Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.08.2001

Rechtsprechung
   BFH, 07.08.2001 - III B 67/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6268
BFH, 07.08.2001 - III B 67/00 (https://dejure.org/2001,6268)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2001 - III B 67/00 (https://dejure.org/2001,6268)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2001 - III B 67/00 (https://dejure.org/2001,6268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmängel - Einwendungen gegen die Beweiswürdigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Würdigung des Beteiligtenvorbringens - Würdigung des Sachverhalts

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.03.1996 - II R 39/94

    Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - III B 67/00
    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es aber verzichten, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten der betreffenden Parteien unterstellt (BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757).
  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - III B 67/00
    Mit Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des FG kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 07.08.2001 - III B 67/00
    Kein Verfahrensfehler ist dagegen die fehlerhafte Würdigung des Beteiligtenvorbringens oder eines erhobenen Beweises durch das FG, es sei denn, das FG hätte falsche Beweisregeln angewendet (BFH-Beschluss vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Gleiches gilt hinsichtlich der vom Kläger behaupteten unzulänglichen Beweiswürdigung, die revisionsrechtlich ebenfalls dem materiellen Recht zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46; vom 2. Februar 2005 VIII B 191/03, BFH/NV 2005, 1318).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    c) Soweit sich die Klägerin gegen die Beweiswürdigung des FG wendet, kann sie hiermit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46).

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt, insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1577, sowie in BFH/NV 2002, 45, 46).

  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Soweit sich schließlich der Kläger gegen die Beweiswürdigung des FG wendet, kann er hiermit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577, und vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05

    Verfahrensmangel; Inhalt der Akten

    Das FG darf bei seiner Überzeugungsbildung nicht eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lassen oder bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgehen --sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten-- (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 52; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt hingegen nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 45) oder die Würdigung fehlerhaft erscheint.

  • BFH, 11.12.2007 - VII B 346/06

    Haftung eines Gesellschafters bei geringfügiger Beteiligung -

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45) oder die Würdigung fehlerhaft erscheint.
  • BFH, 20.12.2005 - V B 222/04

    Zurückverweisung; Bindungswirkung

    Zwar kann die schlüssige Rüge der Anwendung falscher Beweisregeln ein Verfahrensfehler sein (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45); insoweit fehlt es jedoch schon an einer schlüssigen Rüge, denn die Klägerin räumt selbst ein, dass das FG davon ausgegangen sei, aus dem Alter der J allein seien keine Schlussfolgerungen zu ziehen.
  • BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; keine Revisionszulassung bei

    b) Dagegen weisen die Kläger zutreffend darauf hin, dass das FG einen Verfahrensverstoß begeht, wenn es Umstände nicht beachtet, die richtigerweise in seine Beweiswürdigung hätten einfließen müssen und dadurch Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577); das Gleiche gilt bei der Anwendung falscher Beweisregeln (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 55/01

    VGA; Sondertantieme

    Angesichts dessen war es zu einer Beweiserhebung hierüber nicht verpflichtet (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 2001 VI B 210/00, BFH/NV 2001, 809; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45; von Groll in Gräber, a.a.O., § 76 Rz. 24, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.2003 - XI B 60/02

    Nebeneinander von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren

    Von einer Beweiserhebung kann ein FG nach ständiger Rechtsprechung des BFH u.a. absehen, wenn es die Richtigkeit der unter Beweis gestellten Tatsache unterstellt (z.B. BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2009 - II B 26/09

    Keine Verletzung des Rechts auf Gehör, wenn Urteil aufgrund mündlicher

    Sie müssen überdies für die Entscheidung des Streitfalls erheblich sein (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).
  • BFH, 09.01.2004 - XI B 236/02

    Unterlassene Beweiserhebung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 06.08.2001 - XI B 104/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16711
BFH, 06.08.2001 - XI B 104/01 (https://dejure.org/2001,16711)
BFH, Entscheidung vom 06.08.2001 - XI B 104/01 (https://dejure.org/2001,16711)
BFH, Entscheidung vom 06. August 2001 - XI B 104/01 (https://dejure.org/2001,16711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,16711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 45
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht