Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.11.2001

Rechtsprechung
   BFH, 04.12.2001 - X B 112/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1524
BFH, 04.12.2001 - X B 112/01 (https://dejure.org/2001,1524)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2001 - X B 112/01 (https://dejure.org/2001,1524)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - X B 112/01 (https://dejure.org/2001,1524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Außerordentliche Einkünfte

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3 n.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. c

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00

    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Danach sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur dann gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteile vom 21. März 1996 XI R 51/95, BFHE 180, 152, BStBl II 1996, 416; vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.).

    Im Urteil in BFH/NV 2001, 431 hat sich der BFH auch gegen die in der BFH-Entscheidung vom 2. September 1992 XI R 63/89 (BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831) angesprochene Möglichkeit, dass die Steuerermäßigung einer auf zwei Jahre verteilten Entschädigungszahlung in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen könne, ausgesprochen.

  • BFH, 20.07.1988 - I R 250/83

    Laufende vorzeitige Teilzahlungen an einen Handelsvertreter auf seine künftige

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Daneben wurde bereits in H 199 EStH 1998 die Aussage unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 I R 250/83 (BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936) auf in einer Summe gezahlte Entschädigungen beschränkt.
  • BFH, 21.03.1996 - XI R 51/95

    Bei Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Ersatz für

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Danach sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur dann gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteile vom 21. März 1996 XI R 51/95, BFHE 180, 152, BStBl II 1996, 416; vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Verteilen sich die Entschädigungszahlungen auf zwei Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in einem Sonderfall gewährt (BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104).
  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Hierzu wäre jedoch der schlüssige Vortrag erforderlich gewesen, dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig sei, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über die betreffende Rechtsfrage zu verhindern (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
    Im Urteil in BFH/NV 2001, 431 hat sich der BFH auch gegen die in der BFH-Entscheidung vom 2. September 1992 XI R 63/89 (BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831) angesprochene Möglichkeit, dass die Steuerermäßigung einer auf zwei Jahre verteilten Entschädigungszahlung in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen könne, ausgesprochen.
  • BFH, 04.06.2003 - VII B 138/01

    Recht auf Akteneinsicht

    Hierzu muss der Beschwerdeführer schlüssig vortragen, dass die einheitliche Beantwortung einer Rechtsfrage nur durch eine (neuerliche) Entscheidung des BFH gesichert werden kann und dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig sei, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über die betreffende Rechtsfrage zu verhindern (BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346).
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.; Beschlüsse vom 2. Februar 2001 XI B 93/00, BFH/NV 2001, 1020; vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, m.w.N.) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.

    Sie müssen zum Zwecke der Tarifvergünstigung grundsätzlich in einem Veranlagungszeitraum zufließen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 431, und vom 14. Mai 2003 XI R 12/00, BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449, beide m.w.N.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1020, und in BFH/NV 2002, 346, m.w.N.).

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 40/02

    Entschädigung wegen Körperverletzung

    Entgegen der Auffassung des FA steht der tarifbegünstigten Besteuerung im Streitfall nicht die ständige Rechtsprechung des BFH entgegen, wonach Entschädigungen nur dann außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG sind, wenn sie steuerlich in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFH/NV 2002, 717, m.w.N.; vom 24. Januar 2002 XI R 2/01, BFHE 197, 526, BFH/NV 2002, 715, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346; BFH-Urteil vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) muss der Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO konkret auf die Rechtsfrage und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit eingehen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 32, m.w.N.).

    Dieses (neue) gesetzliche Tatbestandsmerkmal erfasst zunächst die Fälle der sog. Divergenzrevision (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und in BFH/NV 2002, 346).

    Ausreichend ist insoweit auch das schlüssige Vorbringen, die Entscheidung des Finanzgerichts beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1596; in BFH/NV 2002, 346).

  • BFH, 27.10.2015 - X R 12/13

    Tarifbegünstigte Besteuerung von Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter

    Im Übrigen ist die Verteilung auf zwei verschiedene Veranlagungszeiträume schädlich (vgl. ausdrücklich zu § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2002 - V B 25/02

    Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Subunternehmers

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein muss (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 45/01, BFH/NV 2002, 959; vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

    Diesbezüglich hat die (frühere) Rechtsprechung zwar das schlüssige Vorbringen für ausreichend gehalten, die Entscheidung des FG beruhe auf einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung, da in diesem Fall davon auszugehen wäre, dass andere Finanzgerichte der beanstandeten Entscheidung nicht folgten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, unter 2., und vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, Rz 9).
  • BFH, 01.10.2002 - XI B 187/01

    NZB; Darlegung von Zulassungsgründen, nachgereichte Schriftsätze

    Bei den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Rechtsfrage nicht beantwortet werden kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346).

    Die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung, ist nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erwägungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 346).

  • BFH, 29.01.2003 - XI B 186/01

    NZB: Divergenz, Verfahrensmangel

    Bei den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Rechtsfrage nicht beantwortet werden kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346).

    c) Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO erfordert auch dann eine Entscheidung des BFH, wenn die einheitliche Beantwortung einer Rechtsfrage nur durch eine Entscheidung des BFH gesichert werden kann (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1596; in BFH/NV 2002, 346).

