Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.05.2003

Rechtsprechung
   BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15848
BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03 (https://dejure.org/2003,15848)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2003 - IX B 18/03 (https://dejure.org/2003,15848)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - IX B 18/03 (https://dejure.org/2003,15848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 76 94 115 Abs. 2 Nr. 3
    Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Protokollierung einer Rüge wegen Übergehens von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.11.1999 - II B 14/99

    Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03
    Die Kläger haben auch nicht vorgetragen, dass in der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Protokollierung einer entsprechenden Rüge verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung beantragt worden ist (vgl. dazu im Einzelnen, z.B. BFH-Beschluss vom 9. November 1999 II B 14/99, BFH/NV 2000, 582, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2001 - I B 178/00

    Beschwerde - Zulässigkeit - Beschwerdeschrift - Verfahrensrüge - Beweisantrag -

    Auszug aus BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03
    Die Kläger machen zwar geltend, ihr Prozessbevollmächtigter habe in der mündlichen Verhandlung vor dem FG auf die unerledigten Beweisangebote hingewiesen; aus dem insoweit maßgeblichen Sitzungsprotokoll (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4, § 164 ZPO; z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2001 I B 178/00, BFH/NV 2002, 204, m.w.N.) ergibt sich aber nicht, dass das Übergehen von Beweisanträgen gerügt worden ist.
  • BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06

    Rügeverlust für unterlassene Beweisaufnahme bei Verzicht auf mündliche

    Abgesehen davon gilt nach ständiger Rechtsprechung der Verzicht auf mündliche Verhandlung --wie im Streitfall-- zugleich als Verzicht auf eine (weitere) Beweisaufnahme mit der Folge, dass deren Unterlassung im Rechtsmittelverfahren gegen das FG-Urteil nicht mehr gerügt werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, m.w.N.; zur entsprechenden Folge bei fehlender Wiederholung von Beweisantritten in einer mündlichen Verhandlung BFH-Beschluss vom 22. Mai 2003 IX B 18/03, BFH/NV 2003, 1207).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.05.2003 - III B 146/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15629
BFH, 26.05.2003 - III B 146/02 (https://dejure.org/2003,15629)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2003 - III B 146/02 (https://dejure.org/2003,15629)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - III B 146/02 (https://dejure.org/2003,15629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 91 Abs. 2; ; FGO § 91 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 119 Nr. 4; ; ZPO § 418 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 119 Nr. 4; ZPO § 418
    PZU; Beweiskraft

  • datenbank.nwb.de

    Mangelnde gesetzliche Vertretung wegen fehlerhafter Ladung als Verfahrensmangel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1207
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.12.1996 - IX R 5/96

    Durch die Deutsche Post AG vorgenommene Zustellungen sind wirksam

    Auszug aus BFH, 26.05.2003 - III B 146/02
    Die Klägerin hat jedoch keine Umstände dargestellt, die ein Fehlverhalten des Postbediensteten bei der Zustellung und damit eine falsche Beurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1996 IX R 5/96, BFHE 183, 3, BStBl II 1997, 638).

    Für das FG bestand keine Veranlassung, vor der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsstreits nachzuforschen, ob die Eltern die Ladungen erhalten und rechtzeitig zur Kenntnis genommen hatten (BFH-Beschluss in BFHE 183, 3, BStBl II 1997, 638, m.w.N.).

  • BFH, 18.10.2000 - VIII R 22/00

    Nichtbescheidung eines Terminverlegungsantrags

    Auszug aus BFH, 26.05.2003 - III B 146/02
    Ein Beteiligter ist dann in gesetzwidriger Weise im Verfahren nicht vertreten (§ 119 Nr. 4 FGO), wenn das Gericht bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den Vorschriften des Gesetzes nicht genügt und dadurch die Teilnahme unmöglich gemacht hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Oktober 2000 VIII R 22/00, BFH/NV 2001, 466, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei

    Auszug aus BFH, 26.05.2003 - III B 146/02
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Beteiligter nicht ordnungsgemäß geladen worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 1994 VIII R 79/93, BFH/NV 1995, 225, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02

    NZB; PZU, ordnungsgemäße Ladung

    Auszug aus BFH, 26.05.2003 - III B 146/02
    Der Beweis für den Zustellungsvorgang durch die Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde i.S. von § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann durch die bloße Behauptung der Klägerin, bis zur Urteilszustellung hätten weder sie noch ihre Eltern Kenntnis von der Zustellung der Ladung erlangt, nicht entkräftet werden (BFH-Beschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176).
  • BFH, 01.04.2009 - IX B 174/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei nicht ordnungsgemäßer Ladung -

    Das kann insbesondere dadurch geschehen, dass der Kläger Umstände darlegt, die geeignet sind, ein Fehlverhalten des Zustellers bei der Zustellung und damit eine unzutreffende Beurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2003 III B 146/02, BFH/NV 2003, 1207).
  • FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 73/05

    Abgabenordnung; Entkräftung des Beweiswertes einer Postzustellungsurkunde (§ 122

    Das kann insbesondere dadurch geschehen, dass ein Verfahrensbeteiligter Umstände darlegt, die geeignet sind, ein Fehlverhalten des Postbediensteten bei der Zustellung und damit eine falsche Beurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2003 III B 146/02, BFH/NV 2003, 1207).
  • BFH, 08.09.2004 - III B 92/04

    Nachweis einer falschen PZU durch schriftliche Bestätigung der Deutschen Post

    Das kann insbesondere dadurch geschehen, dass die Kläger Umstände darlegen, die geeignet sind, ein Fehlverhalten des Postbediensteten bei der Zustellung und damit eine falsche Beurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Mai 2003 III B 146/02, BFH/NV 2003, 1207).
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