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   BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99   

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https://dejure.org/2002,483
BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99 (https://dejure.org/2002,483)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2002 - IX R 64/99 (https://dejure.org/2002,483)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - IX R 64/99 (https://dejure.org/2002,483)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
    Herstellungskosten, wenn drei von vier Ausstattungsmerkmalen (Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster) auf höheren Standard gebracht werden

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung - Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) - Für den Gebrauchswert eines Wohngebäudes wesentliche Bereiche - Anhebung auf sehr anspruchsvollen Standard - Begriff des ...

  • Judicialis

    EStG § 7; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Satz 3 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herstellungskosten: Wann liegt wesentliche Verbesserung vor?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand an einem unentgeltlich erlangten, zuletzt leer stehenden Wohngebäude (Baujahr 1919) ? Bei Vergleich mit ?ursprünglichem? Zustand auf Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung durch Schenker oder Erblasser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EStG § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
    Herstellungskosten, wenn drei von vier Ausstattungsmerkmalen (Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster) auf höheren Standard gebracht werden

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Umbau-, Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Renovierung eines Wohnhauses: Werbungs- oder Herstellungskosten? (IBR 2003, 1048)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStDV § 82 b, EStG § 9 Abs 1 S 1, HGB § 255 Abs 2
    Modernisierung; Umbau

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 148
  • NJW 2003, 2632 (Ls.)
  • NZM 2003, 610
  • BB 2003, 461 (Ls.)
  • BB 2003, 572
  • DB 2003, 419
  • BStBl 2003 II S. S. 590
  • BStBl 2003 II Seite, 590
  • BStBl II 2003, 590
  • BFH/NV 2003, 406
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    a) Die Herstellung eines Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift kann zwar auch dann vorliegen, wenn ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. a).

    Waren die ursprünglichen Herstellungskosten (oder im Falle des Erwerbs die Anschaffungskosten) vor den Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bereits verändert worden, etwa durch anderweitige nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten oder eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung --AfaA-- (§ 7 Abs. 1 letzter Satz EStG), so ist der für die geänderte AfA-Bemessungsgrundlage maßgebende Zustand mit dem nunmehr durch die ausgeführten Arbeiten erreichten Zustand zu vergleichen (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. c).

    Wenn daher im Zuge der Baumaßnahmen diese Einrichtungen nicht nur in zeitgemäßer Form ersetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b bb, m.w.N.), sondern darüber hinaus in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden und dadurch der Wohnkomfort des Hauses insgesamt deutlich gesteigert wird, dann wird ein Wohnhaus dadurch wesentlich verbessert.

    Derartig gebündelte Baumaßnahmen und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) können insgesamt zu Herstellungskosten führen.

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Vielmehr führen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nur dann zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, wenn durch sie der Gebrauchswert des Gebäudes als Ganzes gesteigert wird (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, dazu im Einzelnen unten II. 5.).

    b) Eine "wesentliche Verbesserung" i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB ist gegeben, wenn der Gebrauchswert (Nutzungspotential) eines Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird (BFH-Urteil in BFHE 198, 74, unter II. 3. a cc).

    Andere Aufwendungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind (ggf. durch Schätzung) davon abzugrenzen und daneben sofort als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abzuziehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, unter II. 3. a cc).

    Da das FA in der Regel nicht in der Lage ist, den ursprünglichen Zustand eines Gebäudes festzustellen, trifft den Steuerpflichtigen insoweit eine erhöhte Mitwirkungspflicht (BFH-Urteil in BFHE 198, 74, unter II. 4.).

  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Entgegen der Auffassung des FG erhöht das Entfernen oder Versetzen von Zwischenwänden für sich allein ebenfalls nicht notwendigerweise den objektiven Gebrauchswert des Hauses (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, 475, BStBl II 1997, 802; vom 13. Oktober 1998 IX R 72/95, BFH/NV 1999, 761).

    Im Falle des unentgeltlichen Erwerbs (zur Gesamtrechtsnachfolge vgl. bereits BFH-Urteil in BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802) ist ursprünglicher Zustand i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB grundsätzlich der Zustand des Gebäudes zu dem Zeitpunkt, in dem der Erblasser oder Schenker es in sein Vermögen aufgenommen hat.

