Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.11.2001

Rechtsprechung
   BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98   

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https://dejure.org/2001,1929
BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98 (https://dejure.org/2001,1929)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2001 - IX R 24/98 (https://dejure.org/2001,1929)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - IX R 24/98 (https://dejure.org/2001,1929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wohnhausgrundstück - Renovierungsarbeiten - Einkommensteuererklärung - Werbungskosten - Aufwendungen

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 19; ; EStG § 23; ; LStDV § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VuV; Renovierungsaufwendungen nach Mieterauszug; Arbeitslohn bei nicht handelbaren Optionsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 12, EStG § 23
    Instandhaltung; Optionsrecht; Renovierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 904
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98
    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einkünfteerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn diese Aufwendungen erforderlich waren, um kleinere Schäden und Abnutzungserscheinungen durch den vorherigen Nutzer der Wohnung zu beseitigen (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 533, und BFH/NV 1997, 850).

  • BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93

    Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98
    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einkünfteerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn diese Aufwendungen erforderlich waren, um kleinere Schäden und Abnutzungserscheinungen durch den vorherigen Nutzer der Wohnung zu beseitigen (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 533, und BFH/NV 1997, 850).

  • BFH, 05.05.1999 - XI R 6/98

    Dauerschuldzinsen bei Forfaitierung künftiger Forderungen

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98
    An die darin liegenden Tatsachenfeststellungen ist der BFH als Revisionsinstanz daher gebunden (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteile vom 5. Mai 1999 XI R 6/98, BFHE 188, 415, BStBl II 1999, 735; vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808).
  • BFH, 11.07.2000 - IX R 48/96

    Schönheitsreparaturen nach Beendigung der Vermietung

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98
    c) Zwar hat der BFH von diesem Grundsatz in seiner neuesten Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 11. Juli 2000 IX R 48/96, BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, unter 2. b) Ausnahmen zugelassen.
  • BFH, 09.04.1997 - I R 52/96

    Beherrschender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98
    An die darin liegenden Tatsachenfeststellungen ist der BFH als Revisionsinstanz daher gebunden (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteile vom 5. Mai 1999 XI R 6/98, BFHE 188, 415, BStBl II 1999, 735; vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98
    Räumen der Arbeitgeber oder ein Dritter dem Arbeitnehmer ein nicht handelbares Optionsrecht auf Bezug von Geschäftsanteilen ein, fließt ein als Arbeitslohn zu erfassender geldwerter Vorteil unter Beachtung des bei Bar- wie Sachlohn geltenden Realisationsprinzips nicht schon im Zeitpunkt der Einräumung der Option, sondern erst beim verbilligten Erwerb der Geschäftsanteile nach Ausübung der Option zu (dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022).
  • BFH, 26.05.1998 - VI R 9/96

    Steuerbefreiung von Krankentagegeldern aus einer schweizerischen

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder ein Dritter dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bar- oder Sachlohn einräumt (vgl. BFH-Urteile vom 5. Juli 1996 VI R 10/96, BFHE 180, 441, BStBl II 1996, 545; vom 26. Mai 1998 VI R 9/96, BFHE 186, 247, BStBl II 1998, 581).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 112/97

    Erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98
    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass das Bundesministerium der Finanzen sein "zum Umfang der Ablaufhemmung im Rechtsbehelfsverfahren" ergangenes (Nichtanwendungs-)Schreiben vom 25. Juni 1997 (BStBl I 1997, 641) nach erneuter Bestätigung der anderweitigen Rechtsauffassung durch den BFH (Urteil vom 8. Juli 1998 I R 112/97, BFHE 186, 496, BStBl II 1999, 123) mit Schreiben vom 22. Februar 1999 (BStBl I 1999, 268) aufgehoben hat.
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 105/99

    Arbeitslohn bei Aktienoptionsrecht

    Auszug aus BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98
    Räumen der Arbeitgeber oder ein Dritter dem Arbeitnehmer ein nicht handelbares Optionsrecht auf Bezug von Geschäftsanteilen ein, fließt ein als Arbeitslohn zu erfassender geldwerter Vorteil unter Beachtung des bei Bar- wie Sachlohn geltenden Realisationsprinzips nicht schon im Zeitpunkt der Einräumung der Option, sondern erst beim verbilligten Erwerb der Geschäftsanteile nach Ausübung der Option zu (dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689).
  • BFH, 26.07.1985 - VI R 200/81

    Differenzbetrag zwischen dem Verkehrswert und dem Einheitswert als geldwerter

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98

    Vermietung - Reparaturen vor Beginn der Selbstnutzung durchführen

  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92

    Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den

  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

  • BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73

    Arbeitsverhältnis - Optionsrecht - Ausübung eines Optionsrechts - Aktienerwerb -

  • BFH, 10.03.1972 - VI R 278/68

    Arbeitnehmer - Rahmen des Arbeitsverhältnisses - Optionsrecht - Erwerb von Aktien

  • BFH, 09.07.2013 - IX R 43/11

    Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

    Sie müssen mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Februar 2012 IX R 27/10, BFH/NV 2012, 736; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 18.10.2011 - IX R 15/11

    Einbringung einer privaten Verbindlichkeit in eine vermögensverwaltende

    Sie müssen also mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534, und vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99

    VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung

    Sind Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einkünfteerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904; vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).

