Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.06.2002

Rechtsprechung
   BFH, 09.10.2002 - V R 67/01   

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https://dejure.org/2002,876
BFH, 09.10.2002 - V R 67/01 (https://dejure.org/2002,876)
BFH, Entscheidung vom 09.10.2002 - V R 67/01 (https://dejure.org/2002,876)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - V R 67/01 (https://dejure.org/2002,876)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1991/1993 § 4 Nr. 10 Buchst. b

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Nebenleistung - Verschaffung von Versicherungsschutz durch Gebrauchtwagenhändler - Eigenständige, steuerfreie Leistung - Versicherungsvertrag zu Gunsten Dritter - Umsatzsteuerpflicht für Versicherungsverträge

  • Judicialis

    UStG 1991/1993 § 4 Nr. 10 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1991/1993) § 4 Nr. 10 lit. b
    Versicherungsschutz beim Gebrauchtwagenhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer - Verschaffung von Versicherungsschutz durch Kfz-Händler steuerfrei

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10 Abs 1, UStG § 4 Nr 10 Buchst b
    Entgelt; Versicherungsschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 126
  • BB 2003, 1884
  • DB 2002, 2693
  • BStBl 2003, 378
  • BStBl II 2003, 378
  • BFH/NV 2003, 130
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus BFH, 09.10.2002 - V R 67/01
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658).

    Durch die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 10 UStG soll eine doppelte Belastung des Versicherten mit Versicherungssteuer und Umsatzsteuer vermieden werden (EuGH-Urteil in Slg. 1999, I-973 Rdnr. 23; Kraeusel in Reiß/Kraeusel/Langer, a.a.O., § 4 Nr. 10 Rz. 10; Handzik in Offerhaus/Söhn/Lange, Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 10 Rn. 2 und 3).

  • OLG Frankfurt, 21.12.1995 - 6 U 148/95

    Klage auf Unterlassung irreführender Werbung; Werbung für eine reine

    Auszug aus BFH, 09.10.2002 - V R 67/01
    Die Versicherung ersetzte insoweit die Einstandspflicht des Gebrauchtwagenhändlers vollständig, so dass die Verwendung des Begriffs "Garantie" irreführend ist (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Frankfurt, Urteil vom 21. Dezember 1995 6 U 148/95, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1996, 1386).
  • BFH, 19.10.2001 - V R 75/98

    Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers

    Auszug aus BFH, 09.10.2002 - V R 67/01
    Dies gilt umso mehr, als die Reparaturleistungen im Versicherungsfall, die von der CG bezahlt werden, ihrerseits umsatzsteuerpflichtig sind; die Zahlungen der CG sind Entgelt von dritter Seite i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 V R 75/98, BFH/NV 2002, 547).
  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus BFH, 09.10.2002 - V R 67/01
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658).
  • BFH, 14.11.2018 - XI R 16/17

    Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung

    b) Im vorliegenden Fall ist die Garantiezusage nicht lediglich eine Nebenleistung zum Fahrzeugverkauf; vielmehr hat die rückversicherte Garantieleistung des Verkäufers neben der Fahrzeuglieferung einen eigenen Zweck, so dass es sich um jeweils selbständige Leistungen handelt (vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BFHE 200, 126, BStBl II 2003, 378, unter II.2., Rz 32 ff.; vom 16. Januar 2003 V R 16/02, BFHE 201, 343, BStBl II 2003, 445; vom 30. Januar 2003 V R 13/02, BFH/NV 2003, 669; vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, Rz 17; Abschn. 3.10 Abs. 6 Nr. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).

    Denn anders als nach dem Sachverhalt in der Entscheidung Mapfre asistencia und Mapfre warranty (EU:C:2015:488, UR 2015, 714, Rz 39) und den durch BFH-Urteile in BFHE 200, 126, BStBl II 2003, 378, in BFH/NV 2003, 669 und in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109 entschiedenen Fällen, wurde durch die vorliegende Garantiezusage nach den Feststellungen des FG dem Garantienehmer kein direkter Anspruch gegenüber dem (Rück-)Versicherer, X, eingeräumt.

    Dies gilt umso mehr, als die Reparaturleistungen im Versicherungsfall, die von der Klägerin bezahlt werden, ihrerseits umsatzsteuerpflichtig sind (BFH-Urteil in BFHE 200, 126, BStBl II 2003, 378, unter II.2., Rz 37).

  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    aa) Sie unterscheiden sich damit erheblich von denjenigen Garantiebedingungen, die dem BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01 (BFHE 200, 126, BStBl II 2003, 378) zugrunde lagen.
  • BFH, 24.04.2013 - XI R 7/11

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Qualifizierung sog. Führungsleistungen einer

    Die Klägerin hat nicht anderen Personen Versicherungsschutz verschafft, da sie keinen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abgeschlossen hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BFHE 200, 126, BStBl II 2003, 378).
  • BFH, 30.01.2003 - V R 13/02

    Umsatzsteuerliche Behandlung von sog. Garantie-Modellen

    Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BFH/NV 2003, 130, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 2169).

    Gegenstand der Versicherung waren in der Person der Gebrauchtwagenkäufer eingetretene Schäden (vgl. BFH-Urteil in DStR 2002, 2169).

    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973; BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658, und in DStR 2002, 2169).

    Durch die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG soll eine doppelte Belastung des Versicherten mit Versicherungssteuer und Umsatzsteuer vermieden werden (BFH-Urteil in DStR 2002, 2169, m.w.N.).

    Dies gilt umso mehr, als die Reparaturleistungen im Versicherungsfall, die von der CG bezahlt werden, ihrerseits umsatzsteuerpflichtig sind; die Zahlungen der CG sind Entgelt von dritter Seite i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG (vgl. BFH-Urteil in DStR 2002, 2169).

  • BFH, 16.01.2003 - V R 16/02

    Umsatzsteuerliche Behandlung des CG Car-Garantiemodells

    Die Verschaffung von Versicherungsschutz i.S. von § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BFH/NV 2003, 130, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 2169).

    Diese Sachverhaltswürdigung steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats in DStR 2002, 2169, in dem der Senat die Steuerfreiheit der "Car-Garantie" für die Jahre 1991 bis 1995 ausschließlich auf die Vorschrift des § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG gestützt hat.

    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973; BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658, und in DStR 2002, 2169).

  • BFH, 18.01.2005 - V R 61/03

    Legen einer Hausanschlussleitung als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser?

    Danach ist eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen --und teilt umsatzsteuerrechtlich deren Schicksal--, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (vgl. EuGH-Urteile vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96, Rs. C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 38 Rz. 24; vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan, Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254 Rdnr. 30; vom 3. Juli 2001 Rs. C-380/99, Bertelsmann, Slg. 2001, I-5163, UR 2001, 346, Rdnr. 20; BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658; vom 4. Juli 2002 V R 41/01, BFH/NV 2002, 1622; vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BFHE 200, 126, BStBl II 2003, 378; jetzt auch Abschn. 29 Abs. 5 Satz 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1584/04

    Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungsleistungen im Rahmen von Leasingverträgen;

    Daher handelt sich nach der Rechtsprechung des EuGH, der der BFH mit Urteilen vom 9. Oktober 2002 (V 5 R 67/01, BStBl. II 2003, 378), vom 16. Januar 2003 (V 5 R 16/02, BStBl. II 2003, 455) und 30. Januar 2003 (V R 13/02, BFH/NV 2003, 669) gefolgt ist, bei den streitbefangenen Umsätzen der Klägerin durch die Einbeziehung ihrer Leasingnehmer in die Gruppenversicherung und die Weiterbelastung des entsprechenden Versicherungsprämien an die Leasingnehmer um Versicherungsumsätze.

    Dieser Rechtsprechung des EuGH hat sich der BFH wiederum mit den vorgenannten Urteilen angeschlossen und definiert den Begriff der Nebenleistung nunmehr dahingehend, dass eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen ist, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, wobei entscheidend die Sicht des Durchschnittsverbrauchers ist (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 - V R 67/01, a.a.O.).

  • BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18

    Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme

    Damit soll eine doppelte Belastung des Versicherten mit Versicherung- und zugleich Umsatzsteuer vermieden werden (BFH, Urteile vom 14. November 2018 - XI R 16/17, BFHE 263, 71 Rn. 46; vom 13. Juli 2006 - V R 24/02 Rn. 35, BFHE 213, 430, 436; vom 30. Januar 2003 - V R 13/02 Rn. 24 und vom 9. Oktober 2002 - V R 67/01 Rn. 37, BFHE 200, 126, 129).
  • BFH, 13.07.2006 - V R 24/02

    Obligatorisch vom Reiseveranstalter angebotene Reiserücktrittskostenversicherung

    So ist nach dem Senatsurteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01 (BFHE 200, 126, BStBl II 2003, 378) die Verschaffung von Versicherungsschutz durch einen Gebrauchtwagenverkäufer keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung.
  • FG Hamburg, 19.01.2022 - 6 K 16/20

    UStG: Sachprämien bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements und Beigabe von

    Diesen durch den EuGH entwickelten Grundsätzen hat sich der BFH ausdrücklich angeschlossen und stellt für die Würdigung der Einheitlichkeit maßgeblich auf die Gesamtbetrachtung aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers ab (BFH, Urteil vom 11. Oktober 2012, V R 9/10, BStBl. II 2014, 279; zur Definition der Nebenleistung vgl. auch BFH, Urteil vom 9. Oktober 2002, V R 67/01, BStBl. II 2003, 378; BFH, Urteil vom 14. Februar 2019, V R 22/17, BStBl. II 2019, 350).

    Eine rechtliche Verknüpfung durch die Regelung in einem einheitlichen Vertrag führt deswegen nicht zur Unterordnung einer Leistung gegenüber einer anderen (Haupt-) Leistung (vgl. BFH, Urteil vom 9. Oktober 2002, V R 67/01; und Robisch, in: Bunjes, UStG, § 3 UStG, Rn. 22).

  • LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12

    Kostenpflichtige Überlassung von Datenmaterial zu Zwecken der

  • FG Köln, 16.03.2018 - 2 K 1430/14

    Einordnung einer Vereinbarung als eine der Versicherungsteuer unterliegende

  • BFH, 06.02.2009 - XI B 16/08

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz

  • FG Düsseldorf, 17.02.2006 - 1 K 975/03

    Wasserversorgungsunternehmen; Hausanschluss; Baukostenzuschüsse;

  • FG Niedersachsen, 09.12.2009 - 7 K 248/04

    Anspruch eines nicht geringfügig beschäftigten serbischen Studenten auf

  • FG Münster, 31.01.2013 - 5 K 189/10

    Frage der Steuerbefreiung der Umsätze aus d. entgeltlichen Weitergabe von

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 2 K 109/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Garantiezusagen eines Kraftfahrzeughändlers:

  • FG Münster, 24.05.2005 - 15 K 3850/03

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9a UStG

  • FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05

    Umsatzsteuerpflicht für Händlergarantie beim Pkw-Kauf

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 3 K 1900/02

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Marketing- und Werbungsleistungen, die im

  • FG Köln, 10.04.2019 - 2 K 362/16

    Einordnung der angebotenen Gebrauchtwagenfahrzeuggarantie als eigenständige und

  • FG Sachsen, 24.09.2003 - 4 K 226/01

    Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Wasserleitungen (Liefererleitungen)

  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 1 K 1803/19

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Wirtschaftliche Verflechtung durch

  • FG Brandenburg, 25.02.2002 - 1 K 767/00

    Umsatzsteuerbefreiung für sog. gemischte Garantie eines Kraftfahrzeughändlers;

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2010 - 6 K 1502/09

    Mit umsatzsteuerfreier Vermittlungsleistung verbundenes Wettbewerbsverbot:

  • FG Düsseldorf, 09.04.2003 - 5 K 5372/00

    Grenzüberschreitender Leichentransport; Inlandstransport; Sarglieferung;

  • FG München, 16.06.2010 - 4 K 2019/08

    Versicherungsteuer verletzt weder EU-Recht noch Art. 19 Abs. 4 GG

  • FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05

    Umsatzsteuerliche Behandlung von händlereigenen Garantien; Eigengarantie als eine

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 7 K 7320/08

    Auf 30 Jahre angelegte Finanzierung der Werklohnforderung für Bauleistungen bei

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2001 - 1 K 2539/99

    Vergütung für Gebrauchtwagengarantie nicht umsatzsteuerpflichtig

  • FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99

    Bereitstellung von Adressen für sog. Mailing-Aktionen als selbständige

  • FG Hamburg, 25.02.2022 - 6 K 134/20

    Umsatzsteuerpflicht bei Schiffsmaklerprovisionen - keine Einheitlichkeit der

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 K 2638/01

    Zu den Voraussetzungen der steuerfreien Vermittlung der Umsätze im

  • FG Münster, 25.11.2003 - 15 K 5495/98

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1574
BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98 (https://dejure.org/2002,1574)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 2 BvF 4/98 (https://dejure.org/2002,1574)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 2 BvF 4/98 (https://dejure.org/2002,1574)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung zur vollständigen Übertragung der Bundesaufgaben auf eine andere Oberfinanzdirektion sowie der Ermächtigungsgrundlage im Finanzverwaltungsgesetz

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Verfahren im Parteienrecht; Vorwegnahme der Hauptsache in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Verfahrensführung und Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung durch die mit der Sache befassten Gerichte; Umfassende rechtliche ...

  • Judicialis

    FVG § 7 Satz 1; ; FVG § ... 7 Satz 2; ; FVG § 8 Abs. 3; ; FVG § 8 Abs. 1; ; FVG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; FVG § 8 Abs. 3 Satz 4; ; FVG § 8 Abs. 3 Satz 5; ; FVG § 8 Abs. 3 Satz 6; ; FVG § 9 Abs. 2 Satz 1; ; FVG § 9 Abs. 3 Satz 1; ; FVG § 11 Abs. 1; ; FVG § 11 Abs. 3; ; BRRG § 17 Abs. 4; ; BRRG § 18 Abs. 4; ; BRRG § 123; ; BVerfGG § 76 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 86; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 108; ; GG Art. 108 Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 108 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 108 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 108 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de

    FinanzverwaltungsG § 8 Abs. 3, 4
    Übertragung aller Bundesaufgaben einer Oberfinanzdirektion auf diejenige eines anderen Bundeslandes

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung des BMF zur vollständigen Übertragung der Bundesaufgaben einer OFD eines Landes auf die OFD eines anderen Landes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Abzug aller Bundesaufgaben von einer Oberfinanzdirektion

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Abzug aller Bundesaufgaben von einer Oberfinanzdirektion

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 1
  • NVwZ 2003, 595
  • DVBl 2003, 286 (Ls.)
  • BFH/NV 2003, 130
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
    Zum Bundesrecht gehören nicht nur Gesetze, sondern auch Rechtsverordnungen des Bundes (BVerfGE 101, 1 ; stRspr).

    Bei der verfassungsrechtlichen Kontrolle von Rechtsverordnungen ist auch zu prüfen, ob die gesetzliche Ermächtigung (hier: § 8 Abs. 3 FVG) ihrerseits gültig ist und ob der Inhalt der Rechtsverordnung in der in Anspruch genommenen gesetzlichen Ermächtigung eine Grundlage findet und von ihr gedeckt wird (BVerfGE 101, 1 ; stRspr); Art. 80 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 GG geht von der - auch - verfassungsrechtlichen Erheblichkeit dieser Fragen aus.

    Die Gesetzgebungskompetenz schließt grundsätzlich - soweit nicht besondere Parlamentsvorbehalte entgegenstehen - in den Grenzen des Art. 80 Abs. 1 GG die partielle Übertragung der Normsetzungsbefugnis auf den Verordnunggeber ein (vgl. BVerfGE 101, 1 ).

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
    Entsprechendes gilt für die verfassungsgerichtliche Überprüfung von Prognoseentscheidungen des Verordnunggebers, wenn die Prognoseentscheidung durch den ermächtigenden parlamentarischen Gesetzgeber auf den Verordnunggeber übertragen wurde (vgl. Schenke, in: Bonner Kommentar, Art. 19 Abs. 4 Rn. 378; so auch im grundrechtlichen Zusammenhang BVerfGE 53, 135 ; zust. Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 6. Aufl., 2002, Art. 20 Rn. 87; Schulze-Fielitz, in: H. Dreier , GG, 1998, Art. 20 Rn. 178).
  • BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69

    Beförderungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht 1970 die personellen und organisatorischen Besonderheiten der Oberfinanzdirektionen und ihrer Präsidenten grundsätzlich verfassungsrechtlich gebilligt (vgl. BVerfGE 32, 145 ): Das Grundgesetz habe "Verhältnisse geschaffen oder doch vorgezeichnet, denen gegenüber die sonst geltenden Grundsätze der Unterscheidung von Bundes- und Landesverwaltung nicht ohne weiteres anwendbar erscheinen".
  • BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00

    'Biblis A'

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
    Die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten verlangt nach gefestigter Rechtsprechung (zuletzt BVerfGE 104, 249 ; vgl. auch BVerfGE 81, 310 m.w.N.), dass sowohl der Bund als auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder nehmen.
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
    Vielmehr genügt es im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, dass sich die gesetzlichen Vorgaben mit Hilfe allgemeiner Auslegungsregeln erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (stRspr; vgl. BVerfGE 8, 274 ; 80, 1 ).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
    Das Erfordernis der Bestimmtheit gesetzlicher Ermächtigungen verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch nicht, in der Ermächtigungsnorm Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. BVerfGE 48, 210 ).
  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
    Die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten verlangt nach gefestigter Rechtsprechung (zuletzt BVerfGE 104, 249 ; vgl. auch BVerfGE 81, 310 m.w.N.), dass sowohl der Bund als auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder nehmen.
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
    Im Einzelnen maßgebend sind Faktoren wie die Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, die Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und die Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 83, 130 ).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
    Vielmehr genügt es im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, dass sich die gesetzlichen Vorgaben mit Hilfe allgemeiner Auslegungsregeln erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (stRspr; vgl. BVerfGE 8, 274 ; 80, 1 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
    Im Einzelnen maßgebend sind Faktoren wie die Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, die Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und die Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 83, 130 ).
  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Entsprechendes gilt für die verfassungsgerichtliche Überprüfung von Prognoseentscheidungen des Verordnungsgebers, wenn die Prognoseentscheidung durch den ermächtigenden parlamentarischen Gesetzgeber auf den Verordnungsgeber übertragen wurde (BVerfG, B.v. 27.6.2002 - 2 BvF 4/98 - BVerfGE 106, 1 Rn. 69 f.).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Im Einzelnen sind dabei die Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, die Möglichkeiten des Verordnungsgebers, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und die Beachtung der betroffenen Rechtsgüter maßgebend (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 106, 1 ).

    Die Komplexität des Berliner Wohnungsmarktes und die darauf beruhenden Schwierigkeiten, zukünftige Entwicklungen sicher einzuschätzen, sprechen dafür, es bei der der festgelegten Geltungsdauer zugrundeliegenden Prognoseentscheidung bei einer Vertretbarkeitskontrolle zu belassen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 53, 135 ; 106, 1 ).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit gesetzlicher Ermächtigungen verwehrt es dem Gesetzgeber daher nicht, in der Ermächtigungsnorm Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. BVerfGE 101, 1 ; 106, 1 ).

    Die Frage, ob eine Verordnung von der in Anspruch genommenen Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist, hat daher verfassungsrechtliche Relevanz (vgl. BVerfGE 106, 1 ; 136, 69 ).

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