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   BFH, 27.07.2001 - II B 9/01   

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https://dejure.org/2001,5188
BFH, 27.07.2001 - II B 9/01 (https://dejure.org/2001,5188)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2001 - II B 9/01 (https://dejure.org/2001,5188)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - II B 9/01 (https://dejure.org/2001,5188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Beschwerde - Ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit - Zustellungsvollmacht - Bekanntgabe gegenüber einem Bevollmächtigten - Festsetzungsverjährung

  • Judicialis

    AO 1997 § 169; ; AO 1977 § 124 Abs. 1; ; AO 1977 § 122 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 122 Abs. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 155 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 8
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.02.1990 - I R 82/87

    Fehlerhafte Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheids

    Auszug aus BFH, 27.07.2001 - II B 9/01
    Die Regelung in § 122 Abs. 1 Satz 3 AO 1977, wonach die Bekanntgabe auch gegenüber einem Bevollmächtigten erfolgen kann, wird i.V.m. § 80 Abs. 3 des Gesetzes, wonach sich die Behörde dann, wenn für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt ist, an diesen wenden soll, dahin ausgelegt, dass nur dann, wenn der Steuerpflichtige der Behörde einen bestimmten Vertreter ausdrücklich als Empfangsbevollmächtigten benannt hat, die Bekanntgabe gegenüber diesem vorzunehmen ist (so Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1985 I S 1/85, BFH/NV 1986, 320; vom 28. Februar 1990 I R 82/87, BFH/NV 1990, 686, sowie vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935, unter 5.).

    Aus dem der Regelung des § 9 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugrunde liegenden Rechtsgedanken leitet nämlich die höchstrichterliche Rechtsprechung ab, dass der zunächst vorliegende Bekanntgabemangel in dem Zeitpunkt geheilt ist, in dem der Empfangsberechtigte --also hier der Bevollmächtigte-- den Bescheid nachweislich erhalten hat (Urteil des BFH vom 2. Oktober 1986 VII R 58/83, BFH/NV 1987, 482, sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1988 8 C 8.86, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1612), und zwar unabhängig davon, ob der Bekanntgabemangel im Rahmen einer förmlichen Zustellung oder einer Zustellung mittels einfacher Post aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87, BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346, sowie in BFH/NV 1990, 686).

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 8.86

    Wehrpflichtbescheid - Zeitpunkt der Zustellung - Bevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 27.07.2001 - II B 9/01
    Aus dem der Regelung des § 9 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugrunde liegenden Rechtsgedanken leitet nämlich die höchstrichterliche Rechtsprechung ab, dass der zunächst vorliegende Bekanntgabemangel in dem Zeitpunkt geheilt ist, in dem der Empfangsberechtigte --also hier der Bevollmächtigte-- den Bescheid nachweislich erhalten hat (Urteil des BFH vom 2. Oktober 1986 VII R 58/83, BFH/NV 1987, 482, sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1988 8 C 8.86, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1612), und zwar unabhängig davon, ob der Bekanntgabemangel im Rahmen einer förmlichen Zustellung oder einer Zustellung mittels einfacher Post aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87, BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346, sowie in BFH/NV 1990, 686).
  • BFH, 08.12.1988 - IV R 24/87

    Bekanntgabe - Unwirksamkeit - Heilung

    Auszug aus BFH, 27.07.2001 - II B 9/01
    Aus dem der Regelung des § 9 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugrunde liegenden Rechtsgedanken leitet nämlich die höchstrichterliche Rechtsprechung ab, dass der zunächst vorliegende Bekanntgabemangel in dem Zeitpunkt geheilt ist, in dem der Empfangsberechtigte --also hier der Bevollmächtigte-- den Bescheid nachweislich erhalten hat (Urteil des BFH vom 2. Oktober 1986 VII R 58/83, BFH/NV 1987, 482, sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1988 8 C 8.86, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1612), und zwar unabhängig davon, ob der Bekanntgabemangel im Rahmen einer förmlichen Zustellung oder einer Zustellung mittels einfacher Post aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87, BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346, sowie in BFH/NV 1990, 686).
  • BFH, 02.10.1986 - VII R 58/83

