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   BFH, 15.01.2002 - VIII S 8/01   

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https://dejure.org/2002,11935
BFH, 15.01.2002 - VIII S 8/01 (https://dejure.org/2002,11935)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2002 - VIII S 8/01 (https://dejure.org/2002,11935)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - VIII S 8/01 (https://dejure.org/2002,11935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Prozeßkostenhilfe - Doppelte Revisionseinlegung - Persönliche Verhältnisse - Wirtschaftliche Verhältnisse - Revisionsfrist

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 668
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.03.1995 - IV S 13/94

    Voraussetzungen für ein Verschulden an der Verhinderung der Einlegung eines

    Auszug aus BFH, 15.01.2002 - VIII S 8/01
    PKH zur Führung eines Revisionsverfahrens bzw. des im Streitfall allein in Betracht kommenden Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision kann nicht bewilligt werden, wenn die nach § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 117 der Zivilprozessordnung (ZPO) auf dem vorgeschriebenen Vordruck abzugebende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht unaufgefordert bis zum Ablauf der Revisionsfrist vorgelegt wird und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 1995 X S 14/94, und vom 23. März 1995 IV S 13/94, jeweils BFH/NV 1995, 921, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.1992 - III B 80/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Auszug aus BFH, 15.01.2002 - VIII S 8/01
    Die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der mit dieser einzureichenden Belege ist auch dann erforderlich, wenn im Klageverfahren der Nachweis bereits erbracht wurde, dass der Antragsteller die Kosten des Rechtsstreits nicht aus eigenen Mitteln aufbringen konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Rz. 16, m.w.N.); die Verhältnisse sind --woran es hier ebenfalls fehlt-- zeitnah nachzuweisen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325).
  • BFH, 22.05.1990 - VII S 28/89

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 15.01.2002 - VIII S 8/01
    Die fehlende Belehrung darüber, dass der Antrag und die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Rechtsmittelfrist vorzulegen sind, schließt ein Verschulden nicht aus (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 22. Mai 1990 VII S 28/89, BFH/NV 1991, 336, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.1995 - X S 14/94
    Auszug aus BFH, 15.01.2002 - VIII S 8/01
    PKH zur Führung eines Revisionsverfahrens bzw. des im Streitfall allein in Betracht kommenden Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision kann nicht bewilligt werden, wenn die nach § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 117 der Zivilprozessordnung (ZPO) auf dem vorgeschriebenen Vordruck abzugebende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht unaufgefordert bis zum Ablauf der Revisionsfrist vorgelegt wird und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 1995 X S 14/94, und vom 23. März 1995 IV S 13/94, jeweils BFH/NV 1995, 921, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2005 - III S 22/05

    Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    PKH für ein Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision kann --unabhängig von den Erfolgsaussichten-- nicht bewilligt werden, wenn die nach § 142 FGO i.V.m. § 117 ZPO auf dem vorgeschriebenen Vordruck abzugebende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht unaufgefordert bis zum Ablauf der Beschwerdefrist vorgelegt wird (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2002 VIII S 8/01, BFH/NV 2002, 668, und vom 14. Juli 2003 VIII S 6/02 (PKH), juris, jeweils m.w.N.).

    Die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der mit dieser einzureichenden Belege ist auch dann erforderlich, wenn im Klageverfahren bereits der Nachweis erbracht wurde, dass der Antragsteller die Kosten des Rechtsstreits nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann; die Verhältnisse sind zeitnah nachzuweisen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325, und in BFH/NV 2002, 668).

  • BFH, 14.07.2003 - VIII S 6/02

    Bewilligung von PKH nur bei Vorlage der Erklärung über die persönlichen und

    PKH zur Führung eines Revisionsverfahrens bzw. des im Streitfall allein in Betracht kommenden Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision kann nach ständiger BFH-Rechtsprechung jedoch nicht bewilligt werden, wenn die nach § 142 FGO i.V.m. § 117 ZPO auf dem vorgeschriebenen Vordruck abzugebende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht unaufgefordert bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist vorgelegt wird und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 13. Februar 1995 X S 14/94, und vom 23. März 1995 IV S 13/94, jeweils BFH/NV 1995, 921, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 15. Januar 2002 VIII S 8/01, BFH/NV 2002, 668).

    Im Übrigen schließt die fehlende Belehrung darüber, dass der Antrag und die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Rechtsmittelfrist vorzulegen sind, ein Verschulden nicht aus (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 22. Mai 1990 VII S 28/89, BFH/NV 1991, 336, m.w.N.; Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 668).

  • BFH, 11.05.2009 - II S 4/09

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Da PKH gemäß § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO für jeden Rechtszug besonders zu bewilligen ist, muss die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse grundsätzlich auch dann beim Rechtsmittelgericht eingereicht werden, wenn eine solche Erklärung bereits dem FG vorgelegt worden war (BFH-Beschluss vom 15. Januar 2002 VIII S 8/01, BFH/NV 2002, 668).
  • BFH, 30.04.2008 - V S 38/07

    Keine Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines schwachen vorläufigen

    b) Eine Belehrung über die Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH ist nicht vorgeschrieben und deren Fehlen schließt deshalb ein Verschulden nicht aus (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. März 1995 IV S 13/94, und vom 13. Februar 1995 X S 14/94, jeweils BFH/NV 1995, 921; vom 15. Januar 2002 VIII S 8/01, BFH/NV 2002, 668).
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