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   BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98   

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https://dejure.org/2002,3658
BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98 (https://dejure.org/2002,3658)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2002 - IX R 29/98 (https://dejure.org/2002,3658)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - IX R 29/98 (https://dejure.org/2002,3658)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Grundstückskaufvertrag - Erwerb immateriellen Wirtschaftsguts "Mietrecht" - Abschreibung für Anschaffungskosten - Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - Bewertungseinheit

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § ... 7 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 7 Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 7 Abs. 4 Satz 3; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als besonderes WG neben Grund und Boden?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 1, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 2 Nr 2
    Abfindung; AfaA; Immaterielles Wirtschaftsgut; Mietrecht; Sale-and-lease-back

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 858
  • BFH/NV 2003, 21
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 21.09.1993 - IX R 32/90

    Abstandszahlung an Vermieter (§ 24 EStG )

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98
    Vielmehr fließen Einnahmen aus einem Ersatzanspruch aufgrund einer neuen Rechtsgrundlage oder Billigkeitsgrundlage nur zu, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist (BFH-Urteil vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308).

    Erforderlich war indes auch hier, dass die Vertragsstörung zu einer (vorzeitigen) Auflösung des Mietverhältnisses führt (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 308).

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 146/90

    Kein Abzug von AfaA bei einer Eigentumswohnung, die mit kleinerer als der

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98
    Die Rechtsprechung hat eine als außergewöhnlich einzustufende Beeinträchtigung der Nutzbarkeit von Mietwohngrundstücken nur bei einer ins Gewicht fallenden Werteinbuße angenommen (BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 146/90, BFHE 171, 42, BStBl II 1993, 702).

    Dies entspräche einer Rentabilitätsminderung in Höhe von rund 7 v.H. Eine als außergewöhnlich einzustufende Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Grundstücks zur Erzielung von Einkünften liegt hierin noch nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 171, 42, BStBl II 1993, 702, zu einer geringeren Ertragsfähigkeit aufgrund einer Mietminderung von 5 v.H.).

  • BFH, 30.10.1964 - VI 346/61 U

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Grundsteuererstattungen

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98
    Die Abstandszahlung stellt auch keine Entlohnung für mehrjährige Tätigkeiten i.S. des § 34 Abs. 3 EStG dar; diese Vorschrift findet auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Anwendung (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1964 VI 346/61 U, BFHE 81, 188, BStBl III 1965, 67).
  • BFH, 28.10.1980 - VIII R 34/76

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Baukostenzuschusses beim Vermieter

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98
    Es kann offen bleiben, ob eine AfaA in Betracht kommt, wenn die Rentabilität eines Gebäudes aufgrund von Vereinbarungen im Rahmen des Mietverhältnisses eingeschränkt ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161).
  • BFH, 17.11.1999 - I R 11/99

    Steuerbefreiung für Zinsen aus mittelbar grundpfandrechlich gesicherten

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98
    b) Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die Frage, ob die Parteien eines Grundstückskaufvertrages sich lediglich auf die Übertragung der Wirtschaftsgüter Grund und Boden sowie Gebäude einschließlich Außenanlagen geeinigt haben, oder ob --vor dem wirtschaftlichen Hintergrund des gesamten Vertragsgeflechts-- zusätzlich zu den genannten Wirtschaftsgütern ein weiteres, selbständiges Wirtschaftsgut "Mietrecht" Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen war, grundsätzlich Aufgabe tatrichterlicher Würdigung (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 1999 I R 11/99, BFHE 190, 419, BStBl II 2001, 822, m.w.N.).
  • BFH, 06.12.1990 - IV R 3/89

    Grund und Boden und darin enthaltene bodenschatzführende Schichten können ein

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98
    Die Möglichkeit, ein Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen, hat nicht zur Folge, dass diese Nutzungsmöglichkeit als besonderes Wirtschaftsgut neben dem Grund und Boden und dem Gebäude anzusehen wäre (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, BFHE 163, 126, BStBl II 1991, 346).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98
    Ebenso wird die Realisierung von Nutzungsvorteilen in der Bilanz und im steuerlichen Vermögensvergleich nicht gesondert, sondern nur dann erfasst, wenn es darüber zum Abgang, Zugang oder zu einer werterheblichen Veränderung von Wirtschaftsgütern oder Vermögensgegenständen gekommen ist (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).
  • BFH, 24.03.1983 - IV R 138/80

    Einbringen von Betriebsvermögen - Kapitalgesellschaft - Einbringungsgewinn -

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98
    So stellt die Vermietbarkeit einer erworbenen Immobilie für sich regelmäßig nur eine wertbildende Eigenschaft des Gebäudes dar; für ein zusätzliches immaterielles Wirtschaftsgut "Mietrecht" ist daneben kein Raum, wenn es nicht von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist und dieser Umstand in den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen --etwa in der ausdrücklichen Bemessung eines besonderen Entgelts neben dem Kaufpreis für das Grundstück-- eindeutig zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1983 IV R 138/80, BFHE 139, 361, BStBl II 1984, 233; vom 26. Juli 1972 I R 146/70, BFHE 107, 118, BStBl II 1972, 937).
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92

    Baumängel an Gebäuden des Privatvermögens

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98
    Eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 EStG kommt nur bei der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich, nicht aber bei den Überschusseinkünften in Betracht, zu denen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 126/92, BFH/NV 1995, 764, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98
    Das einzelne Wirtschaftsgut bildet insoweit eine Bewertungseinheit, von der eine einheitliche Abschreibung vorzunehmen ist; dies gilt insbesondere auch für Gebäude (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 272, BStBl II 1974, 132).
  • BFH, 26.07.1972 - I R 146/70

    Betriebsveräußerer - Zeitlich begrenzte Verpflichtung - Unterlassung des

  • BFH, 19.06.1997 - IV R 16/95

    1. Können Anschaffungs(haupt)kosten nicht aktiviert werden, können auch

  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

  • BFH, 31.01.2017 - IX R 10/16

    Besteuerung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter

    Dies erfordert, dass die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. zuletzt BFH-Urteile vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308, unter 1.; vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21, unter II.4.; vom 11. Januar 2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044, unter II.1.a aa, und vom 10. Juli 2008 IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II.2.).

    Erforderlich ist daher, dass der Steuerpflichtige durch den Wegfall von Einnahmen einen Schaden erleidet, der durch die Zahlung unmittelbar ausgeglichen werden soll (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 21, unter II.4.).

  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 13/08

    Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als

    Die Möglichkeit, ein Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen, ist kein besonderes Wirtschaftsgut neben dem Grund und Boden (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21).
  • BFH, 26.04.2018 - III R 5/16

    Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender

    Hierunter fallen Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer besonderen Bewertung zugänglich sind, in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, juris; in BFHE 239, 428, BStBl II 2013, 324, Rz 33; Beschluss des Großen Senats in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632).
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