Rechtsprechung
BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 76
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 76 94 115 Abs. 2 Nr. 3
Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen - datenbank.nwb.de
Protokollierung einer Rüge wegen Übergehens von Beweisanträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 1207
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.11.1999 - II B 14/99
Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03
Die Kläger haben auch nicht vorgetragen, dass in der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Protokollierung einer entsprechenden Rüge verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung beantragt worden ist (vgl. dazu im Einzelnen, z.B. BFH-Beschluss vom 9. November 1999 II B 14/99, BFH/NV 2000, 582, m.w.N.). - BFH, 05.09.2001 - I B 178/00
Beschwerde - Zulässigkeit - Beschwerdeschrift - Verfahrensrüge - Beweisantrag - …
Auszug aus BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03
Die Kläger machen zwar geltend, ihr Prozessbevollmächtigter habe in der mündlichen Verhandlung vor dem FG auf die unerledigten Beweisangebote hingewiesen; aus dem insoweit maßgeblichen Sitzungsprotokoll (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4, § 164 ZPO; z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2001 I B 178/00, BFH/NV 2002, 204, m.w.N.) ergibt sich aber nicht, dass das Übergehen von Beweisanträgen gerügt worden ist.
- BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06
Rügeverlust für unterlassene Beweisaufnahme bei Verzicht auf mündliche …
Abgesehen davon gilt nach ständiger Rechtsprechung der Verzicht auf mündliche Verhandlung --wie im Streitfall-- zugleich als Verzicht auf eine (weitere) Beweisaufnahme mit der Folge, dass deren Unterlassung im Rechtsmittelverfahren gegen das FG-Urteil nicht mehr gerügt werden kann (…vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, m.w.N.; zur entsprechenden Folge bei fehlender Wiederholung von Beweisantritten in einer mündlichen Verhandlung BFH-Beschluss vom 22. Mai 2003 IX B 18/03, BFH/NV 2003, 1207).
Rechtsprechung
BFH, 26.05.2003 - III B 146/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 91 Abs. 2; ; FGO § 91 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 119 Nr. 4; ; ZPO § 418 Abs. 1
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 119 Nr. 4; ZPO § 418
PZU; Beweiskraft - datenbank.nwb.de
Mangelnde gesetzliche Vertretung wegen fehlerhafter Ladung als Verfahrensmangel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 1207
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.12.1996 - IX R 5/96
Durch die Deutsche Post AG vorgenommene Zustellungen sind wirksam
Auszug aus BFH, 26.05.2003 - III B 146/02
Die Klägerin hat jedoch keine Umstände dargestellt, die ein Fehlverhalten des Postbediensteten bei der Zustellung und damit eine falsche Beurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1996 IX R 5/96, BFHE 183, 3, BStBl II 1997, 638).Für das FG bestand keine Veranlassung, vor der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsstreits nachzuforschen, ob die Eltern die Ladungen erhalten und rechtzeitig zur Kenntnis genommen hatten (BFH-Beschluss in BFHE 183, 3, BStBl II 1997, 638, m.w.N.).
- BFH, 18.10.2000 - VIII R 22/00
Nichtbescheidung eines Terminverlegungsantrags
Auszug aus BFH, 26.05.2003 - III B 146/02
Ein Beteiligter ist dann in gesetzwidriger Weise im Verfahren nicht vertreten (§ 119 Nr. 4 FGO), wenn das Gericht bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den Vorschriften des Gesetzes nicht genügt und dadurch die Teilnahme unmöglich gemacht hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Oktober 2000 VIII R 22/00, BFH/NV 2001, 466, m.w.N.). - BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93
Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei …
Auszug aus BFH, 26.05.2003 - III B 146/02
Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Beteiligter nicht ordnungsgemäß geladen worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 1994 VIII R 79/93, BFH/NV 1995, 225, m.w.N.). - BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
NZB; PZU, ordnungsgemäße Ladung
Auszug aus BFH, 26.05.2003 - III B 146/02
Der Beweis für den Zustellungsvorgang durch die Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde i.S. von § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann durch die bloße Behauptung der Klägerin, bis zur Urteilszustellung hätten weder sie noch ihre Eltern Kenntnis von der Zustellung der Ladung erlangt, nicht entkräftet werden (BFH-Beschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176).
- BFH, 01.04.2009 - IX B 174/07
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei nicht ordnungsgemäßer Ladung - …
Das kann insbesondere dadurch geschehen, dass der Kläger Umstände darlegt, die geeignet sind, ein Fehlverhalten des Zustellers bei der Zustellung und damit eine unzutreffende Beurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2003 III B 146/02, BFH/NV 2003, 1207). - FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 73/05
Abgabenordnung; Entkräftung des Beweiswertes einer Postzustellungsurkunde (§ 122 …
Das kann insbesondere dadurch geschehen, dass ein Verfahrensbeteiligter Umstände darlegt, die geeignet sind, ein Fehlverhalten des Postbediensteten bei der Zustellung und damit eine falsche Beurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2003 III B 146/02, BFH/NV 2003, 1207). - BFH, 08.09.2004 - III B 92/04
Nachweis einer falschen PZU durch schriftliche Bestätigung der Deutschen Post
Das kann insbesondere dadurch geschehen, dass die Kläger Umstände darlegen, die geeignet sind, ein Fehlverhalten des Postbediensteten bei der Zustellung und damit eine falsche Beurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Mai 2003 III B 146/02, BFH/NV 2003, 1207).