    Als solche Verhältnisse sind die tatsächlichen Voraussetzungen anzusehen, nach denen sich entscheidet, ob Herstellungskosten i.S. des § 255 Abs. 2 HGB vorliegen (BFH in BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802).

  • BFH, 17.12.1997 - X R 54/96

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses -

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Allerdings ist ein Gebäude nicht schon dann in diesem Sinne unbrauchbar, wenn es nicht vermietbar ist, weil es wegen Abnutzung und Verwahrlosung zeitgemäßen Wohnvorstellungen nicht mehr entspricht, sondern nur bei schweren Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen (BFH-Urteile vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841; vom 13. Oktober 1998 IX R 61/95, BFHE 187, 431, BStBl II 1999, 282).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 841).

  • BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94

    Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Derartig gebündelte Baumaßnahmen und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) können insgesamt zu Herstellungskosten führen.
  • BFH, 22.09.1993 - X R 107/91

    Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind beim Erben keine

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge tritt der Gesamtrechtsnachfolger materiell-rechtlich in die steuerrechtliche Stellung des Rechtsvorgängers ein (BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 107/91, BFHE 172, 362, BStBl II 1993, 874, m.w.N.).
  • BFH, 24.11.1967 - VI R 302/66

    Kanalbaubeitrag - Hauseigentümer - Kanalanschlußgebühr - Aufwendungen auf den

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Derartige sog. Hausanschlusskosten hat die Rechtsprechung grundsätzlich zu den Herstellungskosten des Gebäudes gezählt, weil sie unumgänglich mit der Herstellung eines modernen Wohnhauses verbunden sind (BFH-Urteile vom 24. November 1967 VI R 302/66, BFHE 91, 42, BStBl II 1968, 178; vom 19. Oktober 1999 IX R 34/96, BFHE 190, 361, BStBl II 2000, 257, unter II. 2.).
  • BFH, 13.10.1998 - IX R 72/95

    Herstellungs- oder Werbungskosten bei Generalüberholung

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Entgegen der Auffassung des FG erhöht das Entfernen oder Versetzen von Zwischenwänden für sich allein ebenfalls nicht notwendigerweise den objektiven Gebrauchswert des Hauses (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, 475, BStBl II 1997, 802; vom 13. Oktober 1998 IX R 72/95, BFH/NV 1999, 761).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    An dem entgegenstehenden Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 5/93 (BFHE 178, 40, BStBl II 1996, 588, dazu bereits Nichtanwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. November 1996 IV B 3 -S 2211- 78/95, BStBl I 1996, 1258) hält der Senat nicht mehr fest.
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 98/00

    Zum anschaffungsnahen Aufwand

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
    Das Merkmal der Erweiterung in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB tritt insoweit hinter das der wesentlichen Verbesserung zurück (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFH/NV 2003, 103, unter II. 2. b).
  • BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95

    Herstellungsaufwand: Umbau Dachterrasse zu Wintergarten

  • BFH, 13.10.1998 - IX R 61/95

    Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92

    Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96

    Erschließungskosten für eine Privatstraße

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 88/90

    1. Auch die nur unwesentliche Vergrößerung der nutzbaren Fläche eines Gebäudes

  • BFH, 16.01.2007 - IX R 39/05

    Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer

    Eine reine Umgestaltung von vermieteten Räumen durch Verlegung und Entfernen von Zwischenwänden genügt danach nicht, solange die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude nicht das bautechnische Gepräge geben, z.B. wenn sie anders als im Streitfall verbrauchte Teile ersetzen, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590).
  • BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00

    Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

    Alternative HGB die BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, und vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFH/NV 2003, 406).
  • FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3193/12

    Einkommensteuerliche Bewertung von Aufwendungen als Herstellungskosten oder als

    Eine reine Umgestaltung von vermieteten Räumen duch Verlegung und Entfernen von Zwischenwänden genügt danach nicht, solange die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude nicht das bautechnische Gepräge geben, z.B. wenn sie verbrauchte Teile ersetzen, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind (BFH, Urteil vom 03.12.2002 IX R 64/99, BStBl II 2003, 590).
  • FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15

