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   BFH, 13.05.2003 - VII R 15/02   

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https://dejure.org/2003,9132
BFH, 13.05.2003 - VII R 15/02 (https://dejure.org/2003,9132)
BFH, Entscheidung vom 13.05.2003 - VII R 15/02 (https://dejure.org/2003,9132)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - VII R 15/02 (https://dejure.org/2003,9132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGH -Vorlage - vorübergehende Verwendung einer Sattelzugmaschine bei nur teilweiser Beförderung des Aufliegers

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage an EuGH: Verwendung einer Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entstehen einer Zollschuld; Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung ; Sattelzugmaschine mit Auflieger; Außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnende oder endende Beförderung; Vorübergehendes Abstellen des Aufliegers innerhalb des Zollgebietes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1231
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Köln, 09.03.2006 - 15 K 801/03

    Betriebsaufspaltung - Grundstück von untergeordneter Bedeutung keine wesentliche

    Ein Grundstück stellt eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, wenn der Betrieb auf das Grundstück angewiesen ist, weil er ohne ein Grundstück dieser Art nicht fortgeführt werden könnte (BFH-Urteil vom 3. Juni 2003 IX R 15/01, BFH/NV 2003, 1231 mwN).
  • BFH, 14.06.2005 - VII R 44/02

    Vorübergehende Verwendung einer Sattelzugmaschine - unzulässiger Binnentransport

    Auf Vorabentscheidungsersuchen des Senats nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Verfahren VII R 15/02 (Beschluss vom 13. Mai 2003, BFH/NV 2003, 1231) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 15. Dezember 2004 (Rs. C-272/03, BFH/NV 2005, Beilage 2, S. 98) folgenden Rechtssatz aufgestellt:.
  • BFH, 31.05.2005 - VII R 15/02

    Unzulässiger Binnentransport; Wechsel des Sattelaufliegers

    Auf Ersuchen des Senats um Vorabentscheidung nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Beschluss vom 13. Mai 2003 VII R 15/02, BFH/NV 2003, 1231) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 15. Dezember 2004 Rs. C-272/03 (BFH/NV 2005, Beilage 2, Seite 98) folgenden Rechtssatz aufgestellt:.
  • BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03

    Unzulässiger Binnenverkehr

    Dies unterscheidet den Streitfall von dem Sachverhalt, der dem Vorlagebeschluss des Senats vom 13. Mai 2003 VII R 15/02 (BFH/NV 2003, 1231) zugrunde lag.
  • BFH, 14.06.2005 - VII R 60/02

    Unzulässige Kabotage bei Wechsel des Sattelaufliegers

    Auf Vorabentscheidungsersuchen des Senats nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Verfahren VII R 15/02 (Beschluss vom 13. Mai 2003, BFH/NV 2003, 1231) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 15. Dezember 2004 (Rs. C-272/03, BFH/NV 2005, Beilage 2, S. 98) folgenden Rechtssatz aufgestellt:.
  • BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03

    Unzulässiger Binnenverkehr: Trennung von Sattelzugmaschine und Auflieger

    Im Laufe des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Einverständnis der Beteiligten mit Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII R 52/03 das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) in der Rechtssache C-272/03 über eine vom Senat mit Beschluss vom 13. Mai 2003 in der parallelen Sache VII R 15/02 (BFH/NV 2003, 1231) eingeholte Vorlagefrage ausgesetzt.
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