Weitere Entscheidung unten: BFH, 02.07.2001

Rechtsprechung
   BFH, 03.07.2001 - II B 132/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8513
BFH, 03.07.2001 - II B 132/00 (https://dejure.org/2001,8513)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2001 - II B 132/00 (https://dejure.org/2001,8513)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - II B 132/00 (https://dejure.org/2001,8513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsanspruch - Aufhebung eines Termins - Ermessensfreiheit - Rechtspflicht - Anspruch auf rechtliches Gehör - Ärztliches Attest - Absoluter Revisionsgrund - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Verfahrensmangel

  • Judicialis

    ZPO § 227 Abs. 1; ; ZPO § 227 Abs. 3; ; ZPO § 227; ; FGO § 155; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 n.F.; ; FGO § 116 Abs. 6 n.F.; ; FGO § 116 Abs. 7 n.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 30
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.12.1979 - II R 56/76

    Mündliche Verhandlung - Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung -

    Auszug aus BFH, 03.07.2001 - II B 132/00
    Welche Gründe dabei als erheblich i.S. des § 227 ZPO anzusehen sind, richtet sich je nach Lage des Einzelfalles nach dem Prozessstoff und den persönlichen Verhältnissen des Beteiligten bzw. seines Prozessbevollmächtigten (so Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Dezember 1979 II R 56/76, BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208).
  • BFH, 03.05.2001 - III B 52/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Gutachten - Sachverständiger -

    Auszug aus BFH, 03.07.2001 - II B 132/00
    Gemäß § 116 Abs. 6 FGO n.F. kann bei erfolgreicher Rüge eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO n.F., der insoweit mit § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO a.F. übereinstimmt, das angefochtene Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2001 III B 52/00).
  • BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer beantragten

    Auszug aus BFH, 03.07.2001 - II B 132/00
    Die Entscheidungen des BFH, auf die sich das Finanzgericht (FG) zur Rechtfertigung der Ablehnung des Aufhebungsantrags berufen hat (Beschlüsse des BFH vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483; vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, sowie vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902), betreffen sämtlich Sachverhalte, die mit dem Streitfall nicht vergleichbar sind.
  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
    Auszug aus BFH, 03.07.2001 - II B 132/00
    Die Entscheidungen des BFH, auf die sich das Finanzgericht (FG) zur Rechtfertigung der Ablehnung des Aufhebungsantrags berufen hat (Beschlüsse des BFH vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483; vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, sowie vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902), betreffen sämtlich Sachverhalte, die mit dem Streitfall nicht vergleichbar sind.
  • BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 03.07.2001 - II B 132/00
    Die Entscheidungen des BFH, auf die sich das Finanzgericht (FG) zur Rechtfertigung der Ablehnung des Aufhebungsantrags berufen hat (Beschlüsse des BFH vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483; vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, sowie vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902), betreffen sämtlich Sachverhalte, die mit dem Streitfall nicht vergleichbar sind.
  • BFH, 08.11.2005 - VIII B 3/96

    Beteiligtenbezeichnung; Vollbeendigung einer Personengesellschaft;

    Die Art und Weise der Entscheidungen, die im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ergehen können, richtet sich jedoch bereits nach § 116 Abs. 5 bis 7 FGO in der ab 1. Januar 2001 geltenden Fassung (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30, und vom 3. Mai 2001 XI B 141/00, BFH/NV 2001, 1420).
  • BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09

    Vertagung wegen Erkrankung

    Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss von 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30).
  • BFH, 23.02.2012 - VI B 114/11

    Verfahrensfehler wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Liegen erhebliche Gründe vor, ist der Termin zu verlegen; die Ermessensfreiheit ist in diesen Fällen insoweit reduziert (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 64/11

    Aufhebung eines Termins bei gegenwärtiger zahnärztlicher Notfallbehandlung des

    Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30; vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520; vom 28. April 2009 VIII B 103/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2009 - VIII B 103/08

    Terminverlegung wegen behaupteter Erkrankung

    Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30; vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2016 - VIII B 47/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter

    Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30).
  • BFH, 05.04.2011 - VIII B 91/10

    Verfahrensrügen im Prozess um nicht belegte Betriebausgaben

    Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30; vom 28. Juli 2005 VII B 21/05, BFH/NV 2005, 2037; vom 19. November 2009 IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08

    Keine Terminsverlegung wegen vorausgegangener Notfallbehandlung -

    Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30; vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520, m.w.N.).
  • FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 6912/03

    Pfändung einer nicht existenten Forderung und Rechtsfolge irrtümlicher Zahlung

    Liegen erhebliche Gründe für eine Terminsaufhebung vor, besteht ein Anspruch auf Terminsaufhebung (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 03.07.2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 02.07.2001 - II B 135/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13909
BFH, 02.07.2001 - II B 135/00 (https://dejure.org/2001,13909)
BFH, Entscheidung vom 02.07.2001 - II B 135/00 (https://dejure.org/2001,13909)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - II B 135/00 (https://dejure.org/2001,13909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 30
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.07.1987 - VIII B 203/86

    Beschwerde gegen einen Beiladungsbeschluss

    Auszug aus BFH, 02.07.2001 - II B 135/00
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer analogen Anwendung des § 139 Abs. 4 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29. Juli 1987 VIII B 203/86, BFH/NV 1988, 101), da keiner der Beteiligten die Beiladung beantragt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht