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   BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00   

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https://dejure.org/2002,11589
BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00 (https://dejure.org/2002,11589)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2002 - IX R 43/00 (https://dejure.org/2002,11589)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2002 - IX R 43/00 (https://dejure.org/2002,11589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umbaumaßnahmen in Einfamilienhaus - Abzug von Erhaltungsaufwendungen - Erstmalige Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken - Vorkosten - Herstellungskosten - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Judicialis

    FördG § 7; ; EStG § 10i; ; EStG § ... 10i Abs. 1; ; EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; ; HGB § 255; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10i Abs. 1 S. 2; HGB § 255
    Anschaffungsnaher Aufwand; Erhöhung des Nutzungswerts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gebäude, anschaffungsnahe Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand
    Sachlicher Anwendungsbereich
    Aufwendungen zur Hebung des Gebäudestandards stellen Herstellungskosten dar
    Definition der Herstellungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 i, FGO § 76 Abs 1
    Anschaffungsnaher Aufwand; Erhaltungsaufwand; Wesentliche Verbesserung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 34
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00
    Die Höhe von Aufwendungen und ihre Nähe zur Anschaffung können allein weder zu Anschaffungs- noch zu Herstellungskosten führen (zur Begründung vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. b).

    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 1.).

    Voraussetzung ist jedoch, dass eine derartige deutliche Steigerung der Nutzungsmöglichkeit bei mindestens drei der genannten vier Kernbereiche der Wohnungsausstattung eingetreten ist (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. a cc).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00
    Herstellungskosten scheiden in diesem Fall aus (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II. 2. b).

    Zu den Anschaffungskosten zählen daher die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den erworbenen Vermögensgegenstand bestimmungsgemäß nutzen zu können (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II. 2. b aa).

  • FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99

    Kein Abzug von anschaffungsnahen Aufwand als Vorkosten nach § 10i EStG

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00
    Nach erfolglosem Einspruch erhoben die Kläger Klage, die das Finanzgericht (FG) als unbegründet abwies (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1243).
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