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   BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01   

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https://dejure.org/2002,2457
BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01 (https://dejure.org/2002,2457)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2002 - VII S 28/01 (https://dejure.org/2002,2457)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - VII S 28/01 (https://dejure.org/2002,2457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Branntweinsteuer - Gefälschte begleitende Verwaltungsdokumente - Steueraussetzungsverfahren - Ablehung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Aufhebung der Vollziehung an Stelle der Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung - Vollzug eines ...

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 6; ; FGO § ... 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 7; ; AO 1977 § 240 Abs. 1 Satz 1; ; BranntwMonG § 143 Abs. 2; ; BranntwMonG § 143 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Branntweinsteuerbescheid; AdV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 12
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.12.2000 - VI S 15/98

    Kindergeld; AdV

    Auszug aus BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
    Der BFH ist zuständiges Gericht der Hauptsache i.S. von § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO, da die Revision bei ihm anhängig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2000 VI S 15/98, BFH/NV 2001, 637, m.w.N.).

    Die teilweise Ablehnung indes, die allein schon in dem Verlangen des HZA nach einer Sicherheitsleistung gesehen werden kann (BFH in BFH/NV 2001, 637, m.w.N.), eröffnete für die Antragstellerin den Zugang beim BFH gemäß § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO.

    Hier ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass allein der Wohn- bzw. Geschäftssitz der Antragstellerin im Ausland (vgl. dazu BFH in BFH/NV 2001, 637) im Streitfall eine Gefährdung der Steuerforderung nicht begründet, weil in Frankreich aufgrund der sog. EG-Beitreibungsrichtlinie 76/308/EWG vom 15. März 1976 (ABlEG Nr. L 73/18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2001/44/EG vom 15. Juni 2001 (ABlEG Nr. L 175/17), die Vollstreckbarkeit von Forderungen im Zusammenhang mit Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (vgl. Art. 2 Buchst. f zweiter Anstrich dieser Richtlinie) wie im Inland gewährleistet ist.

  • BFH, 20.03.2002 - IX S 27/00

    AdV; Sicherheitsleistung

    Auszug aus BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung auf Grund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt, denn insoweit ist es Sache der Beteiligten, die entscheidungserheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit ihre Mitwirkungspflicht reicht (vgl. BFH-Beschluss vom 20. März 2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809).

    b) Für die Entscheidung, ob die Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen ist (so das HZA) oder ohne Sicherheit, wie von der Antragstellerin beantragt, zu gewähren ist, ist zu berücksichtigen, dass die Finanzbehörde die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen muss und der Steuerpflichtige ggf. Umstände, die ein (dargelegtes) Sicherungsbedürfnis der Behörde entfallen oder unangemessen erscheinen lassen, entgegenzuhalten hat (vgl. BFH in BFH/NV 2002, 809, m.w.N.).

  • BFH, 10.05.2002 - VII B 244/01

    Haftungsbescheid; Ablaufhemmung

    Auszug aus BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
    Diese Säumnisfolgen können für die Vergangenheit nur durch Aufhebung der Vollziehung des Steuerbescheids beseitigt werden (ständige Rechtsprechung, s. zuletzt --für einen Haftungsbescheid-- Senatsbeschluss vom 10. Mai 2002 VII B 244/01, BFH/NV 2002, 1125).
  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Auszug aus BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
    Als Vollzug eines Steuerbescheids in diesem Sinne wird jeder Gebrauch seiner Wirkungen, also auch der kraft Gesetzes eintretende Anfall von Säumniszuschlägen mit fruchtlosem Ablauf des Fälligkeitstages nach Maßgabe des § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) angesehen (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1986 I B 121/86, BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389, und BFH-Urteil vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
    Da sich das HZA auf die Rücknahme der weiter gehenden Anträge der Antragstellerin als für seinen Rechtsstandpunkt günstige Tatsache beruft, trägt es letztlich die Feststellungslast hierfür (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994).
  • BFH, 15.01.1991 - IX S 6/90

    Zulässigkeit wiederholter Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im

    Auszug aus BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
    Wenn daher jedenfalls die Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 FGO für eine Änderung der Entscheidung des FG vorlägen, wäre dieses als Gericht der Hauptsache für eine solche Entscheidung noch zuständig, kann der im Revisionsverfahren vor dem BFH wiederholte Rechtsschutzantrag nicht rechtsmissbräuchlich sein (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535).
  • BFH, 19.11.1990 - III S 6/90

