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   BFH, 16.08.2001 - V R 72/00   

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https://dejure.org/2001,1832
BFH, 16.08.2001 - V R 72/00 (https://dejure.org/2001,1832)
BFH, Entscheidung vom 16.08.2001 - V R 72/00 (https://dejure.org/2001,1832)
BFH, Entscheidung vom 16. August 2001 - V R 72/00 (https://dejure.org/2001,1832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - GmbH - Verzinsung - Nachzahlungszinsen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung - Fristversäumnis - Verschulden

  • Judicialis

    FGO § 102; ; AO 1977 § 233a; ; AO 1977 § 227; ; AO 1977 § 233a Abs. 1 Satz 1; ; UStG § 14 Abs. 2; ; UStG § 17 Abs. 1; ; UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 17 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 233a; UStG § 14 Abs. 2 § 17 Abs. 1
    Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 227, UStG § 15 Abs 2 J: 1991/1993
    Erlass; Vorsteuerabzug; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 545
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
    Die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO 1977 ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610, m.w.N.).

    cc) Aus dem Senatsurteil in BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259 ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin nichts anderes.

    Anders als im Urteil in BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259 war im Streitfall der unterschiedliche Entstehungszeitpunkt durch die Regelung bedingt, dass erst im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung eine entsprechende Änderung der Umsatzsteuer zulässig ist.

  • BFH, 20.01.1997 - V R 28/95

    Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen

    Auszug aus BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 20. Januar 1997 V R 28/95, BFHE 183, 353, BStBl II 1997, 716, m.w.N.; vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503).

    Zweck der Vorschrift ist es, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden (so die Gesetzesbegründung in BTDrucks 11/2157, S. 194; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 183, 353, BStBl II 1997, 716).

  • BFH, 29.10.1992 - V R 48/90

    Wirksame Berichtigung des Steuerbetrags (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG

    Auszug aus BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
    Für die Rechnungsberichtigung, auf die § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG entsprechend anzuwenden ist, bedeutet dies, dass erst im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung, nicht dagegen schon in dem der Leistungsausführung der auf die tatsächlich steuerfreien Umsätze entfallende Steuerbetrag zu berichtigen war (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1992 V R 48/90, BFHE 169, 559, BStBl II 1993, 251).
  • BFH, 19.05.1993 - V R 110/88

    Der Widerspruch gegen den gesonderten Steuerausweis in einer Gutschrift wirkt

    Auszug aus BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
    Diese Regelung entspricht einem allgemeinen Grundsatz im Umsatzsteuerrecht, wonach nachträgliche Ereignisse, wie die Änderung der Bemessungsgrundlage und die Rechnungsberichtigung, sich nicht auf die Besteuerungszeiträume auswirken, in denen die Leistungen ausgeführt worden sind, sondern der Ausgleich vielmehr im laufenden Besteuerungszeitraum vorzunehmen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 1993 V R 110/88, BFHE 172, 163, BStBl II 1993, 779).
  • BFH, 05.06.1996 - X R 234/93

    Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines

    Auszug aus BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 20. Januar 1997 V R 28/95, BFHE 183, 353, BStBl II 1997, 716, m.w.N.; vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503).
  • BFH, 19.09.1996 - V R 41/94

    Rechnungsberichtigung ohne Originalrechnung

    Auszug aus BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
    Ohne Bedeutung für die Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 2 UStG ist, ob der Leistungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer tatsächlich als Vorsteuer abgezogen hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. September 1996 V R 41/94, BFHE 181, 236, BStBl II 1999, 249).
  • BFH, 22.03.2001 - V R 11/98

    Berichtigung bei unrichtigem/unberechtigtem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
    Zum anderen setzt die Berichtigung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Umsatzsteuer nach richtlinienkonformer Beurteilung voraus, dass das Steueraufkommen nicht gefährdet wird, und ist deshalb nur zulässig, wenn der Rechnungsaussteller nachweist, dass der Rechnungsempfänger die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen hat, dass ihm der Vorsteuerabzug versagt worden ist oder dass ein etwaiger Vorsteuerabzug durch Rückzahlung oder Verrechnung der abgezogenen Vorsteuer rückgängig gemacht worden ist (BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, Betriebs-Berater --BB-- 2001, 1341, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 1068).
  • BFH, 01.02.2001 - V B 199/00

