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   BFH, 30.10.2001 - V B 92/01   

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https://dejure.org/2001,3735
BFH, 30.10.2001 - V B 92/01 (https://dejure.org/2001,3735)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2001 - V B 92/01 (https://dejure.org/2001,3735)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - V B 92/01 (https://dejure.org/2001,3735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 381
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.02.2001 - V R 6/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Scheinfirmen - Beweisaufnahme - Zeuge -

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - V B 92/01
    Abgesehen davon, dass die streitbefangenen Rechnungen nicht die "GmbH i.Gr.", sondern die (nicht existente) "GmbH" als Leistende ausweisen, ist bereits geklärt, dass § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen --auch was die Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller und dessen Unternehmereigenschaft anbelangt-- grundsätzlich nicht vorsieht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745, unter 1.; vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345, unter 1. b; vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250; vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941).
  • BFH, 08.12.1988 - V R 28/84

    Nichtunternehmer, die sich rechtsirrtümlich für Unternehmer halten, schulden in

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - V B 92/01
    Abgesehen davon, dass die streitbefangenen Rechnungen nicht die "GmbH i.Gr.", sondern die (nicht existente) "GmbH" als Leistende ausweisen, ist bereits geklärt, dass § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen --auch was die Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller und dessen Unternehmereigenschaft anbelangt-- grundsätzlich nicht vorsieht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745, unter 1.; vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345, unter 1. b; vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250; vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941).
  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - V B 92/01
    Abgesehen davon, dass die streitbefangenen Rechnungen nicht die "GmbH i.Gr.", sondern die (nicht existente) "GmbH" als Leistende ausweisen, ist bereits geklärt, dass § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen --auch was die Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller und dessen Unternehmereigenschaft anbelangt-- grundsätzlich nicht vorsieht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745, unter 1.; vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345, unter 1. b; vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250; vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941).
  • BFH, 24.04.1986 - V R 110/76

    Vorsteuerabzug nur bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - V B 92/01
    Abgesehen davon, dass die streitbefangenen Rechnungen nicht die "GmbH i.Gr.", sondern die (nicht existente) "GmbH" als Leistende ausweisen, ist bereits geklärt, dass § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen --auch was die Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller und dessen Unternehmereigenschaft anbelangt-- grundsätzlich nicht vorsieht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745, unter 1.; vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345, unter 1. b; vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250; vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941).
  • BFH, 03.08.2007 - V B 73/07

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) trage nicht der Fiskus, sondern der Steuerpflichtige das Risiko, dass es sich bei dem Rechnungsaussteller tatsächlich um denjenigen handele, der die Leistung ausgeführt habe (Urteil vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745; Beschluss vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381; vom 21. April 2005 X B 115/04).
  • BFH, 21.04.2005 - X B 115/04

    Betriebsausgabenabzug bei Begleichung einer Scheinrechnung

    Dies gilt auch, soweit diese die Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller betreffen (BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381, m.w.N.).
  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K 1354/02

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Ein Gutglaubensschutz oder Vertrauensschutz dergestalt, dass der Leistungsempfänger auf die Richtigkeit der Rechnung vertrauen dürfe, habe der BFH mehrfach verneint, z.B. im BFH-Beschluss vom 30.10.01 (V B 92/01, BFH/NV 2002, 381) und BFH-Urteil vom 2.1.01 (V R 6/00, BFH/NV 2001, 941).
  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K 1356/02

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug trotz unrichtiger Rechnung aus

    Ein Gutglaubensschutz oder Vertrauensschutz dergestalt, dass der Leistungsempfänger auf die Richtigkeit der Rechnung vertrauen dürfe, habe der BFH mehrfach verneint, z.B. im BFH-Beschluss vom 30.10.01 (V B 92/01, BFH/NV 2002, 381) und BFH-Urteil vom 2.1.01 (V R 6/00, BFH/NV 2001, 941).
  • FG Köln, 13.06.2007 - 11 K 536/05

    Lieferung und Verlegung von Baustahl und Baustahlmatten als zum Vorsteuerabzug

    § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG sieht einen Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs grundsätzlich nicht vor (BFH-Beschluss vom 30.10.2001 BFH/NV 2002, 381 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 12.03.2003 - 7 K 2277/98

    Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs; Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen;

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  • FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 7 K 2277/98

    Vom leistenden Unternehmer ausgestellte Rechnung als Voraussetzung des

    Für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen trägt der einen solchen Abzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast; ein Schutz des guten Glaubens wird nicht gewährt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381 ).

    a) Nachdem das FA zu der auf M ausgestellten Rechnung vom 26. Juli 1993 bereits festgestellt hatte, dass dieser weder unter der Anschrift in F./Main gemeldet noch bei dem zuständigen FA steuerlich geführt worden war, hat der Kläger, der dem Gericht - auch innerhalb der Ausschlussfrist nach § 79 b Abs. 2 FGO - die Leistungsbeziehungen zu M nicht darlegen konnte, in der mündlichen Verhandlung nunmehr selbst eingeräumt, dass entgegen den Angaben in der Rechnung - die Leistung jedenfalls nicht von M erbracht worden war und die Rechnung damit nicht von dem als leistenden Unternehmer ausgewiesenen M stammt (vgl. zur fehlenden Identität zwischen Leistendem und Rechnungsaussteller auch BFH-Beschluss vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFH/NV 2002, 1407 m.w.N. und zum Schutz des guten Glaubens BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, a.a.O.).

