Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.06.2003

Rechtsprechung
   BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03   

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https://dejure.org/2003,4168
BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03 (https://dejure.org/2003,4168)
BFH, Entscheidung vom 04.06.2003 - IX B 29/03 (https://dejure.org/2003,4168)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - IX B 29/03 (https://dejure.org/2003,4168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 108; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 108 115 Abs. 2
    FG-Urteil, Unrichtigkeit im Tatbestand

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1212
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.03.2002 - VIII B 2/01

    NZB; KSt-Bescheid Grundlagenbescheid für ESt?

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03
    Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) teilweise Unrichtigkeiten und Unschärfen im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils rügen, hätte dies mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beim Finanzgericht (FG) geltend gemacht werden müssen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273, m.w.N.).
  • BFH, 06.10.2000 - III B 16/00

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03
    Damit machen sie eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das FG geltend und rügen mithin materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202; vom 27. September 2001 IX B 25/01, BFH/NV 2002, 213).
  • BFH, 27.09.2001 - XI B 25/01

    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Rechtsanwalt - Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03
    Damit machen sie eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das FG geltend und rügen mithin materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202; vom 27. September 2001 IX B 25/01, BFH/NV 2002, 213).
  • BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind

    Mit dem bloßen Einwand, das FG habe fehlerhaft entschieden, kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 2007 VI B 147/06, BFH/NV 2007, 1914; vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 29.06.2010 - V B 160/08

    Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung -

    Damit macht er eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das FG geltend und rügt mithin materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Unrichtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212, m.w.N.).
  • BFH, 11.01.2011 - VI B 60/10

    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung -

    Mit dem bloßen Einwand, das FG habe fehlerhaft entschieden, kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 2007 VI B 147/06, BFH/NV 2007, 1914; vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Hiergegen wenden sich die Kläger nach dem sachlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens lediglich mit dem Einwand, das FG habe sich mit den Besonderheiten des Streitfalles nicht konkret auseinandergesetzt; sie setzen damit nur ihre eigene Rechtsauffassung an die Stelle des FG; mit der darin liegenden Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung können die Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 24.09.2008 - IX B 110/08

    Fehlerhafte Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund

    Die Klägerin wendet sich nach dem sachlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens vielmehr nur gegen die --der einschlägigen Rechtsprechung des BFH folgende-- erstinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts (FG) und setzt ihre eigene Rechtsauffassung an die Stelle des FG; mit der darin liegenden Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung kann die Klägerin im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und

    d) Hinsichtlich der Frage der angemessenen Besteuerung von Familien und der Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen (zur Kranken- und Pflegeversicherung) machen die Kläger letztlich eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG geltend; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212; vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512).
  • BFH, 13.05.2005 - IX B 6/05

    Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

    Damit rügen sie materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212; vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974).
  • BFH, 20.12.2010 - II B 42/10

    Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht - Begriff der "Zulassung zum Verkehr" -

    Mit der Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung kann er aber im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212; vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39).
  • BFH, 29.06.2009 - IX B 74/09

    Grundsätzliche Bedeutung - "willkürliche" Entscheidung - Rechtliches Gehör

    Nach dem sachlichen Gehalt seines Beschwerdevorbringens wendet sich der Kläger nur gegen das Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung des FG und setzt seine eigene Rechtsauffassung an die Stelle des FG; mit der darin liegenden Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung kann der Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 06.08.2010 - V B 65/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren

    Damit macht sie eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das FG geltend und rügt die inhaltliche Unrichtigkeit des Urteils des FG, womit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212, m.w.N.).
  • BFH, 16.07.2012 - IX B 67/12

    Recht auf Akteneinsicht nur in die dem Gericht vorliegenden Akten - Nichterheben

  • BFH, 17.02.2010 - IX B 199/09

    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • BFH, 03.03.2009 - VI B 136/07

    Anforderungen an Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - außergewöhnliche

  • BFH, 25.07.2017 - IX B 50/17

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Beurteilung der

  • BFH, 11.03.2009 - VI B 141/07

    Anforderungen an Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherungsrevision

  • BFH, 26.11.2008 - IX B 141/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: fehlerhafte Rechtsanwendung; Voraussetzungen für die