    Einkommensteuerliche Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im Rahmen eines

    Es bestehen keine tragfähigen Anhaltspunkte für das Vorliegen vonHerstellungskosten, insbesondere nicht für eine "wesentliche Verbesserung" i.S. § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches, zumal ausweislich eines in der Akte befindlichen Mietvertrages die Miete im Rahmen eines neuen Vertragsabschlusses anlässlich eines Mieterwechsels im Jahr 2012 unverändert belassen wurde und daher nichts füreinen wesentlich erhöhten Gebrauchswert spricht (vgl. dazu BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590).
  • BFH, 15.05.2013 - IX R 36/12

    Umbau als Erweiterung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB - Umbau eines Flachdachs

    Denn die für die Berechnung der Wohnfläche anzuwendende WoFlV ist für die Auslegung des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht maßgebend, ebenso nicht eine Vergrößerung des umbauten Raums (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 VIII R 273/81, BFHE 143, 238, BStBl II 1985, 394; vom 19. Juli 1985 III R 170/80, BFH/NV 1986, 24; vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590).

    b) So wurde eine Erweiterung u.a. angenommen (s.a. Blümich/ Ehmcke, § 6 EStG Rz 390 "Einzelfälle"), wenn ein Flachdach durch ein Satteldach (BFH-Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 1/87, BFHE 165, 355, BStBl II 1992, 73) oder durch ein Spitzgiebeldach ersetzt (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 88/93, BFH/NV 1996, 537), wenn ein Kelleranbau unter der vergrößerten Terrasse errichtet (BFH-Urteil in BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628), wenn auf einer Dachterrasse ein ganzjährig nutzbarer Wintergarten errichtet wurde (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 605), oder wenn durch Einbau einer Dachgaube (BFH-Urteil in BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590) oder durch ein neues Treppenhaus als Vorbau (BFH-Beschluss vom 24. September 2009 IV B 126/08, BFH/NV 2010, 37) die nutzbare Fläche vergrößert wurde oder wenn an dem Gebäude Balkone angebaut und das Dachgeschoss mit neuen Gauben ausgebaut wurde (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 37/09, BFHE 236, 179, BStBl II 2013, 182).

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17

    Übergang nicht verbrauchter verteilter Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV

    Und das vom FG München zitierte Urteil des BFH vom 03.12.2002 (IX R 64/99, BStBl II 2003, 590, II. 5. a) der Gründe) enthält zwar die Aussage, im Fall der Gesamtrechtsnachfolge trete der Gesamtrechtsnachfolger materiell-rechtlich in die steuerrechtliche Stellung des Rechtsvorgängers ein.

    Außerdem hat der BFH im Urteil vom 03.12.2002 (IX R 64/99, BStBl II 2003, 590, II. 5. a) der Gründe) zu einem Fall entschieden, in dem die dortige Klägerin zwar ein Grundstück unentgeltlich von ihrer Mutter erworben hat, die Erhaltungsaufwendungen, deren Verteilung nach § 82b EStDV sie anstrebte, aber nach dem Erwerb selbst getätigt hat.

  • FG Nürnberg, 15.11.2005 - I 304/04

    Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes

    Werden dagegen die neuen Teile nicht in eine vorhandene Installation eingebaut, besteht keine Veranlassung, das Merkmal des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB der Erweiterung hinter dem der wesentlichen Verbesserung zurücktreten zu lassen (BFH-Urteil vom 03.12.2002 IX R 64/99, BStBl II 2003, 590 ).
  • BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08

    Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine

    Für diese Beurteilung sind die Maßstäbe zugrunde zu legen, die zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Gebäude im ursprünglichen Zustand befand, allgemein üblich waren (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590).
  • FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20

    Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen

    Schließlich seien eine Erweiterung und damit Herstellungskosten stets anzunehmen, soweit die Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum führe, wobei auch eine geringfügige Vergrößerung der nutzbaren Fläche als Erweiterung anzusehen sei (BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590 und Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 69/92, BStBl II 1996, 630).

