Weitere Entscheidungen unten: BFH, 17.09.2001 | BFH, 14.09.2001

Rechtsprechung
   BFH, 18.09.2001 - VII B 133/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2002, 209



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Wird zitiert von ...  

  • FG München, 11.12.2007 - 10 K 52/07  

    Möglichkeit der Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides wegen

    Sofern der Kl selbst nicht in der Lage gewesen sein sollte, den Inhalt der Belehrungen zu verstehen, hätte er sich fachkundiger Hilfe (ggf. Übersetzung, Beratung) bedienen müssen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.03.1989 VIII R 295/84, BFH/NV 1989, 754, BFH-Beschluss vom 18.09.2001 VII B 133/01, BFH/NV 2002, 209).

Rechtsprechung
   BFH, 17.09.2001 - III B 24/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2002, 209



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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 17.04.2002 - X R 26/00  

    Auslandsaufenthalt; Versäumung einer Ausschlussfrist nach § 79 b FGO

    Dabei kann dahinstehen, ob die Abweisung wegen fehlenden Nachweises der (Original-)Vollmacht i.S. des § 62 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hätte erfolgen dürfen oder ob insoweit der Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2340) Veranlassung gibt, auch Fotokopien von Vollmachtsurkunden --wie sie im Streitfall vor Ablauf der gesetzten Ausschlussfrist vorgelegt worden war-- für den Nachweis der Vollmacht als ausreichend anzusehen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2001 III B 24/01, BFH/NV 2002, 209, und vom 29. Oktober 2001 III B 77/00, BFH/NV 2002, 219).

Rechtsprechung
   BFH, 14.09.2001 - IX B 39/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2002, 209



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BFH, 26.06.2002 - IX B 154/01  

    Altenteil - unentgeltliche Wohnungsüberlassung; Verfahrensmängel

    Im Übrigen fehlt es hinsichtlich der Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG an den nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben und schlüssigen Ausführungen zu bestimmten Punkten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349; vom 13. Dezember 2001 II B 46/00, BFH/NV 2002, 654), wobei vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen ist, mag dieser Rechtsstandpunkt sachlich richtig oder falsch sein (vgl. BFH-Beschluss vom 14. September 2001 IX B 39/01, BFH/NV 2002, 209).
  • BFH, 16.09.2002 - IX B 35/02  

    Teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft; Aufteilung in

    Sie gehen aber nicht darauf ein, dass das FG nach seiner insoweit maßgeblichen Rechtsansicht (vgl. BFH-Beschluss vom 14. September 2001 IX B 39/01, BFH/NV 2002, 209) davon ausgegangen ist, der Bodenrichtwert, der dem FG aufgrund der Bescheinigung des Gutachterausschusses bekannt war, sei nicht entscheidungserheblich, weil die Vereinbarung der Parteien heranzuziehen sei.
  • BFH, 03.02.2003 - I B 27/02  

    NZB: Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Zu einer solchen Sachaufklärungsrüge gehört jedoch nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung u.a. ein Vortrag dazu, welche Tatsachen sich bei der vermissten Beweiserhebung ergeben hätten und inwieweit die weitere Sachverhaltsaufklärung auf der Basis der Rechtsauffassung des FG zu einer abweichenden Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschlüsse vom 14. September 2001 IX B 39/01, BFH/NV 2002, 209; vom 1. Oktober 2001 II B 116/00, BFH/NV 2002, 361; vom 26. Oktober 2001 VII B 165/01, BFH/NV 2002, 502; vom 30. April 2002 X B 150/01, BFH/NV 2002, 1049).
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  • BFH, 16.09.2002 - IX B 70/02  

    Verfahrensmangel; Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung

    Bei der Prüfung von Verfahrensverstößen, auf die das FA seine Nichtzulassungsbeschwerde allein gestützt hat, ist jedoch von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen, mag diese richtig oder falsch sein (z.B. BFH-Beschluss vom 14. September 2001 IX B 39/01, BFH/NV 2002, 209).
  • BFH, 10.09.2002 - III B 50/02  
    Die Kläger verkennen, dass für die Frage, ob ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vorliegt, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen ist, unabhängig davon, ob er sachlich zutreffend ist (BFH-Beschluss vom 14. September 2001 IX B 39/01, BFH/NV 2002, 209).
  • BFH, 03.02.2003 - I B 43/02  

    VGA; Verwendung statistischer Unterlagen

    Abgesehen davon kommt es auf diesen Umstand schon deshalb nicht an, weil nach der Rechtsauffassung des FG (zu deren Maßgeblichkeit vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. September 2001 IX B 39/01, BFH/NV 2002, 209; vom 26. Oktober 2001 II B 104/00, BFH/NV 2002, 499; vom 27. Juni 2002 X B 144/01, BFH/NV 2002, 1336; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rz. 68, m.w.N.) unabhängig von den Gründen für die gewählte Gestaltung schon das Fehlen einer klaren und eindeutigen Vereinbarung zwischen der Klägerin und der T-GmbH zur Annahme einer vGA führen muss.
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