    Ordnungsgemäße Unterschrift der Revisionsschrift - Verspätete Einlegung eines

    Auszug aus BFH, 27.07.2001 - II B 9/01
    Aus dem der Regelung des § 9 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugrunde liegenden Rechtsgedanken leitet nämlich die höchstrichterliche Rechtsprechung ab, dass der zunächst vorliegende Bekanntgabemangel in dem Zeitpunkt geheilt ist, in dem der Empfangsberechtigte --also hier der Bevollmächtigte-- den Bescheid nachweislich erhalten hat (Urteil des BFH vom 2. Oktober 1986 VII R 58/83, BFH/NV 1987, 482, sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1988 8 C 8.86, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1612), und zwar unabhängig davon, ob der Bekanntgabemangel im Rahmen einer förmlichen Zustellung oder einer Zustellung mittels einfacher Post aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87, BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346, sowie in BFH/NV 1990, 686).
  • BFH, 17.12.1997 - III R 8/94

    Steuerfestsetzungen durch die Schätzungsbescheide - Offensichtliche Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 27.07.2001 - II B 9/01
    Die Regelung in § 122 Abs. 1 Satz 3 AO 1977, wonach die Bekanntgabe auch gegenüber einem Bevollmächtigten erfolgen kann, wird i.V.m. § 80 Abs. 3 des Gesetzes, wonach sich die Behörde dann, wenn für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt ist, an diesen wenden soll, dahin ausgelegt, dass nur dann, wenn der Steuerpflichtige der Behörde einen bestimmten Vertreter ausdrücklich als Empfangsbevollmächtigten benannt hat, die Bekanntgabe gegenüber diesem vorzunehmen ist (so Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1985 I S 1/85, BFH/NV 1986, 320; vom 28. Februar 1990 I R 82/87, BFH/NV 1990, 686, sowie vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935, unter 5.).
  • BFH, 24.04.1985 - I S 1/85

    Voraussetzungen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines

    Auszug aus BFH, 27.07.2001 - II B 9/01
    Die Regelung in § 122 Abs. 1 Satz 3 AO 1977, wonach die Bekanntgabe auch gegenüber einem Bevollmächtigten erfolgen kann, wird i.V.m. § 80 Abs. 3 des Gesetzes, wonach sich die Behörde dann, wenn für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt ist, an diesen wenden soll, dahin ausgelegt, dass nur dann, wenn der Steuerpflichtige der Behörde einen bestimmten Vertreter ausdrücklich als Empfangsbevollmächtigten benannt hat, die Bekanntgabe gegenüber diesem vorzunehmen ist (so Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1985 I S 1/85, BFH/NV 1986, 320; vom 28. Februar 1990 I R 82/87, BFH/NV 1990, 686, sowie vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935, unter 5.).
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00

    Anbau als häusliches Arbeitszimmer

    Dies folgt aus dem Rechtsgedanken, der der Regelung des § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) zugrunde liegt (BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 II B 9/01, BFH/NV 2002, 8; BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 VIII R 45/92, BFHE 173, 213, BStBl II 1994, 603; vgl. hierzu auch Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 9 VwZG Tz. 1).
  • BFH, 18.08.2020 - VII R 39/19

    Anfechtungsklage gegen einen Abrechnungsbescheid

    Wenn § 8 VwZG eine Heilung von Zustellungsmängeln bei der förmlichen Zustellung zulässt und bestimmt, dass auch ein Bescheid, dessen formgerechte Zustellung sich nicht nachweisen lässt oder der unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen ist, als in dem Zeitpunkt als zugestellt gilt, in dem er dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, kann für die schlichte Bekanntgabe nichts anderes gelten (vgl. etwa BFH-Urteil vom 09.08.1991 - III R 169/90, BFH/NV 1992, 433; BFH-Beschluss vom 27.07.2001 - II B 9/01, BFH/NV 2002, 8; Müller-Franken in HHSp, § 122 AO Rz 59 und Rz 121 ff.; Seer in Tipke/Kruse, § 122 AO Rz 10).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 4 K 2514/06

    Unpfändbare Gegenstände im Insolvenzverfahren; kein Pfändungsschutz für

    Lediglich in den Fällen, in denen der Verwaltungsakt zwar an den richtigen Adressaten, jedoch nicht an den richtigen Bekanntgabeempfänger adressiert ist, führt die Weiterleitung an den richtigen Bekanntgabeempfänger zur Heilung des Bekanntgabemangels, weil durch die Adressierung feststeht, wer Träger von Rechten und Pflichten aus dem Bescheid sein soll und die Adressierung im Einklang mit den einschlägigen steuerlichen Vorschriften steht (BFH-Urteil vom 9. Januar 2001 IX R 101/97, BFH/NV 2001, 922 ; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 II B 9/01, BFH/NV 2002, 8 ; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 08. März 2005, 7 K 7085/04, EFG 2005, 1326 ).
  • FG Hamburg, 23.05.2013 - 2 K 348/12

    Abgabenordnung: Heilung von Bekanntgabefehlern - Definition: Verwaltungsakt

    Was für die förmliche Zustellung gilt, muss erst recht für die einfache Bekanntgabe genügen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 II B 9/01, BFH/NV 2002, 8; FG Hamburg, Urteil vom 02. Februar 2010 3 K 225/09, EFG 2010, 927; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rn. 9, jeweils m. w. N.).

    Dementsprechend ist es auch anerkannt, dass es für eine Heilung ausreicht, wenn der fehlerhaft an den Steuerpflichtigen versandte Bescheid von diesem an den Bevollmächtigten weitergeleitet wird (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 II B 9/01, BFH/NV 2002, 8; FG Hamburg, Urteil vom 02. Februar 2010 3 K 225/09, EFG 2010, 927; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rn. 9, jeweils m. w. N).

  • BFH, 09.06.2005 - IX R 25/04

    Prozessvollmacht; Lauf der Einspruchsfrist

    Darüber hinaus ist anerkannt, dass die Bekanntgabe regelmäßig an einen Bevollmächtigten zu erfolgen hat, den der Steuerpflichtige der Behörde ausdrücklich als Empfangsbevollmächtigten benannt hat (BFH-Urteile vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935, unter 5.; vom 23. November 1999 VII R 38/99, BFH/NV 2000, 549; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 II B 9/01, BFH/NV 2002, 8, jeweils m.w.N.; ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 8. April 1991, BStBl I 1991, 398, Tz. 1.7.3.).
  • BFH, 22.09.2004 - II R 50/03

    Zusammenfassung mehrerer Steueransprüche in einem Bescheid

    Der in der Falschadressierung begründete Bekanntgabemangel wurde durch die hier unstreitig erfolgte Weiterleitung des Bescheids an die Klägerin geheilt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 2001 II B 9/01, BFH/NV 2002, 8, m.w.N.).
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 29/02

    Wahrung der Festsetzungsfrist, Bekanntgabe gegenüber dem Stpfl.

    Vielmehr sind alle Voraussetzungen erfüllt, von denen § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 die Wahrung der Festsetzungsfrist abhängig macht (vgl. zu einem vergleichbaren Sachverhalt BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 II B 9/01, BFH/NV 2002, 8).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 4 K 2047/07

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung mit auf nicht pfändbares Arbeitseinkommen

    Lediglich in den Fällen, in denen der Verwaltungsakt zwar an den richtigen Adressaten, jedoch nicht an den richtigen Bekanntgabeempfänger adressiert ist, führt die Weiterleitung an den richtigen Bekanntgabeempfänger zur Heilung des Bekanntgabemangels, weil durch die Adressierung feststeht, wer Träger von Rechten und Pflichten aus dem Bescheid sein soll und die Adressierung im Einklang mit den einschlägigen steuerlichen Vorschriften steht (BFH-Urteil vom 9. Januar 2001 IX R 101/97, BFH/NV 2001, 922; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 II B 9/01, BFH/NV 2002, 8; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 08. März 2005, 7 K 7085/04, EFG 2005, 1326).
  • BFH, 26.06.2009 - III B 16/07

    Heilung eines Bekanntgabemangels - Terminsverschiebung

    Für das FG bestand kein Anlass zu ermitteln, ob dem FA eine Empfangsvollmacht des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vorlag und deshalb der Bescheid dem Prozessbevollmächtigten hätte bekannt gegeben werden müssen (vgl. § 122 Abs. 1 Satz 3 AO; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 II B 9/01, BFH/NV 2002, 8, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - 12 K 3631/12

    Ablauf und Hemmung der Festsetzungsfrist bei Missachtung einer

    Zwar liegt in einem solchen Fall zunächst ein Bekanntgabemangel vor, dieser wird aber durch die Weiterleitung geheilt (BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 II B 9/01, BFH/NV 2002, 8).
  • FG Thüringen, 19.11.2014 - 3 K 148/11

    Klagebefugnis bei vollständigem Gesellschafterwechsel einer nicht voll beendeten

  • BFH, 12.12.2002 - V B 109/02

    Nichtzulassung einer Revision - Verhinderung des Ablaufs einer

  • FG Hamburg, 02.02.2010 - 3 K 225/09

    Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung: Klagefristbeginn bei Übersendung eines

  • FG München, 16.03.2010 - 6 K 241/07

    Steuerliches Verwertungsverbot im Inland aufgrund eines "Spezialitätenvorbehalts"

  • FG Berlin, 08.03.2005 - 7 K 7085/04

    Wirksamkeit einer Steuerfestsetzung

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 9 K 1339/12

    Keine Verpflichtung des FA zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden an einen

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