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   BFH, 19.10.2001 - V B 48/01   

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https://dejure.org/2001,4605
BFH, 19.10.2001 - V B 48/01 (https://dejure.org/2001,4605)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2001 - V B 48/01 (https://dejure.org/2001,4605)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - V B 48/01 (https://dejure.org/2001,4605)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.04.2000 - V B 10/00

    Steuerfreie Umsätze; selbständig tätige Restauratoren

    Auszug aus BFH, 19.10.2001 - V B 48/01
    Das FG hat in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils u.a. ausgeführt: "Hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze der Klägerin und im Hinblick auf die Besteuerung dieser Umsätze mit dem Regelsteuersatz verweist der Senat vollinhaltlich auf die Entscheidung des BFH vom 12. April 2000 V B 10/00 (BFH/NV 2000, 1372).

    Allerdings weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass sich der --im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene und das Jahr 1996 betreffende-- Beschluss des Senats in BFH/NV 2000, 1372 ausdrücklich nur mit der (verneinten) Steuerfreiheit der von der Klägerin ausgeführten Umsätze und nicht mit der im dortigen Verfahren seinerzeit nicht streitigen Frage des zutreffenden Steuersatzes befasst.

  • BFH, 06.04.1995 - V R 37/94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Auszug aus BFH, 19.10.2001 - V B 48/01
    So liegt der Fall insbesondere, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 6. April 1995 V R 37/94, BFH/NV 1995, 911, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 154/04

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel und Divergenz -

    Dem Kläger ist zuzustimmen, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Entscheidungsgründe nicht nur dann fehlen, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2010 - X B 218/09

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von

    Das Fehlen der erforderlichen Begründung ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369; vom 25. März 2002 VI B 98/01, BFH/NV 2002, 810).
  • BFH, 27.02.2007 - X B 178/06

    Tatsächliche Verständigung; Übergehen von Beweisanträgen

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2010 - V B 134/09

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen - Untätigkeitsklage bei fehlender

    Das Fehlen der erforderlichen Begründung ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2010 X B 218/09, BFH/NV 2010, 1633; vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369).
  • BFH, 30.10.2008 - VIII B 163/08

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Tatbestandsberichtigungsantrags - Begründung

    Das Fehlen der erforderlichen Begründung als Verfahrensmangel (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369; vom 25. März 2002 VI B 98/01, BFH/NV 2002, 810) liegt nämlich nicht schon dann vor, wenn die vom FG gegebene Begründung lückenhaft ist (BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 I R 74/95, BFHE 181, 410, BStBl II 1997, 132, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2008 - I B 27/08

    Fehlende Urteilsgründe

    Das Fehlen der erforderlichen Begründung ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369; vom 25. März 2002 VI B 98/01, BFH/NV 2002, 810).
  • BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde zur steuerlichen

    Das Fehlen der erforderlichen Begründung ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, und vom 25. März 2002 VI B 98/01, BFH/NV 2002, 810).
  • BFH, 23.12.2002 - III B 77/02

    NZB: Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe, fehlerhafte Beweiswürdigung

    Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn jegliche Begründung fehlt oder inhaltslose Formulierungen verwendet werden, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und deshalb eine Überprüfung seines Rechtsstandpunkts nicht zulassen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, 370, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2003 - I B 172/02

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil

    Das Fehlen der erforderlichen Begründung ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zur Zulassung der Revision führen kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369; vom 25. März 2002 VI B 98/01, BFH/NV 2002, 810).
  • BFH, 08.10.2008 - I B 72/08

    Bemessung von Pensionsrückstellungen - Fehlen von Entscheidungsgründen

  • BFH, 25.01.2006 - X B 125/05

    NZB: Verfahrensfehler - Ablehnung der Terminsverlegung

  • BFH, 16.08.2005 - X B 141/04

    NZB: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BFH, 06.11.2006 - I B 29/06

    NZB: fehlende Urteilsbegründung, Divergenz

  • BFH, 10.02.2005 - X B 179/03

    NZB: zur Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen

  • BFH, 24.02.2009 - I B 187/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Pflege eines Sportplatzes als Zweckbetrieb -

  • BFH, 18.01.2005 - X B 187/03

    Fehlen von Entscheidungsgründen

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