    Geltendmachung von Krankheitskosten als aussergewöhnliche Belastung - Vorliegen

    Auszug aus BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
    Dieses Schreiben durfte die Antragstellerin nach den gesamten Umständen (Bezugnahme auf den Antrag, Übersendung des vorbereiteten Mustertextes der Bürgschaft) mit Recht als teilweise Ablehnung ihres Rechtsschutzbegehrens verstehen, da das HZA unmissverständlich klar gemacht hatte, dass lediglich dem dritten Hilfsantrag (Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung) stattgegeben werden sollte, und zudem eine bestimmte Form der Ablehnung (etwa durch ausdrücklichen schriftlichen Verwaltungsakt) nicht vorgesehen ist (BFH-Beschluss vom 19. November 1990 III S 6/90, BFH/NV 1991, 459).
  • BFH, 25.05.1988 - IX B 110/86

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
    Maßgebend für die Bestimmung des Zeitpunkts, ab welchem die Vollziehung eines Steuerbescheids aufzuheben ist, ist im Wesentlichen, ab wann ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides erkennbar vorliegen (BFH-Beschluss vom 25. Mai 1988 IX B 110/86, BFH/NV 1989, 176).
  • BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92

    Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe -

    Auszug aus BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
    Als Vollzug eines Steuerbescheids in diesem Sinne wird jeder Gebrauch seiner Wirkungen, also auch der kraft Gesetzes eintretende Anfall von Säumniszuschlägen mit fruchtlosem Ablauf des Fälligkeitstages nach Maßgabe des § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) angesehen (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1986 I B 121/86, BFHE 149, 6, BStBl II 1987, 389, und BFH-Urteil vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4, jeweils m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-395/00

    Cipriani

    Auszug aus BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
    Diese Auffassung der Antragstellerin hat der Senat im Hauptsacheverfahren ernstlich in Erwägung zu ziehen, zumal nunmehr auch Generalanwalt Mischo in seinen Schlussanträgen vom 21. März 2002 in der Rs. C-395/00 --Distillerie Fratelli Cipriani-- deutlich zu erkennen gegeben hat, dass er diesem Verständnis des Art. 20 Abs. 3 der Systemrichtlinie zuneigt und eine Konkurrenzsituation zu Art. 20 Abs. 2 dieser Richtlinie ausschließt (vgl. Abs. 71 bis 84 der Schlussanträge).
  • BFH, 13.03.2012 - I B 111/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG

    Es ist hierbei zunächst einmal Sache des FA, die für die Gefährdung der Forderung sprechenden konkreten Anhaltspunkte vorzutragen und glaubhaft zu machen (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 20. März 2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12).
  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

    Für die Anordnung einer Sicherheitsleistung ergibt sich hieraus, dass grundsätzlich die Finanzbehörde die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen muss - wenn sich diese Umstände nicht bereits aus dem Vortrag des Antragstellers ergeben - und der Steuerpflichtige ggf. Umstände vortragen muss, die ein (dargelegtes) Sicherungsbedürfnis der Behörde entfallen oder unangemessen erscheinen lassen (BFH, Beschluss vom 10.02.2010, V S 24/09 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 07.09.2007, V B 95/07; BFH, Beschluss vom 10.10.2002, VII S 28/01; Dumke in Schwarz, FGO, § 69, Rdnr. 106 m. w. N.).

    Bei der Beurteilung einer Gefährdung der Steueransprüche kommt es gegebenenfalls auf die Relation der Steuerforderungen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Steuerpflichtigen an (vgl. BFH, Beschluss vom 10.10.2002, VII S 28/01; FG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2002, 15 V 6331/01).

  • BFH, 26.09.2023 - V B 23/22

    Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)

    Wird eine uneingeschränkt beantragte AdV nur gegen Sicherheitsleistung bewilligt, liegt darin eine teilweise Ablehnung durch das FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28.10.1981 - I B 69/80, BFHE 134, 239, BStBl II 1982, 135; vom 12.05.2000 - VI B 266/98, BFHE 192, 1, BStBl II 2000, 536 und vom 10.10.2002 - VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12) und ein entsprechendes Rechtsschutzbegehren richtet sich gegen die gesamte AdV-Entscheidung (BFH-Beschlüsse vom 20.06.1979 - IV B 20/79, BFHE 128, 306, BStBl II 1979, 666, Rz 20 sowie vom 12.05.2000 - VI B 266/98, BFHE 192, 1, BStBl II 2000, 536; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 69 FGO Rz 378).
  • BFH, 15.09.2015 - I B 57/15

    Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung wegen Auslandswohnsitzes

    Eine Gefährdung der Steuerforderung ist u.a. dann gegeben, wenn die spätere Vollstreckung nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich wäre, wie es z.B. der Fall ist, wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz im Ausland hat (Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 1987 I B 148/86, n.v., und vom 14. September 1994 I B 40/94, BFH/NV 1995, 376; BFH-Urteil vom 27. August 1970 V R 102/67, BFHE 100, 291, BStBl II 1971, 1; BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2000 VI S 15/98, BFH/NV 2001, 637) oder der Steuerbescheid aus anderen Gründen im Ausland vollstreckt werden müsste, ohne dass völkervertraglich gewährleistet ist, dass in dem betreffenden Land wie im Inland vollstreckt werden könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12; Gosch in Beermann/Gosch, FGO § 69 Rz 207; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Rz 110; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 69 FGO Rz 387).

    Zwar muss die Gefahr eines Steuerausfalls gerade durch die Gewährung der Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eintreten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 12; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 69 FGO Rz 110; Loschelder, Der AO-Steuer-Berater --AO-StB-- 2002, 284).

  • BFH, 01.09.2010 - XI S 6/10

    Unternehmereigenschaft einer Bruchteilsgemeinschaft - Keine Mitunternehmerschaft

    Denn eine teilweise Ablehnung durch die Finanzbehörde liegt auch vor, wenn --wie im Streitfall-- das FA eine uneingeschränkt beantragte AdV nur gegen Sicherheitsleistung bewilligt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Oktober 1981 I B 69/80, BFHE 134, 239, BStBl II 1982, 135, und vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12).
  • FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11

    Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?

    Es ist hierbei zunächst Sache des FA, die für die Gefährdung der Forderung sprechenden konkreten Anhaltspunkte vorzutragen und glaubhaft zu machen (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 20.3.2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; vom 10.10.2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12).
  • FG Hessen, 20.01.2022 - 11 V 1077/21

    Abhängigkeit der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung eines Folgebescheids

    Hinsichtlich der Aufhebung der Vollziehung des Folgebescheids kann ungeachtet des Wortlauts des § 69 Abs. 3 Satz 3 FGO ("kann") und des fehlenden Verweises in § 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 FGO auf § 69 Abs. 2 Satz 7 FGO nichts anderes gelten (zu dessen Anwendung beim gerichtlichen Aufhebungsantrag vgl. auch BFH-Beschluss vom 10.10.2002 - VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12).

    ff) Für die Anordnung einer Sicherheitsleistung ergibt sich hieraus, dass (grundsätzlich) die Finanzbehörde die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen muss und der Steuerpflichtige ggf. Umstände, die ein (dargelegtes) Sicherungsbedürfnis der Behörde entfallen oder unangemessen erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.03.2002 - IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; vom 07.05.2008 - IX S 26/07, BFH/NV 2008, 1498; vom 10.10.2002 - VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12; vom 10.02.2010 - V S 24/09, BFH/NV 2010, 930; vom 06.02.2013 - XI B 125/12, BStBl II 2013, 983, jeweils m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 23.03.2015 - 3 V 3863/14

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung - Auslandswohnsitz des

    Dies gilt allerdings nicht, wenn die Vollstreckbarkeit - z.B. aufgrund der EG-Beitreibungsrichtlinie - wie im Inland gewährleistet ist oder wenn im Inland genügend Vermögen vorhanden ist (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12; Koch, in: Gräber, FGO, 7. Aufl. 2010, § 69 Rn. 155).

    Eine Änderung der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung vermag er nicht festzustellen (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2000 VI S 15/98, BFH/NV 2001, 637; vom 10. Oktober 2002 - VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12).

  • BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09

    Sicherheitsleistung bei ausgesetzter Umsatzsteuer aus dem Betrieb von

    Denn eine teilweise Ablehnung durch die Finanzbehörde liegt auch vor, wenn --wie im Streitfall-- das FA eine uneingeschränkt beantragte AdV nur gegen Sicherheitsleistung bewilligt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Oktober 1981 I B 69/80, BFHE 134, 239, BStBl II 1982, 135; vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12).
  • BFH, 30.11.2004 - VII R 25/01

    Zuwiderhandlung im Verfahren unter Steueraussetzung; Nichteintreffen der

    Im Verlauf des Revisionsverfahrens hat der Senat auf Antrag der Klägerin mit Beschluss vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01 (BFH/NV 2003, 12) die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids ohne Sicherheitsleistung aufgehoben, weil der Senat es für ernstlich zweifelhaft hielt, ob in einem Fall wie dem vorliegenden, wenn verbrauchsteuerpflichtige Waren bei der Durchfuhr durch das Steuergebiet im Steueraussetzungsverfahren nicht am Bestimmungsort, d.h. bei der Ausgangszollstelle, einträfen, und der Ort der Zuwiderhandlung oder der Unregelmäßigkeit nicht festgestellt werden könne, der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) als dem Mitgliedstaat, in dem die Unregelmäßigkeit entdeckt worden sei, der aber nicht der Abgangsmitgliedstaat sei, die Besteuerungskompetenz zustehe.
  • BFH, 24.05.2023 - X B 22/22

    Sicherheitsleistung bei AdV des Folgebescheides

  • BFH, 29.09.2003 - III S 7/03

    VuV: WK-Überschüsse bei Ferienwohnung

  • OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05

    Schadenersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung - Säumniszuschläge aus

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07

    Entstehen des Haftungstatbestandes und Umfang der Haftung nach § 48a EStG -

  • FG Münster, 24.01.2023 - 7 V 2136/22

    Aufhebung der Vollziehung eines Haftungsbescheids gegen Täter einer

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 12 K 1944/09

    Kann ein Steuerpflichtiger die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, die ihm bei

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14

    Sicherheitszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung - Steuerfreiheit von Umsätzen

  • FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10

    Aussetzung der Vollziehung: Ort der Lieferung bei grenzüberschreitender

  • BFH, 07.09.2007 - V B 95/07

    Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit

  • FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07

    Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 AStG a.F. bei Umzug in einen anderen

  • FG Hamburg, 12.11.2010 - 3 V 153/10

    Grunderwerbsteuer: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes

  • BFH, 13.12.2007 - II S 10/07

    Aussetzung der Vollziehung bei Zurückverweisung der Hauptsache durch

  • FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09

    Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.02.2007 - 13 B 2291/06

    Rückforderung von Investitionszulage bei Sale-and-lease-back Geschäft

  • VG Köln, 09.12.2013 - 24 L 1558/13

    Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuer nebst Zinsen ohne

  • FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07

    Vereinbarkeit der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die

  • FG Münster, 16.04.2019 - 5 V 281/19

    Einkommensteuer - Zur Frage, welche Anforderungen für die Hinzuschätzung aufgrund

  • FG Niedersachsen, 28.04.2003 - 10 V 511/02

    Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer ohne Sicherheitsleistung;

  • FG Bremen, 25.05.2020 - 1 V 16/20

    Ernstliche Zweifel am Vorliegen passiver Einkünfte im Sinne von Art. 22 Abs. 1

  • FG Hamburg, 22.11.2006 - 6 V 124/06

    Abgabenordnung: Aussetzung der Vollziehung

  • FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05

    Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung an einen in Rumänien ansässigen

  • FG Hamburg, 05.11.2010 - 3 V 149/10

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuer auf Glücksspiele

  • FG Düsseldorf, 18.08.2003 - 18 V 2628/03

    Vollziehungsaussetzung; Haftung; Abzugsteuer; Ausland; Künstlerensemble;

  • FG München, 08.10.2019 - 12 V 1818/19

    Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht in Fällen offener und verdeckter

  • FG Düsseldorf, 14.05.2010 - 13 V 295/10

    Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der Finanzverwaltung; Anordnung einer

  • VG Weimar, 17.06.2003 - 6 E 788/03

    Kommunale Steuern; Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Weimar; Säumniszuschlag;

  • FG Düsseldorf, 14.01.2010 - 1 V 3778/09

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung; Aussetzung der Vollziehung;

  • FG Düsseldorf, 14.05.2010 - 13 V 292/10

    Aussetzung der Vollziehung; Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 12 V 2023/09

    Abzug der Umsatzsteuer als Vorsteuer i.R.e Berechnung einer Begebung einer

  • VG München, 27.01.2009 - M 10 S 08.5854

    Haftung wegen Steuerhinterziehung; Aussetzung der Vollstreckung gegen

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