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   BFH, 20.11.2002 - X B 6/02   

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https://dejure.org/2002,8391
BFH, 20.11.2002 - X B 6/02 (https://dejure.org/2002,8391)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2002 - X B 6/02 (https://dejure.org/2002,8391)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2002 - X B 6/02 (https://dejure.org/2002,8391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Grundsätze über Verträge zwischen nahen Angehörigen bei geschiedenen Ehegatten - Fremdvergleich - Betriebliche Veranlassung für eine Versorgungszusage - Gestaltung von Vertragsverhältnissen zu Lasten des Steuergläubigers - Lebenslängliche ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3 n.F.; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; FGO § 115 Abs. 2
    Verträge zwischen nahen Angehörigen - geschiedene Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 20.11.2002 - X B 6/02
    Der sog. Fremdvergleich dient der Feststellung, ob der zu beurteilende Sachverhalt dem privaten Bereich oder dem Betrieb bzw. dem Bereich der Einkunftserzielung zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, 571, BStBl II 1990, 160).

    Darüber hinaus ist die betriebliche Veranlassung der Pensionszusage anhand des sog. Fremdvergleichs festzustellen (vgl. dazu allgemein Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).

  • BFH, 21.09.2000 - IV R 50/99

    Schwesterpersonengesellschaft als stille Gesellschafterin

    Auszug aus BFH, 20.11.2002 - X B 6/02
    Fehlt es dagegen an einem solchen Interessengegensatz, so bedarf es einer Überprüfung, inwieweit Zahlungen wirtschaftlich auf dem schuldrechtlich Vereinbarten beruhen und damit durch den Betrieb veranlasst sind oder ob sie aus sonstigen Rechtsgründen erbracht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2000 IV R 50/99, BFHE 193, 292, BStBl II 2001, 299).

    Das Urteil in BFHE 193, 292, BStBl II 2001, 299 betont bezogen auf Rechtsverhältnisse zwischen Gesellschaftern einer Personengesellschaft, dass eine Überprüfung am Maßstab des Fremdvergleichs nicht nur bei verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Gesellschaftern geboten ist, sondern immer auch dann, wenn wirtschaftliche Beziehungen außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses bestehen und diese insbesondere auf die Gewinnverteilung Einfluss gewinnen können.

  • BFH, 18.12.1998 - X B 95/98

    NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 20.11.2002 - X B 6/02
    a) Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1998 X B 95/98, BFH/NV 1999, 811).
  • BFH, 07.02.1990 - X R 63/87

    Berücksichtigung einer Pensionszusage bei der Festsetzung der Einkommenssteuer -

    Auszug aus BFH, 20.11.2002 - X B 6/02
    In Fällen einer Versorgungszusage an den Ehegatten des Betriebsinhabers ist es als durch die Rechtsprechung geklärt anzusehen, dass diese nur dann anzuerkennen ist, wenn und soweit sie eindeutig vereinbart und ernsthaft gewollt sowie dem Grunde und der Höhe nach ausschließlich betrieblich veranlasst ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 7. Februar 1990 X R 63-65/87, BFH/NV 1991, 80, m.w.N.).
  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 20.11.2002 - X B 6/02
    Diese können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg führen (Senatsbeschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 7/84

    Versteuerung von Gewinnen aus Devisenspekulationsgeschäften - Änderung eines

    Auszug aus BFH, 20.11.2002 - X B 6/02
    a) Der erkennende Senat hat im Beschluss vom 8. Februar 1995 X S 7/94 (BFH/NV 1995, 782) festgestellt, es sei ernstlich zweifelhaft, ob die Grundsätze über Verträge zwischen nahen Angehörigen auch bei geschiedenen Ehegatten anzuwenden seien.
  • BFH, 11.11.1986 - VII R 87/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 20.11.2002 - X B 6/02
    Das FG kann davon ausgehen, dass die Beteiligten selbst auf die Wahrung ihrer Interessen bedacht sind (s. z.B. BFH-Urteil vom 11. November 1986 VII R 87/82, BFH/NV 1987, 419).
  • BFH, 08.02.1995 - X S 7/94

