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   BFH, 20.02.2002 - X B 157/01   

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https://dejure.org/2002,3411
BFH, 20.02.2002 - X B 157/01 (https://dejure.org/2002,3411)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2002 - X B 157/01 (https://dejure.org/2002,3411)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - X B 157/01 (https://dejure.org/2002,3411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Fortbildung des Rechts - Umwandlungsfälle - Pachtzinsanspruch - Darlehensforderung

  • Judicialis

    BGB § 609 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative n.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative n.F.; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 803
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus BFH, 20.02.2002 - X B 157/01
    Er ähnele vielmehr dem Fall, der dem BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85 (BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838) zugrunde liege.

    b) Dasselbe gilt für die behauptete Abweichung der Vorentscheidung von den BFH-Urteilen in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838, und vom 22. Januar 1991 VIII R 321/83 (BFH/NV 1991, 667).

    In dem vermeintlichen Divergenzurteil in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838 (839 rechte Spalte, 3. Abs. ff.) hat der IX. Senat des BFH ausdrücklich klargestellt, dass er mit seiner Entscheidung die für die sog. Umwandlungsfälle entwickelten strengen Anforderungen an die steuerliche Anerkennung von (Darlehens-) Verträgen zwischen nahen Angehörigen nicht "antasten" wolle (vgl. auch das einen "Umwandlungsfall" betreffende Urteil des IX. Senats des BFH vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).

  • BFH, 24.01.1990 - X R 152/87

    Anforderungen an die Würdigung eines Sachverhaltes durch das Finanzgericht -

    Auszug aus BFH, 20.02.2002 - X B 157/01
    a) Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) halten die Rechtsfrage für grundsätzlich bedeutsam, ob die strengere Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen in den sog. Umwandlungsfällen (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1988 III R 234/84, BFH/NV 1988, 628, betreffend Umwandlung von Pachtzinsansprüchen in eine Darlehensforderung, und vom 24. Januar 1990 X R 152/87, BFH/NV 1990, 695, betreffend Umwandlung von Gehaltsansprüchen in eine Darlehensforderung) entsprechend der vom Finanzgericht (FG) vertretenen Auffassung auch dann anzuwenden ist, wenn --wie im Streitfall-- ein "einmaliges Verkehrsgeschäft" (Kaufvertrag) abgeschlossen worden ist.

    Entgegen der Auffassung des FG sei der hier zu beurteilende Sachverhalt mit den "Umwandlungsfällen" (vgl. dazu BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 628, und in BFH/NV 1990, 695) nicht vergleichbar.

  • BFH, 22.01.1991 - VIII R 321/83

    Fremdvergleich eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 20.02.2002 - X B 157/01
    b) Dasselbe gilt für die behauptete Abweichung der Vorentscheidung von den BFH-Urteilen in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838, und vom 22. Januar 1991 VIII R 321/83 (BFH/NV 1991, 667).

    Zu Unrecht meinen die Kläger, dass der BFH in seinem Urteil in BFH/NV 1991, 667 ausschließlich darauf abgestellt habe, "ob die Vertragsparteien das tatsächlich durchgeführt (hätten), was sie vereinbart (hätten)".

  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

    Auszug aus BFH, 20.02.2002 - X B 157/01
    a) Eine Abweichung des angefochtenen FG-Urteils vom BFH-Urteil vom 28. Januar 1993 IV R 109/91 (BFH/NV 1993, 590) ist nicht erkennbar.

    Wie die Kläger selbst zutreffend ausführen, hat der BFH dort hervorgehoben, dass für die sog. Umwandlungsfälle "am Erfordernis konkreter Rückzahlungsvereinbarungen festzuhalten" sei (BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 590, unter I. 4. a der Gründe).

  • BFH, 05.02.1988 - III R 234/84

    Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Pachtverhältnisses zwischen Schwiegersohn

    Auszug aus BFH, 20.02.2002 - X B 157/01
    a) Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) halten die Rechtsfrage für grundsätzlich bedeutsam, ob die strengere Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen in den sog. Umwandlungsfällen (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1988 III R 234/84, BFH/NV 1988, 628, betreffend Umwandlung von Pachtzinsansprüchen in eine Darlehensforderung, und vom 24. Januar 1990 X R 152/87, BFH/NV 1990, 695, betreffend Umwandlung von Gehaltsansprüchen in eine Darlehensforderung) entsprechend der vom Finanzgericht (FG) vertretenen Auffassung auch dann anzuwenden ist, wenn --wie im Streitfall-- ein "einmaliges Verkehrsgeschäft" (Kaufvertrag) abgeschlossen worden ist.

    Entgegen der Auffassung des FG sei der hier zu beurteilende Sachverhalt mit den "Umwandlungsfällen" (vgl. dazu BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 628, und in BFH/NV 1990, 695) nicht vergleichbar.