  • BFH, 06.11.2008 - IX B 145/08

    Behauptete fehlerhafte Versagung eines Erlasses kein Zulassungsgrund

  • BFH, 26.08.2004 - IX B 74/04

    Antrag auf Berichtigung des Protokolls und des Tatbestands; keine

  • BFH, 08.08.2017 - IX B 42/17

    Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Fehlen der Gründe

  • BFH, 09.12.2010 - VI B 80/10

    Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital des Arbeitgebers - Rüge fehlerhafter

  • BFH, 06.10.2003 - VII B 7/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Getreide-Mitverantwortungsabgabe

  • BFH, 29.09.2008 - IX B 93/08

    Erlass der bestandskräftig festgesetzten, jedoch auf einer für nichtig erklärten

  • BFH, 23.04.2009 - IX B 8/09

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei

  • BFH, 08.02.2005 - IX B 168/03

    Darlegung von Verfahrensmängeln

  • BFH, 08.12.2004 - IX B 134/04

    Zuordnung eines Hypothekendarlehens

  • BFH, 15.03.2004 - IX B 118/03

    Darlegung der grds. Bedeutung und der Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • BFH, 07.04.2004 - IX B 158/03

    Darlegung der Zulassungsgründe grds. Bedeutung der Rechtssache, Fortbildung des

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Rechtsprechung
   BFH, 04.06.2003 - X B 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12697
BFH, 04.06.2003 - X B 16/02 (https://dejure.org/2003,12697)
BFH, Entscheidung vom 04.06.2003 - X B 16/02 (https://dejure.org/2003,12697)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - X B 16/02 (https://dejure.org/2003,12697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 34; ; EStG § ... 16 Abs. 3; ; VwGO § 86 Abs. 3; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 100 Abs. 2; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    FGO § 76
    Sachaufklärungspflicht; Hinweispflicht

  • datenbank.nwb.de

    Hinweispflicht des Gerichts und Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1212
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X B 16/02
    Inhalt und Umfang dieser Hinweis- und Aufklärungspflichten richten sich hierbei nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (vgl. Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 76 Rz. 41, m.w.N.; Beermann/Stöcker, a.a.O., § 76 FGO Rz. 51, m.w.N.; Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 76 FGO Rz. 75; Tipke/Kruse, a.a.O., § 76 FGO Rz. 102, m.w.N.) und können in ihrer Intensität insbesondere auch dadurch beeinflusst werden, ob der Beteiligte im Prozess durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe vertreten war oder nicht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790, unter 1. b, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416; Beermann/ Stöcker, a.a.O., § 76 FGO Rz. 51; Hellwig in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, a.a.O., § 76 FGO Rz. 73; kritisch dazu Tipke/Kruse, a.a.O., § 76 FGO Rz. 104).

    Einigkeit besteht indessen darüber, dass die richterliche Hinweis- und Aufklärungspflicht auch dann nicht vollständig entfällt, wenn der Beteiligte vor Gericht fachkundig vertreten war (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 790, unter 1. c, m.w.N.; Tipke/Kruse, a.a.O., § 76 FGO Rz. 103, m.w.N.; Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 76 FGO Rz. 73); die gegenteilige Interpretation des § 76 Abs. 2 FGO fände in dessen Wortlaut keine Stütze.

  • BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95

    Bedeutung des richterlichen Hinweises nach § 76 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X B 16/02
    Inhalt und Umfang dieser Hinweis- und Aufklärungspflichten richten sich hierbei nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (vgl. Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 76 Rz. 41, m.w.N.; Beermann/Stöcker, a.a.O., § 76 FGO Rz. 51, m.w.N.; Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 76 FGO Rz. 75; Tipke/Kruse, a.a.O., § 76 FGO Rz. 102, m.w.N.) und können in ihrer Intensität insbesondere auch dadurch beeinflusst werden, ob der Beteiligte im Prozess durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe vertreten war oder nicht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790, unter 1. b, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416; Beermann/ Stöcker, a.a.O., § 76 FGO Rz. 51; Hellwig in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, a.a.O., § 76 FGO Rz. 73; kritisch dazu Tipke/Kruse, a.a.O., § 76 FGO Rz. 104).
  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb -

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X B 16/02
    Sie umfasst vielmehr auch solche Anträge, die ein Prozessbeteiligter aus Versehen, d.h. ohne dass dem Beteiligten der an sich erkennbare Mangel bewusst geworden ist, nicht oder nicht richtig gestellt hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Juni 1965 II C 195/62, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1965, 1875, betreffend den mit § 76 Abs. 2 FGO inhaltsgleichen § 86 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO--; vgl. auch Senatsurteil vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376, unter II. der Gründe, betreffend offensichtlichen Widerspruch zwischen dem Inhalt des Klagebegehrens und der Fassung des Klageantrages; ferner z.B. Tipke/ Kruse, a.a.O., § 76 FGO Rz. 106; Hellwig in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 76 FGO Rz. 76; Beermann/Stöcker, Steuerliches Verfahrensrecht, § 76 FGO Rz. 51).
  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X B 16/02
    Sie umfasst vielmehr auch solche Anträge, die ein Prozessbeteiligter aus Versehen, d.h. ohne dass dem Beteiligten der an sich erkennbare Mangel bewusst geworden ist, nicht oder nicht richtig gestellt hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Juni 1965 II C 195/62, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1965, 1875, betreffend den mit § 76 Abs. 2 FGO inhaltsgleichen § 86 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO--; vgl. auch Senatsurteil vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376, unter II. der Gründe, betreffend offensichtlichen Widerspruch zwischen dem Inhalt des Klagebegehrens und der Fassung des Klageantrages; ferner z.B. Tipke/ Kruse, a.a.O., § 76 FGO Rz. 106; Hellwig in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 76 FGO Rz. 76; Beermann/Stöcker, Steuerliches Verfahrensrecht, § 76 FGO Rz. 51).
  • BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22

    Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden

    Ob der Richter hierbei die Pflicht zur Neutralität und Unparteilichkeit verletzt" ist nicht allgemein und abstrakt klärbar, sondern kann allein anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden; denn Inhalt und Umfang der Hinweispflichten des § 76 Abs. 2 FGO richten sich wesentlich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls (vgl. BFH-Beschlüsse vom 04.06.2003 - X B 16/02, BFH/NV 2003, 1212, unter II.1.a bb; vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050, Rz 14).
  • BFH, 21.12.2010 - V B 16/09

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen -

    Die Hinweispflicht aus § 76 Abs. 2 FGO erfasst auch solche Anträge, die ein Prozessbeteiligter aus Versehen nicht oder nicht richtig gestellt hat, ohne dass ihm der an sich erkennbare Mangel bewusst geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 X B 16/02, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 11.09.2008 - IV B 67/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Frist bei begehrter Änderung eines

    Sie kann in ihrer Intensität aber dadurch beeinflusst werden, ob der Beteiligte im Prozess durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe vertreten ist oder nicht (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 790; BFH-Beschlüsse vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416, und vom 4. Juni 2003 X B 16/02, BFH/NV 2003, 1212; Gräber/ Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 55; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO, § 76 Rz 51.1 und 51.2; List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 76 FGO Rz 73; kritisch Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 76 FGO Rz 104).

    Sie umfasst vielmehr auch solche Anträge, die ein Prozessbeteiligter aus Versehen, d.h. ohne dass dem Beteiligten der an sich erkennbare Mangel bewusst geworden ist, nicht oder nicht richtig gestellt hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1212, m.w.N.).

  • BFH, 16.03.2016 - X B 202/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom

    Die Hinweispflicht entfällt aber auch gegenüber vertretenen Beteiligten nicht etwa vollständig (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2003 X B 16/02, BFH/NV 2003, 1212, unter II.1.a bb).

    Im Übrigen richten sich Inhalt und Umfang der Hinweispflichten wesentlich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls (Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 1212, unter II.1.a bb, m.w.N.).

  • FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 267/03

    Hinzuschätzung - Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben nach § 160 AO 1977 -

    Wenn ein Beteiligter vor Gericht fachkundig vertreten ist, vermindert sich die richterliche Hinweis- und Aufklärungspflicht, ohne jedoch vollständig zu entfallen (ständige Rechtsprechung des BFH, s. z.B. BFH vom 4. Juni 2003 X B 16/02, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 05.09.2008 - IV B 144/07

    Richterliche Hinweispflicht bei fachkundig vertretenen Beteiligten -

    Eines richterlichen Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO bedarf es nicht, sofern nicht erkennbar ein Versehen vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 X B 16/02, BFH/NV 2003, 1212, unter II.1.b aa der Gründe).
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