Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.07.2001

Rechtsprechung
   BFH, 26.07.2001 - XI S 14/00   

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https://dejure.org/2001,11977
BFH, 26.07.2001 - XI S 14/00 (https://dejure.org/2001,11977)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2001 - XI S 14/00 (https://dejure.org/2001,11977)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - XI S 14/00 (https://dejure.org/2001,11977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 38
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.04.2000 - XI S 10/99

    PKH für noch einzulegende NZB

    Auszug aus BFH, 26.07.2001 - XI S 14/00
    Der Antrag wurde vom Senat mit Beschluss vom 20. April 2000 XI S 10/99 (BFH/NV 2001, 166) --auf den verwiesen wird-- abgelehnt, weil sich weder aus dem Vorbringen des Antragstellers noch aus den Akten Gründe dafür ergaben, dass eine noch einzulegende Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision hinreichende Aussicht auf Erfolg habe.

    Wie sich aus den im Beschluss XI S 10/99 aufgeführten Gründen ergibt, besteht aber keine hinreichende Aussicht dafür, dass die vom Antragsteller letztlich verfolgte noch einzulegende Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision Erfolg haben könnte.

    Soweit der Antragsteller geltend machen will, dass der Beschluss des Senats XI S 10/99 seinerseits aus Gründen fehlerhaft zustande gekommen sei, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen einer Gegenvorstellung geprüft werden müssten (Verletzung des Rechts auf Gehör, Art. 103 GG, Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 17, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322 oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt BFH in BFH/NV 1997, 697, m.w.N.), kann seinen Ausführungen ein solcher Fehler nicht entnommen werden.

  • BFH, 26.03.1997 - VIII S 2/97
    Auszug aus BFH, 26.07.2001 - XI S 14/00
    Die beabsichtigte Gegenvorstellung, mit der ein Antrag auf Abänderung der ablehnenden PKH-Entscheidung verfolgt wird, ist zwar grundsätzlich statthaft (BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2001 VII S 35/00, BFH/NV 2001, 810; vom 26. März 1997 VIII S 2/97, BFH/NV 1997, 697, m.w.N.; vom 12. Oktober 1994 II B 57/94, BFH/NV 1995, 333; vom 4. März 1997 IV S 5/94, BFH/NV 1997, 799, und vom 30. Juni 1993 XI S 7/93, BFH/NV 1993, 751).

    Soweit der Antragsteller geltend machen will, dass der Beschluss des Senats XI S 10/99 seinerseits aus Gründen fehlerhaft zustande gekommen sei, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen einer Gegenvorstellung geprüft werden müssten (Verletzung des Rechts auf Gehör, Art. 103 GG, Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 17, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322 oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt BFH in BFH/NV 1997, 697, m.w.N.), kann seinen Ausführungen ein solcher Fehler nicht entnommen werden.

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BFH, 26.07.2001 - XI S 14/00
    Soweit der Antragsteller geltend machen will, dass der Beschluss des Senats XI S 10/99 seinerseits aus Gründen fehlerhaft zustande gekommen sei, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen einer Gegenvorstellung geprüft werden müssten (Verletzung des Rechts auf Gehör, Art. 103 GG, Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 17, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322 oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt BFH in BFH/NV 1997, 697, m.w.N.), kann seinen Ausführungen ein solcher Fehler nicht entnommen werden.
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Rechtsprechung
   BFH, 26.07.2001 - X B 29/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10476
BFH, 26.07.2001 - X B 29/01 (https://dejure.org/2001,10476)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2001 - X B 29/01 (https://dejure.org/2001,10476)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - X B 29/01 (https://dejure.org/2001,10476)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 38
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

    a) Soweit die Klägerin eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht rügt, weil das FG abweichend vom Beschluss des Senats in BFH/NV 1997, 518 die Klimaanlage nicht als unmittelbar dem Apothekenbetrieb dienend beurteilt habe, wird kein konkreter Verfahrensfehler dargetan, sondern allenfalls die materiell-rechtliche Fehlerhaftigkeit der Vorentscheidung behauptet (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38).
  • BFH, 28.02.2002 - V B 63/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    aa) Soweit das FA mit seiner Rüge geltend machen will, das FG habe gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verstoßen, fehlen die erforderlichen Darlegungen, weshalb die unterlassene Sachverhaltsaufklärung nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des FG bedeutsam war (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 3. November 1993 V B 118/93, BFH/NV 1995, 308; vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38).
  • BFH, 06.08.2003 - V B 137/02

    Kfz-Nutzung, Privatanteil

    a) Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist u.a. ausgeführt wird, aus welchen Gründen sich dem Finanzgericht (FG) die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38; vom 23. Oktober 2001 XI B 64-67/01, BFH/NV 2002, 371, m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2002 - V B 69/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Einzelunternehmen - GmbH & Co. KG -

    Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist u.a. ausgeführt wird, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38; vom 23. Oktober 2001 XI B 64-67/01, BFH/NV 2002, 371, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2002 - V B 105/01

    Vorsteuer, Identität zwischen Unternehmer und Rechnungsaussteller

    Entscheidend ist dabei der materiell-rechtliche Standpunkt des FG (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38; vom 1. Oktober 2001 II B 116/00, BFH/NV 2002, 361).
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