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   BFH, 27.09.2001 - X B 145/00   

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https://dejure.org/2001,6250
BFH, 27.09.2001 - X B 145/00 (https://dejure.org/2001,6250)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2001 - X B 145/00 (https://dejure.org/2001,6250)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2001 - X B 145/00 (https://dejure.org/2001,6250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Empfangsbekenntnis - Prozeßbevollmächtigter - Zustellung - Klagefrist - Fristversäumnis - Zugang - Empfangsdatum - Bekanntgabe

  • Judicialis

    AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 122 Abs. 5; ; AO 1977 § 122 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 239
  • BFH/NV 2002, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.12.1996 - XI B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X B 145/00
    Die Angabe des Datums auf dem Empfangsbekenntnis oder die Rückgabe des Empfangsbekenntnisses ist aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Bekanntgabe (BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1996 XI B 11/96, BFH/NV 1997, 506, unter 3., m.w.N.).

    In der Entscheidung in BFH/NV 1997, 506 hat der BFH als Zustellungsdatum für das finanzgerichtliche Urteil spätestens den Zeitpunkt angenommen, zu dem der Beschwerdeschriftsatz gefertigt worden war.

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 14/00

    Vorbehalt der Nachprüfung bei Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X B 145/00
    Das ausgefüllte Empfangsbekenntnis dient lediglich dem Nachweis des Zeitpunkts, zu dem der Empfänger (im Streitfall der Prozessbevollmächtigte) von dem Zugang der Einspruchsentscheidung Kenntnis erlangt hat; auf den Zeitpunkt des Eingangs im Büro des Prozessbevollmächtigten kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 14/00, BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156, unter I. b, m.w.N.).

    e) Wenn schon bei der Bekanntgabe nach § 122 Abs. 2 AO 1977, die nur den Zugang in den Machtbereich des Empfängers und somit die Möglichkeit der Kenntnisnahme voraussetzt, erst der dritte Tag nach Absendung als Zeitpunkt der Bekanntgabe gilt, liegt jedenfalls die Annahme nahe, dass bei einer Übersendung gegen Empfangsbekenntnis, bei der es maßgebend auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme des Zugangs ankommt (BFH-Urteil in BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156), kein früherer Zugang vermutet wird als bei einer Bekanntgabe nach § 122 Abs. 2 AO 1977.

  • BFH, 07.03.1996 - XI B 17/96

    Rechtsmitteleinlegung bei unrichtiger oder unterbliebener Belehrung

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X B 145/00
    Sende der Prozessbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis nicht zurück, stehe aber fest, dass er die Einspruchsentscheidung erhalten habe, sei als Zustellungstag der Tag anzunehmen, an dem er das Schriftstück bei normalem Verlauf erstmals erhalten haben könne (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 1986 VIII R 107/84, BFH/NV 1987, 103; vom 7. März 1996 XI B 17/96, BFH/NV 1996, 755).

    Für die Fristberechnung ist nach der Rechtsprechung der vom Empfänger angegebene Zustellungstag zugrunde zu legen, sofern dieser Tag nach den sonstigen Anhaltspunkten der wahrscheinliche Zeitpunkt der Zustellung war (BFH-Entscheidungen vom 20. August 1982 VIII R 58/82, BFHE 136, 348, BStBl II 1983, 63; in BFH/NV 1987, 103, und in BFH/NV 1996, 755).

  • BFH, 14.08.1986 - VIII R 107/84

    Vorliegen eines wirksamen Empfangsbekenntnis zum Beweis eines fristgemäß

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X B 145/00
    Sende der Prozessbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis nicht zurück, stehe aber fest, dass er die Einspruchsentscheidung erhalten habe, sei als Zustellungstag der Tag anzunehmen, an dem er das Schriftstück bei normalem Verlauf erstmals erhalten haben könne (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 1986 VIII R 107/84, BFH/NV 1987, 103; vom 7. März 1996 XI B 17/96, BFH/NV 1996, 755).

    Für die Fristberechnung ist nach der Rechtsprechung der vom Empfänger angegebene Zustellungstag zugrunde zu legen, sofern dieser Tag nach den sonstigen Anhaltspunkten der wahrscheinliche Zeitpunkt der Zustellung war (BFH-Entscheidungen vom 20. August 1982 VIII R 58/82, BFHE 136, 348, BStBl II 1983, 63; in BFH/NV 1987, 103, und in BFH/NV 1996, 755).