    Das gilt auch dann, wenn vertragsgemäß der Mieter die Reparaturen sowie allgemein Schönheitsreparaturen hätte durchführen müssen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, und in BFH/NV 2002, 904).

    Ebenfalls sind Aufwendungen für Reparaturen als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn sie zur Beseitigung eines Schadens getätigt wurden, der die mit dem gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache verbundene Abnutzung deutlich übersteigt, wie insbesondere bei mutwilligen Schäden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, unter II. 2. b, und in BFH/NV 2002, 904, unter II. 1. c).

    Gerade Aufwendungen für Schönheitsreparaturen werden erfahrungsgemäß mit Rücksicht auf den persönlichen Geschmack und die Qualitätsanforderungen des Steuerpflichtigen hinsichtlich der beabsichtigten Selbstnutzung getätigt (BFH-Urteile in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, und in BFH/NV 2002, 904).

  • BFH, 07.02.2012 - IX R 27/10

    Volle degressive Jahres-AfA bei Rechtsnachfolge

    Sie müssen also mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534, und vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2007 - IX R 2/05

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung:

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2002 - IX R 58/01

    Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten

    Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 905, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Aufwendungen, die danach anfallen, werden regelmäßig mit Rücksicht auf die künftige Verwendung getätigt und sind mithin nicht mehr durch die frühere Vermietung veranlasst (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904).
  • BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03

    Aufwendungen für die Ablösung von Erbbaurechten als Herstellungskosten

    Eine derartige Veranlassung liegt vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • FG München, 18.05.2021 - 12 K 1506/20

    Feststellungsbescheid bei vermögensverwaltenden und personenidentischen

  • BFH, 26.01.2011 - IX R 24/10

    Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts als Anschaffungskosten oder als

  • FG Köln, 27.05.2003 - 8 K 155/00

    Abfindungszahlungen an Mieter als Werbungskosten

  • BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99

    Erbfall; Eintritt in Mietverträge

  • FG München, 25.08.2021 - 12 K 1506/20

    Stichwörter: 1. Erfüllen mehrere Personen den Tatbestand der Einkunftserzielung

  • FG Köln, 27.05.2003 - 6 K 155/00

    Abstandszahlungen für die Wohnungsräumung bei anschließender Selbstnutzung

  • FG Hamburg, 17.12.2013 - 6 K 147/12

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Vermietung an nahe

  • FG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - 4 K 292/04

    Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften

  • BFH, 30.10.2002 - IX R 103/00

    Ferienwohnung; Zweitwohnungssteuer als WK

  • FG Hessen, 04.10.2007 - 10 K 1471/02

    Steuerbarkeit von Ausgleichzahlungen wegen außerordentlicher Kündigung von

  • FG Münster, 09.05.2003 - 11 K 6754/01

    Zufluss geldwerter Vorteile aus handelbaren Optionsrechten mit Optionsausübung

  • FG Köln, 12.05.1999 - 1 K 6206/97

    Erhaltungsaufwand als vorweggenommene Werbungskosten

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Rechtsprechung
   BFH, 28.11.2001 - X R 132/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10503
BFH, 28.11.2001 - X R 132/98 (https://dejure.org/2001,10503)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2001 - X R 132/98 (https://dejure.org/2001,10503)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2001 - X R 132/98 (https://dejure.org/2001,10503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Notarieller Kaufvertrag - Ferienwohnung - Allgemeines Wohngebiet - Vermietung - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • Judicialis

    BGB § 903; ; EStG § ... 7c; ; EStG § 10e; ; EStG § 21; ; EStG § 21a; ; EStG § 34f; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 7 Abs. 5 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz

  • rechtsportal.de

    Ferienwohnung; keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1 S 2, EStG § 34 f
    Eigennutzung; Ferienwohnung; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 904
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.07.1997 - X R 143/94

    Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 132/98
    Dazu muss der Eigentümer das unbeschränkte Zutrittsrecht zu den Räumen sowie das Recht haben, den Zutritt anderer Personen selbständig zu bestimmen (Senatsurteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160; Frost in Frotscher, a.a.O., § 10e Rz. 14).

