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   BFH, 23.10.2002 - III R 40/00   

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https://dejure.org/2002,2193
BFH, 23.10.2002 - III R 40/00 (https://dejure.org/2002,2193)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2002 - III R 40/00 (https://dejure.org/2002,2193)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - III R 40/00 (https://dejure.org/2002,2193)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1996 § 3 Nr. 4, § 5 Abs. 3 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Klassifikation eines Steinbruchs durch das Statistische Landesamt - Betriebe des verarbeitenden Gewerbes - Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit - Be- und Verarbeitung von Natursteinen - Investitionszulage

  • Judicialis

    InvZulG 1996 § 3 Nr. 4; ; InvZulG 1996 § 5 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG
    InvZulG : Umgruppierung in nicht begünstigten Wirtschaftszweig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 3
    Handel; Klassifikation; Verarbeitendes Gewerbe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 366
  • BB 2003, 778
  • BStBl 2003, 360
  • BStBl II 2003, 360
  • BFH/NV 2003, 204
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.10.2000 - III R 100/96

    Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung; Abgrenzung nicht

    Auszug aus BFH, 23.10.2002 - III R 40/00
    Werden in einem Betrieb mehrere Tätigkeiten ausgeübt, ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit maßgebend, der sich grundsätzlich nach den auf die einzelnen Tätigkeiten entfallenden Wertschöpfungsanteilen bestimmt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2000 III R 100/96, BFH/NV 2001, 487).
  • BFH, 11.04.1995 - III R 77/91

    Einordnung eines Unternehmens in das systematische Verzeichnis des Statistischen

    Auszug aus BFH, 23.10.2002 - III R 40/00
    Dies gilt sowohl für Umgruppierungen aufgrund neuer statistischer Verzeichnisse als auch für Umgruppierungen aufgrund der geänderten Auffassung der Behörde (Senatsurteil vom 11. April 1995 III R 77/91, BFH/NV 1995, 1090), es sei denn die ursprüngliche Zuordnung war offensichtlich unzutreffend oder die für die Zuordnung maßgebenden Verhältnisse haben sich geändert.
  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 23.10.2002 - III R 40/00
    Diese Einordnung haben die Finanzämter zu übernehmen, es sei denn, sie ist offensichtlich unzutreffend (z.B. BFH-Urteil vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144; BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 III B 194/96, BFH/NV 1999, 1123, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.02.1999 - III B 194/96

    Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993; grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 23.10.2002 - III R 40/00
    Diese Einordnung haben die Finanzämter zu übernehmen, es sei denn, sie ist offensichtlich unzutreffend (z.B. BFH-Urteil vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144; BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 III B 194/96, BFH/NV 1999, 1123, jeweils m.w.N.).
  • FG Brandenburg, 11.07.2000 - 3 K 725/99

    Investitionszulagenrechtliche Bindung an die Zuordnung eines Unternehmens in die

    Auszug aus BFH, 23.10.2002 - III R 40/00
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob die Klägerin Klage, der das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1411 veröffentlichtem Urteil stattgab.
  • BFH, 18.05.2017 - III R 20/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Eine abweichende Beurteilung folgt nicht aus den Senatsurteilen vom 23. Oktober 2002 III R 40/00 (BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360) und vom 22. September 2011 III R 64/08 (BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358).

    b) Eine abweichende Beurteilung folgt auch nicht aus dem Senatsurteil vom 23. Oktober 2002 III R 40/00 (BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360), soweit dieses dahin zu verstehen sein sollte, dass im Steinbruch ausgeführte Tätigkeiten, wie z.B. das Brechen und Sieben gewonnenen Gesteins, dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet werden könnten.

  • BFH, 26.07.2012 - III R 43/11

    Zulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs mit Hilfe der Klassifikation der

    Der Senat hat verschiedentlich diese Statistik als zusätzliches Hilfsmittel zur Einordnung der wirtschaftlichen Betätigung eines Betriebs herangezogen (BFH-Urteile vom 23. Oktober 2002 III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360; in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, und vom 10. Mai 2007 III R 54/04, BFH/NV 2007, 2146).
  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Zwar hat sie nicht die Qualität eines Grundlagenbescheides i.S. des § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung (AO 1977), sie ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH jedoch von den Finanzämtern in aller Regel bei der Entscheidung über die Gewährung der Investitionszulage zu übernehmen, soweit sie nicht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360, m.w.N.).

    Die Entscheidung des FG, das die Zuordnung durch das Statistische Landesamt im Ergebnis vorweggenommen hat, steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Senats in BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360.

  • FG Sachsen, 17.09.2003 - 6 K 2207/01

    Schotterwerk mit Mischanlage zur Schottergewinnung und Verarbeitung in

    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die Abgrenzung der Gewerbezweige in engster Anlehnung an die Klassifikation der Wirtschaftszweige vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 III R 40/00, BFH/NV 2003, 204).

    Soweit der BFH die Auffassung vertritt, zu Punkt 26.70.2 zähle möglicherweise weiteres Zerkleinern und Aufbereiten der Steine, auch wenn sich die Aufarbeitungsanlage auf dem Gelände des Steinbruchs befinde (vgl. Urteil in BFH/NV 2003, 204 unter 2.), betrifft dies allenfalls die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von der Gewinnung von Natur(werk)steinen (Punkt 14.11.1).

    Erst wenn ein Begünstigter Investitionszulage in Anspruch genommen hat, kann er sich grundsätzlich darauf verlassen, daß bei gleichbleibenden Verhältnissen bereits gewährte Zulagen für abgeschlossene Investitionszulagen nicht zurückgefordert werden, wenn der Betrieb während des Verbleibenszeitraums in einen nicht begünstigten Wirtschaftszweig umgruppiert wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 204 unter 3.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 K 1151/09

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    bb) In der bereits angeführten Entscheidung des BFH (III R 64/08) hatte dieser unter Hinweis darauf, dass dies keine Bindungswirkung entfalte, darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit sich als Bergbau darstellen dürfte, soweit Steine gewonnen, grob behauen und gemahlen werden, eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen dagegen zum verarbeitenden Gewerbe gehören dürfte, und auf das Urteil vom 23. Oktober 2002 (III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360) verwiesen.

    In dem Bezugsverfahren III R 40/00 war aber noch Ziff. 26.70.2 Unterabschnitt DI WZ 1993 einschlägig, wonach die Be- und Verarbeitung von Natursteinen zum verarbeitenden Gewerbe gehörte.

  • BFH, 22.09.2011 - III R 64/08

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Die Tätigkeit der Klägerin dürfte sich als Bergbau darstellen, soweit Steine gewonnen, grob behauen und gemahlen wurden; eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen dürfte dagegen zum verarbeitenden Gewerbe gehören (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 2002 III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 29/01

    Investitionszulage für Windenergieanlage

    Deshalb ist eine Abweichung von der Zuordnung in den Verzeichnissen nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur gerechtfertigt, wenn die Zuordnung ausnahmsweise zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führen würde (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 40/00, BFH/NV 2003, 204; BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 III B 194/96, BFH/NV 1999, 1123).
  • FG Sachsen, 18.01.2012 - 6 K 1467/06

    Keine Investitionszulage für Brechen, Sortieren, Waschen und Mischen im Bergbau

    Zu verweisen sei auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Oktober 2002 (BStBl. II 2003, 360).

    Die Zuordnung der klägerischen Tätigkeit zum Bergbau steht auch nicht in Widerspruch zum Urteil des BFH vom 23. Oktober 2002 ( III R 40/00, BStBl. II 2003, 360).

  • BFH, 30.08.2010 - III B 2/09

    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der

    Eine Änderung der WZ wirkt sich daher auch auf das Zulagenrecht aus, wenn der Gesetzgeber die Fördertatbestände nicht zugleich entsprechend ausweitet oder einschränkt; für die Anspruchsberechtigten nachteilige Änderungen der Klassifikation werden aber aus Vertrauensschutzgründen häufig erst mit Verzögerung umgesetzt (z.B. Senatsurteil vom 23. Oktober 2002 III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Dezember 1994 IV B 3 -InvZ 1010- 13/94, BStBl I 1995, 18, betr.
  • BFH, 09.01.2013 - III B 27/12

    Zulagenrechtliche Einordnung des Zerkleinerns von Gestein - Schlüssige Darlegung

    b) Mit dem Vortrag, der BFH habe in den Urteilen vom 23. Oktober 2002 III R 40/00 (BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360), vom 22. September 2011 III R 64/08 (BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358) sowie vom 22. September 2011 III R 65/08 (BFH/NV 2012, 611) jeweils eine vergleichbare wirtschaftliche Betätigung als verarbeitendes Gewerbe beurteilt, genügt die Klägerin den Darlegungserfordernissen nicht, weil sie keine abstrakten Rechtssätze herausgearbeitet und einander gegenübergestellt hat.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1137/07

    Anspruch auf Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe; Bindung an die

  • BFH, 06.09.2005 - III R 32/04

    InvZul: Zuordnung eines Betriebs zum Verarbeitenden Gewerbe

  • FG Thüringen, 02.04.2008 - IV 618/06

    Grundsätzliche Bindung an die Klassifikation nach der Systematik der

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2009 - 5 K 123/04

    Kein Anspruch auf Investitionszulage für Investitionen in fotografische

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07

    Investitionszulage: keine Übernahme einer fehlerhaften Einordnung eines Betriebs

  • FG Thüringen, 25.02.2015 - 3 K 111/14

    Investitionszulage für Photovoltaikanlage bei Betriebsaufspaltung - Einheitliche

  • FG Thüringen, 21.01.2015 - 3 K 400/12

    Betrieb des verarbeitenden Gewerbes aufgrund Einbaus selbst umgearbeiteter Teile

  • FG Thüringen, 30.04.2009 - 2 K 625/07

    Gewährung von Investitionszulage für Fotovoltaikanlage - ertragsteuerliche

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2019 - 1 K 273/16

    Klageart bei der Investitionszulage - Zuständigkeit für die gesonderte

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