Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.08.2002

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   BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02   

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BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02 (https://dejure.org/2002,6898)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2002 - IX R 10/02 (https://dejure.org/2002,6898)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2002 - IX R 10/02 (https://dejure.org/2002,6898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Werbungskostenüberschüsse - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Erhaltungsaufwendungen - Anschaffungs- oder Herstellungskosten - Baumaßnahmen

  • Judicialis

    FGO § 74; ; HGB § 255; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; HGB § 255
    Anschaffungsnaher Aufwand; Reparaturarbeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gebäude, anschaffungsnahe Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand
    Sachlicher Anwendungsbereich
    Aufwendungen als Werbungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStDV § 82 b, HGB § 255 Abs 2
    Anschaffungsnaher Aufwand; Wesentliche Verbesserung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 35
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 1.).

    Baumaßnahmen führen nicht allein wegen ihrer Höhe und Anschaffungsnähe zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. b).

    Ein Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut, hier: Wohnhaus) ist betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann (vgl. BFH in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 2. b).

    Nutzt er es tatsächlich bereits ab dem Zeitpunkt des Erwerbs, erwirbt er z.B. ein vermietetes Gebäude und erzielt daraus Mieterträge, dann hat er eine Zweckbestimmung getroffen; das genutzte Wirtschaftsgut befindet sich bereits in einem betriebsbereiten Zustand und kann insoweit nicht mehr in diesen Zustand versetzt werden (BFH in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 2. b).

    Eine wesentliche Verbesserung ist danach immer dann gegeben, wenn der Gebrauchswert eines Gebäudes von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird (vgl. dazu im Einzelnen BFH in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3.).

    Nach Ergehen der beiden Grundsatzentscheidungen in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, und in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966 bestand kein Anlass mehr, das Verfahren gemäß § 74 FGO auszusetzen.

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
    Zu den Anschaffungskosten zählen die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den erworbenen Vermögensgegenstand (hier: das Wohngebäude) bestimmungsgemäß nutzen zu können (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966).

    Ist das der Fall, sind die Kosten der Baumaßnahmen sowie der damit bautechnisch verbundenen Baumaßnahmen Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB (vgl. im Einzelnen BFH in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966).

    Nach Ergehen der beiden Grundsatzentscheidungen in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, und in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966 bestand kein Anlass mehr, das Verfahren gemäß § 74 FGO auszusetzen.

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
    Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen wären, könnten in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotenzial) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, d.h. dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und 3. b, cc).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

    Der Kläger hat das Grundstück während der Zeit der Besetzung nicht tatsächlich zur Erzielung von Einkünften genutzt (vgl. zur Weiternutzung durch den Voreigentümer BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35, unter II. 2.).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 29/98

    Anschaffungsnaher Aufwand

    Ob Baumaßnahmen an einem Wohngebäude zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB geführt haben, ist mithin im Wesentlichen nach den gleichen Maßstäben zu entscheiden, nach denen die Betriebsbereitschaft gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 13/00

    Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Ob Baumaßnahmen an einem Wohngebäude zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB geführt haben, ist mithin im Wesentlichen nach den gleichen Maßstäben zu entscheiden, nach denen die Betriebsbereitschaft gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 45/99

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio

    Ob Baumaßnahmen an einem Wohngebäude zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, ist mithin im Wesentlichen nach den gleichen Maßstäben zu entscheiden, nach denen auch die Herstellung der Betriebsbereitschaft nach § 255 Abs. 1 HGB zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 69/01

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; anschaffungsnaher Aufwand

    Ob Baumaßnahmen an einem Wohngebäude zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB geführt haben, ist mithin im Wesentlichen nach den gleichen Maßstäben zu entscheiden, nach denen die Betriebsbereitschaft gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35).
  • FG Düsseldorf, 04.12.2008 - 12 K 2080/05

    Steuerpflicht der Zinsen aus Kapitallebensversicherungen; Umschuldung;

    Auch die Höhe der Aufwendungen - die Richtigkeit der klägerischen Angaben unterstellt - indiziert nicht das Vorliegen von Herstellungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 20.8.2002, IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35).
  • BFH, 24.06.2003 - IX B 228/02

    AfA gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V.m. § 7 EStG

    Das Geltendmachen von AfA gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V.m. § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt das Vorliegen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten voraus; dagegen sind Erhaltungsaufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG im Veranlagungszeitraum sofort abziehbare Werbungskosten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 10/02, BFH/NV 2003, 35).
  • FG Hamburg, 06.05.2003 - II 368/01

    Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Dies kann der Fall sein bei Baumaßnahmen, deren Schwerpunkt nicht die Reparatur und Ersetzung des Vorhandenen, sondern die funktionserweiternde Ergänzung wesentlicher Bereiche der Wohnungsausstattung betreffend Heizung, Sanitär- und Elektroinstallation und Fenster ist und durch die der Nutzungswert in wenigstens drei der genannten Bereiche und damit der Wohnungsstandard deutlich gesteigert wird (BFH, Urteile vom 12.09.2001 IX R 52/00 und IX R 39/97, NV 2002, 966, 968; vom 25.02.2003 IX R 31/02, n.v.; vom 22.01.2003 X R 20/01, n.v.; vom 20.08.2002 IX R 10/02, NV 2003, 35; vom 20.08.2002 IX R 70/00, BB 2003, 342 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00   

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https://dejure.org/2002,11589
BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00 (https://dejure.org/2002,11589)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2002 - IX R 43/00 (https://dejure.org/2002,11589)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2002 - IX R 43/00 (https://dejure.org/2002,11589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umbaumaßnahmen in Einfamilienhaus - Abzug von Erhaltungsaufwendungen - Erstmalige Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken - Vorkosten - Herstellungskosten - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Judicialis

    FördG § 7; ; EStG § 10i; ; EStG § ... 10i Abs. 1; ; EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; ; HGB § 255; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    EStG § 10i Abs. 1 S. 2; HGB § 255
    Anschaffungsnaher Aufwand; Erhöhung des Nutzungswerts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gebäude, anschaffungsnahe Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand
    Sachlicher Anwendungsbereich
    Aufwendungen zur Hebung des Gebäudestandards stellen Herstellungskosten dar
    Definition der Herstellungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 i, FGO § 76 Abs 1
    Anschaffungsnaher Aufwand; Erhaltungsaufwand; Wesentliche Verbesserung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 35
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00
    Die Höhe von Aufwendungen und ihre Nähe zur Anschaffung können allein weder zu Anschaffungs- noch zu Herstellungskosten führen (zur Begründung vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. b).

    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 1.).

    Voraussetzung ist jedoch, dass eine derartige deutliche Steigerung der Nutzungsmöglichkeit bei mindestens drei der genannten vier Kernbereiche der Wohnungsausstattung eingetreten ist (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. a cc).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00
    Herstellungskosten scheiden in diesem Fall aus (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II. 2. b).

    Zu den Anschaffungskosten zählen daher die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den erworbenen Vermögensgegenstand bestimmungsgemäß nutzen zu können (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II. 2. b aa).

  • FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99

    Kein Abzug von anschaffungsnahen Aufwand als Vorkosten nach § 10i EStG

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00
    Nach erfolglosem Einspruch erhoben die Kläger Klage, die das Finanzgericht (FG) als unbegründet abwies (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1243).
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