    Verträge zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 20.11.2002 - X B 6/02
    a) Der erkennende Senat hat im Beschluss vom 8. Februar 1995 X S 7/94 (BFH/NV 1995, 782) festgestellt, es sei ernstlich zweifelhaft, ob die Grundsätze über Verträge zwischen nahen Angehörigen auch bei geschiedenen Ehegatten anzuwenden seien.
  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Auszug aus BFH, 20.11.2002 - X B 6/02
    Der erkennende Senat hat die Grundsätze des Fremdvergleichs bei Verlobten in einem Fall zugrunde gelegt, in dem besondere Anhaltspunkte für das Fehlen gegenläufiger Interessen vorlagen (Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, zu 2. c).
  • FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15

    Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen

    Auch im Beschluss vom 20. November 2002 (X B 6/02, BFH/NV 2003, 318) vertrat der X. Senat die Auffassung, dass eine Anwendbarkeit der Grundsätze über Verträge zwischen nahen Angehörigen auch bei geschiedenen Ehegatten in Betracht komme.
  • BFH, 16.09.2004 - X R 19/03

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

    c) Den vorgenannten Grundsätzen über die Zuordnung einer (Gegen-)Leistung zu ihrem rechtlich und wirtschaftlich zutreffenden Rechtsgrund (causa) liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass es den Vertragsparteien nicht zusteht, ihre Vertragsverhältnisse zu Lasten des Steuergläubigers zu gestalten (BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1995 X S 7/94, BFH/NV 1995, 782; vom 20. November 2002 X B 6/02, BFH/NV 2003, 318; ähnlich bereits BFH-Urteile vom 20. Oktober 1985 IX R 107/82, BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217, unter II. 2. a; vom 12. November 1985 IX R 70/84, BFHE 145, 526, BStBl II 1986, 337, unter II.2.a).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 54/99

    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

    Wenn Vertragsparteien aufgrund einer bestimmten Interessenlage, in der sie übereinstimmend eine zutreffende Zuordnung zum wirklichen Rechtsgrund nicht für notwendig halten, ihre Vertragsverhältnisse zu Lasten des Steuergläubigers gestalten, kann steuerrechtlich eine Zuordnung zum wahren Rechtsgrund erforderlich sein (BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1995 X S 7/94, BFH/NV 1995, 782, und vom 20. November 2002 X B 6/02, BFH/NV 2003, 318; ähnlich bereits BFH-Urteile vom 29. Oktober 1985 IX R 107/82, BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217, unter II.2.a, und vom 12. November 1985 IX R 70/84, BFHE 145, 526, BStBl II 1986, 337, unter II.2.a).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 170/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Divergenz und Rüge der

    Wird die Verletzung der Sachaufklärungspflicht als Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gerügt, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH zur schlüssigen Darlegung dieses Zulassungsgrundes u.a. Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2002 X B 6/02, BFH/NV 2003, 318).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11

    Nichtberücksichtigung erklärter Werbungskosten wegen fehlender Belegvorlage -

    Ob die Versorgungszusage betrieblich veranlasst ist, ist anhand eines internen und/oder externen Fremdvergleichs zu ermitteln (BFH-Beschluss vom 20. November 2002, X B 6/02, BFH/NV 2003, 318).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1639/07

    Nichtberücksichtigung erklärter Werbungskosten wegen fehlender Belegvorlage -

    Ob die Versorgungszusage betrieblich veranlasst ist, ist anhand eines internen und/oder externen Fremdvergleichs zu ermitteln (BFH-Beschluss vom 20. November 2002, X B 6/02, BFH/NV 2003, 318).
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 6 K 1169/12

    Lohnsteuerhaftung und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei illegaler

    Kommen die Beteiligten ihren Mitwirkungspflichten nicht oder nur in ungenügendem Umfang nach, so sind der gerichtlichen Aufklärungspflicht enge Grenzen gesetzt (BFH-Urteile vom 11. November 1986 VII R 87/82, n. v., BFH/NV 1987, 419; vom 3. November 1976 II R 43/67, BFHE 120, 549, BStBl II 1977, 159; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 13. September 2005 X B 8/05, BFH/NV 2005, 2167 und vom 20. November 2002 X B 6/02, juris BFH/NV 2003, 318).
  • FG München, 31.03.2010 - 10 K 2049/08

    Nichtanerkennung einer Pensionszusage des Einzelunternehmers gegenüber

    Die betriebliche Veranlassung der Pensionszusage ist anhand des sog. (internen und/oder externen) Fremdvergleichs festzustellen (BFH-Beschluss vom 20.11.2002 X B 6/02, BFH/NV 2003, 318 mwN).
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