  • BFH, 18.11.1998 - VIII B 27/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 20.02.2002 - X B 157/01
    Dies gilt für den vorliegenden Streitfall, in dem es um die steuerrechtliche Beurteilung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen geht, in besonderem Maße, weil die Grundsätze (Leitlinien) über deren steuerliche Anerkennung durch eine umfangreiche Kasuistik höchstrichterlich geklärt sind und im Übrigen die steuerrechtliche Würdigung solcher Verträge weitgehend von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängt und auf tatsächlichem Gebiet liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. November 1998 VIII B 27/98, BFH/NV 1999, 613).
  • BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung

    Auszug aus BFH, 20.02.2002 - X B 157/01
    In dem vermeintlichen Divergenzurteil in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838 (839 rechte Spalte, 3. Abs. ff.) hat der IX. Senat des BFH ausdrücklich klargestellt, dass er mit seiner Entscheidung die für die sog. Umwandlungsfälle entwickelten strengen Anforderungen an die steuerliche Anerkennung von (Darlehens-) Verträgen zwischen nahen Angehörigen nicht "antasten" wolle (vgl. auch das einen "Umwandlungsfall" betreffende Urteil des IX. Senats des BFH vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Die Nichtzulassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg (Senatsbeschluss vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803).
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Dazu gehört auch die Darlegung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Frage umstritten ist (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803).
  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Ob der infrage stehende Mietvertrag im Wesentlichen einem Fremdvergleich standhält, ist aber das Ergebnis einer tatsächlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. August 2000 IX B 67/00, BFH/NV 2001, 159; vom 5. Dezember 2001 IX B 70/01, BFH/NV 2002, 528; vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803).
  • BFH, 04.10.2010 - III B 82/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    Dazu gehört auch die Darlegung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Frage umstritten ist (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803).
  • FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15

    Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern; Hemmung des

    Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 20. Februar 2002 (X B 157/01, BFH/NV 2002, 803) zurückgewiesen.
  • BFH, 10.02.2010 - III B 112/09

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter

    Dazu gehört auch die Darlegung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Frage umstritten ist (BFH-Beschluss vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07

    Betriebsausgabenpauschalen der Finanzverwaltung für den Bereich der

    Dazu gehört auch, dass sich der Beschwerdeführer mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), den Äußerungen im Schrifttum sowie mit etwa veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzt (ständige Rechtsprechung, siehe z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803; vom 22. Mai 2006 X B 182/05, BFH/NV 2006, 1506; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2005 - V B 119/04

    Grundsätzliche Bedeutung

    Abgesehen davon, dass Zulassungsgründe, die erst nach Ablauf der Begründungsfrist dargelegt werden, unberücksichtigt bleiben müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2001 XI B 25/01, BFH/NV 2002, 213; vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529), hätte die Klägerin insoweit darlegen müssen, dass der Streitfall im allgemeinen Interesse Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2003 V B 75/02, BFH/NV 2003, 1590; vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803).
  • BFH, 28.01.2008 - VIII B 120/05

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) hat deshalb zutreffend darauf hingewiesen, dass die von den Klägern als klärungsbedürftig erachtete Rechtsfrage allein die tatsächliche Würdigung des FG im Einzelfall berührt, die nicht mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803; vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617, m.w.N.).
  • BFH, 21.05.2013 - III B 131/12

    Herstellungsbeginn nach dem InvZulG 2005; grundsätzlich keine Revisionszulassung

    Dazu gehört auch die Darlegung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Frage umstritten ist (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803, m.w.N.), ebenso die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504).
  • BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude

  • BFH, 06.02.2013 - III B 116/12

    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

  • BFH, 08.03.2011 - III B 123/10

    Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer - Keine Anwendung der

  • BFH, 11.11.2005 - V B 45/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Darlegung von Zulassungsgründen

  • BFH, 30.08.2002 - III B 44/01

    Änderungsbescheid - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 28.09.2007 - V B 41/06

    Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts (hier: Beförderungsleistungen für

  • BFH, 21.07.2004 - I B 187/03

    Notwendigkeit und Inhalt einer Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 03.02.2005 - V B 147/03

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • BFH, 14.01.2004 - VIII B 241/02

    Überschuss-Erzielungsabsicht bei Renteneinkünften

  • BFH, 29.07.2003 - III B 154/02

    Instandsetzung einer durch Abnutzung unbrauchbar gewordenen Wohnung förderbar

  • BFH, 30.08.2002 - III B 41/01

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Zugang eines

  • BFH, 17.12.2002 - I B 4/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und einer ordnungsgemäßen

  • BFH, 30.08.2002 - III B 58/01

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Berufung auf die

  • BFH, 01.08.2002 - I B 127/01

    Abweisung der Klage - Rechtzeitige Bezeichnung des Klagebegehrens - Zulässigkeit

  • FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12348/07

    Vertrag zwischen nahen Angehörigen: Schuldzinsen als Betriebsausgabe - Keine

  • BFH, 22.01.2003 - III B 115/01

    Darlegungsanforderungen bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage -

  • BFH, 27.05.2003 - VIII B 153/02

    Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden

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