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   BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99   

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https://dejure.org/2003,6485
BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99 (https://dejure.org/2003,6485)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2003 - IX R 21/99 (https://dejure.org/2003,6485)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2003 - IX R 21/99 (https://dejure.org/2003,6485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

  • datenbank.nwb.de

    Erwerb einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell mit Wiederverkaufsgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
    Verkaufsgarantie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1168
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
    a) Als Indiz dafür hat der BFH die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufgarantie oder --wie hier-- einer Wiederverkaufsgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gilt, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteile vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67; vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

    Es muss dabei auch spätere Ereignisse und Tatsachen im Rahmen seiner Gesamtwürdigung berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 1999 IX S 10/98, BFH/NV 1999, 925, und vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541; BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).

    Sie bietet ihm eine gewisse Sicherheit, falls unvorhergesehene äußere Umstände ihn zu einer Änderung seines Entschlusses zwingen sollten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93

    Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
    Die Absicht des Steuerpflichtigen, langfristig Überschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, kann aber wegen der Wiederverkaufsgarantie nur dann verneint werden, wenn erkennbar ist, dass der Steuerpflichtige bereits beim Erwerb des Objekts ernsthaft in Betracht gezogen hat, sich mit Rücksicht auf diese Garantie von dem Objekt wieder zu trennen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462).

    b) Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige die Absicht hatte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und in BFH/NV 1994, 301, zugleich zur revisionsrechtlichen Überprüfbarkeit).

  • BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
    Dieser Entschluss muss endgültig gefasst sein (BFH-Urteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, m.w.N.).

    Die Absicht, einen Überschuss zu erzielen, fehlt dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).

  • BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
    Die Absicht, einen Überschuss zu erzielen, fehlt dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).

    b) Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige die Absicht hatte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und in BFH/NV 1994, 301, zugleich zur revisionsrechtlichen Überprüfbarkeit).

  • BFH, 11.02.1999 - IX S 10/98

    Divergenz; Einkünfteerzielungsabsicht; Weitervermittlungsgarantie

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
    Es muss dabei auch spätere Ereignisse und Tatsachen im Rahmen seiner Gesamtwürdigung berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 1999 IX S 10/98, BFH/NV 1999, 925, und vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541; BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).

    Das ist bereits deshalb zweifelhaft, weil diese Zusage erst am 29. März 1983 ausgestellt worden ist (vgl. dazu bereits BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 925).

  • BFH, 24.01.1995 - IX R 70/93

    Bei Beteiligung am Bauherrenmodell Darlegungs- und Beweislast des FA für Kenntnis

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
    Daraus folgt auch, dass der Steuerpflichtige die Garantie bei Abschluss der Verträge gekannt haben muss (BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 IX R 70/93, BFHE 176, 424, BStBl II 1995, 460).

    Die Feststellungslast liegt insoweit beim FA (BFH-Urteil in BFHE 176, 424, BStBl II 1995, 460).

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Wiederverkaufsgarantie

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
    a) Als Indiz dafür hat der BFH die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufgarantie oder --wie hier-- einer Wiederverkaufsgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gilt, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteile vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67; vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

    b) Zwar ist das FG zutreffend davon ausgegangen, die hier vereinbarte Wiederverkaufsgarantie könne als gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz gewertet werden; denn sie bot insbesondere wegen der Zusatzvereinbarung einen Anreiz, die Wohnung wieder zu veräußern, bevor sie positive Einnahmeüberschüsse erbringt und ermöglichte es dem Kläger, sich unter Wahrnehmung der Steuervorteile ohne Vermögensverluste von der Immobilie zu trennen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67, zu 2., m.w.N.).

  • BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93

    Rückkaufangebot bei Bauherrenmodell

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
    Es muss dabei auch spätere Ereignisse und Tatsachen im Rahmen seiner Gesamtwürdigung berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 1999 IX S 10/98, BFH/NV 1999, 925, und vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541; BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
    Dies hat der BFH ebenfalls bei der Prüfung des Fremdvergleichs hervorgehoben; danach kann für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden (BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

    Die Absicht der Einkünfteerzielung fehlt hingegen, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück selbst nutzen, langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2003 IX R 21/99, BFH/NV 2003, 1168; vom 18. Januar 2006 IX R 18/04, BFH/NV 2006, 1078).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    Dementsprechend fehlt die Absicht der Einkünfteerzielung, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2003 IX R 21/99, BFH/NV 2003, 1168).
  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Die Absicht der Einkünfteerzielung fehlt, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück selbst nutzen, langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2003 IX R 21/99, BFH/NV 2003, 1168).
  • BFH, 28.03.2007 - IX R 46/05

    VuV: WK-Abzug für Gutachterkosten?

    Die Absicht der Einkünfteerzielung fehlt, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück selbst nutzen, langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2003 IX R 21/99, BFH/NV 2003, 1168).
  • BFH, 15.12.2005 - IX B 103/05

    Selbst genutzte Wohnung: Verkaufs- oder Vermietungsabsicht?; grundsätzliche

    Die Absicht, einen Einnahmeüberschuss zu erzielen, fehlt dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (z.B. BFH-Urteile vom 25. März 2003 IX R 21/99, BFH/NV 2003, 1168; vom 14. Mai 2003 XI R 8/02, BFH/NV 2003, 1315).
  • FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98

    Anforderungen an die Annahme gewerblicher Gewinne; Prüfung der

    Bei der Prüfung, ob ein Steuerpflichtiger von Anfang an vorhatte, den Gegenstand der Einkünfteerzielung kurzfristig zu veräußern, müssen in diesen Fällen im Rahmen der Gesamtwürdigung auch spätere Ereignisse und Tatsachen, wie der Umstand mit einbezogen werden, dass von der Möglichkeit der Veräußerung tatsächlich Gebrauch gemacht wird (vgl. BFH-Urteile vom 25. März 2003 IX R 21/99, BFH/NV 2003, 1168 u. IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170 zum Erwerb einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell mit Wiederverkaufsgarantie).
  • FG Thüringen, 29.04.2009 - III 1342/04

    Abgrenzung zwischen Vermietungseinkünften und Kapitaleinkünften: Vereinbarung

    Die Absicht, einen Einnahmeüberschuss zu erzielen, fehlt nach der Rechtsprechung des BFH (selbst schon) dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (z.B. BFH-Urteile vom 25. März 2003 IX R 21/99, BFH/NV 2003, 1168; vom 14. Mai 2003 XI R 8/02, BFH/NV 2003, 1315, BFH, Beschluss vom 15.12.2005 IX B 103/05).
  • FG Baden-Württemberg, 18.02.2004 - 11 K 237/00

    Vorhandensein einer Einkunftserzielungsabsicht trotz Bestehens einer

    Hierbei ist z.B. der Umstand, dass der Erwerber von einer ihm eingeräumten Garantie keinen Gebrauch gemacht hat und nach wie vor Eigentümer des Grundstücks ist, als Beweisanzeichen für eine von Anfang an bestehende Gewinnerzielungsabsicht zu würdigen (vgl. zu Vorstehendem BFH-Urteil vom 26. März 2003 IX R 21/99, BFH/NV 2003, 1168 mit zahlreichen Nachweisen).
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