  • BFH, 15.02.2008 - XI B 180/07

    Unternehmereigenschaft des Leistenden - Gutglaubensschutz - keine notwendige

  • BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06

    Kein Gutglaubensschutz, wenn Nichterfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten durch

  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 35/03

    Dinglicher Arrest wegen Scheinrechnungen (§§ 324 AO, 15 UStG)

  • FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03

    Kein Vorsteuerabzug aus Scheingeschäften im Billigkeitswege

  • FG Saarland, 13.05.2003 - 1 V 22/03

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell (§§ 15 Abs. 1, 4b, 6a UStG)

  • FG Bremen, 26.01.2017 - 2 K 38/16

    Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; Vorsteuerabzug aus Rechnungen eine

  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 316/99

    Vorsteuerabzug; Abdeckrechnung; Scheinunternehmer; Nachweis; Barzahlung;

  • FG Köln, 12.03.2008 - 11 K 5870/04

    Vorsteuerabzug eines sich für die Erbringung seiner Leistung Subunternehmern

  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K1356/02

    "Strohmann" als leistender Unternehmer; Begriff der Lieferung bei

  • FG Düsseldorf, 11.12.2002 - 5 K 8583/98

    Umsatzsteuerrechtliche Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs; Ausgestaltung der

  • FG Hessen, 22.02.2005 - 6 V 809/04

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer GmbH bei Zweifeln am angegebenen Sitz sowie

  • FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10

    Vorsteuerabzug bei nach Ermittlungsergebnissen begründeten Zweifeln an der

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Rechtsprechung
   BFH, 07.11.2001 - V B 183/00   

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https://dejure.org/2001,12973
BFH, 07.11.2001 - V B 183/00 (https://dejure.org/2001,12973)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2001 - V B 183/00 (https://dejure.org/2001,12973)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2001 - V B 183/00 (https://dejure.org/2001,12973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 381
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.05.2001 - VII R 79/00

    Durchsetzung einer Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen;

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - V B 183/00
    Der Senat hat mehrfach entschieden (Beschlüsse des BFH vom 17. Mai 2001 V B 136/00, BFH/NV 2001, 1368; vom 17. Mai 2001 V B 137/00; vom 13. Juni 2001 V B 192/00, jeweils Hinweise in BFH/NV 2001, 1369), dass es sich bei dieser Entscheidung nicht um einen Grundlagenbescheid handelt, der zur Änderung eines bestandskräftigen Folgebescheids verpflichtet (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977).
  • BFH, 17.05.2001 - V B 137/00

    Abgabefrist - Fristverlängerung - Vorsteuervergütung - Ablehnung der

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - V B 183/00
    Der Senat hat mehrfach entschieden (Beschlüsse des BFH vom 17. Mai 2001 V B 136/00, BFH/NV 2001, 1368; vom 17. Mai 2001 V B 137/00; vom 13. Juni 2001 V B 192/00, jeweils Hinweise in BFH/NV 2001, 1369), dass es sich bei dieser Entscheidung nicht um einen Grundlagenbescheid handelt, der zur Änderung eines bestandskräftigen Folgebescheids verpflichtet (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977).
  • BFH, 17.05.2001 - V B 136/00

    Abgabefrist - Fristverlängerung - Vorsteuervergütung - Ablehnung der

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - V B 183/00
    Der Senat hat mehrfach entschieden (Beschlüsse des BFH vom 17. Mai 2001 V B 136/00, BFH/NV 2001, 1368; vom 17. Mai 2001 V B 137/00; vom 13. Juni 2001 V B 192/00, jeweils Hinweise in BFH/NV 2001, 1369), dass es sich bei dieser Entscheidung nicht um einen Grundlagenbescheid handelt, der zur Änderung eines bestandskräftigen Folgebescheids verpflichtet (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977).
  • BFH, 06.05.1994 - V B 28/94

    Klage gegen die Feststellung der Nichtigkeit von bezeichneten

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - V B 183/00
    Der Entscheidungssatz des Bescheids gilt als richtig (BFH-Beschluss vom 6. Mai 1994 V B 28/94, BFH/NV 1995, 275).
  • BFH, 13.06.2001 - V B 192/00

    Abgabefrist - Vorsteuervergütungsverfahren - Rechtsmittelbelehrung - Ablehnung

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - V B 183/00
    Der Senat hat mehrfach entschieden (Beschlüsse des BFH vom 17. Mai 2001 V B 136/00, BFH/NV 2001, 1368; vom 17. Mai 2001 V B 137/00; vom 13. Juni 2001 V B 192/00, jeweils Hinweise in BFH/NV 2001, 1369), dass es sich bei dieser Entscheidung nicht um einen Grundlagenbescheid handelt, der zur Änderung eines bestandskräftigen Folgebescheids verpflichtet (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977).
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