilnehmerkreis durch die entsprechende Homogenität gekennzeichnet ist (BFH-Urteil vom 17.7.1992 VI R 12/91, BStBl II 1992, 1036 ; BFH-Urteil vom 24.8.2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182 ; BFH-Urteil vom 6.3.1995 VI R 76/94, BStBl. II 1995, 393).

    Der Kurs war in den Teilen, die im Streitjahr unterrichtet und bezahlt wurden, speziell auf die beruflichen Bedürfnisse der Teilnehmer abgestellt; der Teilnehmerkreis des Kurses war insoweit hinreichend homogen (vgl. BFH-Urteil vom 24.8.2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182 ).

    Der private Nutzen der Klägerin geht nicht über das Maß dessen hinaus, was unausweichlich mit nahezu jeder Fortbildung verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.8.2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182 ).

  • FG München, 26.10.2005 - 10 K 2425/02

    Werbungskostenabzug für persönlichkeitsbildende Seminare

    Dies ist insbesondere anhand der Lehrinhalte, des Ablaufs des Lehrgangs sowie des Teilnehmerkreises zu beurteilen (BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182 ).

    Nur bei dieser Fallgestaltung können die beruflichen Gründe für die Teilnahme an einem derartigen Seminar als so gewichtig gewertet werden, dass demgegenüber die privaten Gesichtspunkte als unwesentlich zurücktreten (BFH-Urteile vom 6. März 1995 VI R 76/94, BFHE 177, 119 , BStBl II 1995, 393 ; und in BFH/NV 2002, 182 ).

    Eine berufsspezifische Ausrichtung (im Sinne des BFH-Urteils in BFH/NV 2002, 182 ) des Bewusstseinstrainings auf das Aufgabenfeld eines Steuerberaters in der steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Beratung ist nach den im Verfahren erfolgten Darlegungen und Nachweisen nicht feststellbar.

  • FG München, 17.11.2003 - 1 K 1401/02

    Supervisionskurs einer Beratungslehrerin als Werbungskosten; Einkommensteuer 2000

    Entsprechend dem Fall des BFH-Urteils vom 24.8.2001 ( VI R 40/94) sei in den Gruppensitzungen ein auf den konkreten Beruf der Klägerin zugeschnittenes psychologisches Wissen vermittelt worden und der Teilnehmerkreis entsprechend homogen zusammengesetzt gewesen.

    In diesen Fällen ist eine berufliche Veranlassung der Aufwendungen zu bejahen (vgl. BFH-Urteile vom 24.8.2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182 , vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BFHE 168, 567 , BStBl II 1992, 136, und vom 13. Juni 1996 VI R 28/95, BFH/NV 1996, 809).

    Zu dieser Berufsgruppe zählen nicht nur Lehrer und Erzieher (vgl. BFH-Urteil vom 24.8.2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182 ), sondern auch Krankenschwestern.

  • BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Das FA äußert Zweifel, ob die in dem BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 40/94 (BFH/NV 2002, 182) für den Werbungskostenabzug anlässlich der Teilnahme an psychologischen Seminaren entwickelten Rechtsgrundsätze auf die Teilnehmer von Selbsthilfegruppen übertragbar sind.

    Mit dem Hinweis auf das Urteil in BFH/NV 2002, 182 hat es seine Erwägung belegt, dass private Elemente völlig in den Hintergrund getreten seien, da in den Gruppen ein auf konkrete berufliche Konfliktsituationen zugeschnittenes Wissen vermittelt worden sei.

  • FG Saarland, 26.02.2002 - 1 K 93/99

    Abgrenzung von beruflich veranlassten Fortbildungs- und privat veranlassten

    Vielmehr bedarf es für die Entscheidung, ob ein Lehrgang auf die allgemeine Persönlichkeitsentwicklung oder auf die Vermittlung auf den Beruf zugeschnittener Erkenntnisse ausgerichtet ist, konkreter Feststellungen zu den Lehrinhalten und dem Ablauf des Lehrgangs sowie den teilnehmenden Personen (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 1996 VI R 40/96, BFH/NV 1997, 110; vom 24. August 2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182).

    Das kann auch dann der Fall sein, wenn es um Aufwendungen von Steuerpflichtigen geht, deren Beruf beispielsweise nicht die psychologische, psychotherapeutische oder ähnliche Behandlung, Betreuung oder Unterrichtung anderer Menschen ist, dennoch aber entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten als im Wesentlichen auf den konkreten Beruf zugeschnittenes Wissen vermittelt werden und der jeweilige Teilnehmerkreis im Grundsatz homogen zusammengesetzt ist (vgl. zu allem BFH-Urteile vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BStBl II 1992, 1036; vom 6. März 1995 VI R 76/94, BStBl II 1995, 393; vom 13. Juni 1996 VI R 28/95, BFH/NV 1996, 809; BFH/NV 2002, 182).

