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   BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01   

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https://dejure.org/2001,11542
BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01 (https://dejure.org/2001,11542)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2001 - IV B 28/01 (https://dejure.org/2001,11542)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2001 - IV B 28/01 (https://dejure.org/2001,11542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Annahme einer doppelten Haushaltsführung - Überraschungsentscheidung - Gewährung rechtlichen Gehörs - Protokollberichtigung

  • Judicialis

    FGO § 115; ; FGO a.F. § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO a.F. § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO a.F. § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; 2.FGOÄndG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88

    Anrechnungsfähigkeit von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als

    Auszug aus BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01
    Es führte aus: Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung könnten nach der Rechtsprechung unter denselben Voraussetzungen wie bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1989 IV R 84/88, BFH/NV 1991, 361).
  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01
    Zwar halte der BFH (Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) nicht mehr am Erfordernis fest, es müsse auch während der Abwesenheit hauswirtschaftliches Leben herrschen.
  • BFH, 10.11.1994 - IV B 23/94

    Begründetheit einer Beschwerde durch Rüge einer fehlerhaften Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01
    Mögliche Fehler dabei führen nicht zur Zulassung der Revision (BFH-Beschluss vom 10. November 1994 IV B 23/94, BFH/NV 1995, 691).
  • BFH, 31.05.2000 - IV B 55/99

    Betriebsausgabenabzug - Modernisierungsmaßnahmen - Anschaffungsnaher

    Auszug aus BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01
    Hat der BFH über die Rechtsfrage bereits eine Entscheidung getroffen, ist substantiiert darzulegen, weshalb eine erneute oder weitere Entscheidung für erforderlich gehalten wird (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2000 IV B 55/99, juris).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (BFH-Beschluss vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605).
  • BFH, 17.01.2001 - IV B 155/00

    Vor dem 01.01.2001 eingelegte NZB; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01
    Er ist nicht konkret auf die maßgebliche Rechtsfrage und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit eingegangen (Beschluss vom 17. Januar 2001 IV B 155/00, BFH/NV 2001, 802; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 61; Dürr in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 117, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2000 - IX B 5/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01
    Die vom Kläger insoweit aufgeworfene Rechtsfrage könnte demnach in einem sich anschließenden Revisionsverfahren auch gar nicht geklärt werden (s. hierzu z.B. den BFH-Beschluss vom 15. Juni 2000 IX B 5/00, BFH/NV 2000, 1238).
  • BFH, 03.08.2001 - IV B 49/01

    Beschwerde - Unzulässigkeit der Beschwerde - Antrag auf Protokollberichtigung -

    Auszug aus BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01
    Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der erkennende Senat die Beschwerde des Klägers gegen die versagte Protokollberichtigung (IV B 49/01) verworfen.
  • BFH, 06.05.2004 - I B 143/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; schlüssige Darlegung der

    Mögliche Fehler dabei können daher unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 3. August 2001 IV B 28/01, BFH/NV 2002, 20).
  • BFH, 10.04.2003 - VII B 304/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Die Kläger mussten daher damit rechnen, dass das FG seine Entscheidung auf diesen rechtlichen Gesichtspunkt stützen könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2001 IV B 28/01, BFH/NV 2002, 20; vom 24. Juli 2002 XI B 30/01, BFH/NV 2003, 53).
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