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Rechtsprechung
   BFH, 25.03.2003 - III B 67/02   

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BFH, 25.03.2003 - III B 67/02 (https://dejure.org/2003,10382)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2003 - III B 67/02 (https://dejure.org/2003,10382)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2003 - III B 67/02 (https://dejure.org/2003,10382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Außergewöhnliche Belastungen
    Die einzelnen Anwendungsfälle - ABC-Aufzählung
    Alkoholismus
    Krankheitskosten
    Einzelfälle-ABC
    Entziehungskur

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1167
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/02
    Für die im Einzelfall schwierige Unterscheidung zwischen Krankheitskosten und vorbeugenden, lediglich gesundheitsfördernden Maßnahmen, fordert der BFH in ständiger Rechtsprechung die Vorlage eines vor Beginn der Therapie ausgestellten amts- oder vertrauensärztlichen Attestes, dem sich zweifelsfrei entnehmen lässt, dass der Steuerpflichtige krank und die den Aufwendungen zugrunde liegende Art und Dauer der Behandlung medizinisch indiziert ist (vgl. Urteil vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711, m.w.N.).

    Sie hätten insbesondere dartun müssen, weshalb im vorliegenden Fall entgegen der ständigen Rechtsprechung (vgl. Urteil in BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711, m.w.N.) nachträglich ausgestellte Bescheinigungen von Fachärztinnen geeignet sein könnten, eine vorliegende und vom FG zur Begründung seiner Entscheidung herangezogene Bescheinigung des Gesundheitsamts zu entkräften.

  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/02
    Nur wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, kann eine Zulassung in Betracht kommen (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, m.w.N.).

    Selbst wenn diese Würdigung der Bescheinigungen --wie die Kläger meinen-- falsch sein sollte, so wäre auch insoweit nicht schlüssig dargetan, dass das FG-Urteil auf schwerwiegenden Fehlern bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts beruhe, die das Vertrauen in die Rechtsprechung schädigen könnten (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002 III B 155/01, BFH/NV 2002, 804, 805) oder dass es sich gar um eine willkürliche, jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrenden Entscheidung handle (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 798).

  • BFH, 21.07.1998 - III R 25/97

    Spielsucht - Außergewöhnliche Belastung - Notwendigkeit therapeutischer Maßnahmen

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/02
    Diese Grundsätze zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen, die suchtgefährdeten Steuerpflichtigen für die Teilnahme an Gruppentreffen entstehen, hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 1998 III R 25/97 (BFH/NV 1999, 300) bestätigt.
  • BFH, 13.02.1987 - III R 208/81

    Außergewöhnliche Belastung - Teilnahme an Gruppentreffen - Anonyme Alkoholiker -

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/02
    In der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427) ist geklärt, dass Trunksucht oder chronischer Alkoholismus eine Krankheit ist, wenn sie das Stadium des Verlustes der Selbstkontrolle und der zwanghaften Abhängigkeit vom Alkohol erreicht hat.
  • BFH, 28.02.2002 - III B 155/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/02
    Selbst wenn diese Würdigung der Bescheinigungen --wie die Kläger meinen-- falsch sein sollte, so wäre auch insoweit nicht schlüssig dargetan, dass das FG-Urteil auf schwerwiegenden Fehlern bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts beruhe, die das Vertrauen in die Rechtsprechung schädigen könnten (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002 III B 155/01, BFH/NV 2002, 804, 805) oder dass es sich gar um eine willkürliche, jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrenden Entscheidung handle (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 798).
  • BFH, 05.09.2001 - VIII B 18/01

    Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/02
    Gibt es zu der betreffenden Rechtsfrage bereits Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), so ist insbesondere zu begründen, weshalb trotzdem weiterer oder ggf. erneuter Klärungsbedarf bestehe (Beschluss des BFH vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205).
  • BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Dies sei jedoch unerlässlich, weil der BFH im Beschluss vom 25. März 2003 III B 67/02 (BFH/NV 2003, 1167) von den als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähigen Kosten für eine Therapie und die begleitende psychotherapeutische Behandlung Fälle abgegrenzt habe, in denen eine gesunde Person vorbeugend zur Erhaltung der Gesundheit an therapeutischen Sitzungen teilnehme.

    Schließlich ist dem Beschluss in BFH/NV 2003, 1167 nicht zu entnehmen, dass der BFH die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen "erst recht als Werbungskosten" verneine.

  • BFH, 02.09.2005 - I B 56/05

    Verfahrensfehler

    Diese Rüge kann allenfalls dann zur Zulassung der Revision --gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO-- führen, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 25. März 2003 III B 67/02, BFH/NV 2003, 1167; vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).
  • BFH, 22.12.2004 - III B 169/03

    Internatskosten für Hochbegabte keine außergewöhnlichen Belastungen

    Hingegen werden Kosten, die um der schulischen Förderung des Kindes willen aufgewandt werden und in diesem Zusammenhang allenfalls mittelbare (Folge-)Kosten einer Krankheit sind, steuerlich nicht nach § 33 EStG anerkannt (BFH-Beschluss in BFHE 183, 139, BStBl II 1997, 752; ferner zu sog. Präventionskosten auch BFH-Beschluss vom 25. März 2003 III B 67/02, BFH/NV 2003, 1167).
  • BFH, 02.09.2005 - I B 59/05