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 30/00

    Betriebliche Fortbildungskosten (EStG §§ 4 Abs. 4, 12 Nr. 1 Satz 2)

    Vielmehr bedarf es für die Entscheidung, ob ein solcher Lehrgang auf die allgemeine Persönlichkeitsentwicklung oder auf die Vermittlung von auf die ausgeübte oder künftige berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen zugeschnittenen Erkenntnissen ausgerichtet ist, konkreter Feststellungen zu den Lehrinhalten und dem Ablauf des Lehrgangs sowie den teilnehmenden Personen (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 1996 VI R 40/96, BFH/NV 1997, 110; vom 24. August 2001 VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182).

    Denn dass sich aus im beruflichen Interesse gewonnenen Erkenntnissen und Fertigkeiten zwangsläufig und untrennbar auch private Anwendungsmöglichkeiten ergeben können, nimmt einer Fortbildungsmaßnahme nicht stets den Charakter ihrer beruflichen Veranlassung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BStBl II 1992, 1036; vom 6. März 1995 VI R 76/94, BStBl II 1995, 393; vom 13. Juni 1996 VI R 28/95, BFH/NV 1996, 809; BFH/NV 2002, 182).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2283/01

    Rückwirkung einer Satzung; Ausnahme von Kurtaxepflicht für Tagungsteilnehmer

    Zur Abgrenzung bietet es sich wegen der vergleichbaren Problematik an, auf die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu der Frage, ob Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt werden können, zurückzugreifen (vgl. BFH, Urteile vom 24.8.2001 - VI R 40/94 - DstRE 2002, 77, vom 21.8.1995 - VI R 47/95 - BStBl. 1996 II, 10 und vom 6.3.1995 - VI R 76/94 - BStBl. 1995 11, 393; FG Bad.-Württ., Urteile vom 3.12.1997 - 7 K 55/96 - und vom 20.3.1997 - 6 K 185/96 -).
  • FG Münster, 27.11.2009 - 4 K 1802/08

    Kosten eines persönlichkeitsbildenden Lehrgangs

  • FG Münster, 08.06.2004 - 6 K 5400/01

    Aufwendungen für psychologische Seminare

  • BFH, 18.05.2006 - VI B 145/05

    WK-Abzug - Kosten für Teilnahme an psychologischen Seminaren

  • BFH, 03.07.2002 - VI R 93/00

    Auslandsreise eine Geografiestudenten, obligatorische Teilnahme

  • FG Niedersachsen, 08.06.2006 - 14 K 57/03

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zu Veranstaltungen von

  • BFH, 03.07.2002 - VI R 9/99

    Teilzeitstudium im Rahemen eines FIED-Programms der Europäischen Union (EU) -

  • BFH, 26.11.2002 - VI R 62/02

    Studentische Pflichtveranstaltung im Ausland, private Mitveranlassung?

  • FG Düsseldorf, 15.12.2021 - 10 K 2085/17

    Berücksichtigung von Kosten für Seminare als vorweggenommene Betriebsausgaben

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10

    Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium nicht als Werbungskosten

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2010 - 2 K 215/07

    Aufwendungen für die Teilnahme an Studienreisen als Werbungskosten einer Lehrerin

  • FG Niedersachsen, 03.06.2010 - 5 K 78/09

    Die Vereinnahmung von Honoraren für Vorträge und Beratungsleistungen ist bei

  • FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00

    Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit durch NLP-Kurse als berufliche

  • FG Hamburg, 23.08.2005 - VII 135/04

    Einkommensteuerrecht:

  • FG München, 28.07.2005 - 15 K 4588/03

    Teilnahme einer evangelischen Pfarrerin und Religionslehrerin an Seminaren

  • FG München, 20.07.2005 - 1 K 3306/04

    Zur beruflichen Veranlassung des Besuchs sog. Rigpa-Seminare

  • FG München, 20.10.2004 - 1 K 1236/04

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme einer bei einer Steuerberatungsgesellschaft

  • FG Hamburg, 08.01.2002 - VI 134/00

    Werbungskosten eines Sonderschullehrers

  • FG München, 07.05.2002 - 12 K 5320/99

    Scientology Kirche e.V.; Feststellung des verbleibenden Verlustabzugsbetrags

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