  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/02

    Vorbehalt der Nachprüfung; Änderung einer Steuerfestsetzung

    Die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung, ist nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346).
  • BFH, 14.03.2002 - V B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 26.04.2002 - V B 168/01

    Überlassung von Räumen an Prostituierte als steuerpflichtiger Umsatz

  • BFH, 15.11.2006 - XI B 17/06

    Überlange Verfahrensdauer; verspätete Sachaufklärungsrüge

  • BFH, 23.12.2005 - VIII B 62/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Auslegung von Verträgen; AdV

  • BFH, 17.03.2003 - VII B 269/02

    NZB: Zulassungsgründe, Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Vermischen von

  • BFH, 19.02.2002 - V B 52/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

  • BFH, 06.06.2003 - III B 98/02

    NZB: Begründungsanforderungen, Begründungsfrist, Vorabentscheidungsersuchen an

  • BFH, 17.05.2002 - V B 158/01

    USt; Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters

  • BFH, 15.11.2006 - XI B 18/06

    NZB: Verhältnis Strafverfahren-FG-Verfahren

  • BFH, 10.06.2002 - V B 135/01

    USt; Leistungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft

  • BFH, 14.03.2002 - V B 45/01

    Vorsteuer, Sofortabzug

  • BFH, 02.04.2003 - V B 172/02

    NZB: Feststellungsinteresse für Schadensersatzprozess

  • BFH, 28.02.2002 - V B 154/01

    Einzelunternehmer - Versicherungsmathematisches Gutachten - GmbH -

  • BFH, 23.12.2005 - VIII B 64/05

    Stille Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaft

  • BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung; grobes Verschulden

  • BFH, 06.02.2002 - V B 36/01

    Sauna als Heilbad?

  • BFH, 06.04.2006 - XI B 86/05

    Entschädigung - ratenweise Auszahlung, halber Steuersatz

  • BFH, 25.02.2005 - III B 129/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verlängerung der

  • BFH, 08.12.2004 - IX B 24/04

    GbR - Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung

  • BFH, 05.04.2004 - VII B 178/03

    Schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen

  • BFH, 28.02.2002 - V B 167/01

    Widerstreitende Steuerfestsetzung; Festsetzungsfrist

  • BFH, 17.02.2003 - XI B 193/02

    Tarifbegünstigung nach § 34 EStG; nur teilweise Veräußerung eines

  • BFH, 29.01.2003 - XI B 132/01

    Abzugsfähigkeit einer Golfspende

  • BFH, 29.03.2004 - V B 98/03

    Glaubhaftmachung des Zugangs eines mit der Post übermittelten Schriftstücks

  • BFH, 11.02.2003 - I B 63/02

    Auslegung von Willenserklärungen, grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 16.05.2002 - V B 183/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Berufsverband - Förderungsvertrag -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2001 - XI B 106/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12608
BFH, 21.11.2001 - XI B 106/01 (https://dejure.org/2001,12608)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2001 - XI B 106/01 (https://dejure.org/2001,12608)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2001 - XI B 106/01 (https://dejure.org/2001,12608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.05.1998 - X R 38/93

    Beiträge eines Arbeitnehmers - Gesetzliche Rentenversicherung - Vorab entstandene

    Auszug aus BFH, 21.11.2001 - XI B 106/01
    Mit Urteil vom 14. Mai 1998 X R 38/93 (BFH/NV 1999, 163) wurde für das Streitjahr 1986 entschieden, dass die Höchstbetragsregelung des § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes nicht verfassungswidrig ist.
  • BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BFH, 21.11.2001 - XI B 106/01
    Da die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 23. Januar 2001 XI R 17/00 (BStBl II 2001, 346) und vom 20. Dezember 2000 XI R 41/99 (BFH/NV 2001, 770), mit denen das Bundesministerium der Finanzen zum Beitritt aufgefordert worden ist, spätere Veranlagungszeiträume betreffen, kann die Beschwerde nicht mit dem bloßen Hinweis hierauf begründet werden.
  • BFH, 20.12.2000 - XI R 41/99

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als SA

    Auszug aus BFH, 21.11.2001 - XI B 106/01
    Da die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 23. Januar 2001 XI R 17/00 (BStBl II 2001, 346) und vom 20. Dezember 2000 XI R 41/99 (BFH/NV 2001, 770), mit denen das Bundesministerium der Finanzen zum Beitritt aufgefordert worden ist, spätere Veranlagungszeiträume betreffen, kann die Beschwerde nicht mit dem bloßen Hinweis hierauf begründet werden.
  • BFH, 26.06.2002 - XI E 1/02

    Einkommensteuer - Vorsorgeaufwendungen - Sonderausgaben - Höchstbetrag -

    Mit Beschluss vom 21. November 2001 XI B 106/01 hat der erkennende Senat die Beschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) geltend gemacht wurde, als unzulässig verworfen.

    Die Kostenrechnung richtet sich zu Recht gegen den Erinnerungsführer, dem mit Beschluss vom 21. November 2001 XI B 106/01 (BFH/NV 2002, 346) die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt wurden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht