Rechtsprechung
   BFH, 09.07.2003 - I R 100/02   

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https://dejure.org/2003,1839
BFH, 09.07.2003 - I R 100/02 (https://dejure.org/2003,1839)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2003 - I R 100/02 (https://dejure.org/2003,1839)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - I R 100/02 (https://dejure.org/2003,1839)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Honorarzahlungen als vGA

  • datenbank.nwb.de

    Honorarzahlungen an Alleingesellschafter-Geschäftsführer als vGA

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung ? Geschäftschancenlehre ? Beauftragung des Gesellschafters als Subunternehmer ? Steuerliche Anerkennung einer Vergütung dem Grund und der Höhe nach ? Honorarabrechnung nach Tagessätzen ? Kapitalgesellschaft muss einen Gewinn erwarten können ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhinderte Vermögensmehrung; Zuwendung eines Vermögensvorteils einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter; Wahrnehmung von Geschäften als Eigengeschäfte; Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ; Recht zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit ; Pflichtenkreis ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verrechnungspreise - Die Zuordnung von Geschäftschancen nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Gesellschafter-Geschäftsführer als Subunternehmer der eigenen GmbH

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Beherrschender Gesellschafter
    Auswirkungen im Recht der vGA
    Die klare (Vorab-)Vereinbarung im Einzelnen
    Wettbewerbsverbot
    Wettbewerbsverbot
    Weitere Folgerungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Alleingesellschafter; Gesellschaftergeschäftsführer; Honorar; Verdeckte Gewinnausschüttung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 77
  • NJW-RR 2004, 188
  • BB 2004, 26
  • DB 2003, 2470
  • BFH/NV 2003, 1666
  • NZG 2004, 974
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 12.06.1997 - I R 14/96

    Kapitalgesellschaft - Wahrnehmung einer Geschäftschance

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 100/02
    Nach diesen Vorgaben kann eine vGA darin bestehen, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer Geschäftschancen, die der Kapitalgesellschaft gebühren, als Eigengeschäfte wahrnimmt oder Kenntnisse der Gesellschaft über geschäftliche Möglichkeiten tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Art an sich zieht und für eigene Rechnung nutzt (Senatsurteile z.B. vom 16. Dezember 1998 I R 96/95, BFH/NV 1999, 1125; vom 30. August 1995 I R 155/94, BFHE 178, 371, 375; vom 11. Juni 1996 I R 97/95, BFHE 181, 122; vom 12. Juni 1997 I R 14/96, BFHE 183, 459; s. auch Frotscher in Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungssteuergesetz, Anhang vGA zu § 8 Rz. 87, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 100/02
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626; vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111).
  • BFH, 11.06.1996 - I R 97/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Überlassung von Wissen des

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 100/02
    Nach diesen Vorgaben kann eine vGA darin bestehen, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer Geschäftschancen, die der Kapitalgesellschaft gebühren, als Eigengeschäfte wahrnimmt oder Kenntnisse der Gesellschaft über geschäftliche Möglichkeiten tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Art an sich zieht und für eigene Rechnung nutzt (Senatsurteile z.B. vom 16. Dezember 1998 I R 96/95, BFH/NV 1999, 1125; vom 30. August 1995 I R 155/94, BFHE 178, 371, 375; vom 11. Juni 1996 I R 97/95, BFHE 181, 122; vom 12. Juni 1997 I R 14/96, BFHE 183, 459; s. auch Frotscher in Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungssteuergesetz, Anhang vGA zu § 8 Rz. 87, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 12.10.1995 - I R 127/94

    Wettbewerbsverbot des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 100/02
    Sie wird im Übrigen davon beeinflusst, ob es sich in Anbetracht des entstehenden Aufwandes und der geschäftlichen Risiken aus unternehmerischer Sicht als günstiger erweist, den Geschäftsführer als Subunternehmer zu beauftragen, als ihm ein angemessenes Geschäftsführergehalt zu zahlen (Senatsurteil vom 12. Oktober 1995 I R 127/94, BFHE 179, 258).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 100/02
    Erstreckt sich dieser Preis auf eine gewisse Bandbreite von Beträgen, dann sind nur diejenigen Beträge als unangemessen anzusehen, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFHE 197, 68, BFH/NV 2002, 134, 138, unter III.A.2.d ee der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 21.07.1982 - I R 56/78

    Beherrschender Gesellschafter - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 100/02
    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645, m.w.N.; vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761, m.w.N.).
  • FG Münster, 14.10.2002 - 9 K 3730/99

    Verdeckte Gewinnausschüttungen an Alleingesellschafter

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 100/02
    - Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 14. Oktober 2002 9 K 3730/99 K,G,U,F,EW ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 411 abgedruckt.
  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 100/02
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (z.B. Senatsurteile vom 19. Januar 2000 I R 24/99, BFHE 191, 107, BStBl II 2000, 545; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
  • FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99

    Zur Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 100/02
    Das FG hat sich in seiner Entscheidung dem FG Hamburg angeschlossen (Urteil vom 13. Oktober 2000 II 457/99, EFG 2001, 160; vgl. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. September 1999 6 K 166/97, EFG 2000, 647) und ist davon ausgegangen, auch bei einer personenbezogenen Kapitalgesellschaft dürfe der erwirtschaftete Ertrag nicht in voller Höhe als Vergütung für eine Geschäftsführer- oder Subunternehmertätigkeit des Gesellschafters ausgekehrt werden.
  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 100/02
    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645, m.w.N.; vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 12/99

    VGA bei Überlassung des Konzernnamens

  • BFH, 19.01.2000 - I R 24/99

    VGA bei Kapitalerhöhungskosten

  • BFH, 08.04.1997 - I R 39/96

    Subunternehmertätigkeit des Geschäftsführers als vGA

  • FG München, 29.01.2003 - 7 K 87/03

    Angemessenheit der dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben seinem

  • FG München, 14.05.2002 - 7 K 3264/00

    Angemessenheit der dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben seinem

  • BFH, 16.12.1998 - I R 96/95

    Pensionszusage; Wettbewerbsverbot für Gesellschafter-Geschäftsführer; Kaufvertrag

  • FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 166/97

    Angemessenheit des Geschäftsführergehalts; Verzinsung eines Darlehens und daraus

  • BFH, 30.08.1995 - I R 155/94

    Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

  • BFH, 29.11.2017 - I R 7/16

    Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung - Betriebsaufspaltung

    Ist dessen Würdigung möglich und lässt weder einen Verstoß gegen Denkgesetze noch allgemeine Erfahrungssätze erkennen, so bindet sie gemäß § 118 Abs. 2 FGO das Revisionsgericht (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668; Senatsurteil vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77).
  • BFH, 17.12.2003 - I R 25/03

    VGA bei Vereinbarung von Honorarabrechnungen nach Stundensätzen für freiberuflich

    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (z.B. Senatsurteil vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77).

    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil in BFHE 203, 77).

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil in BFHE 203, 77, m.w.N.).

    Nach diesen Vorgaben kann eine vGA darin bestehen, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer Geschäftschancen, die der Kapitalgesellschaft gebühren, als Eigengeschäfte wahrnimmt oder Kenntnisse der Gesellschaft über geschäftliche Möglichkeiten tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Art an sich zieht und für eigene Rechnung nutzt (Senatsurteil in BFHE 203, 77, m.w.N.).

    Sie wird im Übrigen davon beeinflusst, ob es sich in Anbetracht des entstehenden Aufwandes und der geschäftlichen Risiken aus unternehmerischer Sicht als günstiger erweist, den Geschäftsführer als Subunternehmer zu beauftragen, als ihm ein angemessenes Geschäftsführergehalt zu zahlen (Senatsurteil in BFHE 203, 77, m.w.N.).

    Für diesen letzteren Fall reicht es auch bei einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer aus, wenn die Abrechnungsmodalitäten in einer Vereinbarung, wie sie im Streitfall vorliegt, festgehalten sind (vgl. zuletzt Senatsurteil in BFHE 203, 77).

    In diesem Zusammenhang wird allerdings darauf hingewiesen, dass es bei der Art der Leistungen, welche X nach den getroffenen Feststellungen zu erbringen hatte, zweifelhaft erscheint, ob sich eine tag- und stundengenaue Angabe der erforderlichen und aufgewendeten Arbeitszeit im vorhinein tatsächlich bestimmen lässt (s. auch Senatsurteil in BFHE 203, 77, für die Erbringung wissenschaftlicher Leistungen).

    Der Senat verweist auch dazu auf sein Urteil in BFHE 203, 77.

    Beides wird --beträchtliche-- Gehalts- und Honorarabschläge der Höhe nach rechtfertigen (vgl. Senatsurteil in BFHE 203, 77).

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

    aaa) Eine gesellschaftliche Veranlassung liegt nach ständiger Rechtsprechung stets dann vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Kapitalgesellschaft den Vorteil einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte (z.B. --zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG-- Urteile vom 8. Oktober 1985 VIII R 284/83, BFHE 146, 108, BStBl II 1986, 481, und vom 24. Juli 1990 VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90, sowie --zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG-- BFH-Urteile vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358, und vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77, m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung dieser "eingeschränkten Korrespondenz" ist nach der vom I. Senat zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG entwickelten Definition der vGA (zu den Entwicklungsstadien vgl. u.a. Ahmann, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1999, 233 f.; Wassermeyer, DB 2002, 2668) davon auszugehen, dass unter einer vGA bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen ist, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt, in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. u.a. BFH-Urteil in BFHE 203, 77) und geeignet ist, beim Gesellschafter einen Beteiligungsertrag i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG herbeizuführen.

  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Für die Abgrenzung, ob die Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis und nicht betrieblich veranlasst ist, wird bei Zuwendungen an einen beherrschenden Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person darauf abgestellt, dass die Leistung nicht auf einer klaren, von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (vgl. BFHE 119, 453 ; 156, 155 ; 203, 77 ; BGHSt 36, 21 ; 39, 146 ).
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 9/03

    VGA; beherrschender Gesellschafter; pauschaler Aufwendungsersatz

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645, m.w.N., und zuletzt BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77).

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Zuwendung ohne Einzelnachweise in pauschaler Form erfolgt, soweit es sich nicht um den Ersatz von überraschenden oder von Bagatellaufwendungen handelt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1965 I 88/63 U, BFHE 84, 196, BStBl III 1966, 72; Wrede in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 20 EStG Anm. 300 "Aufwendungsersatz"; Streck, Körperschaftsteuergesetz, 6. Aufl., § 8 Rz. 121 und Rz. 150 "Reisekosten", m.w.N.) oder um solche Aufwendungen, die ihrer Art nach üblich sind (BFH-Urteil in BFHE 203, 77).

  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07

    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645, m.w.N.; vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77; vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 32/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer --wie im Streitfall der Kläger-- ein beherrschender, kann die Vermögensminderung schon dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahestehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645; vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77; vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526; vom 9. März 2010 VIII R 32/07, BFHE 229, 129).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 31/12

    Folgeänderungen nach § 32a KStG - nachträglich bekannt gewordene Tatsache -

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer --wie im Streitfall der Kläger-- ein beherrschender, kann die Vermögensminderung schon dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahestehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645; vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77; vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526; vom 9. März 2010 VIII R 32/07, BFHE 229, 129).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 11/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinnahmung von Kundenzahlungen auf dem

    b) Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer --wie im Streitfall der Kläger-- ein beherrschender, kann die Vermögensminderung schon dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahestehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645; vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77; vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526; vom 9. März 2010 VIII R 32/07, BFHE 229, 129).
  • BFH, 04.05.2022 - I R 25/19

    Entschädigungszahlung als vGA

    c) Auf dieser Grundlage kann eine vGA aufgrund einer verhinderten Vermögensmehrung vorliegen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Geschäftschancen, die der Kapitalgesellschaft gebühren, als Eigengeschäfte wahrnimmt oder er Kenntnisse der Gesellschaft über geschäftliche Möglichkeiten tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Art an sich zieht und für eigene Rechnung nutzt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 09.07.2003 - I R 100/02, BFHE 203, 77, unter II.2., m.w.N.; vom 17.12.2003 - I R 25/03, BFH/NV 2004, 819, unter II.2.; s.a. Gosch in Gosch, KStG, 4. Aufl., § 8 Rz 850a ff.; Janetzko in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 446; Brandis/Heuermann/Rengers, § 8 KStG Rz 795 ff.).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2006 - 11 K 12806/03

    Entnahmen eines nahen Angehörigen als verdeckte Gewinnausschüttung;

  • FG Münster, 21.02.2018 - 10 K 2253/14

    Zahlung eines überhöhten Kaufpreises für den Erwerb eines Einzelunternehmens von

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2014 - 6 K 769/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Auszahlung von Tantiemen in 100-Euro-Goldmünzen

  • FG München, 26.07.2004 - 6 K 3566/02

    Pensionszusage für 63 Jahre alten Gesellschafter-Geschäftsführer

  • FG München, 27.10.2022 - 10 K 3292/18

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Mieterhöhung infolge

  • FG Düsseldorf, 18.06.2008 - 6 K 1496/06

    Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung als verdeckte

  • FG Düsseldorf, 10.02.2022 - 9 K 1598/20

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch entgeltliche Einräumung eines nicht

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