  • BFH, 29.11.2000 - X R 10/00

    Hinweispflicht des Gerichts für erforderliche Klageergänzung

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X B 145/00
    Hierdurch soll verhindert werden, dass ein Beteiligter mit dem Urteil von einem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt "überfahren" wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein Kundiger nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchte (BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 10/00, BFH/NV 2001, 627, m.w.N.).
  • BFH, 20.08.1982 - VIII R 58/82

    Zustellung - Empfangsbekenntnis - Datumsangabe

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X B 145/00
    Für die Fristberechnung ist nach der Rechtsprechung der vom Empfänger angegebene Zustellungstag zugrunde zu legen, sofern dieser Tag nach den sonstigen Anhaltspunkten der wahrscheinliche Zeitpunkt der Zustellung war (BFH-Entscheidungen vom 20. August 1982 VIII R 58/82, BFHE 136, 348, BStBl II 1983, 63; in BFH/NV 1987, 103, und in BFH/NV 1996, 755).
  • BFH, 06.03.1990 - II R 131/87

    Zustellung gem. § 5 Abs. 2 VwZG ist auch ohne Ausfüllung eines

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X B 145/00
    Macht der Prozessbevollmächtigte --wie im Streitfall-- keine Angaben zum Zustellungsdatum, ist nach dem BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 131/87 (BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477) derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem die Einspruchsentscheidung "nach dem normalen Verlauf der Dinge in die Hände des Bevollmächtigten gelangt ist".
  • BFH, 28.01.1986 - VII B 118/85

    Ablehnung eines ganzen Senats ohne Angabe von Ablehnungsgründen gegen die

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X B 145/00
    Im Beschluss vom 28. Januar 1986 VII B 118/85 (BFH/NV 1986, 415) ging der BFH davon aus, der am 23. August abgesandte Beschluss sei dem Prozessbevollmächtigten nicht vor dem 29. August zugegangen.
  • BFH, 23.11.2007 - V B 118/06

    Mangel der Vertretung wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung: fehlende Rücksendung

    Entgegen der Rechtsansicht des FG kann daher bei Übersendung einer Ladung mittels Telekopie gegen Empfangsbekenntnis unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 27. September 2001 X B 145/00 (BFH/NV 2002, 212) nicht vermutet werden, dass der Zugang spätestens am "dritten Tag nach der Aufgabe zur Post" erfolgt sei, da es an einer solchen --anders als in dem vom BFH entschiedenen Streitfall-- bei der Übermittlung mittels Telekopie fehlt.
  • BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05

    Wiedereinsetzung; Arbeitsüberlastung

    Da der Prozessbevollmächtigte auch nach mehrmaliger Erinnerung das Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt hat, ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem das Urteil nach dem normalen Verlauf der Dinge erstmals in seine Hände gelangt sein könnte (BFH-Entscheidungen vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212; in BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, und vom 14. August 1986 VIII R 107/84, BFH/NV 1987, 103).

    Bei der Übersendung eines Schriftstückes gegen Empfangsbekenntnis ist --ebenso wie bei der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977)-- die Vermutung gerechtfertigt, dass der Zugang spätestens am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post erfolgt ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 212).

  • FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 305/05

    Finanzgerichtsordnung; Übermittlung eines Gerichtsbescheides per Fax (§ 53 FGO

    Bei der Übersendung eines Schriftstückes gegen Empfangsbekenntnis ist -ebenso wie bei der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO- die Vermutung gerechtfertigt, dass der Zugang spätestens am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post erfolgt ist (BFH, Beschluss vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212 ).
  • BFH, 19.07.2007 - XI B 188/06

    Inhalt einer Betriebsaufgabeerklärung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine sog. Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht in seinem Urteil ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 X B 126/05, BFH/NV 2006, 1125, m.w.N.; vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212).
  • BFH, 04.03.2008 - IV B 119/07

    Zustellung bei fehlender Rücksendung des Empfangsbekenntnisses

    Da der Prozessbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt hat, ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem das Urteil nach dem normalen Verlauf der Dinge erstmals in seine Hände gelangt sein könnte (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2006, 309; vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212, und in BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, jeweils m.w.N.; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 53 FGO Rz 16).
  • FG Saarland, 14.07.2006 - 1 K 305/05

    Finanzgerichtsordnung; Begründung eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§

    Bei der Übersendung eines Schriftstückes gegen Empfangsbekenntnis ist -ebenso wie bei der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO - die Vermutung gerechtfertigt, dass der Zugang spätestens am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post erfolgt ist (BFH, Beschluss vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212 ).
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