    Dabei sind Aufwendungen für die Erweiterung eines Gebäudes stets als Herstellungskosten zu beurteilen, auch wenn die Erweiterung nur geringfügig bzw. unwesentlich ist (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732; BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590, m.w.N.; BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 69/92, BStBl II 1996, 630).

    So wurde eine Erweiterung u. a. in folgenden Fällen angenommen: der erstmalige Einbau einer Fahrstuhlanlage in ein bereits bestehendes Gebäude (BFH, Urteil vom 19 September 1995 - IX R 37/93, BStBl II 1996, 131), der Anbau oder die Aufstockung um ein weiteres Geschoss bei einem bereits bestehenden Gebäude (BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 116/92, BStBl II 1996, 632), das Ersetzen eines Flachdachs durch ein Satteldach (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732) oder durch ein Spitzgiebeldach (BFH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - IX R 88/93, BFH/NV 1996, 537), der Einbau einer Dachgaube (BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590) oder der Anbau eines Balkons an das Gebäude anführen (BFH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - III R 37/09, BStBl II 2013, 182).

    (1) Soweit der Beklagte auf die Entscheidung des BFH vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99 hinweist, kann diese Entscheidung nicht auf den hiesigen Streitfall übertragen werden.

  • FG Münster, 22.01.2020 - 13 K 3039/16

    Einkommensteuer - Zur Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und sofort

    Die Herstellung eines Wirtschaftsguts kann nach der Rechtsprechung vorliegen, wenn es so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit wiederhergestellt wird (BFH-Urteile vom 3.12.2002 IX R 64/99, BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590, Rz. 24; vom 9.5.1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01

    Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

  • FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 10 K 415/00

    Beurteilung von Aufwendungen für die Entkontaminierung von Grundstücken als

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17

    Die Übertragbarkeit von verbleibenden Aufwendungen nach § 82b EStDV in

  • BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03

    Rüge eines Verfahrensmangels wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung; Abgrenzung

  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den

  • FG München, 22.04.2008 - 13 K 1870/05

    Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand bei Einkünften aus Vermietung und

  • FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 3821/03

    Sofortige Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein zur Einkunftserzielung

  • BFH, 21.10.2005 - IX S 16/05

    Einbau von Zwischenwänden als Erhaltungsaufwendungen abziehbar

  • FG München, 02.06.2022 - 11 K 133/22

    Umbaukosten als Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen

  • FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 91/00

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • FG Münster, 05.11.2007 - 4 K 616/04

    Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) und Steuerbegünstigung

  • BFH, 21.02.2019 - III B 34/18

    Neuherstellung eines Gebäudes im Investitionszulagenrecht

  • FG Münster, 24.08.2007 - 4 K 616/04

    Anschaffungskosten; Modernisierungsmaßnahmen

  • FG Düsseldorf, 13.09.2018 - 14 K 3011/17

    Berücksichtigung des "Verlustes aus gezahltem Kapital" i.R.d. Einkünfte aus

  • FG Nürnberg, 12.11.2015 - 4 K 571/13

    Abgrenzung anschaffungsnaher Herstellungskosten im Sinne von § 9 Abs. 5 Satz 2

  • FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02

    Altbausanierung; Abschreibungssatz; Förderung; Sonderabschreibung; Umbau;

  • BFH, 21.06.2023 - IX B 58/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rüge einer Divergenz, Verzicht auf mündliche

  • FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 310/04

    Einkommensteuerrecht, Abgabeordnung: Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.10.2009 - 3 K 1733/06

    Abgrenzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Erhaltungsaufwendungen

  • BFH, 24.07.2003 - IX B 28/03

    Abgrenzung Erhaltungsaufwand/nachträgliche HK

  • FG Sachsen, 19.01.2011 - 8 K 2255/04

    Zum Neubau führende Modernisierung

  • FG Nürnberg, 16.08.2005 - I 341/02

    Herstellung eines Neubaus durch Umbaumaßnahmen

  • FG Münster, 20.12.2004 - 4 K 6970/03

    Rückwirkende Anwendung des Kumulierungsverbots in § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG auf

  • FG Düsseldorf, 20.01.2000 - 15 K 4766/96

    Einkunftserzielungsabsicht bei ungewöhnlicher Finanzierung

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