    Einlegung einer Beschwerde wegen der Nichtzulassung einer Revision mangels

    Diese Rüge kann allenfalls dann zur Zulassung der Revision --gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO-- führen, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 25. März 2003 III B 67/02, BFH/NV 2003, 1167; vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).
  • BFH, 02.09.2005 - I B 58/05

    Einlegung einer Beschwerde wegen der Nichtzulassung einer Revision mangels

    Diese Rüge kann allenfalls dann zur Zulassung der Revision --gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO-- führen, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 25. März 2003 III B 67/02, BFH/NV 2003, 1167; vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).
  • BFH, 02.09.2005 - I B 57/05

    Einlegung einer Beschwerde wegen der Nichtzulassung einer Revision mangels

    Diese Rüge kann allenfalls dann zur Zulassung der Revision --gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO-- führen, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 25. März 2003 III B 67/02, BFH/NV 2003, 1167; vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).
  • BFH, 25.03.2004 - III B 54/03

    Restitutionsprozess; Prozesskosten keine außergewöhnliche Belastung

    Gibt es zu der betreffenden Rechtsfrage bereits Entscheidungen des BFH, so ist insbesondere zu begründen, weshalb trotzdem weiterer oder ggf. erneuter Klärungsbedarf bestehe (BFH-Beschluss vom 25. März 2003 III B 67/02, BFH/NV 2003, 1167).
  • BFH, 30.07.2003 - IV B 41/02

    Miteigentum: Eigenheimzulage für eine Ausbaumaßnahme; Divergenz

    Auch hat die Klägerin nicht dargelegt, dass durch die angefochtene Entscheidung das Vertrauen in die Rechtsprechung derart beschädigt worden sei, dass eine Entscheidung des BFH erforderlich wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2003 III B 67/02, Nr. 3, juris).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.03.2003 - III B 67/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16813
BFH, 25.03.2003 - III B 67/00 (https://dejure.org/2003,16813)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2003 - III B 67/00 (https://dejure.org/2003,16813)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2003 - III B 67/00 (https://dejure.org/2003,16813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1167
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
    Für die im Einzelfall schwierige Unterscheidung zwischen Krankheitskosten und vorbeugenden, lediglich gesundheitsfördernden Maßnahmen, fordert der BFH in ständiger Rechtsprechung die Vorlage eines vor Beginn der Therapie ausgestellten amts- oder vertrauensärztlichen Attestes, dem sich zweifelsfrei entnehmen lässt, dass der Steuerpflichtige krank und die den Aufwendungen zugrunde liegende Art und Dauer der Behandlung medizinisch indiziert ist (vgl. Urteil vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711, [BFH 17.07.1981 - VI R 77/78] m.w.N.).

    Sie hätten insbesondere dartun müssen, weshalb im vorliegenden Fall entgegen der ständigen Rechtsprechung (vgl. Urteil in BFHE 133, 545, [BFH 17.07.1981 - VI R 77/78] BStBl II 1981, 711, [BFH 17.07.1981 - VI R 77/78] m.w.N.) nachträglich ausgestellte Bescheinigungen von Fachärztinnen geeignet sein könnten, eine vorliegende und vom FG zur Begründung seiner Entscheidung herangezogene Bescheinigung des Gesundheitsamts zu entkräften.

  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
    Nur wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, kann eine Zulassung in Betracht kommen (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, m.w.N.).

    Selbst wenn diese Würdigung der Bescheinigungen --wie die Kläger meinen-- falsch sein sollte, so wäre auch insoweit nicht schlüssig dargetan, dass das FG-Urteil auf schwerwiegenden Fehlern bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts beruhe, die das Vertrauen in die Rechtsprechung schädigen könnten (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002 III B 155/01, BFH/NV 2002, 804, 805) oder dass es sich gar um eine willkürliche, jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrenden Entscheidung handle (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 798).

  • BFH, 21.07.1998 - III R 25/97

    Spielsucht - Außergewöhnliche Belastung - Notwendigkeit therapeutischer Maßnahmen

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
    Diese Grundsätze zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen, die suchtgefährdeten Steuerpflichtigen für die Teilnahme an Gruppentreffen entstehen, hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 1998 III R 25/97 ( BFH/NV 1999, 300) bestätigt.
  • BFH, 13.02.1987 - III R 208/81

    Außergewöhnliche Belastung - Teilnahme an Gruppentreffen - Anonyme Alkoholiker -

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
    n der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427 [BFH 13.02.1987 - III R 208/81]) ist geklärt, dass Trunksucht oder chronischer Alkoholismus eine Krankheit ist, wenn sie das Stadium des Verlustes der Selbstkontrolle und der zwanghaften Abhängigkeit vom Alkohol erreicht hat.
  • BFH, 28.02.2002 - III B 155/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
    Selbst wenn diese Würdigung der Bescheinigungen --wie die Kläger meinen-- falsch sein sollte, so wäre auch insoweit nicht schlüssig dargetan, dass das FG-Urteil auf schwerwiegenden Fehlern bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts beruhe, die das Vertrauen in die Rechtsprechung schädigen könnten (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002 III B 155/01, BFH/NV 2002, 804, 805) oder dass es sich gar um eine willkürliche, jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrenden Entscheidung handle (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 798).
  • BFH, 05.09.2001 - VIII B 18/01

    Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
    Gibt es zu der betreffenden Rechtsfrage bereits Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), so ist insbesondere zu begründen, weshalb trotzdem weiterer oder ggf. erneuter Klärungsbedarf bestehe (Beschluss des BFH vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205).
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