    Diese Auslegung des Merkmals "Nutzung zu Wohnzwecken" stimmt mit der Rechtsprechung des BFH zu § 7c EStG, zu § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), zu § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten (StRG 1990 ÄndG) vom 30. Juni 1989, zu §§ 21, 21a EStG sowie zu § 4 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG-- (vgl. Urteile des BFH in BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66; in BFH/NV 2001, 429; in BFH/NV 1998, 160) überein und beruht entgegen Wacker (Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl., § 4 Anm. 14) nicht auf einem eingeschränkten Verständnis der "eigenen Wohnnutzung".

  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 132/98
    Die Nutzung einer solchen Wohnung stellt sich aus der Sicht des Eigentümers auch nicht als Zweitwohnung im Sinne des Senatsurteils vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) dar, bei der nicht verlangt ist, dass sie ständig genutzt wird.

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats besteht das entscheidende Merkmal einer nach § 10e EStG nicht förderungsfähigen Ferienwohnung darin, dass sie rechtlich und/oder tatsächlich zum dauernden Bewohnen ungeeignet ist (Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 71/00, BFH/NV 2001, 772, m.w.N.).

  • BFH, 04.09.2000 - IX R 75/99

    Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 132/98
    Es besteht jedoch Übereinstimmung darin, dass ein Gebäude dann Wohnzwecken dient, wenn es dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Unterkunft und Aufenthalt zu ermöglichen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66, und vom 4. September 2000 IX R 75/99, BFH/NV 2001, 429).

    Diese Auslegung des Merkmals "Nutzung zu Wohnzwecken" stimmt mit der Rechtsprechung des BFH zu § 7c EStG, zu § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), zu § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten (StRG 1990 ÄndG) vom 30. Juni 1989, zu §§ 21, 21a EStG sowie zu § 4 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG-- (vgl. Urteile des BFH in BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66; in BFH/NV 2001, 429; in BFH/NV 1998, 160) überein und beruht entgegen Wacker (Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl., § 4 Anm. 14) nicht auf einem eingeschränkten Verständnis der "eigenen Wohnnutzung".

  • BFH, 14.03.2000 - IX R 8/97

    Ferienwohnungen dienen nicht Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 132/98
    Es besteht jedoch Übereinstimmung darin, dass ein Gebäude dann Wohnzwecken dient, wenn es dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Unterkunft und Aufenthalt zu ermöglichen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66, und vom 4. September 2000 IX R 75/99, BFH/NV 2001, 429).

    Diese Auslegung des Merkmals "Nutzung zu Wohnzwecken" stimmt mit der Rechtsprechung des BFH zu § 7c EStG, zu § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), zu § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten (StRG 1990 ÄndG) vom 30. Juni 1989, zu §§ 21, 21a EStG sowie zu § 4 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG-- (vgl. Urteile des BFH in BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66; in BFH/NV 2001, 429; in BFH/NV 1998, 160) überein und beruht entgegen Wacker (Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl., § 4 Anm. 14) nicht auf einem eingeschränkten Verständnis der "eigenen Wohnnutzung".

  • BFH, 21.12.2000 - X B 71/00

    Wohnungseigentumsförderung für Ferien- oder Wochenendwohnungen?

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 132/98
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats besteht das entscheidende Merkmal einer nach § 10e EStG nicht förderungsfähigen Ferienwohnung darin, dass sie rechtlich und/oder tatsächlich zum dauernden Bewohnen ungeeignet ist (Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 71/00, BFH/NV 2001, 772, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.1995 - X R 191/93

    Keine Ausnutzung von Abzugsbeträgen nach § 10 e Abs. 3 EStG, soweit sie bei

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 132/98
    Nach der amtlichen Begründung sollte der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, insbesondere für Familien erleichtert werden (vgl. z.B. Senatsurteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586; Urteil des I. Senats vom 21. Oktober 1999 I R 66/98, BFHE 190, 390, BStBl II 2000, 288; B. Meyer, a.a.O., § 10e EStG Anm. 99).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 66/98

    Eigenheimförderung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 132/98
    Nach der amtlichen Begründung sollte der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, insbesondere für Familien erleichtert werden (vgl. z.B. Senatsurteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586; Urteil des I. Senats vom 21. Oktober 1999 I R 66/98, BFHE 190, 390, BStBl II 2000, 288; B. Meyer, a.a.O., § 10e EStG Anm. 99).
  • FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 4764/97

    Wohneigentumsförderung/Eigenheimzulage für Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 132/98
    Sein Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 161.
  • FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 3397/10

    Nutzung eines Weinkellers zu eigenen Wohnzwecken nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Danach wird eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn sie dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Unterkunft und Aufenthalt zu ermöglichen und der Eigentümer diese Möglichkeit selbst in Anspruch nimmt (BFH, Urteil vom 28.11.2001 X R 132/98, BFH/NV 2002, 904).
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