    Beiladung des Vorsteuerabzugsberechtigten

    Auszug aus BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
    Zum einen berechtigt eine nach § 14 Abs. 2 UStG geschuldete Steuer ohnehin nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. BFH-Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; BFH-Beschluss vom 1. Februar 2001 V B 199/00, BFHE 194, 23, BStBl II 2001, 418).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
    Zum einen berechtigt eine nach § 14 Abs. 2 UStG geschuldete Steuer ohnehin nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. BFH-Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; BFH-Beschluss vom 1. Februar 2001 V B 199/00, BFHE 194, 23, BStBl II 2001, 418).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
    a) Unbilligkeit aus sachlichen Gründen kann gegeben sein, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).
  • BFH, 21.10.1999 - V R 94/98

    Vorsteuerabzug; Bezeichnung des Leistenden

  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
  • FG Thüringen, 22.04.2015 - 3 K 889/13

    Kein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (vgl. BFH-Urteil vom 16.08.2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545, m.w.N.).
  • FG Bremen, 01.10.2003 - 2 K 648/02

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Rückgängigmachung eines

    Nach dem BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 72/00, HFR 2002, 381; BFH/NV 2002, 545 seien bei der Prüfung, ob ein den Liquiditätsvorteil kompensierender Liquiditätsnachteil entstanden sei, Umsatzsteuerzahlungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erfolgt seien, zu berücksichtigen.

    Diese Zielsetzung ergebe sich ausdrücklich aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 11/2157, S. 194) und sei von zwei BFH-Senaten in vier Entscheidungen ausdrücklich bestätigt worden (BFH, Urteile vom 20. Januar 1997 V R 28/95 BFHE 183, 353 , BStBl II 1997, 716; vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524 , BStBl II 1997, 259; vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240 , BStBl II 1996, 503 und BFH-Urteil in HFR 2002, 381; BFH/NV 2002, 545 ).

    Nach dem BFH-Urteil in HFR 2002, 381; BFH/NV 2002, 545 komme ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen von Nachzahlungszinsen, die durch den unterschiedlichen Entstehungszeitpunkt von Vorsteuerrückzahlungserstattung und Umsatzsteuererstattung bedingt seien, nicht in Betracht.

    Dieses Ergebnis stehe im Einklang mit dem BFH-Urteil in HFR 2002, 381, BFH/NV 2002, 545 .

    Denn dieser Steuerpflichtige schuldete bis zur Berichtigung der Rechnungen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 UStG die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer (BFH-Urteil in HFR 2002, 381, BFH/NV 2002, 545 ).

    Entgegen dem Vortrag der Klägerin kann dem BFH-Urteil in HFR 2002, 381, BFH/NV 2002, 545 nicht im Wege des Umkehrschlusses entnommen werden, dass ein einen entstandenen Liquiditätsvorteil kompensierender Liquiditätsnachteil nur dann vorliegt, wenn der Unternehmer, der zu Unrecht Vorsteuerbeträge in Anspruch genommen hat, an anderer Stelle ebenfalls zu Unrecht Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt abführt.

    Sondern der BFH stellt in diesen Entscheidungen klar, dass - bei festgestelltem Liquiditätsvorteil des Steuerpflichtigen - ein fehlender Liquiditätsnachteil des Steuergläubigers die Unbilligkeit der Zinsforderung nicht begründen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 18. September 2001 V B 205/00; BFH/NV 2002, 3 ; BFH-Urteil in HFR 2002, 381; BFH/NV 2002, 54 und in BFH/NV 2000, 1178 ).

    Denn nach der gesetzlichen Ausgestaltung des Gefährdungstatbestandes des § 14 Abs. 2 UStG darf hinsichtlich der Zinsen nicht ein Ergebnis entstehen, als wirke die Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt des Entstehens der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 2 UStG zurück (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 591 und in HFR 2002, 381; BFH/NV 2002, 545 ).

  • BFH, 26.09.2019 - V R 13/18

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

    a) Die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat (BFH-Urteile vom 11.07.1996 - V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; vom 21.10.1999 - V R 94/98, BFH/NV 2000, 610, und vom 16.08.2001 - V R 72/00, BFH/NV 2002, 545).

    Ein Liquiditätsvorteil entsteht z.B. dann, wenn der Unternehmer seine steuerfreien Leistungen rechtsfehlerhaft als steuerpflichtig ansieht, auf dieser Grundlage zu Unrecht den Vorsteuerabzug in Anspruch nimmt und seine Rechnungen mit Steuerausweis nur ohne Rückwirkung auf die Rechnungserteilung berichtigen kann (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 545, und BFH-Beschluss vom 21.05.2010 - V B 91/09, BFH/NV 2010, 1619).

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